Kontrollleuchten Tacho manipuliert. Wie vorgehen?

VW Touran 1 (1T)

Moin zusammen,

Vor 3 Wochen kaufte ich einen Touran aus Bj. 2004 für uns als 2.Wagen von Privat.
Nach kurzer Zeit stellte sich heraus das er warm nicht mehr anspringen wollte.
Fehlerspeicher wurde ausgelesen. Schuld war der G62 wurde erneuert und gut war.

ABER:

Es standen noch Fehler wie Lambdasonde drin und überall der Vermerk "Warnleuchte ein"
Ich wusste zu diesen Zeitpunkt nicht, das neben dem EPC Zeichen auch eine Abgaslampe vorhanden ist.

Ich drängte darauf den Tacho auszubauen um zu schauen was da los ist, weil die Stellglieddiagnose ihn auch nicht zum leuchten bewegen sollte. Zudem zeigt das Tacho manchmal nach dem Starten " ERROR " anstatt der Gesamtkilometer.

Ergebnis, die Motorleuchte wurde mit heissen schwarzen Zeugs übergossen und zerstörte die LED.
Tacho von aussen auch schon beschädigt.
Somit sind zu erneuern:

Tacho
Lambdasonde
G62

Gesammt ca. 1500€. Hätte der Wagen bei Kauf diese Fehler gehabt, hätte ich ihn nie gekauft.

Was kann ich jetzt tun?
Vorbesitzer war ganz nett, nach Anruf und Schilderung des Sachstandes will er nicht mit mir reden.
Von jetzt auf gleich Ruhe.

Brauche unbedingt Rat. Bin Rechtschutzversichert.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Golf3vec schrieb am 26. Oktober 2014 um 11:06:37 Uhr:


Brauche unbedingt Rat. Bin Rechtschutzversichert.

Dann ruf morgen bei der RSV an und schildere den Fall, die werden die genau sagen, was zu tun ist.

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Zitat:

@Wauhoo schrieb am 26. Oktober 2014 um 14:45:49 Uhr:



Was könnte diese genannte "schwarze Masse" sein? Und zu was könnte die verwendet worden sein? Ein "schwarze Masse" gehört eigentlich zu Teer und Co.? Wer aber wird sowas absichtlich über den Motor seines Fahrzeuges abkippen, zumal ja dafür die entsprechende Fahrzeugklappe offen sein muß?

Missverständniss? 😕

Es geht um die Motor-Kontroll-Leuchte im Tacho.

Nicht um den Motor unter der Motorhaube.

Der Wagen ist von privat gekauft. Wenn der Verkäufer nicht all zu blauäugig war hat er die Gewährleistung ausgeschlossen.

Zu beweisen, dass die Defekte dem Verkäufer bekannt waren wird nicht zu erbringen sein.

Wozu also der Anwalt?

Zitat:

@Golf3vec schrieb am 26. Oktober 2014 um 11:38:51 Uhr:


Das hatte ich auch vor. Der Vorbesitzer hatte das Auto nur 2 Wochen in seinen Besitz.
Lt. seiner Ausage " zu groß".
Was ist wenn er es wirklich nicht war?

Alleine durch diese dumme Aussage kannst Du Dir nahezu sicher sein, dass er es war. Billig eingekauft, hergerichtet/hingepfuscht und weiterverkauft.

Er hat wahrscheinlich mit dem Lötkolben einfach reingehalten, deshalb ist alles verbrannt. Wann war die letzte AU? Ist beim Fehlerspeichereintrag ein Kilometerstand oder Datum hinterlegt?

April 2014 hat er neu bekommen. Es steht kein Kilometerstand beim Eintrag. Das Auto war mit 156400 bei der Hu. Übernommen habe ich ihn am 29.09 mit 158000.

Tachomanipulation wird mit Gewährleistungsauschluss nicht eingebunden.
Hier greift Betrug und Fahrlässkeit.!

Das ist doch eindeutig manipuliert. In den 2 Wochen hat er auch selbstständig den Kühler gewechselt. Rechnung aus Ebay habe ich. Bei war er am Auto jedenfalls selber.

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Ein Heissklebepunkt auf einer LED ist keine Tachomanipulation. In welcher Welt lebst du eigentlich?

Wenn du so eindeutig beweisen kannst, dass er es war solltest du das mit dem Betrug einem Richter erzählen. Vermutlich wirst du am Ende verknackt weil du jemandem Betrug vorgeworfen hast ohne es beweisen zu können.

Nur weil der Verkäufer schweigt ist das kein Schuldeingeständnis sondern eine logische Reaktionen auf deinen Betrugsvorwurf. Vermutlich war er schon beim Anwalt um sich gegen Typen wie dich zu schützen.

Klar ist an dem Auto manipuliert worden. Aber solange der Verkäufer nichts davon weis, ist er auch nicht haftbar dafür. Das er es wusste oder gar selber war, musst du beweisen.

Das kannst du nicht, also Thema durch.

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:48:27 Uhr:


Ein Heissklebepunkt auf einer LED ist keine Tachomanipulation. In welcher Welt lebst du eigentlich?

Wenn du so eindeutig beweisen kannst, dass er es war solltest du das mit dem Betrug einem Richter erzählen. Vermutlich wirst du am Ende verknackt weil du jemandem Betrug vorgeworfen hast ohne es beweisen zu können.

Nur weil der Verkäufer schweigt ist das kein Schuldeingeständnis sondern eine logische Reaktionen auf deinen Betrugsvorwurf. Vermutlich war er schon beim Anwalt um sich gegen Typen wie dich zu schützen.

Klar ist an dem Auto manipuliert worden. Aber solange der Verkäufer nichts davon weis, ist er auch nicht haftbar dafür. Das er es wusste oder gar selber war, musst du beweisen.

Das kannst du nicht, also Thema durch.

Natürlich ist das Tachomanipulation, nur eben nicht den Kilometerstand betreffend, sondern ein Manipulieren der MIL.

Nach zwei Wochen ein Auto verkauft mit der Aussage "zu groß" und zwischendrin noch repariert ist nahezu eindeutig. Ab zum Anwalt, Vorhalter kann bestimmt ermittelt werden und zur Aufklärung beitragen. Richter sind auch nicht dumm. 1.600km in 5 Monaten, da ist auch irgendetwas gewesen.

SRL: Du hast nicht zufällig vor kurzem ein Auto verkauft? 😁

Komm mal runter mit deiner Tonart !!!

Wenn Kontrolllampen auch nicht zur Kontrolle leuchten gibts nicht mal ne HU. Ausserdem ist das Mainboard beschädigt und ein neuer Tacho fällig.

Vertuschen von Fehlern beim Verkauf ist also normal oder wie?

Komm mal klar, aber echt!

Zitat:

@Mick 01 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:53:53 Uhr:


Natürlich ist das Tachomanipulation, nur eben nicht den Kilometerstand betreffend, sondern ein Manipulieren der MIL.

Tachomanipulation = Manipulation von Wegstreckenzählern = Straftat = § 22b Strassenverkehrsgesetz

LED keine Messeinrichtung, kein § 22b, keine Straftat, keine Tachomanipulation.

Zitat:

@Golf3vec schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:55:44 Uhr:


Vertuschen von Fehlern beim Verkauf ist also normal oder wie?

Komm mal klar, aber echt!

Hab ich nirgendwo behauptet. Nur ist es deine Aufgabe das dem Verkäufer zu beweisen. Und genau das kannst du zu 99,9% nicht.

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 26. Oktober 2014 um 19:07:51 Uhr:



Hab ich nirgendwo behauptet. Nur ist es deine Aufgabe das dem Verkäufer zu beweisen. Und genau das kannst du zu 99,9% nicht.

Der Richter macht das schon 😁. Hast Du Muffensausen? Klingt fast so 😁. Noch eindeutiger kann ein Tacho gar nicht manipuliert sein.

Fingerabdrücke vom Verkäufer auf der hinteren Tachoeinheit wären jetzt ein super Beweis

Zitat:

@Mick 01 schrieb am 26. Oktober 2014 um 19:15:43 Uhr:


Noch eindeutiger kann ein Tacho gar nicht manipuliert sein.

Richtig.

Ganz eindeutig manipuliert.

Nur steht auf der Platine nicht von wem. Das ist das Problem.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 26. Oktober 2014 um 19:22:10 Uhr:


Fingerabdrücke vom Verkäufer auf der hinteren Tachoeinheit wären jetzt ein super Beweis

Kann man auch selber abnehmen. Ich glaube YPS Heftchen sind wieder am Markt. Dann mit Fingerabdrücken vom Kühler vergleichen 😁.

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 26. Oktober 2014 um 19:27:46 Uhr:


...
Nur steht auf der Platine nicht von wem. Das ist das Problem.

Also momentan stehst Du auf der Verdächtigenliste ziemlich weit vorne 😁.

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 26. Oktober 2014 um 19:05:36 Uhr:


LED keine Messeinrichtung, kein § 22b, keine Straftat, keine Tachomanipulation.

Tachomanipulation ist das natürlich nicht, trotzdem Betrug und somit eine Straftat.

Zu beweisen ist das hier ja auch eindeutig, Problem wird es das "Wer?" zu beweisen.

Gruß MEtalhead

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