Kostenvoranschlag vom Gutachter zu niedrig

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VW Golf 7 e (AU/5G)

Hallo erstmal,

also nachdem mir jemand hinten aufgefahren ist, bin ich zu meiner VW-Vertragswerkstatt gefahren um ein Kostenvoranschlag zu machen. ( Kleiner Kratzer am Plastikstoßfänger + leichte Verformung )

Der Kostenvoranschlag betitelte den Schaden auf 1700 € was mich schon wunderte weil der Schaden mir so gering vor kam.

Nach langem hin und her weil der Schuldige zwischen durch behauptete er hätte mich nicht berührt hat seine Versicherung einen eigenen Gutachter zur Fahrzeug Begutachtung zu mir geschickt.

Der hat festgestellt, dass ich berührt wurde und der Schaden von dem Schuldigen verursacht wurde.

Sooooo der Gutachter hat jetzt aber nur ein Gutachten über 750 € erstellt die ich jetzt bekommen habe.

1. Ich hätte gar nicht selber den Kostenvoranschlag machen müssen, den auf diesen Kosten bleibe ich jetzt sitzen ??? ( Ist das Richtig )

2. Welches Gutachten muss bezahlt werden bzw. muss ich das 2. Gutachten akzeptieren den die Diskrepanz ist schon ziemlich viel ( kommt dadurch, dass er bei der Plastik Verformung nicht den Stoßfänger austauscht sondern anders repariert) zudem hat er natürlich mit einem anderen Stundenlohn abgerechnet.

3. Hab ich eine Chance auf eine Gutachtenanpassung oder muss ich das so hinnehmen ?

MFG

Beste Antwort im Thema

Dann hättest Du den gleichen Fehler gemacht wie der Fragesteller. Ein Gutachter der gegnerischen (!) Versicherung hat an dem Auto nichts zu suchen. Dessen einzige Aufgabe ist es, den Schaden möglichst klein zu rechnen. Und da der Gegner bzw. seine Versicherung auch einen unabhängigen Sachverständigen, den man als Geschädigter selbst aussuchen kann, bezahlen muss, gibt es keinen Grund, sich auf solche "wohlmeinenden" Vorschläge der Versicherung einzulassen. Versicherungen sind keine gemeinnützigen Einrichtungen, sondern in solchen Fällen Anspruchsgegner und von seinem Gegner sollte man nicht allzu viel Gutes erwarten.

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Die Überlegungen sind im Prinzip nicht völlig falsch, aber hier geht es um einen Auffahrunfall, da gibt es nicht viele Zweifel daran, wer den Schaden zu bezahlen hat.

Und gerade in Fällen mit unklarer Haftungsfrage würde ich auf keinen Fall einen Gutachter der gegnerischen Versicherung an das Auto lassen. Der rechnet dann nicht nur den Schaden klein, sondern sammelt auch noch Argumente zur Entlastung des Unfallgegners. Im übrigen ist selbst bei einer Haftungsquote von 50:50 der Eigenanteil für den Gutachter gut investiertes Geld.

Wie gesagt, das muss man im Einzelfall entscheiden.
Pauschale Aussagen sind da fehl am Platz.
Wenn man selbst keine Erfahrungen und Ahnung hat, dann definitiv mit den Tipps eines Anwalts.

Die Gutachter der Versicherung des Unfallgegners bzw. der Gutachter der eigenen Versicherung( bei einem Teilkasko Schaden) gutachten immer unter dem Motto

"Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing"

Ohne richtigen Anwalt geht da gar nichts. Habe ich alles selbst erlebt.

Und das ist dann der Grund warum die Beiträge steigen... so schnell kann man aus einem 0815 750/1000€ Schaden einen 2000/2500€ Oder mehr Schaden machen.... lasst die Kiste doch einfach reparieren und gut ist...

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@DerZeitgeist

Nö ... die Gegenseite hätte ja auch einfach zahlen können.

Wenn mir ein Schaden entsteht hab ich Anspruch auf fachgerechte Instandsetzung da wo ICH es will.

Und wenn die Werkstatt sagt xxxx€ dann ist das so.

Die haben durch ihren Gutachter doch selbst die Kosten erhöht.

Anwalt und laufen lassen.

Selber schuld das die nun extra zahlen müssen.

Zitat:

chris-1983 schrieb am 5. Oktober 2019 um 12:50:25 Uhr:

Die haben durch ihren Gutachter doch selbst die Kosten erhöht.

Die Werkstatt hat keinen Gutachter beauftragt.
Sie hat einen Kostenvoranschlag erstellt, kleiner Unterschied.
Mich würde mal interessieren wie alt das Fahrzeug ist.

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