Komm ich mit diesen Rückleuchten durch den Tüv ???
Muss diesen Monat zum TÜV und wollte fragen ob ich mit meinen Rücklichtern durch den TÜV komme die sind ja schwarz gefärbt worden vom Vorbesitzer
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Score12
Naja, weil die eben nicht zulässig sind...somit ist die ABE des Fahrzeuges erloschen... 😉
Aber ich fahr z.Zt. auch ohne rum, wayne?
Die haben doch nen e Zeichen😁
Oder meinst das wegen der hässlichen Rückstrahler?
Die Rücklichter haben doch ein E Prüfzeichen woher soll der Tüv Prüfer das denn wissen das die gefärbt wurden ???
Zitat:
Original geschrieben von BuSHiDo45
Die Rücklichter haben doch ein E Prüfzeichen woher soll der Tüv Prüfer das denn wissen das die gefärbt wurden ???
Weil die Jungs da beim TÜV auch nicht blöd sind? 😉
Gruß Jordy
Es ist so, die Scheinwerfer unterliegen gewissen Richtlinien. Es müssen min. ... Lux, bei ...m "entstehen. Verbaust du nun lackierte Rückleuchten, so kann der Wert unter dem zulässigen absinken, da dies bei selbstlackierung amtlich nicht festgestellt wird, sind diese Illegal.
Es kommt noch hinzu, dass in den Scheinwerfern Reflektoren "eingearbeitet" sind, diese sollen bei Ausfall eines oder beider Rücklichtes/er das Fahrzeug, bei Dunkelheit, noch als zweispuriges "ausweisen". Dies ist nicht mehr gegeben, wenn die Funktion durch den Lack beschränkt oder unterbunden wird.
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wär echt traurig wenn man mit den Rückleuchten durchn Tüv kommen würde.
Bin schon öfter mal hinter so nem Knallkopf mit schwarz lasierten Rückleuchten hergefahren, so schön bei Sonnenschein. Da siehst weder wenn der bremst, noch wenn der blinkt.
Wenigstens zahlt der dann mindestens seinen eigenen Schaden wenn ichs überseh und ihm raufknalle 😉.
Bei ebay gibts wirklich schon für kleines Geld schöne Rückleuchten, da lackier ich mir meine alten doch nicht und geh so ein Risiko ein, oder????
Aber: Leider gibts immer wieder Tüv-Prüfer, die sowas zulassen. Bei mir im Freundeskreis hat einer dem Prüfer erzählt, dass er, wenn er keinen Tüv bekommt, heimfährt, die originalen ranbaut, herfährt, mit neuem Tüv wieder heimfährt und dann die lasierten wieder ranschraubt. Nach der Frage er dem Prüfer und sich nicht diese Arbeit und Zeit ersparen wolle indem er einfach "wegsieht" hat sich der Prüfer weichklopfen lassen.
naja ... schlechte Welt 😁
Ciao, RaLf
Zum Glück hat die Polizei da das letzte Wort! Sogar wenn der TÜV diese Rückleuchten einträgt, legt die Polizei den Wagen still.
Eine Eintragung ist kein Freibrief!
ich wurde schon paar mal angehalten aber die Polizei hat nichts zu mein Rücklichtern gesagt.Dann werde ich wohl mitn Kumpel die Rücklichter für paar std. tauschen 😁
Re: Komm ich mit diesen Rückleuchten durch den Tüv ???
Zitat:
Original geschrieben von BuSHiDo45
Muss diesen Monat zum TÜV und wollte fragen ob ich mit meinen Rücklichtern durch den TÜV komme die sind ja schwarz gefärbt worden vom Vorbesitzer
einige kumpels fahren mit solchen teil-geschwärzten rülis rum und auch ohne probs durch tüv durchgekommen. immerhin sind deine reflektoren ja nicht bedeckt.
meine sind ja ganz schwarz (aber nicht lasiert) und zudem besitze ich auch keine zusätzliche reflektoren (sind welche drin, allerdings weiße). bei mir hat der tüvler nichts gesagt und ich hab mind. 1x die woche die grünen im nacken - bis jetzt ebenfalls nicht angehalten
Zitat:
Original geschrieben von BlueWhite
Zum Glück hat die Polizei da das letzte Wort! Sogar wenn der TÜV diese Rückleuchten einträgt, legt die Polizei den Wagen still.
Eine Eintragung ist kein Freibrief!
Und wo schickt Dich der Trachtenverein dann hin?😁
Das letzte Wort hat der Tüv und nicht die Grünen!
Weil wehr macht das Hauptberuflich und sollte sich damit besser auskennen?
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Und wo schickt Dich der Trachtenverein dann hin?😁
Das letzte Wort hat der Tüv und nicht die Grünen!
Weil wehr macht das Hauptberuflich und sollte sich damit besser auskennen?
stimmt nicht ganz, nils!
ich hatte früher bei 2 autos rundum getönte scheiben (1x silberreflex, 1x chromolux)
TÜV hats eingetragen, die grünen haben mir die Kisten beides mal stillgelegt, der eintragung im Brief haben sie keine beachtung geschenkt.
Ende vom Lied: ich musste es wieder rausmachen und bei der Polizei erneut "vorne ohne" vorstellig werden. gab punkte und geldstrafe....
gruss martin
Finds auch immerwieder geil wie hier manche argumentieren von wegen die Reflektoren sind doch noch gut zu sehen und die leuchten noch hell genug etc.
Das ist alles Wurscht! Es ist halt nunmal verboten. Und es ist wirklich nervig hinter jemanden herzufahren und die Lampen kaum zu sehen beim Bremsen etc.
mfg Matthias
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
stimmt nicht ganz, nils!
ich hatte früher bei 2 autos rundum getönte scheiben (1x silberreflex, 1x chromolux)
TÜV hats eingetragen, die grünen haben mir die Kisten beides mal stillgelegt, der eintragung im Brief haben sie keine beachtung geschenkt.
Ende vom Lied: ich musste es wieder rausmachen und bei der Polizei erneut "vorne ohne" vorstellig werden. gab punkte und geldstrafe....gruss martin
Gibt da irgendwas offizielles,das die Grünen mehr dürfen bzw. das die das letzte Wort haben?
Wozu gibts denn den Tüv und Co. Wenn die sowieso machen könne,was sie wollen?
Ok,bei vorderen Seitenscheiben,lasierten RL oder Reifen die nen Meter über den Koti schaun,seh ichs ja noch ein.
Aber zb. mit meinen e39 Ringen,würde ich mich auf keine Diskussion mit den Grünen einlassen😁
Ich weiß garnicht, was das hier soll.
Wenn Du schwarze Rülis willst, dann kauf Dir welche mit ABE, und schmeiß den Billigmüll weg. Sieht einfach arm aus.
Da kannst Dir auch ein Aldiaufkleber auf die Heckscheibe kleben.
Du mit deinen Ringen :P
mfg Matthias
@Limo320
Glaub es einfach, vielleicht postet jemand den etnspr. Paragraphen.
Im Zweifelsfall beauftragt die Polizei nicht den TÜV um eine evtl. Rechtmäßigkeit zu prüfen, sondern einen vereidigten Gutachter.
Da der TÜV kein staatliches Unternehmen ist, hat er auch nicht das letzte Wort. Das ist eben so, da der TÜV z.T. unrechtmäßige Eintragungen vornimmt.