Konsequenzen Alkohol + Unfall
Hey Leute,
habe mal eine Frage die mich betrifft..
20 Jahre alt, nicht mehr in der Probezeit, verursacht mit einem Blutalkoholwert von 0,72 Promile einen Unfall mit insgesamt 7 geparkden Fahrzeugen ohne jegliche Personenschäden..
1. Frage) Der Lappen wurde mir erst letzte Woche (5 Monate nachdem unfall) eingezogen
Zöhlt bei einer Verurteilung der Zeitraum seit letzter Woche mit?
2. Frage) Mit was für einer Konsequenz.muss man rechnen?
Mein Anwalt meinte wahrscheinlich 9 Monate, da auserhalb Probezeit, unter 21 und unter 1.1 Promile**
1
Beste Antwort im Thema
Genau das würde ich dem Richter auch erklären, daß ich immer mit 0,7 Promille fahre, dies gewohnt bin und ich auf gar keinen Fall deshalb eine Ausfallerscheinung hatte.
Kann es mir nur so erklären, daß ich mal kurz aufs Handy geschaut habe.
214 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2018 um 08:35:36 Uhr:
... mit Verfolgungsfahrt ...
Welche Verfolgungsfahrt?
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 31. Oktober 2018 um 08:40:40 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2018 um 08:35:36 Uhr:
... mit Verfolgungsfahrt ...
Welche Verfolgungsfahrt?Gruß Metalhead
Schau mal in sein Profil. Er hat 2 threads dazu gemacht. Presseartikel gabs auch.
Es hatte schon seinen Grund, warum ich dich neulich auf die Ignoreliste gesetzt habe. Zu früh habe ich dich von da wieder runter genommen, was ich jetzt gleich wieder rückgängig mache (wieder nur für ein paar Tage, denn die Hoffnung stirbt zuletzt).
Bis dahin kannst du dich mal mit den drei Arten der rechtswidrigen Alkoholfahrten beschäftigen. Diese sind:
- absolute Fahrunrtüchtigkeit (ab 1,1 Promille) = Straftat
- relative Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 Promille, nur bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen) = Straftat
- Verstoß gegen das 0,5-Promille-Gesetz = Ordnungswidrigkeit
Du kannst bis dahin mal erörtern, was der BGH unter alkoholbedingten Ausfallerscheinungen versteht und welche Anforderungen an einen Nachweis gestellt werden.
Der Verweis auf § 315d StGB ist hier eher lächerlich, ebenso der Verweis auf § 303 StGB. also auf eine Sachbeschädigung.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 31. Oktober 2018 um 08:40:40 Uhr:
Welche Verfolgungsfahrt?
"Polizisten waren ihm aber bereits auf den Fersen – und konnten den Mann in der Aroser Allee stellen. Sein Fahrzeug hatte er jedoch zurückgelassen."
Daraus entsteht in der Phantasie von berlin-paul dann eine Verfolgungsjagd im Stile von "Alarm für Cobra 11".
Ähnliche Themen
ich würde die Strategie einem Anwalt überlassen. Ohne Kenntnis der Akte wäre es arg fahrlässig zu spekulieren, ob man sich tatsächlich mit der Behauptung einer höheren Geschwindigkeit entlasten kann. Schließlich ist auch eine überhöhte Geschwindigkeit eine Begleiterscheinung von alkoholbedingter Enthemmung, das entlastet eher weniger.
Kann hier noch was Zivilrechtliches von den 7 geschädigten kommen ?
Bin erstaunt ,5 Seiten ohne Moralischen Zeigefinger
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 31. Oktober 2018 um 09:17:03 Uhr:
Kann hier noch was Zivilrechtliches von den 7 geschädigten kommen ?
Das kannst aber annehmen, dass die Reparaturkosten eingefordert werden.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2018 um 08:44:32 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 31. Oktober 2018 um 08:40:40 Uhr:
Welche Verfolgungsfahrt?Gruß Metalhead
Schau mal in sein Profil. Er hat 2 threads dazu gemacht. Presseartikel gabs auch.
Da steht immer viel:
Zitat:
@gorki1337 schrieb am 30. Oktober 2018 um 19:17:26 Uhr:
es gibt keine unfallflucht in dem fall.
Gruß Metalhead
Hallo.
Als Nicht Jurastudierter sag ich mal:
Bei 7 gerammten Autos und nachfolgenden Hasch mich Spielen mit Bodenturnübungen mit der Exekutive, willst Du, Florian 333 also auf KEINE Alkoholbedingten Ausfallerscheinungen plädieren?
Na ja, angeblich soll Justitia blind sein...vielleicht klappt's sogar. 🙂
@Florian333 Er hat bei 7 Unfällen 7 fremde Autos beschädigt = 7 x Sachbeschädigung, davon zumindest die 6 nach dem 1. Unfall mit bedingtem Vorsatz. Die Unfallorte hat er verlassen. Dabei hatte er eine Tatzeit-BAK von zumindest 0,7 %o. Die Einsatzfahrzeuge vom Abschnitt 36 waren hinter ihm her. Er wurde zu Fuß flüchtend gestellt.
Da plädiert man auf ein Bußgeld wegen unbewiesener aber eingestandener Geschwindigkeitsüberschreitung, Verursachung von 7 Unfällen und nichtkausaler Überschreitung der 0,5 %o Grenze in Tateinheit ... klar doch ... 🙄 🙄 🙄
metallhead79 Er wurde tatsächlich zu Fuß flüchtend gestellt.
...aber es dürfte doch eigentlich egal sein, ob er zu Fuß, im Auto oder vielleicht sogar per Hexenbesen (passend zu Halloween) geflüchtet ist, oder? Der Straftatbestand heißt ja "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" - und irgendwo in den unerforschten Tiefen des Forums war ja mal eine Begebenheit geschildert, bei der selbst das Entfernen eines Unfallbeteiligten, um Wasser für einen Verletzten zu holen, zum Verdacht des "unerlaubten Entfernens vom Unfallort" geführt hat...
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 31. Oktober 2018 um 09:29:34 Uhr:
Bei 7 gerammten Autos und nachfolgenden Hasch mich Spielen mit Bodenturnübungen mit der Exekutive, willst Du, Florian 333 also auf KEINE Alkoholbedingten Ausfallerscheinungen plädieren?
Ja, ganz recht, auch wenn du das unlogisch finden magst. Ich "plädiere" aber für gar nichts, ich habe es nur als mögliche Strategie ins Spiel gebracht, die vom Anwalt des TE unbedingt geprüft werden sollte. Und der kennt (hoffentlich) die BGH-Rechtsprechung, die weder eine überhöhte Geschwindigkeit noch einen Unfall als automatischen Nachweis alkoholbedingter Ausfallerscheinungen anerkennt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2018 um 09:33:05 Uhr:
Er hat bei 7 Unfällen 7 fremde Autos beschädigt
Nein, er hat bei einem einzigen Unfall sieben Fahrzeuge beschädigt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2018 um 09:33:05 Uhr:
Er hat bei 7 Unfällen 7 fremde Autos beschädigt
Ohhhh, ich dachte es wäre ein Unfall mit 7 Beschädigten Fahrzeugen.
War das eine "Amokfahrt" oder jeweile 7x besoffen?
Ich komm da nicht mehr mit. Egal.
Tipp als Verteigigunsstrategie: Ich fahre besser wenn ich getrunken habe.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 31. Oktober 2018 um 09:42:57 Uhr:
Ich komm da nicht mehr mit.
Du kommst da schon mit, nur berlin-paul nicht. 🙂