Kratzer nach Umzug
Guten Morgen,
ich hoffe das ist der richtige Bereich.
Bei mir im Nachbareingang wurde ein Umzug gemacht und habe seit dem zwei Kratzer mit Delle auf der Motorhaube!
Ich war schon auf der Polizei und habe den Schaden aufnehmen lassen, die meinten dann nur das ich dort falsch wäre und das mit dem Verursacher klären sollte....
Zwei Tage später habe ich den jenigen getroffen und habe ihn darauf Angesprochen.
Jetzt kommt es zum Problem:
-Er wüßte wär es war und ihn wäre es auch bekannt das da jemand an mein Auto gekommen wäre und will den jenigen darauf Ansprechen und sich bei mir melden.
-Es sind zwei Tage vergangen ohne das sich was getan hat. Ich bin wieder auf ihn zu gegangen und fragte nach was los wäre.....er meinte dann nur das es keiner war und das der Kratzer schon gewesen wäre!
-Ich habe mich dann bei der Nachbarschaft durchgefragt und habe erfahren das der Umzug von einen Umzugsunternehmen (ein-mann firma) gemacht wurde. Habe mir dann die Nummer und Adresse raus gesucht und bin dorthin gefahren.
-Den Inhaber der Firma habe ich dann das Problem geschildert und er meinte das er davon auch wusste das jemand ein Kratzer gemacht hat, ihn aber leider der Namen von denjenigen nicht mehr einfällt. Er hörte sich für mich sehr Glaubwürdig an und meinte auch das es eine Sauerrei wäre das der "Täter" jetzt gedeckt werden würde.
.....was soll ich jetzt machen?
Beste Antwort im Thema
Wieso haftet nicht die Firma? Der genaue Verursacher ist doch unerheblich...
89 Antworten
Also ich verstehe das so das es Freunde/ Bekannte vom Einzieher waren und nicht vom Unternehmen.
Meinste der Zeuge sagt gegen seine Freunde aus 😕
Die Polizei wird Dir den Schaden aber nicht ersetzen. Nimm den Nachbarn auf Schadenersatz in Anspruch. Er haftet für seinen Helfer. Dein Zeuge bestätigt - so sagst Du es ja -, dass es ein Helfer des Nachbarn war. Der Umzugsunternehmer hat es auch bestätigt. Will sich der Nachbar nun verteidigen, muss er den Täter mit Anschrift benennen. Dann hast Du den Delinquenten. Die haften übrigens beide nebeneinander. 😉
edit:
Sehe gerade, dass der Zeuge der Umzugsunternehmer ist. Das macht gar nichts.
Dann mach es doch ganz einfach, rede nochmal mit dem der da eingezogen ist.
Sprich das an das die Firma das weiß, und auch wer das war entweder wird engelenkt oder du gehst rechtlich Schritte an.
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Zitat:
es sind ja nicht seine "freunde",
Evtl. waren's seine Schwarzarbeiter.
Zitat:
Evtl. waren's seine Schwarzarbeiter.
davon würde ich nicht ausgehen, wenn das so wäre hätte der da Neu hingezogen ist das sofort gesagt.
das die polizei mir das nicht bezahlt (schade 🙂) ist mir klar, nur die können doch bestimmt mehr druck ausüben als ich. achso es war kein einzug sondern auszug um den jenigen noch mal zu fragen muss ich erst mal seine neue adresse ermitteln, was kein problem sein sollte.
mich nervt nur das hin und her bei der sache und das ich jeden hinterher rennen muss....
Zitat:
@klamann15 schrieb am 17. Oktober 2016 um 09:51:10 Uhr:
Warum machst du keine Anzeige gegen die Umzugsfirma?
Ganz zu schweigen davon, dass die Firma vermutlich nicht der richtige Adressat ist, was soll er anzeigen? Fahrlässige Sachbeschädigung, und das liegt ja wohl hier vor, ist keine Straftat.
Kostenvoranschlag einholen, demjenigen, der den Verursacher kennt, eine Kopie in die Hand drücken, dass er es an den Verursacher weiterleitet. Vielleicht mit dem Hinweis, dass solche Schänden in der Regel von der Privathaftpflicht gezahlt werden und niemand hochgestuft wird oder dergleichen. Zahlungsfrist setzen.
Ansonsten: Rechtsanwalt.
Zitat:
@AS60 schrieb am 17. Oktober 2016 um 11:07:17 Uhr:
Fahrlässige Sachbeschädigung, und das liegt ja wohl hier vor, ist keine Straftat.
Auch nicht wenn er dann einfach abhaut (Fahrerflucht ist es ja nicht, aber Fußgängerflucht)?
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 17. Oktober 2016 um 11:27:37 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 17. Oktober 2016 um 11:07:17 Uhr:
Fahrlässige Sachbeschädigung, und das liegt ja wohl hier vor, ist keine Straftat.
Auch nicht wenn er dann einfach abhaut (Fahrerflucht ist es ja nicht, aber Fußgängerflucht)?Gruß Metalhead
Nein Sachbeschädigung
Die Sachbeschädigung ist dann bereits abgeschlossen. Sie wird nicht nachträglich von einer fahrlässigen zur vorsätzlichen. Ob 142 StGB einschlägig ist, ist die Frage. Unfall im Straßenverkehr? Auslegungssache. Kann dem TE aber herzlich egal sein, da er mit einer Anzeige sein Geld auch nicht bekommt.
Wie gesagt, versuche, den Verursacher zu fasen. Ansonsten ggfs. den Unternehmer oder den Umziehenden auf Auskunft verklagen.
Anzeigen kann man viel. Trotzdem liegt die Beweislast wer die Kratzer verursacht hat beim Geschädigten. Und wie wil er beweisen wer es war?! Hätten ja auch schon vorher dran sein können. Keine Chance. Pech gehabt.
Wenn dir ein 5jähriger das Auto von oben bis unten zerkratzt und den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann (und dazu gehört nicht, daß die Kinder 100% der Zeit unter Kontrolle stehen), hat man auch Pech gehabt.
Ja, das Leben ist hart.
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 17. Oktober 2016 um 12:16:06 Uhr:
Anzeigen kann man viel. Trotzdem liegt die Beweislast wer die Kratzer verursacht hat beim Geschädigten. Und wie wil er beweisen wer es war?! Hätten ja auch schon vorher dran sein können. Keine Chance. Pech gehabt.Wenn dir ein 5jähriger das Auto von oben bis unten zerkratzt und den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann (und dazu gehört nicht, daß die Kinder 100% der Zeit unter Kontrolle stehen), hat man auch Pech gehabt.
Ja, das Leben ist hart.
Der TE hat ja geschrieben, daß die Umzugsfirma, also der Herr von der Umzugsfirma, etwas darüber weiß wer es war.
Folgedessen ist es der Person schon fast nicht mehr möglich, sich da raus zu wenden.
Wenn es soweit kommt, daß ein 5-jähriger ein Auto von oben bis unten zerkratzt, dann haben die Eltern sehr wohl ihre Aufsichtspflicht verletzt !!!
Ganz einfach:
Nachbar fragen, wer mit Umzug beauftragt wurde und wer die Rechnung stellte.
Wenn dies bekannt ist, weiß man an wen man sich halten muss.
Bei diesem sind dann die Ansprüche geltend zu machen.