Konsequenzen für 18-Jährigen mit Alkohol + Unfall + Fahrerfluch

Hallo Forengemeinde,

was droht einem 18-Jährigen, der stark alkoholisiert (1,5 Promille) einen Unfall verursacht hat und zusätzlich obendrein noch Fahrerflucht begangen hat ?

Freue mich auf sachliche Antworten mit Verweis auf aktuelle Quellen.

Schöne Grüße
-Nuckelpinn-

Update:
- Unfallhergang: mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Graben gefahren
- Keine weiteren Personen oder KFZ beteiligt
- Der Junge ist noch Schüler, geht in die Q1.
- Bundesland ist NRW.
- Es liegt noch kein Vorvergehen vor.
- Er ist Stunden später, also nach der Fahrerflucht persönlich Zuhause von der Polizei angetroffen worden und hat (leider erst dann) alles zugegeben.
- Blutprobe eines Amtsarzt auf der Wache

Beste Antwort im Thema

Viel Ärger!

117 weitere Antworten
117 Antworten

Kai R., die wesentlichen Gründe haben Ostelch und weiss-blau bereits völlig korrekt genannt. Ein großer Teil einer guten anwaltlichen Vertretung findet auch nicht in der Öffentlichkeit statt.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. November 2018 um 11:23:44 Uhr:


Festzustellen, wann aber alles klar ist, ist schwieriger als du einräumen willst.

nö. Das ist oftmals gar nicht schwierig. Was soll z.B. an einer Trunkenheitsfahrt ohne Unfall mit 1,8%o unklar sein? Da gibt es einen Strafbefehl und gut ist. Wenn einem der nicht gefällt, kann man immer noch zum Anwalt. Aber da solche Fälle als reine Routine im Standardverfahren abgehandelt werden, hat auch ein Anwalt sowieso keine Spielräume.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. November 2018 um 11:23:44 Uhr:


Ich weiß auch nicht, woher du die Detailkenntnis nimmst, zu beurteilen, dass in 95% der Fälle von Trunkenheit am Steuer kein Anwalt erforderlich ist.

das ist nur die Erfahrung von ungefähr 500 Fällen, die mir in den letzten 12 Jahren so untergekommen sind. Da gibt es vielleicht 5 Fälle davon, in denen der Anwalt den Klienten echt rausgehauen hat, das waren dann aber auch Fälle, wo es um die Existenz ging und der Kandidat keine Kosten und Mühen gescheut hat. Davon sind aber auch X Fälle, wo der Klient selber hinterher gesagt hat, dass der Anwalt verschwendetes Geld war.

Es gibt aber immer noch Tasachen wie bei dem 18jährigen mit Unfall, Alkohohl und Fahreflucht, da braucht niemand einen Anwalt. Wozu?

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 05. Nov. 2018 um 11:33:33 Uhr:


Es gibt aber immer noch Tasachen wie bei dem 18jährigen mit Unfall, Alkohohl und Fahreflucht, da braucht niemand einen Anwalt. Wozu?

Da du auch nach mehreren Seiten mit Begründungen immer wieder die gleiche Frage stellst, wird es wohl an der Zeit diese Endlosschleife zu beenden. Gehe auch bitte nie zum Arzt, wenn dir etwas weh tut, dir aber klar ist, dass du gesund bist. 😉
Es sollte jeder selbst entscheiden, wann er Hilfe braucht und wenn er sie sucht, ist eben für ihn nicht "alles klar".

Grüße vom Ostelch

Ähnliche Themen

Zitat:

@Nuckelpinn schrieb am 4. November 2018 um 20:50:12 Uhr:


@Kai R. ,
Du hast es schon gut abgeschätzt, genauso ist es gekommen und das auch ohne rechtlichen Beistand.
Im Gegenteil!

Es hat ein persönlich gänzlich umfangreiches und detailliertes Geständnis des Verursachers gegeben und die Klarstellung, das diesem mittlerweile alle möglichen Gefahren und zu tragenden Konsequenzen bekannt seien. Besonders die sehr ehrliche und überzeugende Reue und eine deutliche Hintergrundbeleuchtung seines eigenen Fehlverhalten und das obendrein noch viel Glück mit im “Spiel“ war, wurden von richterlicher Seite am Ende mit einer gewissen Milde der Strafe honoriert. Es stand wohl mehr der erzieherische Aspekt in Vordergrund, da er einer weitere Belehrung durch sein offenes und überzeugendes “Plädoyer“ bereits vorgegriffen hat.

Unterm Strich wurden Sozialstunden auferlegt und ein Jahr ganz entspannt auf dem Beifahrersitz zugelassen. Das wird bzw. hat er schon in Teilen gut absolviert und die Restlaufzeit tut keinen Abbruch.

Für mich das wichtigste: Mein Sohn wir mit sehr höher Wahrscheinlichkeit keinen Trunkenfahrt mehr unternehmen und das zählt am Ende.

danke für die Rückmeldung!
Zöhlt das Jahr ab Entzug der Fahrerlaubnis oder ab dem Gerichtsurteil? Muss er den Führerschein neu machen?
Wie sah es mit eurem eigenen Schaden aus, also der Kasko?

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 5. November 2018 um 11:04:20 Uhr:


Ich bin generell der Meinung, wenn ein Anwalt gebraucht wird weil ich Gesetze nicht kenne oder andere Anwälte irgendwas konstruieren, was nicht viel Sinn macht, dann kann ich mir auch einen Anwalt nehmen und ihn machen lassen.
Wenn aber klar ist, was der Grund für eine berechtigte Gerichtsverhandlung gegen mich war, dann brauch ich keinen Anwalt.
Das verbrennt nur Geld.
Ich habe mir gerade einen Freund mal angehört, der Richter bei einem Oberlandesgericht ist, was er dazu denkt.
Das möchte hier sicher wohl keiner gern wissen.

Doch; ich möchte es zum Beispiel wissen. !!
Zudem:
M.E, gibt es auch einen psychologischen Grund, sich einen Anwalt zu nehmen, der einen in den Monaten bis zum Prozess etwas unterstützt, beruhigt und begleitet.

Die 800€ Kosten sind das eine ; die Alpträume und schlaflosen Nächte und u.U. eine sehr böses Erwachen sind das Andere.

Und @TE; so ein deutliches Plädoyer ist nicht jedermanns Sache; das kann nicht jeder!

Und was kam als Geldstrafe hinzu?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. November 2018 um 11:33:01 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. November 2018 um 11:23:44 Uhr:


Festzustellen, wann aber alles klar ist, ist schwieriger als du einräumen willst.

nö. Das ist oftmals gar nicht schwierig. Was soll z.B. an einer Trunkenheitsfahrt ohne Unfall mit 1,8%o unklar sein? Da gibt es einen Strafbefehl und gut ist. Wenn einem der nicht gefällt, kann man immer noch zum Anwalt. Aber da solche Fälle als reine Routine im Standardverfahren abgehandelt werden, hat auch ein Anwalt sowieso keine Spielräume.

Das mag ja "oftmals" so sein, das bedeutet aber noch lange nicht "immer".

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. November 2018 um 11:33:01 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. November 2018 um 11:23:44 Uhr:


Ich weiß auch nicht, woher du die Detailkenntnis nimmst, zu beurteilen, dass in 95% der Fälle von Trunkenheit am Steuer kein Anwalt erforderlich ist.

das ist nur die Erfahrung von ungefähr 500 Fällen, die mir in den letzten 12 Jahren so untergekommen sind. Da gibt es vielleicht 5 Fälle davon, in denen der Anwalt den Klienten echt rausgehauen hat, das waren dann aber auch Fälle, wo es um die Existenz ging und der Kandidat keine Kosten und Mühen gescheut hat. Davon sind aber auch X Fälle, wo der Klient selber hinterher gesagt hat, dass der Anwalt verschwendetes Geld war.

Hinterher ist man immer schlauer. Wenn die Leute noch schlauer gewesen wären, wären sie "vorher"gar nicht erst betrunken gefahren und hätten sich das "hinterher" ganz erspart. Für diese Erkenntnis braucht man eigentlich weder einen Anwalt noch einen Richter.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

Doch; ich möchte es zum Beispiel wissen. !!
Zudem:
M.E, gibt es auch einen psychologischen Grund, sich einen Anwalt zu nehmen, der einen in den Monaten bis zum Prozess etwas unterstützt, beruhigt und begleitet.

Die 800€ Kosten sind das eine ; die Alpträume und schlaflosen Nächte und u.U. eine sehr böses Erwachen sind das Andere.

Und @TE; so ein deutliches Plädoyer ist nicht jedermanns Sache; das kann nicht jeder!

Der Richter sagt zum Beispiel: egal welcher Anwalt mit egal welcher Begründung kommt, der Fall wird ohnehin entschieden.

Und der psychologische Grund war bitte welcher, als der Mist passiert ist?

Wie die Entscheidung ausfällt, das steht am Anfang nunmal nicht fest. Und wenn man sich nicht vorstellen möchte, dass es auf dem Weg zum Urteil verschiedene Klippen gibt welche man umschiffen kann, dann liegt das nicht an den gegebenen Antworten.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 05. Nov. 2018 um 13:0:02 Uhr:


Der Richter sagt zum Beispiel: egal welcher Anwalt mit egal welcher Begründung kommt, der Fall wird ohnehin entschieden.

Und der psychologische Grund war bitte welcher, als der Mist passiert ist?

Dass "sowieso" entschieden wird, ist wohl selbstverständlich und gilt für jede Art von Verfahren. Wie entschieden wird, nicht. Sollte sich dein Richter-Freund allerdings zu der Aussage versteigen, ein Anwalt könne ihm erzählen, was er wolle, das interssiere ihnfür sein Urteil ohnehin nicht, dann hätte er wohl seinen Beruf verfehlt.

Zu deiner Frage: Das herauszufinden ist auch Gegenstand eines Verfahrens und auch dabei kann ein Anwalt helfen. Den Richter Allwissend gibt es nuneinmal nicht.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. November 2018 um 13:16:15 Uhr:


verschiedene Klippen gibt welche man umschiffen kann,

kryptisches Zeug spricht die Sphinx vom V+S Board.

Erwartest Du nun eine Enzyklopädie aller denkbaren Konstellationen?

Zitat:

Zu deiner Frage: Das herauszufinden ist auch Gegenstand eines Verfahrens und auch dabei kann ein Anwalt helfen. Den Richter Allwissend gibt es nun einmal nicht.

Grüße vom Ostelch

Ein Anwalt soll dem Richter helfen, den Gegenstand eines Verfahrens zu finden?
Und den Anwalt allwissend gibt es dann, oder?
Ist an der hier vorgefallenen und beschriebenen Sache irgendwas unklar?
Ist das nicht bereits entschieden?
Könntet ihr mit dem Schwachsinn endlich mal aufhören?

Der Schwachsinn geht nicht von "uns" aus. Was ist denn so unverständlich daran, dass ein Verteidiger schon weit vor einer Hauptverhandlung Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen und sich für seinen Mandanten verwenden kann?

Ähnliche Themen