Kostenfalle Cooper S?

MINI Mini R56

Hallo Leute!

Bin neu hier und habe gleich mal ein großes Problem!
Möchte von meinem Honda S2000 auf einem im unterhalt und Verbrauch günstigeren Mini Cooper S, Bj. 2008 mit 20000km umsteigen!
Am Dienstag Fahrzeug angesehen, bei 20000km kann ja noch nicht viel sein habe ich mir gedacht...
Gestern Freitag war ich dann nochmal beim Händler um den Kaufvertrag zu unterschreiben! Dann bin ich nochmal nen Runde gefahren! Als ich den Mini angestartet habe viel mir dieses "Dieseln" auf was nach kurzer Zeit wieder weg war! Habe mir noch nicht viel dabei gedacht. Mir hat das aber keine Ruhe gelassen und habe ein bisschen in den Mini Forumen rumgesucht und eben das Problem mit dem Steuerkettenspanner rausgefunden!
Aus dem anfänglichen Glück über den Mini wurde jetzt Angst ein Auto gekauft zu haben das öfters in der Werkstatt steht! Und selbst wenn der Händler mir ein Jahr Garantie gibt, alleine der Aufwand immer 2Stunden im Auto zu sitzen um zum Händler zufahren und wieder zurück interessiert mich eigentlich nicht! Hatte bis jetzt immer Autos die nie ausserplanmäßig in der Werktstätte gestanden sind!
Was würdet ihr mir raten?
Ich würde mir ca. 100Euro sparen durch den umstieg vom S2000 auf den Mini durch Versicherung und Verbrauch! Nicht das mich das dauernde wechseln des Steuerkettenspanners wieder auf das gleiche Kostenlevel bringt.

MFG Kühli

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Übrigens sind Verschleißteile auch im Rahmen einer "regulären" Gewährleistung nicht abgedeckt.

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Der Verkäufer bzw. der Händler muß beweisen das dem nicht so war. Das gilt für alle Teile, eigentlich auch für Bremsen.

Bremsen führen aber gerne zu Streitfällen.

Oft liest man das für defekte Scheiben der Händler, für defekte Bremsbeläge der Verkäufer zuständig wäre. Mal sehen wann es erste Urteile gibt.

Nach 6 Monaten gilt dann die "Beweislastumkehr", dann muss der Käufer beweisen dass der Mangel beim Kauf vorhanden war.

Wenn ein Wagen länger als 12 Monate zugelassen war, darf der Händler die gesetzliche Gewährleistung auf 12 Monate begrenzen, das muß aber mit dem Käufer vereinbart werden. Dazu reicht ein Absatz im Kleingedruckten nicht aus. Man muß als Käufer ausdrücklich zustimmen und dies muß vertraglich festgehalten werden.
Will der Händler stur nur die 12 Monate geben, dann sollte im Preis noch was drin sein.

Eine Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, die kann durchaus deutlich besser sein als die gesetzliche Gewährleistung. Mir wäre eine vernünftige Gebrauchtwagengarantie mit klarer Regelung was und zu wieviel % je nach Laufleistung erstattet wird lieber, als eine gesetzliche Regelung bei der man im Zweifelsfall schon nach 6 Monaten vor Gericht gehen muß.

Zitat:

Wie dieser Thread zeigt, ist die Beratungsqualität auch nicht überall auf höchstem Niveau, sonst müßte jemand wie der TS nicht in einem Internetforum um Hilfe bitten.
Man sollte im Fall des Falles ruhig beim Händler nachfragen und sich genau erkundigen. Zur Not auch mehrfach.

Vielleicht sollte man sich erstmal bei einer unabhängigen Stelle und nicht beim Händler erkundigen welche Rechte man wirklich hat.

Damit meine ich nicht so ein Forum wie das hier, wo fast nur unqualifizierte Aussagen (einschließlich meiner) und Halbwissen kommen, sondern z. B. Verbraucherzentralen, beim Auto durchaus auch beim ADAC usw.

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@wissensdurst mcs

Das Problem ist, dass Du nach wie vor die Antwort schuldig bleibst, ob denn der betreffende Händler überhaupt am Premium-Selection-Programm teilnimmt.

Der Selbstsicherheit Deiner Frage des "Problems" zu urteilen, kennst Du ja die Antwort.....😁

Zitat:

Original geschrieben von Lupomobile


Du schreibst hier von Premium-Selection. Hoffentlich weißt Du, dass diese Fahrzeuge maximal 5 Jahre alt sein dürfen und nicht über 120.000 KM gelaufen haben.

zitat bmw über das europlus-paket: "Sie gilt für BMW und MINI Fahrzeuge bis zu einem Alter von 8 Jahren nach Erstzulassung (für viele andere Fabrikate bis zu 6 Jahren). Die Kilometerbegrenzung bei Abschluß beträgt max. 160.000 km. "

Zitat:

Original geschrieben von Lupomobile


Das Problem ist, dass Du nach wie vor die Antwort schuldig bleibst, ob denn der betreffende Händler überhaupt am Premium-Selection-Programm teilnimmt.

weisst du ob der händler nicht an einem solchen programm teilnimmt...

Zitat:

Original geschrieben von Lupomobile


Das Problem ist, dass Du nach wie vor die Antwort schuldig bleibst, ob denn der betreffende Händler überhaupt am Premium-Selection-Programm teilnimmt.

man sollte die ausnahme nicht zur regel machen - aber gut das du drauf hingewiesen hast, das es eventuell unter umständen händler gibt, wo die ps nicht die regel ist....

@wissensdurst mcs

Hey, Du willst offensichtlich mit aller Macht Deine Meinung durchbringen und hier mit vermeintlicher Performance Punkte sammeln....😁

Von mir aus kannst Du das gerne tun, aber wie auch Dein letztes Posting beweist, bist Du nicht so weit im Thema drin, dass es Sinn macht, Deinen Aussagen blind zu folgen.

Euro-Plus normal > 8 Jahre / 160.000 KM
Euro-Plus PS > 5 Jahre / 120.000 KM

Dir ist hoffentlich klar, dass es da Unterschiede gibt und wir sind dann bei der Obstgeschichte mit Äpfel und Birnen. Nichts gegen Dich persönlich, aber einfach Aussagen hier reinkopieren ohne die Unterschiede zu kennen bringt nicht so viel. Aber gut....!😉

Allgemein ist natürlich zu sagen, dass sich der qualitative Zustand der als "Premium-Selection" beschriebenen Fahrzeuge quer durch die Republik streut, wie das Nildelta breit ist. Es gibt wirklich erstklassige Fahrzeuge und andere, bei denen optische und technische Mängel vorhanden sind. Das ist eben stark von der Ausrichtung des jeweiligen Händlers abhängig und im Prinzip geht es am Ende auch immer um möglichst hohe Erträge.

Wie dieser Thread zeigt, ist die Beratungsqualität auch nicht überall auf höchstem Niveau, sonst müßte jemand wie der TS nicht in einem Internetforum um Hilfe bitten.

Man sollte im Fall des Falles ruhig beim Händler nachfragen und sich genau erkundigen. Zur Not auch mehrfach.

Ähnliche Themen

Zitat:

Übrigens sind Verschleißteile auch im Rahmen einer "regulären" Gewährleistung nicht abgedeckt.

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Der Verkäufer bzw. der Händler muß beweisen das dem nicht so war. Das gilt für alle Teile, eigentlich auch für Bremsen.

Bremsen führen aber gerne zu Streitfällen.

Oft liest man das für defekte Scheiben der Händler, für defekte Bremsbeläge der Verkäufer zuständig wäre. Mal sehen wann es erste Urteile gibt.

Nach 6 Monaten gilt dann die "Beweislastumkehr", dann muss der Käufer beweisen dass der Mangel beim Kauf vorhanden war.

Wenn ein Wagen länger als 12 Monate zugelassen war, darf der Händler die gesetzliche Gewährleistung auf 12 Monate begrenzen, das muß aber mit dem Käufer vereinbart werden. Dazu reicht ein Absatz im Kleingedruckten nicht aus. Man muß als Käufer ausdrücklich zustimmen und dies muß vertraglich festgehalten werden.
Will der Händler stur nur die 12 Monate geben, dann sollte im Preis noch was drin sein.

Eine Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, die kann durchaus deutlich besser sein als die gesetzliche Gewährleistung. Mir wäre eine vernünftige Gebrauchtwagengarantie mit klarer Regelung was und zu wieviel % je nach Laufleistung erstattet wird lieber, als eine gesetzliche Regelung bei der man im Zweifelsfall schon nach 6 Monaten vor Gericht gehen muß.

Zitat:

Wie dieser Thread zeigt, ist die Beratungsqualität auch nicht überall auf höchstem Niveau, sonst müßte jemand wie der TS nicht in einem Internetforum um Hilfe bitten.
Man sollte im Fall des Falles ruhig beim Händler nachfragen und sich genau erkundigen. Zur Not auch mehrfach.

Vielleicht sollte man sich erstmal bei einer unabhängigen Stelle und nicht beim Händler erkundigen welche Rechte man wirklich hat.

Damit meine ich nicht so ein Forum wie das hier, wo fast nur unqualifizierte Aussagen (einschließlich meiner) und Halbwissen kommen, sondern z. B. Verbraucherzentralen, beim Auto durchaus auch beim ADAC usw.

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