Kosten Erneuerung Airbags lt. Serviceplan?
Lt. Serviceplan sollten die Airbags ja nach 14 Jahren ausgetauscht werden. Hierzu stellen sich mir zwei Fragen:
- was kostet der Austausch all der kleinen und großen Airbags (bzw. übersteigen diese Kosten dann nicht womöglich den Zeitwert des Wagens und ist damit ein Verkauf ins ferne Ausland unausweichlich?) ?
- was sagt der TÜV dazu, wenn man die Airbags nicht auswechselt?
(Viele Grüße an Elk, weil bei der Diskussion mit ihm diese Fragen aufgeworfen wurden!)
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von FranziskaW
Meiner wurde letztes Jahr auch nur 6.070 KM bewegt!
Kriegt der da keine Standplatten? 😉
Fakt ist, daß die DEKRA tatsächlich vorhatte in die HU die Funktion der Airbags zu prüfen. Zu prüfen wohlgemerkt, nicht auslösen. Dabei gab/gibt es wohl einige Ungereimtheiten, möglicherweise hat sich in Vorbereitung dessen der eine oder andere Sack entfaltet 😉.
Jedenfalls ist das zur Zeit kein Thema.
Rein sicherheitstechnisch gesehen ist es jedoch relevant, ob die Dinger funktionieren, ein Test würde im Dienste der Fahrgassicherheit sein.
Aber damit erschöpft sich auch das Thema. Funktionstest beim TÜV und gut. Ich glaube nicht, daß die Ingolstädter eine "nach 10 Jahren Verweigerungsschaltung" für Airbags eingebaut haben - das wäre zu absurd.
Gleich vorweg: Ich habe vergessen ins HST zu gucken.
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War ist nicht auch so, dass der Fehlerspeicher für Airbag und Motor leer sein muss(te).
Bei den OBD2 Fahrzeugen muss der Fehlerspeicher für die AU leer sein, diese gehört ja bald zur HU.
Dafür hab ich ins HST schauen lassen.
Man kann unter der TPLNr. 2005473 die entsprechenden Infos finden.
Dort steht eindeutig:
Der Wechselintervall für Airbagmodule entfällt.
Diese Aussage gilt für ALLE Audi´s, da es keine Baujahr / Modelljahrbeschränkung gibt.
Diese TPL ist gültig seit 03/2006.
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Danke Dir hurz100, daß Du hier wieder Klarheit reingebracht hast in diesen Fred, wollte Dir schon `ne PN schreiben 😉