Komische Kreuzung + Knöllchen: Ist das <5m vor der Kreuzung?

Hallo Zusammen,

Ich habe gerade eine Politesse aus meinem Fenster beobachtet, wie sie voller Schadenfreude ein Knöllchen an mein Auto angebracht hat. Der Vorwurf: Parken weniger als 5 Meter vor der Kreuzung. (SIEHE BILD!!)

Streng genommen hat sie ja recht, allerdings beginnt die Kreuzung im "praktischen Sinne" mehr als 5M vor meinem Auto, da sich davor die nicht befahrbare schraffierte Fläche befindet. Ergo: Ich behindere niemanden.

Was sagt ihr? Einfach zahlen werde ich wohl in jedem Fall, die "Pumpe" will geschont werden und es ist der Aufregung nicht wert. Aber will der Staat hier einfach nur Geld scheffeln?

Beste Antwort im Thema

Es kommt nur auf den Schnittpunkt der verlängerten Bordsteinkanten an. Die Behinderung bezieht sich auf den abgesenkten Bordstein. Es reicht, dass ein Fußgänger oder Rollstuhlfahrer dem Auto ausweichen müssen. Dass das Ausweichen in dem Fall tatsächlich möglich ist, das ist für die Ahndung des Verstoßes nicht von Bedeutung.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. November 2016 um 15:12:15 Uhr:


Der Erläuterungstext zu Zeichen 295 gibt ein wenig Aufschluss. Die weiße Linie begrenzt die Fahrbahn oder den FAHRSTREIFEN. Die Sperrfläche kann sich also widerspruchsfrei auf einer Fahrbahn befinden. Fahrbahn im Sinne der StVO ist der Baukörper der Straße selbst. Hierauf können sich mehre Fahr- und Seitenstreifen befinden. 😉

Da hast du den Erläuterungstext nicht ganz genau gelesen:
Die weiße Linie begrenzt die Fahrbahn oder grenzt Fahrstreifen von einander ab. Für die Abgrenzung braucht es aber mehr als 1 Fahrstreifen, nämlich zusätzlich zum vorhandenen noch einen daneben liegenden (der in unserem Fall ja nicht vorhanden ist, weil dort eine Sperrfläche ist). Die weiße Linie begrenzt aber keinen Fahrstreifen, sie begrenzt nur die Fahrbahn.

Daher kann die Sperrfläche auch nie zur Fahrbahn gehören, da die Fahrbahn eben an der weißen Linie endet.

Hier ein schönes Bildchen wo man im Kreuzungsbereich nicht zu parken hat.

Der TE steht dort wo man nicht zu parken hat, er behindert zudem andere Verkehrsteilmehmer.
Knöllchen ist o.k.

Mehr sollte es dazu eigentlich nicht zu diskutieren geben.

Das schöne Bildchen ist nur leider falsch, weil das Auto 2 nicht im Kreuzungsbereich steht! Die Straße ist an dieser Straßenseite kreuzungsfrei, daher darf dort geparkt werden (Laut Hentschel und OLG Karlsruhe).

Les mal hier die Seite 2, das Dokument hatte ich auch schon weiter vorne gepostet.

Schade, dass du die bisherige Diskussion nicht verfolgt hast, sonst wüsstest du, dass die Fahrbahn an der Sperrfläche endet und nicht am Bürgersteig, daher der TE auch nicht verboten geparkt hat.

und die Sperrfläche fehlt auf dem Bildbeispiel auch, also immer noch kein Gegenbeweis.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. November 2016 um 15:38:55 Uhr:


Hier ein schönes Bildchen wo man im Kreuzungsbereich nicht zu parken hat.

Der TE steht dort wo man nicht zu parken hat, er behindert zudem andere Verkehrsteilmehmer.
Knöllchen ist o.k.

Mehr sollte es dazu eigentlich nicht zu diskutieren geben.

Das "Auto 1" auf deinem tollen Bildchen steht auch nicht anders als das Fahrzeug des TE, nur der TE steht vor der Kreuzung und nicht danach.
Ändert aber jetzt nichts an der Situation.
Wo werden deiner Aussage nach andere Verkehrsteilnehmer behindert ?

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. November 2016 um 15:40:55 Uhr:


Das schöne Bildchen ist nur leider falsch, weil das Auto 2 nicht im Kreuzungsbereich steht! Die Straße ist an dieser Straßenseite kreuzungsfrei, daher darf dort geparkt werden (Laut Hentschel und OLG Karlsruhe).

Les mal hier die Seite 2, das Dokument hatte ich auch schon weiter vorne gepostet.

Schade, dass du die bisherige Diskussion nicht verfolgt hast, sonst wüsstest du, dass die Fahrbahn an der Sperrfläche endet und nicht am Bürgersteig, daher der TE auch nicht verboten geparkt hat.

Der Bereich Sperrfläche ist dort auf Seite 3 unter III. abgehandelt. Allerdings im gegenteiligen Sinne deiner Ausführungen.

Hab ich das hier im Thread ueberlesen? Oder hat uns der TE verschwiegen, dass an der Strassenlaterne, neben der er parkt, sich ein blaues Schild mit einem weissem P und einem Pfeil nach rechts befindet? Damit endet fuer mich der erlaubte Parkraum an der Laterne und er steht zur Haelfte im Parkverbot.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. November 2016 um 15:56:03 Uhr:


Wo werden deiner Aussage nach andere Verkehrsteilnehmer behindert ?

Sorry, wer sich nicht in andere Verkehrsteilnehmer hineinversetzen kann ....
Die Verkehrsteilnehmer die auf zwei Beinen laufen nehmen übrigens auch am Verkehr teil.
Vllt. klappt es ja jetzt.

Und diese Sperrflächendefinition,die plötzlich den Kreuzungsbereich anders definiert na ich weiß nicht.
Für mich ist das eine Sperrfläche auf der Fahrbahn. Mit Sicherheit deshalb weil da lustige Gesellen die Parkaufstellung erweitert haben.

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. November 2016 um 14:48:03 Uhr:


Die Sperrfläche kann nicht zur Fahrbahn gehören, weil die Fahrbahnbegrenzung durch Zeichen 295 (durchgezogene Linie) definiert ist.

Da die Sperrfläche aber auch kein Fussweg ist, macht sie das zum Niemandsland ?

So ist das bei Spitzfindigkeiten.

Und genau wegen solcher gibt's bald die Gesetzesänderung zum Handyverbot am Steuer. Hier haben sich einfach zuviele hinausgeredet, dass es ja kein Handy, sondern ein Ipod gewesen sei, was man in der Hand hatte.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 19. November 2016 um 16:11:22 Uhr:


Hab ich das hier im Thread ueberlesen? Oder hat uns der TE verschwiegen, dass an der Strassenlaterne, neben der er parkt, sich ein blaues Schild mit einem weissem P und einem Pfeil nach rechts befindet? Damit endet fuer mich der erlaubte Parkraum an der Laterne und er steht zur Haelfte im Parkverbot.

Oben ist eindeutig ein Hauptstraßenschild, ob dadrunter noch was kommt, vermag ich nicht zu erkennen. Meines Wissens (also wenn ich das auf dem Bild richtig deute) hat der Wagen hinter dem BMW aber auch noch ein Knöllchen bekommen. Und der steht ziemlich sicher außerhalb der 5m.

Unter dem Vorfahrtsschild haengt ein weisses Strassennamenschild mit dem Text Schleglstrasse nach links und an dem anderen weissen Schild steht Chausseestrasse. Sooo viele Kreuzungen mit diesen Schildern in Kombination gibt es nicht.
Das Knoellchen des hinteren Fahrzeugs kann ich aber nicht erkennen. Fuer mich sieht das eher nach einer gruenen oder blauen Plakette aus.

keine Ahnung ob der Link klappt, falls nicht gehe man mal auf googel streetview chaussstraße ecke schlegelstraße
https://www.google.de/.../...TRHwfLWV43RBzg!2e0!7i13312!8i6656!6m1!1e1
https://www.google.de/.../...WuIuoAavaXT15w!2e0!7i13312!8i6656!6m1!1e1

unter dem Hauptstraßenschild ist tatsächlich ein P Schild mit einem Pfeil nach rechts(also) hinten.
->Der Threadersteller steht da offenbar zuweit vorne.
->desweiteren steht noch ein Zusatzschild mit einem längerem Text. irgendwas mit anwohnerparken steht dort wohl drauf?? evlt sagst uns ja mal was dort genau draufsteht und ob es für dich zutrifft oder nicht
->man kann auch ganz gut sehen wo der abgesenkte Boardstein beginnt. du behinderst also in meinen Augen den Gehweg

alles halb so wild. bezahlen, DRAUS LERNEN und gut.
--------------
"Dennoch sehe ich in dem konkreten Fall keine wirkliche Behinderung hier. Sowohl der Rollstuhlfahrer als auch der Löschzug der Feuerwehr können wunderbar um mein Auto herummanövrieren."
->diese Ansicht ist ungefähr genauso sozialverträglich wie dein Fuhrpark. und nein, dass soll keine Neiddebatte darstellen

'keine wirkliche Behinderung' gibt es in unseren Amtsstuben sicherlich auch nicht.
Entweder es liegt eine Behinderung vor oder eben nicht.
Entweder es liegt ein Falschparken vor oder nicht (und das ob kannst ja immernoch klären lassen).

Dem Mini im Bild des Threaderstellers gehört sicherlich auch ein Knöllchen.
Die Linien der anderen Parkplätze könnten sie mal neuzeichen. Nimmt man an sie würden noch existieren dann steht der Niva wohl absolut verkehrt (wird aber sicherlich nicht geahndet weil eben kaum noch erkennbar)

Und solltest du deinen BMW abgestellt haben, als den Hintermann schon dastand dann hast ihn ggf eingeparkt.

Alles in allem:
->man kann sagen halb so wild
->man kann, wenn jeder so parken würde, wird das verhältnis von Fußgängern, Radfahrern, Autofahrer ganz gewiss nicht besser

Kreuzung

ergänzend noch, was die sperrfläche angeht:

ich wüßt da auch nicht ab wo die 5 meter gelten. in zweifelsfall würd ich auch die linie annehmen und nicht den boardstein. dennoch würd ich zusehen, dass der fußweg frei bleibt.

evtl ist diese annahme aber auch falsch, denn:
im grunde gehts bei den 5 metern sicherlich nicht nur um behinderung aus technischer sicht (herummanövrieren) sondern auch um behinderung der Sicht
->querverkehr sieht den fußgänger wohl deutlich später wenn du da parkst (klar ein lieferwagen wäre noch schlimmer aber auch kleine kinder sieht man so erst, wenn sie die fahrbahn betreten und nicht schon entscheidende meter früher)
->stünde dein auto nicht dort hätte der fußgänger natürlich auch eine bessere sichtachse auf den querverkehr. steht dein auto nun da müßte er sich mitten auf die sperrfläche begeben um den gleichen günstigen blickwinkel zu haben.

Zitat:

@newt3 schrieb am 19. November 2016 um 23:36:17 Uhr:


ergänzend noch, was die sperrfläche angeht:

ich wüßt da auch nicht ab wo die 5 meter gelten. in zweifelsfall würd ich auch die linie annehmen und nicht den boardstein. dennoch würd ich zusehen, dass der fußweg frei bleibt.

Welcher Fußweg ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. November 2016 um 17:09:15 Uhr:


Sorry, wer sich nicht in andere Verkehrsteilnehmer hineinversetzen kann ....
Die Verkehrsteilnehmer die auf zwei Beinen laufen nehmen übrigens auch am Verkehr teil.
Vllt. klappt es ja jetzt.

Schaue ich das Bild vom TE genauer an und nun auch noch den Blick in diesen Bereich aus Sicht von StreetView, welche @newt3 verlinkt hat, kann ich nur zu folgender Aussage kommen:
Der Kasten (vermutlich für die Ampelsteuerung) steht mittendrin, danach kommt der Laternenmast und anschließend die Poller, welche den Kurverbereich säumen.
Als Fußgänger würde ich hier nur mit Absicht zum Suizid die Straße queren wollen.
Aber der BMW steht im Weg.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. November 2016 um 17:09:15 Uhr:


Und diese Sperrflächendefinition,die plötzlich den Kreuzungsbereich anders definiert na ich weiß nicht.
Für mich ist das eine Sperrfläche auf der Fahrbahn. Mit Sicherheit deshalb weil da lustige Gesellen die Parkaufstellung erweitert haben.

Eine Sperrfläche kann sicherlich auf der Fahrbahn vorhanden sein, ist aber sicher nicht Teil der Fahrbahn.
Auf der Fahrbahn fahren die Fahrzeuge, aber nicht auf der Sperrfläche.

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