Kombiinstrument analog: Display schaltet sporadisch kurz aus
Hallo Zusammen,
seit ein paar Tagen fällt mir ab und zu auf, dass das Display des analogen Kombiinstrumentes bei meinem S213 / 02.2019 kurz ausgeht und wieder angeht.
Es fällt mir meist nach dem starten und losfahren auf.
Es wird noch das Gurt/Anschnallsymbol angezeigt das normaler weiße bei XY km/h erlischt.
Ich habe den Eindruck als würde das Display "hängen" bleiben und dann einen Neustart durchführen.
Das ganze dauert gefühlt 5 - 10 Sekunden von abschalten bis wieder anschalten.
Heute erzählt mir meine Frau dass ihr gerade das gleiche passiert ist, allerdings ist sie von der BAB abgefahren als das Display kurz aus ging.
Es kommt sporadisch vor, also ich kann es nicht reproduzieren oder an bestimmten Kriterien fest machen.
Es betrifft auch nur das Display. Tacho, Drehzahl, Symbole, Beleuchtung nicht betroffen.
Info nebenbei: Das Fahrzeug selbst könnte ein Montagsauto sein.
War seit Abholung im November 2019 4x in der Werkstatt (insgesamt 14 Wochen) da ständig die Vorglühleuchte und MKL aufleuchtete.
2x 4 Injektoren getauscht
2x 4 Glühkerzen getauscht
4x ECU getauscht
(es dauerte immer so lang da laut freundlichem erst die Freigabe vom Werk erfolgen musste)
Am Schluß wurde dann der komplette Motorleitungssatz ausgewechselt. Seit dem war der MKL Fehler nicht mehr da. Könnte das zusammenhängen oder ist hier die Kabelversorgung eine andere zum Kombiinstrument?
Fahrzeug ist seit 02.2021 aus der Werksgarantie raus, hat aber MB100 (keine Ahnung ob das hilft)
373 Antworten
Zitat:
@212059 schrieb am 30. Juni 2021 um 22:09:14 Uhr:
Hallo ins Forum,weil ohne einen Beweis die Werkstatt nichts machen kann. Am besten ist, wenn Du mit dem Ausfall auf dem Hof bist und man's live sieht. Dann sollte es klar sein.
Ach ja, wenn man über die Rückabwicklung nachdenkt: Dann sollte es auch passieren, wenn der technische Außendienst da ist. Daimler glaubt dann nämlich nicht einmal seinen eigenen Werkstätten (hatte ich beim 211er). Dies war ein Riesenakt und ging dann auch im Beweisverfahren auch schief, weil das Geräusch aus der Lenkung nicht gekommen ist. Ohne Beweis geht da gar nix, auch wenn Daimler dann mit einem sehr guten Angebot für den Wechsel zum 212er gekommen ist.
Viele Grüße
Peter
Dann wird es schwer
Gestern hat mich meine App über ein Update informiert welches installiert wurde und heute hatte ich nach 2 h Fahrt keinen Fehler mehr. Morgen fahre ich 8 h und beobachte weiter. Werkstattbesuch war bis jetzt nicht erforderlich.
Übrigens: Man muss nicht zwei erfolgslose Nachbesserungsversuche über sich ergehen lassen. Eine(!) fruchtlos abgelaufene angemessene Nacherfüllungsfrist reicht bereits aus. Das sollte man dann aber natürlich aus beweistechnischen Gründen schriftlich machen.
Die Alternative "zwei erfolglose Nachbesserungsversuche" schützt eher die Leute, die den Verkäufer nicht gleich unter Druck setzen und "ihn mal machen lassen".
Für einen Rücktritt gibt es dann aber noch weitere Hürden wie die Erheblichkeit des Mangels.
Doch zu früh gefreut. Seit heute wieder Resets bei fast jeder Fahrt. Aber zurückgeben würde ich den Wagen deswegen ganz bestimmt nicht. Ist ansonsten ja ein wirklich gutes Gefährt!
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Hallo,
Mein Update ist vom 2.5. Hatte jetzt nochmal um Unterstützung gebeten. Bis jetzt keine Antwort.
Sobald ich nächste Woche wieder in Deutschland bin werde ich mich darum kümmern.
Wenn bei euch durch ein neues Update der Mangel nicht mehr aufgetreten ist, bin ich in guter Hoffnung.
Zitat:
@splashbiturbo schrieb am 30. Juni 2021 um 08:03:05 Uhr:
Zitat:
@Schnabeltasse schrieb am 29. Juni 2021 um 23:10:59 Uhr:
Nein, du bist im Irrtum, 2 versuche dann Rückgabe.
Das habe ich im vergangenen Jahr bereits mit einem E200 Benzin, Ausfall KI fabriziert.OK dann hätte ich mein Fahrzeug nach jedem Mangel zurück schicken können.
D. H. Die haben ja jetzt bei mir das zweiten mal wegen KI versucht. Sollte es weiterhin machen darf ich Wandeln? Müssen sie akzeptieren oder unbedingt zum Anwalt?
Ich habe im vergangenen Jahr mit dem Rechtsanwalt gesprochen,
2 x Reparatur vom gleichen Fehler dann hast du 3 Möglichkeiten
1. wandeln (gefahrene km werden berechnet)
2. Geld zurück
3. einen finanziellen Ausgleich seitens mb, das heißt aber keinen erneuten Anspruch von kostenlosen Reparatur des Fehlers, hier Ki
Der Anwalt hat mir gleich Hilfe angeboten sollte mb sich weigern, was bei meinem Problem nicht der Fall war.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Schnabeltasse schrieb am 2. Juli 2021 um 18:46:08 Uhr:
Ich habe im vergangenen Jahr mit dem Rechtsanwalt gesprochen,
2 x Reparatur vom gleichen Fehler dann hast du 3 Möglichkeiten1. wandeln (gefahrene km werden berechnet)
2. Geld zurück
3. einen finanziellen Ausgleich seitens mb, das heißt aber keinen erneuten Anspruch von kostenlosen Reparatur des Fehlers, hier KiDer Anwalt hat mir gleich Hilfe angeboten sollte mb sich weigern, was bei meinem Problem nicht der Fall war.
mmh, wenn der letztes Jahr noch von "Wandlung" gesprochen hat, würde ich ihn nicht beauftragen. Das Rechtsinstitut der "Wandlung" (ehemals § 462 BGB) gibt's seit dem 1.1.2002 (also seit fast 20 ! Jahren) nicht mehr. Heute ist's der Rücktritt (§ 437 BGB). Vor allem sehe ich letztlich auch keine Variante 1 und 2, da die gefahrenen km eigentlich immer berechnet werden.
Viele Grüße
Peter
...völlig korrekt, Peter.
1. und 2. gehören zusammen, denn beim Rücktritt gibt es den Kaufpreis zurück abzüglich jeweils gezogener Nutzungen. Das kann bei einer hohen km-Leistung ein ordentlicher Betrag sein.
Mit 3. ist wohl die Minderung gemeint.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 3. Juli 2021 um 09:15:11 Uhr:
Das kann bei einer hohen km-Leistung ein ordentlicher Betrag sein.
oh ja, vor allem weil Daimler am Anfang immer noch 0,67%/1000km haben will, obwohl die Rechtsprechung da schon viel niedrigere Berechnungen ansetzt. Der Satz bezieht sich immer auf die übliche Auslegungslaufleistung. Die 0,67% beziehen sich aber nur auf 150.000km. Da Daimler höhere Laufleistungen ansetzt (und dies in den Serviceintervallen auch dokumentiert), muss eigentlich ein erheblich niedrigerer Satz kommen.
Beim ersten 211er habe ich sie z.B. auf 0,4% (bezieht sich auf 250.000 km) runter verhandelt, weil im Serviceheft eine wartung mit "alle 250.000 km drin stand). An sich hätte es noch weiter runter gemusst, aber es war sehr zäh und gab viel Post mit der Rechtsabteilung, so dass dann bei 0,4% aufgehört habe zu diskututieren, vor allem weil das parallele Angebot für den neuen 211er entsprechend aufgestockt wurde. Ging von den Beträgen auch noch, weil der nach ziemlich genau einem Jahr bereits weg und der neue da war.
Viele Grüße
Peter
Eigentlich wären 300 000 km beim Diesel und 250 000 km beim Benziner fair. Oder zumindest jeweils 50t km weniger.
150 000 km Lebenserwartung bei einer E-Klasse ist eine absolute Frechheit und würde vor Gericht nicht standhalten. Hier nimmt man gerne 250 000 km.
Aber wie du schon sagst, kommt es dann letztendlich bei einer Neubestellung auf das Gesamtpaket an.
Daimler hat gerade wieder etwas Oberwasser, da der BGH das Thermofenster grundsätzlich gebilligt hat, was ich aber auch gut finde.