Konsequenzen Alkohol + Unfall
Hey Leute,
habe mal eine Frage die mich betrifft..
20 Jahre alt, nicht mehr in der Probezeit, verursacht mit einem Blutalkoholwert von 0,72 Promile einen Unfall mit insgesamt 7 geparkden Fahrzeugen ohne jegliche Personenschäden..
1. Frage) Der Lappen wurde mir erst letzte Woche (5 Monate nachdem unfall) eingezogen
Zöhlt bei einer Verurteilung der Zeitraum seit letzter Woche mit?
2. Frage) Mit was für einer Konsequenz.muss man rechnen?
Mein Anwalt meinte wahrscheinlich 9 Monate, da auserhalb Probezeit, unter 21 und unter 1.1 Promile**
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Beste Antwort im Thema
Genau das würde ich dem Richter auch erklären, daß ich immer mit 0,7 Promille fahre, dies gewohnt bin und ich auf gar keinen Fall deshalb eine Ausfallerscheinung hatte.
Kann es mir nur so erklären, daß ich mal kurz aufs Handy geschaut habe.
214 Antworten
Ritalin ist evtl. hilfreich. 🙂
Beim Abbiegevorgang Müllerstraße / Barfußstraße kommt es zu den insgesamt 7 Karambolagen. Davon dürften zumindest einige bedingt vorsätzlich begangen sein (billigend in Kauf genommen und Schadenseintritt sehr wahrschenilich). Die Aroser Allee ist da noch ein gutes Stück weg.
Die Berliner Strafgerichte sind bei solchen Vorgängen in letzter Zeit eher streng. Je nachdem ob relevante Vorstrafen vorhanden sind oder nicht, wird es mit der Bewährung ggf. knapp. Ob 12 Monate Sperrzeit noch ausreichend sind, das kann man auch verneinen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Oktober 2018 um 16:18:58 Uhr:
das Verfahren Wulff wird mit einem Strafbefehl wie in solchen Fällen üblich völlig geräuschlos über die Bühne gehen.
und so kam es: 40 Tagessätze, noch 11 Monate Führerscheinsperre. Absolut üblich für das Vergehen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. November 2018 um 17:14:26 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Oktober 2018 um 16:18:58 Uhr:
das Verfahren Wulff wird mit einem Strafbefehl wie in solchen Fällen üblich völlig geräuschlos über die Bühne gehen.
und so kam es: 40 Tagessätze, noch 11 Monate Führerscheinsperre. Absolut üblich für das Vergehen.
Oh, und dann wurde auch noch darüber berichtet. Nicht das das Weltbild von @wiesoeinname jetzt ins Wanken gerät. 😉
Grüße vom Ostelch
Hallo Kai R
....Danke fürs Update...
Damit wurde der Gerechtigkeit doch Genüge getan 🙂
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Davon abhesehen das über 2‰ bei der MPU auch kein Selbstläufer ist. Da die Fahrerlaubnis wieder zeitnah zum Ablauf der Sperrfrist zu erlangen ist harte Arbeit an sich selbst.
Gibt zwar Welche die es mit der Geschichte vom Pferd beim ersten Mal schaffen durchzukommen aber da ist nach der MPU fast immer vor der MPU und das 2. Mal wird deutlich Schwieriger.
Beim Stöbern bin ich gerade auf das Thema gestoßen ... was mich interessiert ... wenn es darum geht einzuordnen welcher Straftatbestand es ist, zählt dabei die Schadenshöhe? Hier schreibt gorki er habe sieben Fahrzeuge beschädigt ... in wie genau macht es einen Unterschied ob es sieben oder zwei waren? Tatsächlich geht es doch nur um die Tatsache a) alkoholisiert und b) erwischt (in diesem Fall durch den Unfall) ... wäre er einfach bei einer Kontrolle nach auffälliger Fahrweise angehalten worden, ohne Unfall, wäre auch das ja 315c gewesen ... ebenfalls weil a) alkoholisiert und b) erwischt ...
Von daher, welche Rolle spielt der entstandene Schaden bei 315c?
Zitat:
@cremi schrieb am 19. Dez. 2020 um 13:13:05 Uhr:
Von daher, welche Rolle spielt der entstandene Schaden bei 315c?
Strafverschärfend dürfte hier eher die Anzahl der Autos wirken. Hätte er nach dem ersten Auto angehalten, würde das sicher weniger hart bestraft als wenn er heiter weitermacht und noch 6 weitere Autos beschädigt. Es dürfte aber egal sein, ob das eine Auto eine neue S-Klasse oder ein alter Dacia war...
Verstehe ... sieben Autos ist schon krass :-)
Aber nun, wie die rechtliche Grundlage ist und in welche Willkür der Justiz der Betroffene dann gerät ...
Das sind zwei Paar Schuhe ...
Wenn in so einem Fall der Schaden bei 1500 Euro liegt, weil es sieben FAHRRÄDER waren,
dann ändert das nichts am Straftatbestand ... die Faktenlage ist identisch.
Dennoch kann ich mir beim besten WIllen nicht vorstellen,
dass eine Staatsanwaltschaft ähnlich entsheiden würde, wenn der Schaden bei 1,2 Millionen läge,
weil es 6 Luxuskarossen waren ....
Ist ja ähnlich bei vielen anderen Sachen in dem Zusammenhang ...
Was wäre wenn er keine sieben Autos beschädigt hätte, sondern nur einen Gartenzaun auf 10m abgemäht hätte? Schaden geringer, Straftat trotzdem identisch ...
Ich sag' ja, da zieht am Ende die Willkür der Justiz, der sich ein Betroffener ausgeliefert sehen muss.
Ähnlich verhält es sich ja dann mit der Sperrzeit ... je nachdem wie der Staatsanwalt drauf ist wird die Zeit abgezogen, die der Führerschein vielleicht schon beschlagnahmt war ... vielleicht aber auch nicht.
Wenn es immer so eindeutig wäre ...
Zitat:
@cremi schrieb am 19. Dezember 2020 um 15:25:26 Uhr:
Ich sag' ja, da zieht am Ende die Willkür der Justiz, der sich ein Betroffener ausgeliefert sehen muss.
Die Richter urteilen im Rahmen des vorgesehen Strafmaßes unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles. Mit Willkür hat das
nichtszu tun.
Timbow, das lassen wir einfach mal so stehen ... da mag sich jeder seinen Teil denken ...
Dass es durchaus sehr viele lasche Urteile gibt und in anderen Fällen sehr harte Urteile ... das ist nun wirklich keine neue Erkenntnis ...!
Zitat:
@cremi schrieb am 19. Dez. 2020 um 15:37:42 Uhr:
Dass es durchaus sehr viele lasche Urteile gibt und in anderen Fällen sehr harte Urteile ... das ist nun wirklich keine neue Erkenntnis ...!
Gibt es auch mal. In den meisten Fällen kommt das harte Urteil aber erst nach mehreren laschen Urteilen.
Das Thema ist ist ja schon ein paar Jahre alt und es hat super viele Beiträge .... keine Ahnung ob der Autos irgendwo geschrieben hat wie es ausgegangen ist ... wäre ja interessant zu wissen ...!
Übrigens ... zu meiner Aussage bzgl. der Willkür ... da bleibe ich übrigens bei ... hier wurden sieben Fahrzeuge beschädigt. Was wäre denn, wenn man gegen einen Baum gefahren ist? Dann ist der Fremdschaden nicht wirklich erheblich ... der Schaden am Baum halt. Und trotzdem ist unter Alkoholeinfluss ein Unfall entstanden. Wenn ein Staatsanwalt jetzt besonders aggressiv ist, was Fahren unter Alkohol angeht dann wertet er den Unfall als solches hoch und urteilt entsprechend. Ein anderer würde denken "komm, war ja nur ein Baum" und urteilt milder.
Zitat:
@cremi schrieb am 19. Dezember 2020 um 15:25:26 Uhr:
Ich sag' ja, da zieht am Ende die Willkür der Justiz, der sich ein Betroffener ausgeliefert sehen muss.
Nicht umsonst sagt man, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
In dem Witz steckt einige Wahrheit:
Zwei Bundesrichter gehen in der Mittagspause im Park spazieren. Plötzlich kommt ein junger Mann atemlos auf sie zugestürzt und wirft einem der Juristen vor: "Ihr Hund hat soeben meine Hose zerrissen." Der gibt ihm ohne große Diskussion 200 Mark für den Kauf einer neuen Hose. Als der junge Mann wieder weg ist, fragte der Kollege erstaunt: "Seit wann hast du denn einen Hund?" Der Bundesrichter antwortet: "Ich habe keinen Hund. Aber man weiß ja nie, wie die Gerichte entscheiden."
Zitat:
@cremi schrieb am 19. Dez. 2020 um 16:17:56 Uhr:
Was wäre denn, wenn man gegen einen Baum gefahren ist? Dann ist der Fremdschaden nicht wirklich erheblich ...
Ändert an der Straftat überhaupt nichts. Wohl aber am Schadenersatz, der ja noch obendrauf kommt.
Es macht aber einen Unterschied, ob derjenige mir 0,51 oder 2,5 Promille gefahren ist, ob derjenige schon mehrfach auffällig geworden ist und ob er nach dem ersten Crash gemerkt hat, dass das Fahren wohl doch keine gute Idee war und stehen geblieben ist oder er weitergefahren ist und weitere Autos (oder Bäume) beschädigt hat.