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Kratzer im Autolack, durch umgesägten Baum auf der Straße

Themenstarteram 8. Mai 2020 um 8:13

Hallo zusammen,

 

Meine Freundin hat mich gerade entsetzt angerufen und sagte sie hat in das Auto ihres Vaters (Kia SUV Sorento) einen langen Kratzer im Autolack auf der rechten unteren Seite entlang beider Türen.

 

Sie sagte das sie da der Wagen so hoch ist, nicht gemerkt hat das auf der rechren Seite ein Dickerer Ast absteht und auf die Straße herausragt.

Zur gleichen Zeit kam ihr ein MöbelBoss Lastwagen entgegen und sie hat sich weiter rechts gehalten und dann passierte es.

 

Wie sieht es hier aus zwecks Recht?

Es kann doch nicht sein das der Baum so auf der Straße liegt und rausragt.

 

Es ist die Einfahrt zu Möbelboss und keine offizielle Straße

Was soll sie am besten machen?

 

Edit: Titel falsch, da der Baum nicht gesägt wurde sondern abgebrochen ist siehe weitere Bilder.

IMG_2020-05-08_10-11-30.jpeg
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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@xspin schrieb am 8. Mai 2020 um 10:13:53 Uhr:

Es kann doch nicht sein das der Baum so auf der Straße liegt und rausragt.

Das es sein kann, sieht man ja. Genauso könnte ich schreiben, es kann ja nicht sein, das man sowas übersieht!

Was sie machen kann? Wahrscheinlich nicht viel und damit leben müssen. Warum sucht man eigentlich immer zuerst bei anderen den Schuldigen? Ich hätte einfach mal gebremst und wäre stehen geblieben, bis der Gegenverkehr vorbei ist.

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Zitat:

@FloX35 schrieb am 9. Mai 2020 um 15:34:10 Uhr:

Da kann auch kein entgegenkommender LKW was dafür, wenn man mit den Abmaßen seiner Karre nicht klar kommt.

Die Fahrerin durfte Papis Auto fahren und kam damit wohl nicht zurecht. ;) Ob hier der Abstand falsch eingeschätzt wurde, oder die Geschwindigkeit unpassend war, weiß nur die Fahrerin. Tut aber auch nichts zur Sache. Da hätte auch von Kanalarbeiten eine Baustellenbake oder Leitkegel stehen können. Man muss einfach nur froh sein, dass keiner verletzt wurde. An solchen kleinen Sachen sieht man, wie schnell man sich überschätzt. Einige lernen draus, andere nicht.

Zitat:

@xspin schrieb am 8. Mai 2020 um 10:13:53 Uhr:

Hallo zusammen,

 

Wie sieht es hier aus zwecks Recht?

Es kann doch nicht sein das der Baum so auf der Straße liegt und rausragt.

verklag möbeklboss und den lkw fahrer

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 9. Mai 2020 um 16:05:09 Uhr:

verklag möbeklboss und den lkw fahrer

Und am besten noch MotorTalk, weil man hier nicht seiner Meinung ist, und es 0 Hilfe gibt.

naja was anderes will der te ja nicht hören, is ja genau das selbe wie bei dem prämien thread, soll er alle verklagen weil die sind ja schuld, nur seine freeundin nicht, und aussagen von te s dürfen wir ja auch nicht in frage stellen, auch wenn sie odert ihre fragen noch so ...... sind

. . . na vielleicht hat der Eigentümer des böööösen Baums ja doch ein Einsehen . . . und man einigt sich auf 50 : 50 . . . und schenkt denen freiwillig eine Dose Politur und einen Lappen, polieren muß die Freundin dann selbst . . . auch so bissl als Erziehungsmaßnahme und Mahnung zu mehr Achtsamkeit ;-).

Hat sich eingentlich schon jemand nach dem Befinden des Baums erkundigt ? Am End' muß der restliche Baum auch noch dran glauben :(

Ist/war ja schließlich auch ein Lebewesen . . . so'n Auto dagegen ist nur ein toter Gegenstand . . . ;-)

(aber eben "heilig's Blechle")

Aber warum sich groß drüber aufregen ?

In 10 Jahren juckt das eh nicht mehr . . . das Auto wird dann wohl noch mehr Kratzer haben . . . und ein neuer Baum ist bis dahin auch gewachsen (oder lieber nur Gebüsch, das fällt nicht so leicht um) . . . Zeit heilt alle Wunden !

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 9. Mai 2020 um 16:45:58 Uhr:

Hat sich eingentlich schon jemand nach dem Befinden des Baums erkundigt ? Am End' muß der restliche Baum auch noch dran glauben :(

Der Baum war doch schon tot. Sonst hätte es bereits Diskussionen wegen Fahrerflucht gegeben.

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 9. Mai 2020 um 16:45:58 Uhr:

 

Hat sich eingentlich schon jemand nach dem Befinden des Baums erkundigt ? Am End' muß der restliche Baum auch noch dran glauben :(

Öhm, die Bilder hast dir wohl nicht angesehen oder ? Auf dem einen sieht man, dass der ..Baum.. nicht mehr zu retten ist. Sich die Frage nach seinem,,Befinden,, also gar nicht erst stellt.

am 11. Mai 2020 um 8:25

Es ist ja richtig, dass grundsätzlich den Eigentümer des Parkplatzes eine Verkehrssicherungspflicht trifft. Dies bedeutet, dass er natürlich den Parkplatz im gebotenen Umfang auf Gefahrenquellen zu untersuchen und diese ggf. zu beseitigen hat.

Ein in die Fahrbahn ragender, umgestürzter Baum ist natürlich zu beseitigen - sofern auf dem Parkplatzgelände eben durch den Eigentümer.

Bei einem umgeknickten Baum müsste man aber zunächst nachweisen, dass der Eigentümer davon Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.

Kann man die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht beweisen, stellt sich die Frage, ob hier nicht unterm Strich das Verschulden der Fahrerin soweit überwiegt, dass eine (Mit)Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen zurücktritt.

Der Baum war beim Heranfahren gut erkennbar, die Fahrerin hat ihn beim Rangieren dann wohl schlicht vergessen oder die Position falsch eingeschätzt. Ich sehe hier nur sehr geringe Chancen, auch nur einen geringen Anteil der Kosten ersetzt zu bekommen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 9. Mai 2020 um 11:14:56 Uhr:

...wenn ich mir die Bilder von der örtlichen Situation / dem nicht zu übersehenden Hindernis so ansehe, da würde ich, würde mir als Grundstückseigentümer, etc. da einer ans Bein pissen wollen aus Prinzip den Spieß umdrehen und die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs anzweifeln.

Das würde ich so in die Antwort auf ein etwaiges Anwaltsschreiben reinschreiben, sollte es vor Gericht gehen würde ich das offen im Gericht so darlegen, dass das im Protokoll landet und außerdem würde ich dafür sorgen, dass diese Aussage untermauert mit entsprechenden Photos (von der örtlichen Situation / vom Hindernis) inkl. einer Fallschilderund bei der zuständigen Führerscheinstelle landet.

Klar, weil jeder, der mal einen Fahrfehler macht, deswegen gleich den Führerschein verliert ;)

 

Manche haben hier Fantasien... hier hat eine mutmaßlich junge Fahrerin Papas Auto beschädigt. Durch einen Fahrfehler, wie er fast jedem mal passieren kann. Nicht toll, aber zum Glück mangels ernsthafter Folgen nicht dramatisch. Auch wenn das Muster "junge Dame mit Papas SUV" hier Feindbilder triggert, bleibt doch bitte fair der Dame gegenüber.

Möge bitte jeder in sich gehen und ganz ernsthaft die Frage beantworten, ob sein Fahrstil zu jeder Zeit den Test: "Was wäre, wenn da ein Kind mit Bobby-Car gewesen wäre" übersteht.

Das sollte natürlich der Anspruch an sich sein, realistisch erfüllt den aber keiner zu 100 Prozent. Mit der Einstellung muss jeder, der mal einen Parkrempler, einen Vorfahrtsverstoß oder einen Auffahrunfall verschuldet hat, sofort das Fahren einstellen.

Richtig ist: Den eigenen Fahrstil stets und nach einem Unfall besonders intensiv zu reflektieren und zu verbessern. Insbesondere die Hinweise zur Sitzposition sind goldrichtig. Und im Zweifel eben nicht mit einem Auto fahren, das einem keine brauchbare Rundumsicht liefert.

Dafür muss man natürlich erstmal die impulshafte Frage: "Kann ich jemand anderen für meinen Schaden haftbar machen" abhaken und zur Reflexion des eigenen Fahrfehlers gelangen.

am 12. Mai 2020 um 8:10

Man, das kann jedem mal passieren - ist mir als Anfänger auch passiert, dass man mal wo dagegen fährt. Ich bin damals zum Opfer gegangen, kannte den Besitzer des Wagens, dessen Rückleuchte ich gekillt hatte - der Wagen stand verbotenerweise im Knick einer Kreuzung - und habe ihm das Teil bezahlt. Gut wars. Hätte selbst auch besser aufpassen können - aber Shit happens. Deswegen fange ich doch keinen Zoff und Rechtsstreit an.

am 12. Mai 2020 um 8:16

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 12. Mai 2020 um 10:10:14 Uhr:

Man, das kann jedem mal passieren - ist mir als Anfänger auch passiert, dass man mal wo dagegen fährt. Ich bin damals zum Opfer gegangen, kannte den Besitzer des Wagens, dessen Rückleuchte ich gekillt hatte - der Wagen stand verbotenerweise im Knick einer Kreuzung - und habe ihm das Teil bezahlt. Gut wars. Hätte selbst auch besser aufpassen können - aber Shit happens. Deswegen fange ich doch keinen Zoff und Rechtsstreit an.

Worüber willst Du auch streiten, wenn Du gegen ein stehendes Auto fährst :)

Das Anliegen des TE ist ja nun nicht vollkommen abstrus, mal darüber nachzudenken, ob der Baum da hingehört. Das nach der Einschätzung der anderen User hier die rechtliche (und auch "moralische") Haftung hier wohl allein bei der Fahrerin liegt, ist ihm ja mitgeteilt worden.

Zitat:

@FloX35 schrieb am 9. Mai 2020 um 15:34:10 Uhr:

 

Wenn ein Auto im Halteverbot steht und Du dagegen fährst kannst Du den Fahrer auch nicht für den Schaden haftbar machen!

Je nach Umgebungsverhältnissen und auch resultierender Beeinflussung des fließenden Verkehrs ist sehr wohl für den Falschparker eine Teilschuld möglich.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 13. Mai 2020 um 13:19:48 Uhr:

Zitat:

@FloX35 schrieb am 9. Mai 2020 um 15:34:10 Uhr:

 

Wenn ein Auto im Halteverbot steht und Du dagegen fährst kannst Du den Fahrer auch nicht für den Schaden haftbar machen!

Je nach Umgebungsverhältnissen und auch resultierender Beeinflussung des fließenden Verkehrs ist sehr wohl für den Falschparker eine Teilschuld möglich.

Aber doch nicht wenn man gegen ein stehendes Hindernis fährt...

Zitat:

@Teksaz schrieb am 13. Mai 2020 um 13:19:48 Uhr:

Zitat:

@FloX35 schrieb am 9. Mai 2020 um 15:34:10 Uhr:

 

Wenn ein Auto im Halteverbot steht und Du dagegen fährst kannst Du den Fahrer auch nicht für den Schaden haftbar machen!

Je nach Umgebungsverhältnissen und auch resultierender Beeinflussung des fließenden Verkehrs ist sehr wohl für den Falschparker eine Teilschuld möglich.

Haben wir schon durch - nicht korrekt geparkter Wagen wurde vom Bus angefahren. Ergebnis: nur weil der PKW unerlaubt stand darf der Bus halt nicht „sehenden Auges“ dagegen fahren, sondern muss umfahren oder warten bis das Hindernis weg ist. Der Schaden wurde komplett bezahlt, alleinige Schuld bekam der Busfahrer weil er allein der Situation einen anderen Ausgang hätte geben können - durch simples Anhalten statt sich noch vorbei quetschen zu wollen. Kosten auf unserer Seite - Ticket für falsches Parken mit Behinderung. Hätte bei einem Einsatzwagen evtl anders ausgesehen.

Zitat:

@FloX35 schrieb am 13. Mai 2020 um 15:25:48 Uhr:

Zitat:

@Teksaz schrieb am 13. Mai 2020 um 13:19:48 Uhr:

 

Je nach Umgebungsverhältnissen und auch resultierender Beeinflussung des fließenden Verkehrs ist sehr wohl für den Falschparker eine Teilschuld möglich.

Aber doch nicht wenn man gegen ein stehendes Hindernis fährt...

Sofern man sein Fahrzeug unbeleuchtet nachts quer auf der Autobahn über alle Fahrspuren "parkt", dürfte man 50 % schon sicher haben.

Sicher. Nur ist ein Parkplatz eines Möbelhauses während der Öffnungszeiten keine Autobahn sondern ein Ort wo durchaus mit Hindernissen zu rechnen ist.

 

Also fahren auf Sicht und Bremsbereit sein.

 

Vielleicht hätte ich sogar auch den Ast mitgenommen, aber das hättet ihr hier nicht erfahren (und wenn als ein best of Pleiten, Pech & Pannen) ;)

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