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Kombifilter der Klimaanlage, Wechselintervall

Mercedes B-Klasse W246
Themenstarteram 8. Januar 2015 um 10:27

Hallo Gemeinde

Der Kombifilter der Klimaanlage befindet sich im vorderen Fußraum auf der Beifahrerseite.

Um diesen zu wechseln muß man den Bodenbelag von vorne nach hinten ziehen, und die Abdeckung ausklipsen (Siehe Bildanhang)

Der Kombifilter wird bei jedem "B" Service (somit spätestens alle 2 Jahre) ausgetauscht.

Eine Prüfung bezüglich Verschmutzungsgrad ist nicht möglich.

Kombifilter Teile Nr. (wahrscheinlich) A246 830 00 18, ca. 45 €

Gruß

wer_pa

Kombifilter
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. Januar 2015 um 10:27

Hallo Gemeinde

Der Kombifilter der Klimaanlage befindet sich im vorderen Fußraum auf der Beifahrerseite.

Um diesen zu wechseln muß man den Bodenbelag von vorne nach hinten ziehen, und die Abdeckung ausklipsen (Siehe Bildanhang)

Der Kombifilter wird bei jedem "B" Service (somit spätestens alle 2 Jahre) ausgetauscht.

Eine Prüfung bezüglich Verschmutzungsgrad ist nicht möglich.

Kombifilter Teile Nr. (wahrscheinlich) A246 830 00 18, ca. 45 €

Gruß

wer_pa

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Zitat:

@Oltti schrieb am 9. März 2015 um 11:11:21 Uhr:

Auf alle Fälle ein Teil, dass der Freundliche beim KD-Auftrag auf seiner "Not-ToDo-Liste" wiederfindet....

Die Frage von wer_pa ist aber noch nicht beantwortet: ist es überhaupt möglich, dass etwas vom vorgeschriebenen Service lt MB-Vorgabe NICHT gemacht werden soll? Ich meine damit den MB-KD, keine freie Werkstatt.

Logisch - zumindest in meiner Vertragswerkstatt - wird nat. bei solchen Läden, wo auch das Mitbringen von Öl nicht erlaubt ist,nicht möglich sein.

Ein Innenraumfilter ist ja Rubrik Scheibenwischer-Blätter - hat ja einen anderen Stellenwert als ein Öl-oder Luftfilter - da gehts um den Motor!

Gruß Peter

Zitat:

@spreetourer schrieb am 28. August 2015 um 19:32:17 Uhr:

Zitat:

@Oltti schrieb am 9. März 2015 um 11:11:21 Uhr:

Auf alle Fälle ein Teil, dass der Freundliche beim KD-Auftrag auf seiner "Not-ToDo-Liste" wiederfindet....

Die Frage von wer_pa ist aber noch nicht beantwortet: ist es überhaupt möglich, dass etwas vom vorgeschriebenen Service lt MB-Vorgabe NICHT gemacht werden soll? Ich meine damit den MB-KD, keine freie Werkstatt.

Hi,

in Hinblick auf die Erhaltung der Mobilitätsgarantie (aber auch für Kulanz) ist folgender Passus der Mobilo Zusatzanleitung zu beachten:

Die Voraussetzung zur Erneuerung der Mobilität ist der nach den Vorgaben der Daimler AG durchgeführte Service bei Ihrem autorisierten Mercedes-Benz Servicepartner im Geltungsbereich. Der Service muss termingerecht und vollumfänglich inkl. Zusatzarbeiten (siehe Serviceheft) erfolgen.

Dies muss zusammen mit dem Nachweis für Mercedes-Benz Mobilo im Digital Service Booklet (DSB) oder im Serviceheft vermerkt sein. Sie können die Gültigkeitsdauer von Mercedes-Benz Mobilo somit vom Service bis

zum nächsten fälligen Service unter den oben genannten Bedingungen erneuern, bis zu 30 Jahre lang.

Gruß Dirk

So geht halt Theorie und Praxis auseinander.

Der Händler will auch mal wieder ein Auto verkaufen - und da braucht er sich im Kulanzfall nicht hinter solchen Texten verstecken.

Bei meinem Händler steht da bestimmt nicht "der böse Kunde hat es gewagt den Pollenfilter selbst zu wechseln" - da steht höchstens "angeliefertes Öl im verschlossenen Originalgebinde gemäß MB-Norm...".

Der Service wird normal in das System eingepflegt und gut ist's.

Vielleicht liegt es auch an unserer Gegend in der Nähe von Ingolstadt und München - da muss MB sich erstmal um die Kunden von BMW und Audi bemühen - mit so einer "Tüpferl-Scheißerei" kommen bestimmt keine neuen Kunden - im Stuttgarter Raum schaut das bestimmt wieder ganz anders aus...

Gruß Peter

am 29. August 2015 um 6:42

Zitat:

@spreetourer schrieb am 28. August 2015 um 19:32:17 Uhr:

Zitat:

@Oltti schrieb am 9. März 2015 um 11:11:21 Uhr:

Auf alle Fälle ein Teil, dass der Freundliche beim KD-Auftrag auf seiner "Not-ToDo-Liste" wiederfindet....

Die Frage von wer_pa ist aber noch nicht beantwortet: ist es überhaupt möglich, dass etwas vom vorgeschriebenen Service lt MB-Vorgabe NICHT gemacht werden soll? Ich meine damit den MB-KD, keine freie Werkstatt.

Nach meinen Erfahrungen ein ganz klares: Jein.

Wenn man der Werkstatt sagt, sie möge doch bitte nicht den Kombifilter wechseln/Scheibenwaschwasser auffüllen/Frostschutz in der Kühlflüssigkeit überprüfen usw., weil, hab ich schon erledigt, dann muss man später bei der Begleichung der Rechnung eben nicht die Ersatzteil-/Materialkosten dafür zahlen, sehr wohl allerdings die Werkstattzeit, also die dafür vorgesehenen Stundensätze, weil diese Arbeiten eben vollumfänglich zu dieser in Auftrag gegebenen Wartungsarbeit nach Vorgabe MB gehören (Service A, B bzw. mit Zusatzarbeiten je nach Zeitablauf).

Die Rechnung vermindert sich also lediglich um die reinen Materialkosten.

Will man auch noch bei den reinen Stundenlohnsätzen sparen, so darf man der Werkstatt eben keinen Wartungsauftrag nach Vorgabe MB geben, sondern gibt die einzelnen Wartungsarbeiten, die man von der Werkstatt erledigt haben möchte, in Auftrag. Dann jedoch kann die Werkstatt auch nicht bestätigen, dass der Service gemäß Vorgabe MB durchgeführt wurde.

Wenn man Arbeiten, die im Serviceplan drin sind also nicht ausgeführt haben möchte, aber sehr wohl den "Stempel" bekommen möchte, dass man den Service hat machen lassen, muss man diesen nicht ausgeführten Service dennoch bezahlen ....... bis auf die Materialkosten. Das kann erklären, warum die Werkstätten sich darauf einlassen: Kassieren ohne Gegenleistung, da verzichtet man doch gerne auf die 50%ige Gewinnspanne an sonem Filter.

Grüße

Udo

Zitat:

@Oltti schrieb am 28. August 2015 um 23:18:39 Uhr:

So geht halt Theorie und Praxis auseinander.

Der Händler will auch mal wieder ein Auto verkaufen - und da braucht er sich im Kulanzfall nicht hinter solchen Texten verstecken.

Bei meinem Händler steht da bestimmt nicht "der böse Kunde hat es gewagt den Pollenfilter selbst zu wechseln" - da steht höchstens "angeliefertes Öl im verschlossenen Originalgebinde gemäß MB-Norm...".

Der Service wird normal in das System eingepflegt und gut ist's.

Vielleicht liegt es auch an unserer Gegend in der Nähe von Ingolstadt und München - da muss MB sich erstmal um die Kunden von BMW und Audi bemühen - mit so einer "Tüpferl-Scheißerei" kommen bestimmt keine neuen Kunden - im Stuttgarter Raum schaut das bestimmt wieder ganz anders aus...

Gruß Peter

Hi,

er wird aber bestimmt keinen Haken bei Innenraumfilter getauscht gesetzt haben im DSB?

Gruß Dirk

Na und - verlierst du dadurch deine Garantie??? - Ist mir aber ehrlich gesagt auch egal - das war sehr wahrscheinlich mein erster und auch letzter KD beim Freundlichen (obwohl ich wie gesagt sehr zufrieden war und der Preis mit 117,91 € für den Service A mit Plus-Paket (angeliefertes Öl) auch in Ordnung war).

Da ich meine Fahrzeuge länger fahre (normal 10 Jahre +) ist es im Verkaufsfall auch egal ob da "Stempel" im Heftchen sind oder nicht - da zählt der optische und technische Zustand vor Ort und nicht irgendwelche Ausdrucke aus der Datenbank.

Meine Fahrzeuge werden penibel von mir und einem Bekannten (Freie Werkstatt) gewartet - meistens gibts hier noch viel kürzere Wechsel-und Wartungsintervalle als vorgeschrieben.

Bei meinem TT wechsel ich das Öl alle 4-5000 Km und auch bei 24.000 Km gabs mal einen neuen Steuerriemen samt Wasserpumpe, Kühlflüssigkeit, Rippenriemen etc. (ist ein reines Schönwetter-Auto mit Saisonkennzeichen)

Gruß Peter

Zitat:

@Oltti schrieb am 29. August 2015 um 11:00:53 Uhr:

Na und - verlierst du dadurch deine Garantie??? - Ist mir aber ehrlich gesagt auch egal

Ja klar verlierst du die, und dazu auch die theoretische Möglichkeit für Kulanzregelungen. Und mir wäre das vlt auch egal, aber nur, wenn ich genau wüsste, dass an dem Benz für die kommenden 100.000 km (habe 60 Tkm weg und fahre max. 10 Tkm im Jahr) so wenig kaputt geht wie am weiß-blauen Vorgänger. Doch genau da habe ich wenig Vertrauen zur Qualität des MB-eigenen Unterklassesegments (B-Klasse) und befürchte, dass MB im Falle eines Getriebe- oder ähnlich teuren Schadens die Kulanz verweigert und man alles alleine bezahlen muss.

Die MB-Kulanz ist eigentlich nicht schlecht im Vergleich zu anderen Herstellern, vlt ist das ja bereits in die VK-Preise eingerechnet. Doch ohne lückenlosen KD-Nachweis bei MB hat man bei der Kulanzprüfung sicherlich die Arschkarte gezogen.

Ich seh das halt anders - wenn doch mal der Motor kaputt geht, besorg ich mir einen Gebrauchten und den stricken wir dann selbst rein - fertig. Ansonsten gibts ja auch noch Motoreninstandsetzer, die keine Traumstundensätze haben.

Bis ich da lange mit Kulanzantrag rummache und letztenendlich auf vielleicht 60-70 % einer "Glaspalast-Rechnung" sitzen bleib ....

Übrigens: wir habe vom Klimafilter gesprochen - wenn dir deshalb die Kulanz verwehrt wird, kannst den Laden/das Werk sowieso vergessen - ist ja fast so, wenn die ihre Rostklamotten nicht instandsetzen wollen, weil ein Ölwechsel außer Haus gemacht wurde.

Wenn ein Auto die ersten 1-2 Jahre problemlos läuft, dann ist das meist auch für die nächsten Jahre so - wenn es in den ersten 1-2 Jahren schon ständig in der Werkstatt ist, dann hau die Bude weiter! (hat mir meine Erfahrung gezeigt)

Gruß Peter

am 6. Mai 2016 um 15:18

Hallo B-Gemeinde,

Mein erste Post hier (-:

Habe einen W246 Bj. 10-2012, die Klappe von der Inneraumfilter habe ich entfernen können, leider bekomme ich den Filter nur einige Centimeter heraus gezogen. Das Filter bekomme ich nicht weiter gezogen als die Batterie Abdeckung, auch mit entfernte Abdeckung bekomme ich das Filter nicht heraus. Was mache ich falsch?

MfG

Dave

Zieh ruhig etwas fester an und bieg das Drum an der Batterie vorbei - da geht nichts kaputt - hab ja geschrieben, dass es so ausschaut, als dass man an der Batterie nicht vorbei kommt - das täuscht!

Der neue Filter geht dann viel einfacher wieder rein....

Gruß Peter

am 6. Mai 2016 um 18:03

Ok, ich werde es mal versuchen wie von dir vorgeschlagen.

MfG

Dave

am 16. Mai 2016 um 11:45

Ich habe letztendlich diesen Innenraum Aktivkohlefilter besorgt:

Filtron K1346A - Gesamtpreis inkl. Versand 17,21 € Netto (Preis Filter 11,31 €, Versand 5,90 €)

Referenz-Nummern zu Vergleichszwecken:

MERCEDES-BENZ - 246 830 00 18

MERCEDES-BENZ - 246 830 01 18

BOSCH - 1 987 435 505

CORTECO - 80004408

CORTECO - 80004409

CORTECO - CC1452

CORTECO - CP1452

DELPHI - KF10017

DELPHI - KF10017C

FRAM - CFA11430

HENGST FILTER - E2993LC

KNECHT/MAHLE - LAK879

MANN-FILTER - CUK26007

PURFLUX - AHC402

Übrigens merke ich gar keinen Unterschied zwischen der Filtron Filter und das original Mercedes Filter, Filtron tut was jedes gute Innenraum Filter tun soll: Filterung des Feinstaubes aus der Umluft, Schutz vor Pollen und Kleinstpartikeln und Gas- und Geruchsabsorbtion. Zusammengefasst, eine guter Filter braucht gar nicht teuer zu sein, früher habe ich immer Mann-Innenraumfilter gekauft aber im Grunde habe ich immer viel zu viel bezahlt.

 

Themenstarteram 16. Mai 2016 um 16:47

@DaveMK

Vielen Dank für deine Zusammenstellung.

Gruß

wer_pa

am 16. Mai 2016 um 17:35

Gern geschehen, hoffe es hilft anderen beim Kauf von dem richtigen Aktivkohle Innenraumfilter.

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