Komponentenschutz Steuergeräte => grundsätzliche Frage

Audi A6 C6/4F

Hallo Mitglieder

Ich habe da eine grundsätzliche Frage zur Aufhebung eines Komponentenschutzes von Steuergeräten.

Eben wollte ich bei Audi an meinem gebraucht gekauften Klimabedienteil (plus) den Komponentenschutz aufheben lassen. Dies geschieht ja Online zu Audi, aber Audi schrieb zurück an die Werkstatt, dass sie "... in diesem Falle nicht weiterhelfe kann" (ohne weitere Begründung). Wahrscheinlich deswegen, weil der Mechaniker bei der Online-Abfrage (dummerweise) geschrieben hat, dass das Teil aus dem Internet stammt.

Nun meine Frage: Kann ich die Aufhebung des Komponentenschutz bei einem anderen Audi-Händler noch mal durchführen lassen oder sind nun bei Audi meine Daten betr. Klimabedienteil gespeichert, so dass es grundsätzlich nicht mehr geht?

Es ist kalt und ich habe keine Heizung.

Wer kennt vielleicht im Raum Lörrach jemanden, der die Sache etwas "diplomatischer" durchführt?

Grüsse
plgr65

P.S.: Nur für die, die wieder einen Spruch betr. "gestohlen" und so loswerden müssen: lasst es, das Teil stammt aus sicherer Quelle.

Beste Antwort im Thema

abwarten wer weis vielleicht kommt ja bald eine Lösung von den Polen oder den Chinesen um den Komponentenschutz aufzuheben !!😁

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Das erkennt man normalerweise nicht. Aber wenn Du eh schon weißt das es gesperrt ist, (und das ist oft bei den Testwägen der Verwerter), würde ich sagen zurückgeben wenns noch geht, oder wegschmeissen. Weiterverkaufen kannst Du es auch, aber mußt auch darauf hinweisen, ansonsten hast Du ein Problem!!!😉

Mein Freundlicher wusste noch nicht mal was Komponentenschutz ist! Hat mir irgend was von Updates erzählt- Kosten über 200 Euro.
Ist schon der Hammer, dass die Audimechaniker sowas selbst nciht wissen.
Bin darufhin zu nem anderem der wusste sofort bescheid-20 euro war alles erledigt.

Habe eine andere Frage: Konnte man das Gerät updaten bevor man den Komponentenschutz entfernen lässt?

Danke

MfG

Leider musste ich feststellen, dass hier generell der Handel mit gebrauchten Teilen unterbunden werden soll. Letzten Freitag in einem Telefonat mit wieder einer anderen Werkstatt versuchte mir ein Servicberater sogar ein schlechtes Gewissen einzureden, weil ich gebrauchte Teile in meinem Audi verbauen will. So nach dem Motto, nur wenn ich Neuteile kaufe, unterstütze ich auch die Existenz der Audi-Werkstätten. Er hat ja nicht unrecht, das gebe ich zu, aber wenn man für ein Klimabedienteil die Frontblende nicht einzeln kaufen kann, wenn sie z. B. Kratzer hat, und deshalb auf ein komplettes Steuergerät für fast 750,- Flocken zurückgreifen muss, hört bei mir das Verständnis auf. Sorry!

Bin gespannt, wann Audi den Verkauf von gebrauchten Audis unterbindet und man nur noch neue Autos kaufen darf. Und wer doch ein gebrauchtes Auto kauft, der wird dann gemobbt wo es geht. :-((

Hab eben mit einem weiteren Audi-Partner in der Gegend telefoniert, nach dem meine Stammwerkstatt es nicht geschafft hat, den Komponentenschutz des Klimabedienteils zu deaktivieren. Der Serviceberater meinte, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, einen Komponentenschutz aufzuheben (häää?). Das hat Audi extra installiert, dass der Handel mit gestohlenen Teilen erschwert wird, meinte er.

Nach dem ich aber erwähnt hatte, dass ich einen Herkunftsnachweis für das Teil habe (Verzichtserklärung einer Versichung auf das Fzg, aus dem das Teil stammt), hat er gemeint, er probiert es mal. Also habe ich heute Nachmittag einen Termin bekommen.

Was ich auch erfahren habe ist, dass die Audi-Werkstätten nichts mit gebrauchten Steuergeräten zu haben wollen, aus Angst davor, dass es sich im gestohlene Ware handelt und sie selber Ärger bekommen.

Langsam glaube ich nicht mehr daran, dass das mit dem Klimabedienteil klappt und die ganze Arbeit, den Innenraum von perlgrau auf nero umzurüsten, für den A.... ist, weil das Klimabedienteil farblich nicht passt.

Drückt mir die Daumen,
plgr65

Nicht verzweifeln ! Es ist nicht Dein Fehler das die Werkstätten kein Wissen, oder nur Halbwissen haben.
Da muß man eben etwas länger nach einer Werkstatt suchen.

Der DVD und BluRay Kopierschutz ist längst gefallen, wann geht der Komponentenschutz ? :-)

Bei der Vielzahl an Steuergeräten muss irgendwann repariert werden. Ersatzteile scheinen auch immer teurer zu werden. Nur mit Neuteilen repariert ist ein Audi nach ein paar Jahren unwirtschaftlich, bzw. ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Hersteller will verkaufen, aber ein >70t€ Wagen ist nach 5 Jahren Schrott weil nicht mehr bezahlbar instand zu halten ? Vor allem weil Werkstätten (übertrieben gesagt) sowieso gerne blind teure STG tauschen.

Gebrauchtteile zu verbauen ist günstige und gängige Praxis, auch in Werkstätten. Ein überholtes Altteil ist so gut wie ein Neues. Das gilt für einen Motor, für eine LiMa und viele andere Komponenten. Kein Hersteller liefert nur Neuteile, natürlich werden Komponenten im Werk oder beim Hersteller (zB Bosch) überholt und neu verkauft. Sonst wären die Dinger noch teurer.

Mein A6 4B 2.5Tdi hatte nach 4.5 Jahren und 104tkm einen Motorschaden (siehe Sig). Die Mondpreise bei Audi machten den Wagen zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. Mit welcher Berechtigung verlangt Audi in seinen Werkstätten 12.000€ für einen Dieselmotor (Rumpfmotor ohne Anbauteile mit Einbau) ? Vor allem die Frechheit zu sagen "4.5 Jahre und 104tkm sind uns zu alt, das kann passieren"
Hallo, das ist kein Lada ?!

Wie kann es außerdem sein das eine freie Werkstatt für eine Reparatur nur die Hälfte nimmt ? Das liegt nicht nur an den Löhnen, das liegt am Preisniveau der Teile bei Audi. Der Wagen ist jetzt in Polen, weil die Reparatur dort keine 3.000€ kostet :-( Der Käufer freut sich wahrscheinlich immer noch das der deutsche Besitzer ihn wegen der Ersatzteilpreise hier billig verkaufen mußte.

Nein, es ist nicht unsere Aufgabe Werkstätten und Hersteller mit zu hohen Preisen und Halbwissen zu finanzieren. Das regelt der Markt selber. Dann schicke ich meinen Wagen demnächst nach China zum Ölwechsel.

Nicht lachen, die Industrie macht es vor. Nordsee Krabben werden in Marokko gepuhlt, Audi läßt auch nicht alles zu deutschen Löhnen fertigen. Dann sollen die sich nicht wundern wenn die Kunden ihr teuer versteuertes Geld nicht unnütz aus dem Fenster werfen.

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Sooo, war eben noch mal bei einem anderen Audi-Händler. Der Komponentenschutz des Klimabedienteils lässt sich definitiv nicht aufheben. Bei beiden Audi-Werkstätten kommt die selbe Fehlemeldung, siehe Anhang.

Tja, das wars dann wohl. Jetzt kann ich nur noch hoffen, ein altes Klimabedienteil in nero zu bekommen, von dem die Frontblende auf meines passt. Die Blende von einem 2008er Bedienteil passt nicht auf ein Bedienteil von 2005.

Grüsse
plgr65

So schwarz würde ich nicht sehen, die Fehlermeldung gibt ja immerhin einen Lösungsansatz.
Jetzt brauchst du bloß noch eine Werkstatt, die diesen Weg beschreiten kann.

Zitat:

Original geschrieben von OllePolle


So schwarz würde ich nicht sehen, die Fehlermeldung gibt ja immerhin einen Lösungsansatz.
Jetzt brauchst du bloß noch eine Werkstatt, die diesen Weg beschreiten kann.

Ja, schon. Die Werkstatt, bei der ich zuerst war, ist diesen Weg ja auch gegangen. Als Antwort kam von AUDI zurück: ".... in dieser Sache können wir Ihnen leider nicht behilflich sein. MfG."

Nur hab ich´s denen nicht geglaubt und bin deshalb heute noch mal zu einer zweiten Werkstatt gefahren. Der Mech. dort hat auch gemeint, dass es bei manchen STG´s auch problemlos geht, es hinge vermutlich von der Priorität des STG ab. Und das Klimabedienteil scheint eine höhere Prio zu haben.

Spät. bei der techn. Anfrage wird ja angegeben, dass es sich um ein Gebrauchtteil handelt, zumal ja auch eine andere Fgst.-Nr. im STG hinterlegt ist, an der man das Alter erkennt. Und dann sperrt sich AUDI automatisch, den Komponentenschutz aufzuheben. Dagegen ist man machtlos.

Ich hab jetzt auch keine Lust mehr, einen dritten Anlauf zu nehmen.

Gruss
plgr65

P. S.: Was mache ich bloss, wenn mit zunehmendem Alter des Wagens mehr el. Probleme auftauchen und man keine gebrauchten STG verbauen kann, weil AUDI den Komponentenschutz nicht aufheben wird/will. Gibt es denn niemand anderen, der den Komponentenschutz aufhebn kann? Das kann doch nun wirklich nicht die Zukunft sein!

Mal eine dumme Frage, aber können die Geräte ausgebaut sein wenn man den Komponenten Schutz aufheben will oder müssen die/das Gerät eingebaut und angeschlossen sein?

MfG

Steuergeräte müssen am Fahrzeug angeschlossen (verbaut) sein.

Gruss

Hi
hatte noch nie Problem damit gehabt. Da scheint ja jeder 🙂 anders drauf zu sein, komisch.

abwarten wer weis vielleicht kommt ja bald eine Lösung von den Polen oder den Chinesen um den Komponentenschutz aufzuheben !!😁

Zitat:

Original geschrieben von chriskross01


abwarten wer weis vielleicht kommt ja bald eine Lösung von den Polen oder den Chinesen um den Komponentenschutz aufzuheben !!😁

Welch geistreiche und brauchbare Antwort

Zitat:

P. S.: Was mache ich bloss, wenn mit zunehmendem Alter des Wagens mehr el. Probleme auftauchen und man keine gebrauchten STG verbauen kann, weil AUDI den Komponentenschutz nicht aufheben wird/will. Gibt es denn niemand anderen, der den Komponentenschutz aufhebn kann? Das kann doch nun wirklich nicht die Zukunft sein!

Eigentlich sollte die Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 der Kommission vom 31. Juli 2002 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor) dafür sorgen, daß mehr Wettbewerb herrscht. Dies u.a. durch frei Werkstätten und Dritthersteller für Ersatzteile.

In dieser Verordnung (wegen der u.a. VW schon mal Prozess(e) verloren hat...) heißt es:

"(26) Um einen wirksamen Wettbewerb auf dem Markt für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen zu schützen und die Abschottung dieses Marktes gegen unabhängige Werkstätten zu verhindern, müssen die Kraftfahrzeughersteller allen unabhängigen Marktbeteiligten einen uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen für die Instandsetzung und Wartung ihrer Kraftfahrzeuge erforderlichen technischen Informationen, Diagnose- und anderen Geräten und Werkzeugen, einschließlich der einschlägigen Software, sowie zur fachlichen Unterweisung, die für die Instandsetzung und Wartung von Kraftfahrzeugen erforderlich ist, ermöglichen. Zu den zugangsberechtigten unabhängigen Marktbeteiligten zählen insbesondere unabhängige Werkstätten, Hersteller von Instandsetzungsausrüstung und -geräten, Herausgeber von technischen Informationen, Automobilclubs, Pannendienste, Anbieter von Inspektions- und Testdienstleistungen sowie Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrzeugmechanikern. Insbesondere darf bei den Zugangsbedingungen nicht zwischen zugelassenen und unabhängigen Marktbeteiligten unterschieden werden, der Zugang muss auf Antrag und ohne ungebührliche Verzögerung gewährt werden, und der Preis für die einschlägigen Informationen sollte nicht dadurch vom Zugang abschrecken, dass das Ausmaß der Nutzung durch den unabhängigen Marktbeteiligten unberücksichtigt bleibt. Ein Kraftfahrzeuglieferant sollte verpflichtet sein, unabhängigen Marktbeteiligten Zugang zu technischen Informationen über neue Kraftfahrzeuge zur selben Zeit zu geben wie den zugelassenen Werkstätten, und unabhängige Marktbeteiligte nicht zwingen dürfen, mehr als die für die auszuführende Arbeit nötigen Informationen zu kaufen. Die Lieferanten sollten gleichfalls verpflichtet sein, die für die Reprogrammierung elektronischer Anlagen in einem Kraftfahrzeug erforderlichen Informationen zugänglich zu machen. "

Dies sollte meiner Meinung nach eigentlich dazu führen, daß Audi allen Werkstätten dabei helfen muss, eigene und fremde Ersatzteile in den Autos verbauen zu könnnen.

Allerdings geht der Text von Absatz (26) noch weiter:

"Ein Lieferant ist jedoch berechtigt, technische Angaben vorzuenthalten, die Dritten die Umgehung oder Ausschaltung eingebauter Diebstahlschutzvorrichtungen, die Neueichung elektronischer Anlagen oder die Manipulierung beispielsweise von Geschwindigkeitsbegrenzungsvorrichtungen ermöglichen könnten, soweit ein Schutz gegen Umgehung, Ausschaltung, Neueichung oder Manipulierung solcher Vorrichtungen nicht durch andere weniger restriktive Mittel verwirklicht werden kann. Geistige Eigentumsrechte und Rechte in Bezug auf Know-how einschließlich jener, die sich auf die genannten Vorrichtungen beziehen, müssen in einer Weise ausgeübt werden, die jeglichen Missbrauch ausschließt."

Dies könnte die schwache Stelle der Verordnung sein, die es Audi ermöglichen könnte, in deinem Fall zu "mauern". Schließlich ist der Komponentenschutz eine - wenn auch indirekte - Diebstahlvorrichtung.

Allerdings: wenn vor Gerichten Prozesse geführt werden, müssen Gesetze & Verordnungen vom Richter oft "ausgelegt" werden, weil sie schwammig formuliert sind (was bei unseren letzten Regierungen leider oft an der Tagesordnung ist...). Der Richter versucht dann zu ergründen, was der Initiator des Gesetzes mit ihm bezwecken wollte.

Der oben von mir als "Ablehnungsgrund" aufgeführte Passus könnte eine solche Unschärfe beinhalten - und ich könnte mir vorstellen, daß ein Richter im Rahmen einer Auslegung so denkt:

* der Urheber des Gesetzes wollte, daß Autodiebe nicht einfach so mal eine KFZ-Werkstatt gründen können, um dann von Audi alle Mittel zu bekommen, um Alarmanlagen und Wegfahrsperren auszuschalten. Oder geklaute Teile freischalten zu können.

* der Urheber wollte aber nicht, daß rechtmäßige Käufer von nicht gestohlenen Teilen behindert werden. Wenn vor Freischaltung eine Überprüfung einer zentralen Diebstahl-Datenbank ergibt, daß das Teil nicht als geklaut gemeldet wurde... und die Freischaltung durch die Audi-Werkstatt unter Notierung der Teile-Seriennummer und deiner persönlichen Daten (Perso) erfolgt (damit man dich bei nachträglicher Meldung doch noch "greifen" kann) ... und du dazu noch eine ordnungsgemäße Rechung über den Kauf des Teiles vorweisen kannst (zunächst sollte nämlich eigentlich jeder mal als unschuldig gelten nach deutschem Recht) .... dann hätte der Urheber sicherlich nichts dagegen gehabt, daß der Hersteller zu einer Kooperation auch in einem solchen Falle zur Zusammenarbeit mit jeglicher Werkstatt verpflichtet ist.

Zum möglichen weiteren Vorgehen:

Zunächst würde ich versuchen, direkt bei Audi herauszufinden, WARUM der Komponentenschutz nicht aufgehoben werden kann.

Dazu würde ich zuerst einen Brief zu Audi senden, in dem ich den Sachverhalt schildere (inkl. Kopie einer Teile-Rechnung) und fragen, warum der Schutz nicht aufgehoben werden kann. Ob das Teil vielleicht als gestohlen gemeldet wurde....

Wenn innerhalb von 2-3 Wochen keine Antwort kommt, würde ich nochmals schreiben - diesmal als Einschreiben mit Rückschein. Ich würde eine Frist setzen und schreiben, daß ich, wenn ich bis dahin keine Antwort erhalten sollte, den Sachverhalt an einen Anwalt weitergeben würde (evtl. auch an Verbraucherschutzorganisation und/oder Presse und EU-Kommision (*) ), um prüfen zu lassen, ob das Verhalten von Audi gegen die oben stehende EU-Richtlinie verstößt.

(*) http://ec.europa.eu/competition/contacts/antitrust_mail.html

Wenn dann immer noch nix kommt .... dann würde ich sicherlich zunächst wirklich mal zum Anwalt gehen (da ich eine RS-Versicherung habe) und diesen die Gesetzeslage beurteilen lassen und mich über tatsächlich mögliche Maßnahmen beraten lassen.

Ich sehe es nämlich nicht ein, daß Audi in einem solchen Fall ohne Kommentar mauert. Entweder ist das Teil als geklaut gemeldet - dann sollen sie dies unverzüglich der Polizei melden. Oder es ist es nicht, dann sollen sie (gerne auch nach Vorlage von Rechnung, Angabe von Verkäufer und Kopie von Perso) unverzüglich freischalten... Aber nicht sich unter dem "Deckmantel des Diebstahschutzes verstecken", um den Gebrauchthandel zu be-/ver-hindern... :-(

6502

Edit - Nachtrag:

Vor jeglicher Kommunikation mit Audi direkt würde ich versuchen, mir Kopien des Kommunikationsvorgangs von Audi mit dem Händler zu sichern:

Schreiben/Mail des Händlers an Audi,, Antwort von Audi an Händler

(Mails ausdrucken lassen und zusätzlich an einen Account wie Hotmail weiterleiten lassen, dessen Inbox du nicht manipulieren kannst (bei dem Mailserver z.B. des eigenen Arbeitgebers könnte man ja auch theoretisch sich vom Admin 'ne gefakte Mail erzeugen lassen))

Dann kann auch nix mehr nachträglich zufällig auf Anweisung "verloren gehen"... ;-)

Zitat:

Original geschrieben von chriskross01


abwarten wer weis vielleicht kommt ja bald eine Lösung von den Polen oder den Chinesen um den Komponentenschutz aufzuheben !!😁

Es würde mich nicht wundern, wenn es z.B. ein findiger Einwohner der ehemaligen Sowjetrepublik bereits geschafft hat ;-)

Zitat:

* der Urheber wollte aber nicht, daß rechtmäßige Käufer von nicht gestohlenen Teilen behindert werden. Wenn vor Freischaltung eine Überprüfung einer zentralen Diebstahl-Datenbank ergibt, daß das Teil nicht als geklaut gemeldet wurde... und die Freischaltung durch die Audi-Werkstatt unter Notierung der Teile-Seriennummer und deiner persönlichen Daten (Perso) erfolgt (damit man dich bei nachträglicher Meldung doch noch "greifen" kann) ... und du dazu noch eine ordnungsgemäße Rechnung über den Kauf des Teiles vorweisen kannst (zunächst sollte nämlich eigentlich jeder mal als unschuldig gelten nach deutschem Recht) .... dann hätte der Urheber sicherlich nichts dagegen gehabt, daß der Hersteller zu einer Kooperation auch in einem solchen Falle zur Zusammenarbeit mit jeglicher Werkstatt verpflichtet ist.

Hallo 6502

Vielen Dank für Ihren informativen und zugleich motivierenden Beitrag. Der zitierte Passus gibt eigentlich das Verhalten wieder, das ich von AUDI erwartet habe, als ich wegen der Aufhebung des Steuergeräte-Komponentenschutzes in der Werkstatt war. Schon alleine deswegen, weil ich langjähriger Kunde von AUDI bin und das Steuergerät aus einer absolut sicheren Quelle mit Herkunftsnachweis einer namhaften Versicherung stammt. Ich hatte die Schadens-Nr. zum Fahrzeug, die Fgst.-Nr. des Schadensfahrzeuges, eine Verzichtserklärung der Versicherung auf das Bauteil, einfach alles. Keine Chance.

Dass die Aufhebung dennoch gescheitert ist, hat zwei Gründe: a) Vertragswerkstätte geben sich bei der Aufhebung eines Komponentenschutzes nur begrenzt Mühe und schöpfen nicht alle Mittel und Wege aus, weil es finanziell nichts einbringt. b) Hat doch AUDI keinerlei Interesse daran, gebrauchte Steuerteile freizuschalten, das wurde mir mehr als deutlich gemacht.

Das Übel an der Sache ist leider, dass sehr wahrscheinlich alle Auto-Hersteller so verfahren und somit hier auch kein Wettbewerb herrscht. AUDI muss also nicht befürchten, dass verärgerte Kunden wie ich die Marke wechseln, nur weil andere Hersteller beim Umgang mit dem Komponentenschutz "flexibler" sind.

Ein weiterer Grund, dass der Umgang mit dem Komponentenschutz (bei AUDI) so hart gehandhabt wird, hat sicher auch mit den KFZ-Versicherungen zu tun. Denn je weniger ein Modell geklaut wird, umso günstiger der Tarif und umso mehr Autos werden verkauft.

Der einzelne Kunde mit seinen Problemen interessiert in diesem Spiel eigentlich überhaupt nicht. Ein Kunde wie ich ist eh über Jahre an AUDI gebunden, ob er jetzt den Komponentenschutz aufgehoben bekommen hat oder nicht. Schon alleine wegen der Angst einer möglichen Kulanzregelung in einem Schadensfall ausserhalb der Garantie führt man schön seine Services und Reparaturen bei AUDI durch. Man steckt in einer riesigen Abhängigkeit drin.

Ich habe bei meinem zweiten Anlauf, den Komponentenschutz aufheben zu lassen, eine Diskussion mit dem Service-Berater angezettelt. Hier habe ich recht schnell gemerkt, dass dieser kein Verständnis für freie Marktwirtschaft hat oder dafür, dass es alleine meine Entscheidung ist, ob ich ein (sauberes) gebrauchtes Steuergerät einbau oder nicht, solange AUDI dafür keine Garantien übernehmen muss.

In den letzten Jahren habe ich bei AUDI schon lange nicht mehr das Gefühl, "Kunde" zu sein. jedes Mal, wenn ich eine Werkstatt betrete, komme ich mir vielmehr als entmündigter Bittsteller vor, dem auch noch versucht wird, ein schlechtes Gewissen einzureden, wenn er an einem gebrauchten Steuerteil einen Komponentenschutz aufheben lassen will.

Klar hat man mir das gezeigt, als ich dem Geschäftsführer einer grossen AUDI-Werkstattkette hier in Lörrach in einem Brief meine schon länger andauernde Unzufriedenheit und die festgestellte Kundenunfreundlichkeit geschildert habe. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten, weder telefonisch noch schriftlich. Schlimm finde ich, man hat bei AUDI niemanden, bei dem man sich mal den Frust von der Seele reden kann, weil es niemanden interessiert.

In einem meiner früheren Beiträgen hier im Forum hab ich mal geschrieben, dass es Zeit wird, dass AUDI von ihrem hohen Ross heruntersteigt. Diese Hoffnung kann ich wohl begraben, wenn ich da an den Bericht "Audi fährt an die Spitz" im managermagzin denke.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Ich werde kommende Woche versuchen, mir den Schriftverkehr zw. der Werkstatt und AUDI zu organisieren. Da ist wohl eine DISS-Anfrage gelaufen. Damit und mit den Dokumenten zum Steuerteil werde ich, wie Sie hier vorschlagen, mal an AUDI direkt gehen. Mal sehen, was die sagen.

Gruss und vielen Dank
plgr65

P. S.: Das Problem mit dem Komponentenschutz des Klimabedienteils habe ich auf meine Weise gelöst. Da es mir eigentlich nur um die Frontblende in nero ging, habe ich mir ein baugleiches Bedienteil gekauft. Nun kann ich einfach die Frontblende tauschen und alle Probleme sind gelöst.

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