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Kosten Rückbau Anhänger TÜV u. Zulassung

Themenstarteram 12. Oktober 2018 um 10:39

Servus in die Runde,

 

Ich habe kostenlos einen Anhänger geschossen. Neue Reifen drauf und er hat TÜV bekommen.

Einer der vielen Vorbesitzer hat in Eigenregie einen Aufbau draufgezimmert und dadurch haben sich die Daten/Bauart geändert. Alles schön und gut, aber ich hätte gerne den Aufbau runter und den Anhänger im Urzustand.

Könnt ihr mir sagen, wie ich das bürokratisch am besten anstelle? Bzw was sowas kosten kann? Theoretisch bräuchte ich ja keine Einzelabnahme weil ich ihn in den Zustand zurück versetzen, in den er ausgeliefert wurde (offene, statt geschlossene Bauart, etc.).

 

Bin für jeden Tipp dankbar.

 

Gruß

Bazteee

 

Auf dem Bild seht ihr das hässliche Maultier.

Ist ein Heinemann.

Heinemann.jpg
Beste Antwort im Thema

Auf die Schnelle habe ich nur für den TÜV Süd eine passende Preisliste gefunden:

Begutachtung einer Änderung nach §19(2) an einem Anhänger ohne Bremse Standard: 33 Euro.

Dazu die Nummer 225 GebOSt:

"Ausfertigung, Ersatz oder Änderung der nationalen oder internationalen Fahrzeugpapiere oder -bescheinigungen wegen Änderung persönlicher oder technischer Daten oder Unbrauchbarkeit oder Verlust einschließlich Erteilung einer Betriebserlaubnis sowie Fahrzeugidentitätsprüfung in anderen als in den nach Nummern 221 und 227 erfassten Fällen" -> 10,20 EUR plus 90 Cent für den Fahrzeugschein.

Macht im günstigsten Fall 44,10 Euro.

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Ist der Aufbau fest mit den Anhänger verbunden (Geschraubt, Geschweißt,..) oder nur Aufgesteckt?

Wie ist der Aufbau im Schein eingetragen?

Themenstarteram 12. Oktober 2018 um 10:45

Das Gestell ist verschraubt und die Bleche sind am Gestell vernietet. Also schon fest verbaut.

Unter welchem Punkt müsste denn im Schein stehen, dass es annehmbar ist?

Stell mal fest ob der an den 4 Ecken gesteckt ist, und sonst noch wo Halterungen sind. Gesteckt ausheben, fahren, fertig. Schein nachschauen was eingetragen ist. Aufbau muss ja nicht drauf sein, wenn der gefahren wird, einzig die Zuladung könnte sich ändern.

Zitat:

@Bazteee schrieb am 12. Oktober 2018 um 12:45:01 Uhr:

Das Gestell ist verschraubt und die Bleche sind am Gestell vernietet. Also schon fest verbaut.

Unter welchem Punkt müsste denn im Schein stehen, dass es annehmbar ist?

Ein abnehmbarer Aufbau steht unten in den zusätzlichen Angaben.

Schau mal in den Schein, was unter der höhe eingetragen ist. Nr. 20

 

Punkt 5 müsste stehen Anhänger geschlossener Kasten.

Wenn dort steht offener Kasten, steht unter 22 ww. mit Aufbau usw und Du kannst den Aufbau einfach abnehmen.

Wenn der Anhänger als geschlossener Kasten geschlüsselt ist, fährst zum SV nachdem Du das abgebaut hast und lässt ein Gutachten erstellen zur Änderung der Fzg Klasse.

Gruß M

Schrauben rausdrehen, Popnieten ausbohren, --ganz unbürokratisch-- einfach machen.

Hallo,

ich hatte schon mehrere Anhänger, die veränderte Aufbauten hatten.

Und nur ein Mal hat der Prüfer gemurrt, weil der deutlich höhere Aufbau einen nicht eben Mal so abnehmbaren Deckel hatte.

Allen anderen Prüfer haben nur nach den relevanten Punkten gesehen und die eingetragene Größe war denen egal.

Selbst bei meinem Koffer, der plötzlich zum Plattformhänger mutiert ist, hat das kein Problem gegeben.

Abnehmbare Aufbauten sind Ladung und nicht im Schein vermerkt.

Nur bei alten Hängern hat der Hersteller einige Varianten gelistet.

Bei meine 400kg Heinemann ist das so und man muss beim Anmelden immer "Strafzuschlag wegen Vielschreiberei" zahlen.

Plane und Spriegel war bei meinen zwei damaligen Hängern nicht eingetragen...

 

Grüße

Thorsten

Themenstarteram 12. Oktober 2018 um 12:36

Hier mal der Schein. Vielleicht ist es einfacher damit.

Habe aber noch ein Dokument vom TÜV mit der Änderung bei der Abnahme.

IMG_2018-10-12_14-35-53.jpeg
Themenstarteram 12. Oktober 2018 um 12:40

Und hier das Gutachten.

Leider fehlt mir der Brief /Schein vor der Änderung.

IMG_20181012_143952.jpg

OK, Abbauen, zum TüV neues Gutachten anfertigen lassen.

Das alte Gutachten sicherheitshalber mitnehmen.

Da der Anhänger in den Originalzustand zurück gebaut wurde, dürfte das kein Problem werden.

Danach zur Zulassungsstelle und einen neuen Schein geben lassen.

Themenstarteram 12. Oktober 2018 um 13:36

So habe ich mir das auch gedacht. Sollte auch kein Problem sein.

Für mich stellt sich halt die Frage über die Kosten. Ob es sich lohnt. Brauche halt öfter einen offenen Aufbau. Und der jetzige Aufbau ist halt auch keine Schönheit.

Hallo,

nur damit ich das auch versuchsweise verstehen kann:

Du hast einen Hänger mit einem schlampig zusammengebastelten Aufbau, der nach Stand der Dinge mit bordeigenem Werkzeug abzunehmen ist, somit als abnehmbar gilt und den ein übereifriger TÜFER unter Missachtung jeder Vorschrift eingetragen hat.

Jetzt nimmst Du den klapprigen Kasten ab und willst wegen zu hoher Zahlenwerte und trotz deutlicher Verbesserung der Gesammtsituation Zeit und Geld investieren, weil ???

Durch Änderung der Beladung ändert sich nichts. Kein Ing. hätte für den Klaterkasten einen technischen Stabilitätsbeweis führen können und so ist diese Eintragung nichtig

Ein offensichtlich über 80kg schwerer Aufbau (der Heinemann 4012 wiegt nur 128kg) bei der schmalen Spur und der Windanfälligkeit ist schon abitioniert...

Grüße

Thorsten

Einfach nur abnehmen und Nutzen. Beim nächsten TÜV nur sagen der kasten is halt wieder ab.

Kosten: Vermute mal

zwischen 50,- und 80,- beim TüV und

etwa 15,- bis 20,- bei der Zulassungsstelle.

Bitte mich nicht darauf festnageln.

Selbst nachfragen.

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