Konsequenzen Alkohol + Unfall

Hey Leute,
habe mal eine Frage die mich betrifft..

20 Jahre alt, nicht mehr in der Probezeit, verursacht mit einem Blutalkoholwert von 0,72 Promile einen Unfall mit insgesamt 7 geparkden Fahrzeugen ohne jegliche Personenschäden..

1. Frage) Der Lappen wurde mir erst letzte Woche (5 Monate nachdem unfall) eingezogen
Zöhlt bei einer Verurteilung der Zeitraum seit letzter Woche mit?

2. Frage) Mit was für einer Konsequenz.muss man rechnen?
Mein Anwalt meinte wahrscheinlich 9 Monate, da auserhalb Probezeit, unter 21 und unter 1.1 Promile**

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Beste Antwort im Thema

Genau das würde ich dem Richter auch erklären, daß ich immer mit 0,7 Promille fahre, dies gewohnt bin und ich auf gar keinen Fall deshalb eine Ausfallerscheinung hatte.
Kann es mir nur so erklären, daß ich mal kurz aufs Handy geschaut habe.

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Dann laß doch mal Fakten sprechen.
Wen meinst du, wer hat demjenigen trotz mehrmaliger Kontrollen ohne MPU die Lizenz zum Fahren gegeben?
Fragen über Fragen .
Gruß Ulli

Zitat:

@wpp07 schrieb am 30. Oktober 2018 um 17:20:42 Uhr:


Hallo Florian.
Erschreckender ist jedoch, dass deine sachlich und fachlich fundierte Antwort lediglich ein "Danke" erhalten hat ( vermutlich vom Fragensteller).
Der Schmalfug dazwischen glänzt mit drei " Danke".

Das ist ein Phänomen, das man bei MT öfter beobachten kann, bei rechtlichen Fragestellungen genau so wie bei technischen. Insofern freut sich vermutlich jeder User über ein "Danke", aber ich bin auch nicht beleidigt, wenn die Gegenmeinung mehr "Danke" erhält. 😉

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Oktober 2018 um 15:20:59 Uhr:


für die Fahrerflucht könnte es sehr wohl eine MPU geben. Aber keine mit Alkoholfragestellung.

es gibt keine unfallflucht in dem fall.

.... das ist ja deine Sicht der Dinge..
Im Zeitungsbericht liest sich das etwas anders....

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Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 30. Oktober 2018 um 19:48:21 Uhr:


.... das ist ja deine Sicht der Dinge..
Im Zeitungsbericht liest sich das etwas anders....

Die Zeitung ist nicht der staat, es läuft laut staatsanwaltschaft keine Ermittlung wg Unfallflucht, saß auch noch im auto nach dem unfall.

Zitat:

@gorki1337 [url=https://www.motor-talk.de/.../...nzen-alkohol-unfall-t6477950.html?...]schrieb am 30.

saß auch noch im auto nach dem unfall.

Warst zu langsam oder die Spielverderber schon so dicht hinter Dir, dass die Flucht nicht mehr möglich war?

Gruß m

Immer diese Spekulationen. Wie bei der Frau Wulf, der angeblich nichts drohen würde.

Da hat sich aber jemand Mühe gemacht, das aus dem anderen Thread herauszuziehen....

Aber fehlt da nicht jetzt ein anderer Thread?

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 30. Oktober 2018 um 07:41:15 Uhr:


Die Frau vom Ex-Bundespräsidenten ist auch besoffen in den Graben/gegen Baum gefahren. Was droht der?

Eine MPU wenn sie innerhalb der Nächsten gut 15 Jahren wieder eine Fahrerlaubnis will.
Aber der Fall ist nicht vergleichbar da ihr Pegel eindeutig oberhalb der absoluten Fahruntüchtigkeit lag, wie auch über der MPU Grenze.

Aber bei 0,7‰ ist es legitim wenigstens zu versuchen die Folgen zu reduzieren. Wobei zu schnelles Fahren ind Verbindung mit Unfall das recht Schwer machen. Oder gibt es Schwarz auf Weiß Beweise das der TE auch Nüchtern zu Schnell ist und dabei Verunfallt?

Ich schlage vor, wir lassen Frau Wulff aus dieser Diskussion raus. Hat ja nichts damit zu tun.

Sie kann ja bei Interesse ihren eigenen Thread starten oder sich hier als "Wulffienchen73" beteiligen. 🙂

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 30. Oktober 2018 um 22:33:54 Uhr:



Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 30. Oktober 2018 um 07:41:15 Uhr:


Die Frau vom Ex-Bundespräsidenten ist auch besoffen in den Graben/gegen Baum gefahren. Was droht der?

Eine MPU wenn sie innerhalb der Nächsten gut 15 Jahren wieder eine Fahrerlaubnis will.
Aber der Fall ist nicht vergleichbar da ihr Pegel eindeutig oberhalb der absoluten Fahruntüchtigkeit lag, wie auch über der MPU Grenze.

Aber bei 0,7‰ ist es legitim wenigstens zu versuchen die Folgen zu reduzieren. Wobei zu schnelles Fahren ind Verbindung mit Unfall das recht Schwer machen. Oder gibt es Schwarz auf Weiß Beweise das der TE auch Nüchtern zu Schnell ist und dabei Verunfallt?

Die müssen ja nachweisen, dass ich zu schnell war.. laut der Polizei sahen es wohl aus wie 80km h, allerdings liegt keine geschwindigkeitsmessung oder sonst was vor, das fahrzeug wurde auch nicjt beschlagnahmt o.ä.

Auch echt krass, dass die Polizisten der Meinung waren mich 1,5std auf den Boden zu halten nachdem Unfall anstatt ins Krankenhaus zu fahren.

Zitat:

@gorki1337 schrieb am 30. Oktober 2018 um 23:51:21 Uhr:


Die müssen ja nachweisen, dass ich zu schnell war..

Es wäre besser, wenn du es zugeben würdest. Anderenfalls lässt sich ja der Fall nur auf eine Ursache zurückführen, nämlich die Fahruntüchtigkeit durch Alkohol.

Er räumte seine Beteiligung und die Schadensverursachung ein. Die recht geringe BAK steht fest. Der Schaden der Dritten wurde ebenfalls reguliert. Warum soll er sich dann selbst noch "höherhängen"? Macht doch garkeinen Sinn ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2018 um 00:33:53 Uhr:


Macht doch garkeinen Sinn ...

Das gilt nur, wenn man nicht verstanden hat, worum es geht und welche Verteidigungsstrategie empfehlenswert sein könnte. Es geht um den Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit (1 Monat Fahrverbot, Geldbuße) und einer strafbaren Trunkenheitsfahrt (Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Geldstrafe oder Sozialstunden, evtl. MPU).

Die "recht geringe BAK", wie du es selbst bezeichnest, könnte eben nur als OWi angesehen werden. Dies aber nicht, wenn der Unfall auf alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zurückzuführen ist. Die Geschwindigkeitsüberschreitung, die ja auch bei nüchternen Fahrern vorkommt, ist ein Indiz dafür, dass nicht der Alkohol ursächlich für den Unfall gewesen sein muss. Damit hängt er sich nicht höher, sondern tiefer. Ich empfehle mal die Lektüre von BGH-Entscheidungen, in denen bestimmte Merkmale noch nicht als typisch alkoholinduziert angesehen wurden (Schlangenlinien fahren, verwaschene Sprache, unsicherer Gang).

Du bist anscheinend zu wenig klug, um in solchen Dingen ernstzunehmende Empfehlungen auszusprechen.

Die Verurteilung nach §§ 316, 315c, 303 StGB ist für ihn gebucht. Er hat auf seiner Trunkenheitsfahrt 7 Unfälle gebaut. Wenn er sich in die Richtung verteidigen wollte, dass er alkoholisiert normalerweise das Auto im Griff hat und der "geringfägige" Schaden an den 7 anderen Autos nur auf seine - nicht bewiesene - Raserei zurückzuführen sei, dann kommt der §315d StGB noch straferhöhend mit in den Topf.

Bei einer BAK von 0,7 %o und 7 Unfälle mit Verfolgungsfahrt von einer OWi zu träumen ...

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