Konsequenzen Alkohol + Unfall
Hey Leute,
habe mal eine Frage die mich betrifft..
20 Jahre alt, nicht mehr in der Probezeit, verursacht mit einem Blutalkoholwert von 0,72 Promile einen Unfall mit insgesamt 7 geparkden Fahrzeugen ohne jegliche Personenschäden..
1. Frage) Der Lappen wurde mir erst letzte Woche (5 Monate nachdem unfall) eingezogen
Zöhlt bei einer Verurteilung der Zeitraum seit letzter Woche mit?
2. Frage) Mit was für einer Konsequenz.muss man rechnen?
Mein Anwalt meinte wahrscheinlich 9 Monate, da auserhalb Probezeit, unter 21 und unter 1.1 Promile**
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Beste Antwort im Thema
Genau das würde ich dem Richter auch erklären, daß ich immer mit 0,7 Promille fahre, dies gewohnt bin und ich auf gar keinen Fall deshalb eine Ausfallerscheinung hatte.
Kann es mir nur so erklären, daß ich mal kurz aufs Handy geschaut habe.
214 Antworten
Anselm, ich sehe ich bin mit meiner Aussage Justiz in Deutschland ist mitunter WIllkür nicht allein.
Danke für Deine Unterstützung 😁
Nun, Hannes ... dass der Alkoholgehalt eine Rolle spielt, das ist ja noch nachvollziehbar weil hier eine entspechende Auswirkung des Pegels relevant ist. Aber ob das nun 7 Fahrräder waren oder 7 Autos, das würde ich tippen wäre wieder nicht relevant. Weil es am Tatbestand nichts ändert. Aber ich bleibe dabei, dass es Gerichte oder Staatsanwaltschaften geben wird, die das anders sehen ... gibt ja auch andere denkbare Varianten ... jemand fährt mit einem 50.000 € Mietwagen betrunken gegen einen Baum ... der einzig relevante Schaden ist hier eigentlich nur der Baum, denn selbst wenn das Auto schrottreif ist handelt es sich hierbei um das Tatwerkzeug und ist daher als Schaden nicht relevant. Was macht ein Betroffener jetzt aber wenn der entscheidende Staatsanwalt das nicht weiß oder er einfach eine aggressive Einstellung zu alkoholisierten Fahrern hat? Da kann mir keiner erzählen, dass da nur nach Recht entschieden wird ... kann ich mir beim besten WIllen nicht vorstellen ...!
Ich würde zu gerne wissen was die Strafe hier in dem Fall war ... sieben Autos betrunken gerammt oder beschädigt ... das ist ja schon nicht ohne ... das muss man aber auch erstmal schaffen 😁
Zitat:
@cremi schrieb am 19. Dez. 2020 um 16:41:59 Uhr:
Was macht ein Betroffener jetzt aber wenn der entscheidende Staatsanwalt das nicht weiß oder er einfach eine aggressive Einstellung zu alkoholisierten Fahrern hat?
Bei alkoholisierten Fahrern kann die Aggressivität des Staatsanwalts gar nicht hoch genug sein. Das Urteil spricht aber immer noch der Richter, nicht der Staatsanwalt...
Zitat:
@cremi schrieb am 19. Dezember 2020 um 16:41:59 Uhr:
[...]
Ich würde zu gerne wissen was die Strafe hier in dem Fall war ... sieben Autos betrunken gerammt oder beschädigt ... das ist ja schon nicht ohne ... das muss man aber auch erstmal schaffen 😁
Wenn man das als "Leistung" ansieht, dann kann die "Willkür" des Gerichts, den Strafrahmen nach oben auszuschöpfen, hier gar nicht groß genug sein - entweder ist der Unfallfahrer einiges an Trinkmengen gewohnt, was darauf schließen lässt, dass er schon öfters mit Promille im Blut gefahren ist (ein normaler Mensch würde den Zustand wohl nicht erreichen) oder er ist mit einer solchen Geschwindigkeit in den Unfall reingesegelt, dass die kinetische Energie ausgereicht hat, erst bei Auto Nr. 7 abgebremst zu werden.
Ich bin, wie einige andere hier auch (von Hannes1971 weiß ich es zufälligerweise), einer derjenigen, die dann kommen, wenn mal wieder ein alkoholisierter Fahrer sich um den Baum gewickelt oder ein anderes Auto gerammt hat. Entweder ist das Auto, mit dem ich ankomme, weiß oder rot... und einige Unfälle, bei denen man als Feuerwehrler oder Rettungsdienstler war, wären ohne Promille wohl eher nicht passiert.
Hannes, darüber ob Alkohol und Straßenverkehr zusammen gehören ... darüber brauchen wir uns hier doch nicht unterhalten. Ich glaube da sind wir uns alle einig. Ich meine, wenn man liest, dass jemand alkoholisiert sieben Fahrzeuge beschädigt, dann wird wohl kaum noch einer sagen "Alkohol und Straße .... ja jetzt hab' Dich mal nicht so" ... könnte ja auch anders ausgehen.
Wobei nicht jeder, der sich alkoholisiert um den Baum wickelt oder Unfälle mit welchem Folgen auch immer verursacht ein böser Mörder oder Straftäter ist ... Umstände einer Alkoholfahrt können vielfältig sein, von daher würde ich nicht jeden alkoholisierten Fahrer immer in eine Schublade stecken wollen.
Aber das ist ja genau das, was ich meinte ... wenn ein Staatsanwaltschaft auch die Meinung vertritt wie Hannes, dann wird ein Urteil wohl härter ausfallen als bei jemandem der sagt "naja, war das erste Mal, wollen wir mal nicht so hart sein" ... nichts anderes sage ich doch ... es ist Willkür. Ob ein Staatsanwaltschaft, der mittels Strafbefehl entscheidet, oder ein Richter, der ein Urteil fällt ... es gibt einen Ermessensspielraums, wo jemand, der sieben Fahrzeuge beschädigt hat, entweder gut oder schlecht wegkommt. Plus etliche andere Faktoren, die noch mit einfließen ...
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Ermessensspielraum ist für Dich Willkür?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. Dezember 2020 um 18:23:51 Uhr:
Ermessensspielraum ist für Dich Willkür?
Direkte Frage, direkte Antwort: Ja! Ein klares Ja.
Denn in keinem Gesetz steht genau drin wie viele Tagessätze bei welchem Vergehen ...
Die genaue Abgrenzung gibt es nicht.
Sprich, das entscheidet GROB das Gesetz, ja.
Aber die eigentliche Entscheidung liegt beim Staatsanwalt oder Richter.
Und da kann sowohl Unwissenheit, eigene Emotion, Fehldeutung und und und mit einfließen.
Das ist nunmal Fakt.
Es steht nirgendwo geschrieben "bei 5 beschädigten Autos so und so viel" ...
"bei Schaden bis x Euro so und so viel" ... usw ...
Ein Staatsanwalt, der im eigenen Umfeld jemanden kennt, der von einem betrunkenen Fahrer verletzt wurde, der wird doch logischerweise anders urteilen als ein Staatsanwalt, der Alkoholprobleme hat.
Jetzt mal ganz überspitzt ... das abzustreiten wäre doch wirklich knallhart an der Realität vorbei.
Auch wenn ein Richter ganz generell eine persönliche Abneigung gegen Alkohol im Straßenverkehr hat ... ZURECHT ... nicht, dass wir uns hier falsch verstehen ... darum geht es ja nicht ...! Aber so jemand wird doch natürlich härter urteilen als einer, der selber abends gerne mal 'ne Kiste Bier trinkt 😁
Das Gesetz lässt den Spielraum ... weil es vorsieht Straftatbestand xy ... Tagessätze von bis ...
So, was er daraus macht und aus welcher Motivation heraus ... das KANN Willkür sein.
Ich möchte nicht soweit gehen und sagen, dass es das immer ist. Aber es kann!
Man sollte aber auch bedenken, dass bei diesen Ermessenspielräumen viele andere Faktoren wie z. B. Vorstrafen, Reue, Tatumstände und vieles mehr zu berücksichtigen ist. Weicht ein Urteil erheblich von den jeweiligen Plädoyers ab, so besteht m. W. immer noch die Möglichkeit der Revision. Im Zweifel durch mehrere Instanzen. 🙂
Ein Gesetz allein kann nicht alle Umstände so berücksichtigen, wie Du es in dem Beispiel mit den 5 Autos gerne hättest.
Menschen, die Ermessensspielraum (der im übrigen durch den gesetzlich vorgegebenen Strafrahmen sowie durch die ständige Rechtsprechung vorgegeben wird - somit ist nicht nur die Justiz allein, sondern eben auch der Gesetzgeber an den "Grenzen" der Bestrafungsmöglichkeiten beteiligt) mit Willkür gleichsetzen, sind für mich keine ernstzunehmenden Diskussionsteilnehmer.
Einfach mal drüber nachdenken, was "Willkür" und was "Ermessensspielraum" bedeutet - eine erste gute Anlaufstelle wäre Wikipedia, eine weitere Google.
Zitat:
@cremi schrieb am 19. Dez. 2020 um 18:52:37 Uhr:
Ein Staatsanwalt, der im eigenen Umfeld jemanden kennt, der von einem betrunkenen Fahrer verletzt wurde, der wird doch logischerweise anders urteilen als ein Staatsanwalt, der Alkoholprobleme hat.
Jetzt mal ganz überspitzt ... das abzustreiten wäre doch wirklich knallhart an der Realität vorbei.
Bevor Du hier wilde Behauptungen verbreitest mach Dich lieber mal Schlau, wer am Gericht welche Aufgabe hat...
Zitat:
@cremi schrieb am 19. Dez. 2020 um 18:55:42 Uhr:
Das Gesetz lässt den Spielraum ... weil es vorsieht Straftatbestand xy ... Tagessätze von bis ...
Der Richter wird sehr genau begründen, wie er sein Strafmaß ermittelt hat. Und in der nächsten Instanz wird diese Begründung sehr genau geprüft.
315c und 316 sind klassische Straftatbestände, die in der Regel nie ein Richter zu sehen bekommt, weil das gerne per Strafbefehlsverfahren abgehandelt wird ... und das macht die Staatsanwaltschaft.
Soviel zum Thema wer hier mal was googelt muss ...
Aber naja, dass es maximal 10 Beiträge dauert bis hier im Motor Talk die Sachlichkeit flöten geht und man sich gegenseitig angiftet, das kennt man ...!
Der Justiz Willkür zu unterstellen ist für Dich sachlich?
Der Strafbefehl ergeht auf Antrag der StA durch den gesetzlichen Richter. *nixAhnung=bessernixtippen*
Wollt ihr hier nach 2 Jahren ohne neue Infos wirklich weiter (bzw. von vorne) diskutieren?
Vielleicht meldet sich ja @gorki1337 mit dem Ergebnis, dürfte ja inzwischen abgefrühstückt sein.
Gruß Metalhead