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Kosten Rückbau Anhänger TÜV u. Zulassung

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Servus in die Runde,

Ich habe kostenlos einen Anhänger geschossen. Neue Reifen drauf und er hat TÜV bekommen.
Einer der vielen Vorbesitzer hat in Eigenregie einen Aufbau draufgezimmert und dadurch haben sich die Daten/Bauart geändert. Alles schön und gut, aber ich hätte gerne den Aufbau runter und den Anhänger im Urzustand.
Könnt ihr mir sagen, wie ich das bürokratisch am besten anstelle? Bzw was sowas kosten kann? Theoretisch bräuchte ich ja keine Einzelabnahme weil ich ihn in den Zustand zurück versetzen, in den er ausgeliefert wurde (offene, statt geschlossene Bauart, etc.).

Bin für jeden Tipp dankbar.

Gruß
Bazteee

Auf dem Bild seht ihr das hässliche Maultier.
Ist ein Heinemann.

Heinemann.jpg
Beste Antwort im Thema

Auf die Schnelle habe ich nur für den TÜV Süd eine passende Preisliste gefunden:

Begutachtung einer Änderung nach §19(2) an einem Anhänger ohne Bremse Standard: 33 Euro.

Dazu die Nummer 225 GebOSt:
"Ausfertigung, Ersatz oder Änderung der nationalen oder internationalen Fahrzeugpapiere oder -bescheinigungen wegen Änderung persönlicher oder technischer Daten oder Unbrauchbarkeit oder Verlust einschließlich Erteilung einer Betriebserlaubnis sowie Fahrzeugidentitätsprüfung in anderen als in den nach Nummern 221 und 227 erfassten Fällen" -> 10,20 EUR plus 90 Cent für den Fahrzeugschein.

Macht im günstigsten Fall 44,10 Euro.

29 weitere Antworten
29 Antworten

Zitat:

@thoritz schrieb am 12. Oktober 2018 um 15:37:38 Uhr:


Hallo,

nur damit ich das auch versuchsweise verstehen kann:

Du hast einen Hänger mit einem schlampig zusammengebastelten Aufbau, der nach Stand der Dinge mit bordeigenem Werkzeug abzunehmen ist, somit als abnehmbar gilt und den ein übereifriger TÜFER unter Missachtung jeder Vorschrift eingetragen hat.
Jetzt nimmst Du den klapprigen Kasten ab und willst wegen zu hoher Zahlenwerte und trotz deutlicher Verbesserung der Gesammtsituation Zeit und Geld investieren, weil ???

Durch Änderung der Beladung ändert sich nichts. Kein Ing. hätte für den Klaterkasten einen technischen Stabilitätsbeweis führen können und so ist diese Eintragung nichtig
Ein offensichtlich über 80kg schwerer Aufbau (der Heinemann 4012 wiegt nur 128kg) bei der schmalen Spur und der Windanfälligkeit ist schon abitioniert...

Grüße

Thorsten

Ich habe den Anhänger geschenkt bekommen übers Internet. Substanz war OK, also habe ich zugegriffen.
Wer den Aufbau draufgezimmert hat (vor schon etlichen Jahren) gehört geohrfeigt und wer es angenommen hat gehört erschossen. Es ist ein massiver Käfig, aber einfach nicht schön gemacht.
Um ihn abzunehmen brauchen ich nicht nur Bordwerkzeug, da teilweise vernietet.

Und mir geht's einfach darum, dass ich ihn am liebsten runter hätte und den kleinstmöglichen Kostenaufwand, bzw Ärger damit haben möchte.

Und das mit der Windanfälligkeit war auch mein erster Gedanke. Und es ist auch echt übel. Das schlimmste an der Sache ist, dass da ursprünglich noch ein Dachträger drauf war.

Das ist mal wieder ein gutes Beispiel, wie kleine Anhänger komplett überladen werden.

Kontrolliere doch mal die Achse, ob diese nicht verbogen ist. Wenn Ja, brauchst Du Dich um den Rückbau keine Gedanken mehr machen.

Abreißen, umlackieren, fertig! Wenn beim nächsten TÜV jemand meckert, kannst Du ihn immernoch umschreiben.

Meiner ist nur ne Plattform, wo eine Beplankung als Seitenwände drauf geschraubt ist. Dem TÜV ist das egal. Zählt als Ladung.

Wenn du den Urzustand herstellst, gilt das alte Gutachten bzw. die ursprüngliche Zulassung wieder und du brauchst gar kein neues Gutachten, da der Hänger dem Werkzustand entspricht.

MfG

Zitat:

@R-Sch schrieb am 12. Oktober 2018 um 20:44:21 Uhr:


Das ist mal wieder ein gutes Beispiel, wie kleine Anhänger komplett überladen werden.

Kontrolliere doch mal die Achse, ob diese nicht verbogen ist. Wenn Ja, brauchst Du Dich um den Rückbau keine Gedanken mehr machen.

Die Achse ist in Schuss. Trotz massiven Käfig ist noch Reserve da. Was er natürlich alles mal geladen hatte weiß ich nicht.

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Zitat:

@Johnes schrieb am 12. Oktober 2018 um 20:56:33 Uhr:


Abreißen, umlackieren, fertig! Wenn beim nächsten TÜV jemand meckert, kannst Du ihn immernoch umschreiben.

Meiner ist nur ne Plattform, wo eine Beplankung als Seitenwände drauf geschraubt ist. Dem TÜV ist das egal. Zählt als Ladung.

Wenn du den Urzustand herstellst, gilt das alte Gutachten bzw. die ursprüngliche Zulassung wieder und du brauchst gar kein neues Gutachten, da der Hänger dem Werkzustand entspricht.

MfG

Vielleicht mache ich es wirklich so.
Es ist nur schade, dass ich keine Papiere vor der Umtragung habe. Wird alles auf der Zulassungsstelle denke ich noch hinterlegt sein, aber das hätte die Sache durchaus einfacher gemacht.

Deine Argumentation mit Nieten und der Aufbau kann nicht mit Bordwerkzeug entnommen werden, ist natürlich nichtig. Wer soll das beweisen wenn der Aufbau erstmal weg ist.
Du hast den Aufbau halt mal runtergenommen. Als er später mal im Weg stand und ein Schrotti durch die Straße kam, hast Du ihn halt in gute Hände abgegeben.

Das war auch mein Gedanke.
Kann kein Mensch nachvollziehen und dem Anhänger und seiner Sicherheit habe ich mit der Demontage ja eher noch ein Gefallen getan.

Danke an alle für eure Infos UND Tipps!

Moin Moin !

Wie so oft , sind bisher fast alle Antworten falsch oder schlichtweg blödsinnige Vermutungen.

Zitat:

Das ist mal wieder ein gutes Beispiel, wie kleine Anhänger komplett überladen werden.

Das ist so eine blödsinnige Vermutung. Durch den Aufbau ist der Anhänger keineswegs überladen , ich würde sogar eher vermuten , dass in einem geschlossenem Kasten weniger eingeladen wird als im offenen, der sich mehr für Schüttgüter eignet. Aber auch das ist nur (m)eine Vermutung!

Zitat:

und den ein übereifriger TÜFER unter Missachtung jeder Vorschrift eingetragen hat

Falsch!

Im Gegenteil ist die Abnahme aufgrund der Zul.vorschriften erfolgt.

Richtige Antworten kamen bislang nur von windelexpress und R-Sch .

Allerdings ist dem aaS bei der Eintragung auch noch ein Fehler unterlaufen. Er hat zwar Fzg-Art geändert , ein neues Leergewicht eingetragen und auch in Feld 20 die Höhe geändert, aber vergessen , die durch serienmässiges Zubehör mögliche Höhe im Feld 22 zu streichen. So ergibt sich in der ZbI die widersprüchliche Konstellation , das der Anhänger 1950 mm hoch ist bei einer max. möglichen Höhe von 1675 mm.

Ich würde da keine grosse Sache von machen , zu TÜV oder Dekra fahren , um eine Berichtigung der Fzg-Papiere bitten, die orig. Höhe und Leergewicht sollte im Rechner vorhanden sein , da der Anhänger komplett verschlüsselt ist.
Anschliessend müssen die Papiere bei der Zul.stelle berichtigt werden.
Alles in allem sollte das für ca. 60E zu machen sein.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 14. Oktober 2018 um 10:59:21 Uhr:



Ich würde da keine grosse Sache von machen , zu TÜV oder Dekra fahren , um eine Berichtigung der Fzg-Papiere bitten, die orig. Höhe und Leergewicht sollte im Rechner vorhanden sein , da der Anhänger komplett verschlüsselt ist.
Anschliessend müssen die Papiere bei der Zul.stelle berichtigt werden.
Alles in allem sollte das für ca. 60E zu machen sein.

Diese Auslegung hätte ich auch für am sinnvollsten gehalten:
Durch den Rückbau entspricht das Fahrzeug wieder der ursprünglichen Typgenehmigung, die Betriebserlaubnis erlischt deswegen nicht, es müssen lediglich die Fahrzeugpapiere geändert werden. (Da keine der in §13(1) aufgezählten Gründe vorliegt, würde sogar eine Änderung bei nächster Befassung ausreichen).

Problem ist nur:
Seit einiger Zeit gibt es die offizielle Auslegung "was über 19(2) in die Papiere reingekommen ist, kann auch nur über 19(2) wieder raus". Da ja nun gutachterlich festgestellt wurde, dass durch den Umbau die Betriebserlaubnis erloschen war, gilt das auch für den Rückbau. Es muss also eine neue Begutachtung durchgeführt werden und danach eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden.

Das klingt allerdings auch wilder als es ist. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass auch für dieses Prozedere die genannten 60 Euro ausreichend sind.

Hallo,

die 60,- Euro muss man in der Regel schon dem Prüfer in die Hand drücken.
Dann geht es zur Zulassung und da kommen noch Mal um die 20,- Euro dazu.

@schreyhalz
Es geht um die Vorschriften bei der Abnahme einer Änderung, nicht die der Straßenverkehrsordnung.
Da muss der Prüfer schriftlich begründen, warum er die Änderung für abnahmewürdig hält.
Und das laienhafte Gefrickel ohne Eckausbildung und mit wild gesetzten Nieten ist aus fachlicher Sicht nicht abnahmefähig. Der Prüfer hätte den Bastler mit der Auflage, die untere Nietenreihe gegen Schrauben mit Flügelmuttern zu tauschen, nach Haus schicken müssen. Dann wäre das Ladung gwesen.
Und so steht er in der Verantwortung, wenn sich der Bastelkram hinter einem Schlagloch bei voller Fahrt zerlegt.

Grüße

Thorsten

Auf die Schnelle habe ich nur für den TÜV Süd eine passende Preisliste gefunden:

Begutachtung einer Änderung nach §19(2) an einem Anhänger ohne Bremse Standard: 33 Euro.

Dazu die Nummer 225 GebOSt:
"Ausfertigung, Ersatz oder Änderung der nationalen oder internationalen Fahrzeugpapiere oder -bescheinigungen wegen Änderung persönlicher oder technischer Daten oder Unbrauchbarkeit oder Verlust einschließlich Erteilung einer Betriebserlaubnis sowie Fahrzeugidentitätsprüfung in anderen als in den nach Nummern 221 und 227 erfassten Fällen" -> 10,20 EUR plus 90 Cent für den Fahrzeugschein.

Macht im günstigsten Fall 44,10 Euro.

ICH FIND DIE KOSTENFRAGE EIGENDLICH ÜBERFLÜSSIG
da bekommt man einen anhänger kostenlos
und jammert über den zustand+das unvermögen des vorgängers

die "kosten" hätte jeder bei tüv+co erfragen können
für ängstliche sogar per telfon

Zitat:

@transe79 schrieb am 15. Oktober 2018 um 07:42:30 Uhr:


ICH FIND DIE KOSTENFRAGE EIGENDLICH ÜBERFLÜSSIG
da bekommt man einen anhänger kostenlos
und jammert über den zustand+das unvermögen des vorgängers

die "kosten" hätte jeder bei tüv+co erfragen können
für ängstliche sogar per telfon

Das hier ist ein Forum für Fragen. Also dürfte so gut wie keine Frage überflüssig sein denke ich.
Aber auch danke für diesen Post.

Moin Moin !

Zitat:

Und das laienhafte Gefrickel ohne Eckausbildung und mit wild gesetzten Nieten ist aus fachlicher Sicht nicht abnahmefähig.

Zitat:

Und so steht er in der Verantwortung, wenn sich der Bastelkram hinter einem Schlagloch bei voller Fahrt zerlegt.

Ich bewundere Leute , die anhand eines kleinen und unscharfen Bildes mehr erkennen als der aaS , der die Angelegenheit am lebendigen Objekt ansehen konnte.
Die Bewunderung vermindert sich allerdings angesichts der Tatsache , dass das "laienhafte Gefrickel" allem Anschein nach etliche Jahre allen Schlaglöchern getrotzt hat.
Das kann man durchaus nicht von durchdachten Konstruktionen namhafter Hersteller sagen , wenn ich an die herausgerissenen HA von BMW , gebrochenen Momentstützen bei LKW von Mercedes (Repanleitung von DB : Abbauen und weglassen) , sowie gebrochenen Fahrwerksfedern fast aller Hersteller mit teils dramatischen Folgen denke.

MfG Volker

Ich würde da nix umtragen lassen, sondern nur den Aufbau niedriger /Abnehmbar machen, damit man auch mal Sachen laden kann die auch vor Regen oder so geschützt werden können 🙂

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