KR Motor auf D3 Norm
Hallo,
habe nun die Möglichkeit meinen alten RP Motor durch einen KR zu ersetzen.
Da ich aber einen Kaltlaufregler bei meinen RP nachgerüstet habe und dadurch auf D3 Norm bin,
wird mir der KR bestimmt nicht eingetragen. Man darf ja keine Verschlechterung der Abgasnorm
haben.
Wenn ich mir nun für teuer Geld so ein Nachrüst-Kat-System einbauen würde wäre ich nur bei E1.
Kann dann aber keinen Kaltlaufregler nachrüsten weil sich die ABE's auf originale Abgassysteme beziehen.
Nun meine Frage. Ist es möglich die komplette Abgasanlage vom PL-Motor einzubauen und dann den Kaltlaufregler nachrüsten. Rein theoretisch gesehen wäre es eine originale Abgasanlage und müsste demnach auf D3 kommen.
MFG
Stephan
16 Antworten
Sorry, da wir hier gerade 3 16V-threads gleichzeitig laufen haben, bin ich ein wenig mit den threads durcheinander gekommen.
http://www.motor-talk.de/.../...-bei-5000-umdrehungen-ab-t2481168.html
http://www.motor-talk.de/.../...indruckregler-einstellen-t2482777.html
... muß selber erst mal sehen, wozu ich was eigentlich - wiesoweshalbundwarum - sagen wollte 😕
Gruß
Zitat:
Hallo.
Habe vor kurzem auch den RP rausgeschmissen und den 16 v KR eingebaut. OHNE Kat.
TÜV hat eingetragen, Baujahr bei mir ist 1991...
Das geht gerade noch so...
Herzlichen Glückwunsch!!!
Sobald du von jemand mit Sachverstand kontrolliert wirst, wird dein Auto stillgelegt. So eine Eintragung ist absolut illegal!!
Ich hoffe nur, das du eine gute Verkehrsrechtschutz-Versicherung hast. Du wirst sie brauchen!!
Wenn du ab Werk Euro 1 hast und dann auf D3 umrüstest, muss ein neuer Motor mindestens Euro 1 haben. Entscheidend ist die Abgaseinstufung zum Zeitpunkt der Zulassung.