Konsequenzen Alkohol + Unfall
Hey Leute,
habe mal eine Frage die mich betrifft..
20 Jahre alt, nicht mehr in der Probezeit, verursacht mit einem Blutalkoholwert von 0,72 Promile einen Unfall mit insgesamt 7 geparkden Fahrzeugen ohne jegliche Personenschäden..
1. Frage) Der Lappen wurde mir erst letzte Woche (5 Monate nachdem unfall) eingezogen
Zöhlt bei einer Verurteilung der Zeitraum seit letzter Woche mit?
2. Frage) Mit was für einer Konsequenz.muss man rechnen?
Mein Anwalt meinte wahrscheinlich 9 Monate, da auserhalb Probezeit, unter 21 und unter 1.1 Promile**
1
Beste Antwort im Thema
Genau das würde ich dem Richter auch erklären, daß ich immer mit 0,7 Promille fahre, dies gewohnt bin und ich auf gar keinen Fall deshalb eine Ausfallerscheinung hatte.
Kann es mir nur so erklären, daß ich mal kurz aufs Handy geschaut habe.
214 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 31. Oktober 2018 um 14:48:23 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 31. Oktober 2018 um 14:26:02 Uhr:
Leider ist auch die BAK unbekannt, so dass unsere statistischen Erhebungen zum Zusamenhang von BAK und Schadenshöhe hier keine weiteren Daten erhaltenStatistisch dürfte die große Mehrzahl der Unfälle und auch der größte Teil der Schadenshöhe von nüchternen Fahrern verursacht werden. Die hier waren sicherlich alle/überwiegend nüchtern:
https://youtu.be/a7Qn7HLfWvs?t=147
Stimmt. Deshalb sollte eine Erbschleicherin auch nie einen über 95-Jährigen heiraten. in dieser Altersregion sterben die wenigsten Männer! 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@AS60 schrieb am 31. Oktober 2018 um 14:06:43 Uhr:
Die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen bleiben.
Da wiederum bin ich bei dir.
Vielleicht ist der TE ja so freundlich und teilt abschließend mit wie das Ganze incl. der Versicherungsfragen ausgegangen ist.
Unterm Strich kommt es eh nur darauf an das er´s kapiert hat.
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 31. Oktober 2018 um 14:51:28 Uhr:
Da wiederum bin ich bei dir.Zitat:
@AS60 schrieb am 31. Oktober 2018 um 14:06:43 Uhr:
Die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen bleiben.Vielleicht ist der TE ja so freundlich und teilt abschließend mit wie das Ganze incl. der Versicherungsfragen ausgegangen ist.
Unterm Strich kommt es eh nur darauf an das er´s kapiert hat.
Allein mir fehlt der Glaube. Ihm geht´s darum so günstig wie möglich raus zu kommen. Er wirft den Geschädihgten ja sogar noch Bereicherung bei der Schadenregulierung vor. Das ist sowieso der Knaller.
Zitat:
@AS60 schrieb am 31. Oktober 2018 um 15:25:12 Uhr:
Ihm geht´s darum so günstig wie möglich raus zu kommen.
Eine ganz legitime Sache. Genau dafür gibt es Strafverteidiger.
Kommt jetzt wieder die Stehe-wie-ein-Mann-dazu-Masche?
Ähnliche Themen
Zitat:
@Florian333 schrieb am 31. Oktober 2018 um 00:42:25 Uhr:
...
Ich empfehle mal die Lektüre von BGH-Entscheidungen, in denen bestimmte Merkmale noch nicht als typisch alkoholinduziert angesehen wurden (Schlangenlinien fahren, verwaschene Sprache, unsicherer Gang).
Bei welchen Personengruppen?
Einem 91-Jährigen?
Wobei?
Dass ein 19-Jähriger keinen geraden Satz rausbringt?
Oh, hast Recht: "Alda, was kontr...kontr... checkst du misch ab? Hier Führerschein unso?"
Dass ein 19-Jähriger unsicher geht?
Oh, hast ebenso Recht: Nur mal auf die krummen Füße und Beine heutiger junger Menschen achten. Wirklich erschreckend die O- und X-Beine und krummen Füße, wo die teils selbst fast drüberfallen. (nicht, dass ich jemanden deshalb angehen würde, aber die Auswirkungen von Bewegungsmangel und ausbleibenden Korrekturmaßnahmen sind wirklich erschreckend!)
Dass ein 19-Jähriger Schlangenlinien fährt?
Stimmt auch wieder, dafür gibt´s viele Gründe: "Jaqueline, Klein-Kevin brauch...!"
Ja, muss ich dir doch glatt zu 100 % zustimmen und so wie alle durch die Gegend rasen, ist selbst überhöhte Geschwindigkeit etwas, das man nicht mit Alkohol in Verbindung bringen darf.
Letztlich wird er sicherlich einen guten Anwalt haben, der hoffentlich deine Ratschläge annimmt und dem Angeklagten dann auch die vermutlich einzig richtigen Ratschläge gibt:
- brav kämmen
- weißes Hemd anziehen
- freundlich und höflich grüßen und sich entschuldigen
- sonst Klappe halten
Wird schon. Und nein, mir liegt da nichts dran, dass unser Angeklagter möglichst lange den Führerschein verliert oder maximal € abtreten darf. Mir wär´s eigentlich nur wichtig, dass er etwas draus lernt und auch andere, zumindest in seinem Umfeld.
Wäre nicht der erste, der dann mal in seinem Freundeskreis für "Ernüchterung" sorgt. Soll tatsächlich auch schon mal gefruchtet haben und wenn dann auch die Kumpels in Zukunft besser aufpassen und er auf sie: Win-Win-Situation für alle!
So ein "kleiner" Blechschaden kann schlimmeres vermeiden. 🙂
Eine große Klappe scheint er zu haben, vermutlich von der Sorte, die für alles eine Ausrede hat und bei einem anderen die Schuld sucht. Auch wohl von der Sorte, die meint, dass die anderen sich an seinem "Leid" noch bereichern, z. B. die genannten Polizisten, von wegen "Dem zeigen wir´s!".
Aber das will ich einem Jugendlichen auch zugestehen. Wär´s anders, würde die Strafe wohl höher oder anders ausfallen. Hat er also auch nochmal Glück gehabt. Ein Gutachter wird das schon merken und ihn richtig beurteilen.
Von daher, viel Glück und das Ergebnis wäre wirklich interessant. In den Medien erfährt man davon leider nichts. Ständig die "Schreckensmeldungen", aber nie wie´s ausgeht. Wirklich nie.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2018 um 13:45:51 Uhr:
Vor dem ersten crash fuhr die Polizei bereits hinter ihm her und wollte ihn kontrollieren. Er wurde letztlich zu Fuß gestellt. Den Schlüssel seines abgestellten Autos hatte er im Radkasten eines anderen dort parkenden Fahrzeugs "hinterlegt".
Woher hast du dieses Wissen?
So steht es in keinem Beitrag, auch nicht im Parallelthread.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2018 um 09:33:05 Uhr:
@Florian333 Er hat bei 7 Unfällen 7 fremde Autos beschädigt = 7 x Sachbeschädigung, davon zumindest die 6 nach dem 1. Unfall mit bedingtem Vorsatz. Die Unfallorte hat er verlassen. Dabei hatte er eine Tatzeit-BAK von zumindest 0,7 %o. Die Einsatzfahrzeuge vom Abschnitt 36 waren hinter ihm her. Er wurde zu Fuß flüchtend gestellt.Da plädiert man auf ein Bußgeld wegen unbewiesener aber eingestandener Geschwindigkeitsüberschreitung, Verursachung von 7 Unfällen und nichtkausaler Überschreitung der 0,5 %o Grenze in Tateinheit ... klar doch ... 🙄 🙄 🙄
metallhead79 Er wurde tatsächlich zu Fuß flüchtend gestellt.
paul, es war ein unfalm in dem 7 fahrzeuge beschädigt worden sind, keine 7 einzelunfölle haha..
Es gibt kein Fluchtversuch oder sonst was wie gesagt anzeige wegen sachbeschödigung , geföhrderun des straßenverkehrs und BAk
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2018 um 09:33:05 Uhr:
@Florian333 Er hat bei 7 Unfällen 7 fremde Autos beschädigt = 7 x Sachbeschädigung, davon zumindest die 6 nach dem 1. Unfall mit bedingtem Vorsatz. Die Unfallorte hat er verlassen. Dabei hatte er eine Tatzeit-BAK von zumindest 0,7 %o. Die Einsatzfahrzeuge vom Abschnitt 36 waren hinter ihm her. Er wurde zu Fuß flüchtend gestellt.Da plädiert man auf ein Bußgeld wegen unbewiesener aber eingestandener Geschwindigkeitsüberschreitung, Verursachung von 7 Unfällen und nichtkausaler Überschreitung der 0,5 %o Grenze in Tateinheit ... klar doch ... 🙄 🙄 🙄
metallhead79 Er wurde tatsächlich zu Fuß flüchtend gestellt.
Und das mit dem zu Fuß gestellt stimmt auch nicht, ich saß im Fahrzeug als die Polizei auftauchte. Bitte keine Spekulationen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2018 um 13:45:51 Uhr:
In seinem Parallelthread schreibt er seblst, dass er 7 andere parkende Fahrzeuge beschädigt hat. Er ist weitergefahren. Vor dem ersten crash fuhr die Polizei bereits hinter ihm her und wollte ihn kontrollieren. Er wurde letztlich zu Fuß gestellt. Den Schlüssel seines abgestellten Autos hatte er im Radkasten eines anderen dort parkenden Fahrzeugs "hinterlegt".
Paul was erzöhlt du hier für einen Müll? Schlüssel etc versteckt? Der Motor war sogar noch an.
Scheinst hier ja mehr als ich selbst zu wissen.. Schick mir mal die Quellen woher du das hast. Typisch BZ Leser..
@TE
Also irgendwas passt doch nun nicht zusammen. Du saßt im Auto als die Polizei auftauchte? Die sind Dir doch hinterherfahren? Also tauchten die doch nicht erst nach dem Unfall auf. Und wenn Du brav im Auto gesessen hast,um auf die Unfallaufnahme zu warten, warum sollte die Dich 90 min auf der Straße ablegen?
Gruß M
Zitat:
@windelexpress schrieb am 31. Oktober 2018 um 20:18:17 Uhr:
@TE
Also irgendwas passt doch nun nicht zusammen. Du saßt im Auto als die Polizei auftauchte? Die sind Dir doch hinterherfahren? Also tauchten die doch nicht erst nach dem Unfall auf. Und wenn Du brav im Auto gesessen hast,um auf die Unfallaufnahme zu warten, warum sollte die Dich 90 min auf der Straße ablegen?Gruß M
Die haben mich wohl aufgrund meiner seltsamen fahrweise verfolgt, wöhrend der Verfolgung (ohne Einsatzhorn o.Ä.) kam es zum Unfall und die waren dann inmerhalb von 30sek am Unfallort. Wieso die mich 90 Minuten auf dem Boden gehalten haben, darauf gab es nur die Antwort, dass Sie angeblich angst hätten dass Flucht und Gewaltgefahr besteht.
@ windel
Vermutlich hat der Alkohol die Sinne benebelt und aus 5 Minuten wurden 90.... und ja, ich spekuliere nur.
Fakt, Unfall unter ordentlich Alkoholeinfluß, VK wird vermutlich Eigenschaden nicht regulieren, Regreßforderung der HP, vermutlich Gerichtsverfahren mit Laufpotential und eigenen Anwaltskosten und obendrauf möglicherweise MPU.
@ TE, was hast Du mir im Parallelthread nochmal zum Lebenslauf sagen wollen? War mir grad entfallen....
Zitat:
@NDLimit schrieb am 31. Oktober 2018 um 20:27:44 Uhr:
@ windelVermutlich hat der Alkohol die Sinne benebelt und aus 5 Minuten wurden 90.... und ja, ich spekuliere nur.
Fakt, Unfall unter ordentlich Alkoholeinfluß, VK wird vermutlich Eigenschaden nicht regulieren, Regreßforderung der HP, vermutlich Gerichtsverfahren mit Laufpotential und eigenen Anwaltskosten und obendrauf möglicherweise MPU.
@ TE, was hast Du mir im Parallelthread nochmal zum Lebenslauf sagen wollen? War mir grad entfallen....
Sobald ich die Ermittlungsakte habe, werde ich Sie dir weiterleiten, damit du noch in diesem Leben lernst anderen Menschen mal glaube zu schenken.