Kosten Abnahme Federn (Teilegutachten) und Felgen (ABE)
Hi,
Habe heute Federn eingebaut und wollte die gerne abnehmen lasse in Kombination mit meinen Felgen die eine ABE haben. Die Federn haben eine Teilegutachten, welches besagt das jegliche zulässige Radreifen Kombination keine Beeinträchtigung darstellen.
Weiß jemand was für eine Abnahme da gemacht werden muss und was das so ungefähr kostet.
27 Antworten
Zitat:
@Hyperbel schrieb am 31. März 2025 um 08:54:45 Uhr:
Warum soll das nicht richtig sein?
Wenn der Prüfer sich 50x den gleichen Golf mit den gleichen Federn und einer "normalen" Beräderung angeschaut hat - dann wird das beim 51sten Auto nicht anders sein.Also eine absolute Routinesache.
Und wenn man als Kunde dann auch noch mal ein paar Euros spart ...
…weil beispielsweise nicht die geforderten Ventile montiert sind und/oder die Radbefestigungsmittel nicht der Ausführung entsprechen, wie im Gutachten vorgesehen. Weil die Räder nicht zu den Prüfzeugnissen gehören oder die Federn nicht sachgemäß montiert wurden, oder oder oder…
Dass sich eine Anbau-Abnahme nur am Fahrzeug abspielen kann und nicht am Schreibtisch, sei dabei nur am Rande erwähnt.
Eine weitere Besprechung dazu könnte hier
https://www.motor-talk.de/.../...-reifen-und-felgenforum-t7121669.html
erfolgen.
Ich habe kürzlich für Felgen mit Gutachten 58€ bei einer kleinen KÜS Stelle bezahlt.
Hinweise im Gutachten wurden geprüft und Verschränkung wurde durchgeführt.
Auf dem Land in einem einkommensschwachen, westdeutschen Bundesland.
Hast Du denn zwischenzeitlich einen KV von Deiner Prüfstelle erhalten?
Reifen Einzelabnahme plus Federn mit TÜV Gutachen, ca 150€ bezahlt, vor zwei Wochen, TÜv Rheinland.
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Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 31. März 2025 um 17:59:15 Uhr:
@yousef.42Hast Du denn zwischenzeitlich einen KV von Deiner Prüfstelle erhalten?
Ja ich habe mit einem Gutachter gesprochen. Sollte um die 150 Euro kosten wenn sich beide Gutachten nicht beeinträchtigen.
Habe es aber noch nicht gemacht da meine Felge noch nicht fertig ist.
Zitat:
@Sam1 schrieb am 8. April 2025 um 19:39:24 Uhr:
150€ mit neuer HU direkt oder ohne?
150 zahlst du doch für ne HU schon alleine.
Zitat:
@Sam1 schrieb am 8. April 2025 um 19:39:24 Uhr:
150€ mit neuer HU direkt oder ohne?
Oh Mann, das sind natürlich nur die Kosten der Eintragung. Von HU hat doch hier auch kein Mensch gesprochen.
Zitat:
@Sam1 schrieb am 8. April 2025 um 19:39:24 Uhr:
150€ mit neuer HU direkt oder ohne?
Ohne HU, die Einzelabnahme der Reifen war der Preistreiber.
Moin.
Das Ganze mit den Abnahmen ist mittlerweile echt tricky geworden.
Die Kosten an sich sind bekannt und nachzulesen in der "Preisliste" der Prüforganisationen.
Der Pferdefuß sind die Auflagen in den Gutachten, egal ob nun zur ABE oder reines TG.
Wenn darin etwas Unklar ist, heißt es sofort: Abnahme nach §19.2/21 ergo Einzelabnahme. Sprich doppelte Gebühr plus Auslagen.
Hier beim TÜV-Süd habe ich letztes Jahr ein paar Mal 150 Euro plus ca. 15 Euro Auslagen zahlen dürfen.
Bei der Abnahme der Bremsen, war das klar. Stand auch so im GA drin, dass Abnahme nach §19.2/21 erforderlich ist.
Bei der Tieferlegung war dann wieder eine 19.2/21er fällig, da die Spurplatten schon nach 19.2/21 eingetragen wurden.
Bei unserem anderen Auto war es hingegen ein kleiner Satz, der zu einer Einzelabnahme führte. So in etwa: "Verwendung mit AHK nicht geprüft. Außer der Hersteller der AHK kann dies in Verbindung mit den Federn nachweisen."
Die Federn UND die Felgen haben eine ABE und sind miteinander kombinierbar OHNE Änderungsabnahme.
Das Verrückte daran: Hätte ich dimensionsgleiche OE Felgen mit identischer Reifengröße drauf gehabt, hätte ich nichts weiter machen brauchen, als die ABE der Federn immer mitzuführen.
Aber egal.
Was man aber auch im Hinterkopf haben sollte: Bei Tieferlegungen wird fast immer ein Vermessungsprotokoll verlangt, was auch ins Geld gehen kann.
Und auch hier gibt es schwammige Auflagen. Bei den H&R Federn in unserem Astra stand dazu, dass eine Vermessung durchzuführen ist, aber nix vom Nachweis selbiger.
Wie aber soll man dem Prüfer nachweisen, dass man die Vermessung gemacht hat, ohne dass man das Protokoll vorzeigt?
Bei den ganzen Abnahmen nach 19.2/21 "verliert" man die BE bis zur Korrektur der Papiere. Daran muss man auch noch denken. Kosten sind mit den 13 Euro bei der Zulassungsstelle jetzt nicht die Welt, aber Zeit kostet es auch zusätzlich.
VG
Zitat:
@hlmd schrieb am 9. April 2025 um 09:17:59 Uhr:
Was man aber auch im Hinterkopf haben sollte: Bei Tieferlegungen wird fast immer ein Vermessungsprotokoll verlangt, was auch ins Geld gehen kann.
Na stell Dir vor, einseitig abgefahrene Reifen gehen erst ins Geld...
Zitat:
Wie aber soll man dem Prüfer nachweisen, dass man die Vermessung gemacht hat, ohne dass man das Protokoll vorzeigt?
Naja, bei jeder seriösen Vermessung, wird ein Protokoll erstellt. Also in 99% der Fälle. Sehe da kein Problem.
Bitte immer den Kontext beibehalten.
Es ging um die Auflage, dass man eine Vermessung machen muss. Da steht aber nix, von einem "richtigen" Protokoll.
Es gabt ja auch Fahrzeuge, die einfach einzustellen sind und man nicht unbedingt dafür auf die Messbühne muss. Ich kann bei unserem Omega die VA mit Zollstock und Kreide auf 0° Spur einstellen. Auch der Sturz ist da einfach.
Ich muss erst zum Vermessen, wenn an der HA die Schräglenker getauscht wurden, aber nicht bei 'nem Tausch der Federn.
Das Protokoll wird aber trotzdem verlangt.
Der Hinweis mit den abgefahrenen Reifen ist ja richtig. Nur wer kontrolliert es, wenn man die Federn mit ABE ohne Änderungsabnahme einbaut und die restlichen Auflagen passen?
VG