Kolonnenfahrt mit Blaulicht - Wer hat an einer Ampelkreuzung Vorrang?

So, eine Frage die ich, trotz langer Fahrpraxis, nicht beantworten kann. Ampelkreuzung im Industriegebiet unserer Stadt. Ich fahre auf der "Hauptstraße" auf die Kreuzung zu. Von Links, aus einer weithin einsehbaren Nebenstraße (Sackgasse), biegen nach rechts auf die Hauptstraße, wie an einer Perlenschnur geführt, Einsatzfahrzeuge vom "Roten Kreuz" (? ist aber auch egal von wem die sind!) MIT Blaulicht und teilweise Martinshorn. Die Ampel zeigte für MICH ROT.
Bei GRÜN fuhren trotzdem Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn in die Kreuzung. Wohlgemerkt in Kolone! Niemand sicherte die Kreuzung ab! IN der Sackgasse standen auch einige Feuerwehrfahrzeuge. Insgesamt dürften es an die 50 Fahrzeuge gewesen sein, die so nach und nach in Gruppen von 10 bis 20 Fahrzeugen die Straße verliessen. ALLE mit Blaulicht und teilweise Martinshorn, obwohl das IN der Kolone wohl sinnlos war.
Wofür der Auftrieb war ... keine Ahnung! Ein Großereignis fand DORT wohl kaum statt und eine Übung? Dafür waren die Fahrzeuge zu unterschiedlich. An EINEM Fahrzeug, MITTENDRIN, war sogar eine grüne Fahne zu sehen, wie sie normalerweise Kolonenfahrzeuge an JEDEM Fahrzeug haben. Der Letzte hat dann die BLAUE Fahne ... aber hier? Jedenfalls war kein zwingender Grund für die Blaulichtfahrten zu erkennen.
Was mich nun interessiert ist: Haben die Fahrzeuge an der Kreuzung, die für den Gegenverkehr GRÜN anzeigte, Vorfahrt? Meiner Meinung nach NEIN! Trotz Blaulicht! Es lag keine Einsatzfahrt vor und die Kreuzung war auch nicht entsprechend durch Polizei etc. abgesperrt bzw. gesichert.
Wenn ich nun bei GRÜN in die Kreuzung fahre und kolidiere mit einem der Fahrzeuge, die mit Blaulicht in Kolone fahren und bei ROT die Ampel passieren: Wer hat Schuld?

Ok, ein ziemlich dämliches vorgehen, wenn ich auf meine Vorrecht bestehe, weil die Ampel ja GRÜN anzeigt und es sich anscheinend um keine Einsatzfahrten handelte. Trotzdem glaube ich, dass die Kolone keine Vorrechte hat gegenüber anderen Verkehrteilnehmern. Es sei denn, sie wird durch entsprechende Massnahmen (ich meine jetzt nicht das Blaulicht) bevorrechtigt.
Ist die Bundeswehr in Kolone unterwegs, sichert IMMER ein Feldjäger die Wege um der Kolone eine sichere Fahrt zu gewährleisten.

Und nun ...?

Beste Antwort im Thema

eine als kolonne gekenzeichnete anzahl von fz ist als EIN vt zu sehen, dh:
fährt das 1. fz bei grün in die kreuzung ist es scheißegal wann die ampel umspringt, es fahren alle fz durch (da sie ja als ein vt zu sehen sind)

wenn du zwischenzeitlich grün bekommst, hast du zu warten bis das letzte fz der kolonne durch ist

dh aber auch, das du dich als nicht kolonnenteilnehmer einfach hinten drann hängen darfst und dann bei rot mit rüberhuschen darfst, so nach dem motto:
dia anderen vor mir sind ja auch bei rot gefahren.

im übrigen lernt man das eig schon in der fahrschule (sollte man zumindest) ( war zumindest früher mal so)

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Zitat:

Original geschrieben von Stroemungsretter


Hi,

also meines Wissens nach dürfen wir zur Übungszwecken sowohl Sonder- als auch Wegerechte in Anspruch nehmen. Diese Übungen sind mit der Kreisleitstellee abzusprechen. Es macht ja durchaus Sinn, Fahrten mit Sonder- und Wegerechten zu üben, in einer realen Einsatzsituation kommen noch die Stressfaktoren des Einsatzes hinzu, wobei man sich nicht voll auf den Verkehr konzentrieren kann. Fahrer, die diese Situationen zuvor üben sind m.M.n. "sicherer" unterwegs.

Natürlich darf man bei Sonder- und Wegerechten niemanden gefähren, das gilt für Übungsfahrten, aber auch für Reallagen. Einfach in eine Kreuzung einfahren ohne sich abzusichern ist fahrlässig und wird bei einem Unfall auch so geahndet. Anderes habe ich auch nie behauptet.

Übrigens kann es sein, dass die Regelung für Sonder- und Wegerechte in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Wir in NRW (zumindest bei uns im Kreisgebiet und auf den LV Übungne dürfen diese Rechte bei Voranmeldung in Anspruch nehmen).

Mit meiner Aussage "dringend geboten != schnellstmöglich 😉" wollte ich nur aufzeigen, dass der Gesetztestext nicht so zu verstehen ist, dass immer eine Lage vorliegen muss, bei der es darauf ankommt, schnellstmöglich am Einsatzort zu sein. "Dringend geboten" beschribt in diesem Zusammenhang lediglich, das es erforderlich ist, die zugeteilte Aufgabe zu erledigen. Hoffe, ihr wisst, was ich meine, lässt sich grad schwer formulieren... 😉

Schöne Grüße aus dem Sauerland!
Chriss

Edit: mein Wissen beziehe ich bei der jährlichen Belehrung zu Sonder- und Wegerechten, durchgeführt von Beamten der Polizei, somit kann ich zu o.g. Absatz keine verlinkbare Quelle angeben

Hallo Chris, prüfe mal Dein Wissen und stell das mal in Relation zur StVO § 35. 😉 Meinst Du nicht auch, dass sich hier etwas beißt.

Heutzutage möchte jeder gern Einsatzsonderrechte haben. Die Ärzte, die bei einem GAU gerufen werden, der Ortsbrandsmeister, Schwertransportbegleitung u.v.m.

Es ist teilweise so schwer, denen Sonderrechte zu gewähren und dabei die Sonderrechte soweit einzuschränken wie es nur möglich ist. Wer nicht damit zu tun hat, weis wahrscheinlich überhaupt nicht worum es eigentlich geht.

Man muss höllisch aufpassen, was man da macht und welche Genehmigungen man erteilt.

Was hier teilweise geschrieben steht, bestätigt auch immer wieder, wie sehr man bei den Genehmigungen aufpassen muss.

Ihr mit euren Flaggen. Wie soll man die bei Dunkelheit sehen ?

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Hallo Chris, prüfe mal Dein Wissen und stell das mal in Relation zur StVO § 35.

Ich werde mal unseren Beamten fragen, wie es sich in dieser Situation verhält und welche rechtliche Gundlage hier Anwendung findet. Ohne konkrete Angaben kommen wir hier glaub nicht weiter. Wenn ich was genaueres rausbekommen habe, teile ich hier die Infos! 😉

Schöne Grüße aus dem Sauerland!
Chriss

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Ihr mit euren Flaggen. Wie soll man die bei Dunkelheit sehen ?

Du warst nicht beim Bund (t). Da macht man(n), Frau aber auch, sowas. Nicht denbar im Privatbereich !

Hast von mir gleich ein Plus bekommen 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Stroemungsretter



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Hallo Chris, prüfe mal Dein Wissen und stell das mal in Relation zur StVO § 35.
Ich werde mal unseren Beamten fragen, wie es sich in dieser Situation verhält und welche rechtliche Gundlage hier Anwendung findet. Ohne konkrete Angaben kommen wir hier glaub nicht weiter. Wenn ich was genaueres rausbekommen habe, teile ich hier die Infos! 😉

Schöne Grüße aus dem Sauerland!
Chriss

Gute Idee !😉

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Schon mal etwas von einem GAU gehört ? Größter Anzunehmender Unfall !

Bei solchen Einsätzen z.B., fahren unter Umständen sehr viele versch. Einsatzfahrzeuge von allen Organisationen zusammen. Das kommt glücklicherweise nicht oft vor, aber es kommt vor.

https://www.google.de/search?...

GAU heißt es aber nur bei AKW-Unglücken. Bei anderen Unfällen, wie bei dem Zugunglück in Enschede, spricht man von einem

MANV

, dem "Massenanfall von Verletzten".

Du meinst aber das Richtige, musste ich auch gleich dran denken. Kann ja auch eine MANV-Übung gewesen sein.

Zitat:

Original geschrieben von andy_112



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Schon mal etwas von einem GAU gehört ? Größter Anzunehmender Unfall !

Bei solchen Einsätzen z.B., fahren unter Umständen sehr viele versch. Einsatzfahrzeuge von allen Organisationen zusammen. Das kommt glücklicherweise nicht oft vor, aber es kommt vor.

https://www.google.de/search?...

GAU heißt es aber nur bei AKW-Unglücken. Bei anderen Unfällen, wie bei dem Zugunglück in Enschede, spricht man von einem MANV, dem "Massenanfall von Verletzten".

Du meinst aber das Richtige, musste ich auch gleich dran denken. Kann ja auch eine MANV-Übung gewesen sein.

Es ändert sich immer soviel in den Ausdrücken, viel wird verenglischt, obwohl es in deutsch viel besser wäre, so ist das nun mal.

Ich nenne es immer noch GAU !

Es waren ein paar von meinen Kollegen/Freunden in Enschede, ich glaube denen ist es auch egal wie man es nennt. Am liebsten wären sie nie dort gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Es waren ein paar von meinen Kollegen/Freunden in Enschede, ich glaube denen ist es auch egal wie man es nennt. Am liebsten wären sie nie dort gewesen.

Heute noch ne Doku zu Eschede auf youtube gesehen... Was sich den Helfern dort bot, wird man nicht vergessen! Gut das es auch für Helfer eine Anlaufstelle mit psychologischer Unterstützung gibt!

Habe schon eine Antwort von dem Beamten bekommen:
Übungen generell sind keine Grundlage für die Benutzung von Sonder- und Wegerechten. Anders sieht die Ausbildung speziell zu Sonder- und Wegerechten aus, also Ausbildungsfahrten. Diese zählen zu den hoheitlichen Aufgaben, sind jedoch bei der zuständigen Leitstelle zu melden.

Somit gestehe ich mir ein, bei der nächsten Belehrung aufmerksammer zu folgen, wahrscheinlich kam das Thema irgendwo zwischen recht und Versicherung, sodass ich nicht mehr 100% folgen konnte.

Also nochmal zur Klarstellung: Übungen an sich bilden KEINE Grundlage zur Nutzung von Sonder- und Wegerechten! Ich hatte da was falsches im Kopf!

Schöne Grüße aus dem Sauerland!
Chriss

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Ihr mit euren Flaggen. Wie soll man die bei Dunkelheit sehen ?

Straßen- und Fahrzeugbeleuchtung sorgen da für ausreichende Helligkeit zum Erkennen der Flaggen.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Echte Frage, bist Du männlich oder weiblich ?

Was hat das mit dem Topic zu tun? 😕

Ich hätte da auch mal ne Frage:
ich fahre also mit einem Auto auf eine Kreuzung zu-
alles gut einsehbar - ich hab sogar Licht an!
Rechts - vor links!
und ich bin rechts!
von Links kommt ein Amerikanischer (das könnte wichtig sein!!!)
M1A2 Abrhams Kampfpanzer mit Voller Geschwindigkeit.
JEtzt die Fragen:
1. Wer Hat vorfahrt und warum?
2. Muss er ein Blaulicht an haben?
3. würdet ihr auf Euer recht beharren?
4. ist es den Amerikanern überhaupt erlaubt, ohne Kennzeichen und Scheinwerfer ohne E Nummer fahren
5. Wie lange ist der geschätzte BRemsweg?
6. Wie hoch ist die Witwenrente?
7. Bekomm ich einne Grabstein mit- Er HATTE - Vorfahrt!
8.....

jetzt wieder TO TOPIC
Was treibt einem normal Menschen an-
sowas zu hinterfragen?
Musstest du warten und fühltest du dich in deinen Menschenrechten beschränkt?
es war für dich OFFENSICHTLICH dass es sich um einen Kolonne handelt
als - das spricht für dich!
was GEGEN dich spricht ist der Fakt dass du nicht weißt wie und warum es Kolonnen gibt!

Schönes Jahrtausend - wir haben keine Probleme mehr!

Jetzt können wir uns auf den Mist konzentrieren....
Am schlimmsten fand ich die Aussage dass es Lücken gab...
tja.. so ist das auch in einer Kollone fahren MENSCHEN!- stell dir DASS mal vor!
und auch die AUtos die sie fahrne sind nicht ihre eigenen und es ist gewöhnungsbedürftig solche Fahrzeuge zu bewegen- vielleicht war das ja der Grund für die "ÜBUNG"?

Vielleicht sollten wir die STVO- mit einem kleinem Vorsatz versehen...

NIMM DICH SELBST - NICHT SO WICHTIG!

Aber dass sehe ich auch hundert mal.. ich hab Vorfahrt und scheixx drauf- ich bestehe drauf und wenn hundertmal der LKW dann die KReuzung blockiert- hauptsache ich komm möglichst schnell voran...

Alex...

Zitat:

Original geschrieben von Stroemungsretter



Habe schon eine Antwort von dem Beamten bekommen:
Übungen generell sind keine Grundlage für die Benutzung von Sonder- und Wegerechten. Anders sieht die Ausbildung speziell zu Sonder- und Wegerechten aus, also Ausbildungsfahrten. Diese zählen zu den hoheitlichen Aufgaben, sind jedoch bei der zuständigen Leitstelle zu melden.

Was fällt uns als VT haben doch in so einem Fall auf?

Blaulicht, teilweise Lalü und eine Kolonne die eine größere Anzahl von Fahrzeugen umfaßt. Völlig wurst ist mir ob Lalü zu recht oder nicht.

Sosi sind an und somit zu beachten.

Nur eines zu der Sache: Du kannst schlicht und einfach in dem Moment nicht mal ansatzweise beurteilen ob es sich nun um eine klassische Einsatzfahrt handelt oder um eine Alarmübung. Insofern brauchst du Dir die Frage an sich auch gar nicht wirklich beantworten zu lassen. was für Dich in dem Moment zählt sind das Blaulicht und ggf. akustische Warneinrichtungen die für Dich bindend sind.

Die Flagen sind eben teilweise "Relikte" aus Zeiten des Kalten Krieges und sind, richtig angewandt, wenn überhaupt auch nur noch bei BW und reinen Katastrophenschutzeinheiten zu sehen. Die meisten anderen Verkehrsteilnehmer wissen damit eh nichts anzufangen, da kann man die auch weglassen.

Weiterhin: Hätte nun jedes einzelene Einsatzfahrzeug akustische Warneinrichtungen angeschaltet gehabt wäre da mit sicherheit ein wahrer Proteststurm der armen, unschuldigen Anwohner hereingebrochen weil diese sich in ihrer wohlverdienten Ruhe gestört fühlten und zudem ja gar nicht selbst Hilfe benötigten...andere können immer warten.

Prinzipiell gibt es ferner durchaus einsatztaktische Lagen bei denen es nicht vorteilhaft wäre mit lautem Getöse anzurücken, z.B. bei Person droht zu springen oder auch wenn ein Einbruchsalarm bei der Polizei ein geht. Da wärwe es nicht sinnvoll den Einbrecher vorzuwarnen oder die evt. labile Person erst richtig zu animieren zu springen bevor man erwischt oder gerettet wird. Auch wenn ein Patient im RTW hinten drin liegt und zügig aber schonend in eine Klinik muss wird es oft praktiziert dass der RTW nur mit Blaulicht fährt um den Patienten zu schonen und nicht noch Stress und einen Höhrschaden zuzufügen. Beispiele sind hier verletzungen der Wirbelsäule. Da fährt halt auch mal ein RTW mit 30 km/h und Blaulicht über die Landstraße.

In dem von dir beschriebenen Fall kann es eine Übung gewesen sein (ja, auch das muss sein !) , vielleicht eine Bündelung von Einsatzkräften weil im Nachbarkreis eine größere Schadenlage war oder vielleicht auch weil irgendwo ein Kind vermisst wurde und man massiv Rettungskräfte zur Suche benötigte, vielleicht wurde irgendwo wieder mal ein Blindgänger (war es im Bereich Dortmund ?!) entdeckt und es sollte evakuiert werden.....

Ergo: Es hat Dir schlicht und einfach völlig egal zu sein ! Wenn Du Fahrzeuge mit Sonderrechten oder auch nur mit deutlich warnehmbaren blauen Blinklicht siehst verhalte dich entsprechend. Schaffe freie Bahn oder warte eben an der Kreuzung.

Satire on

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


Ich hätte da auch mal ne Frage:
ich fahre also mit einem Auto auf eine Kreuzung zu-
alles gut einsehbar - ich hab sogar Licht an!
Rechts - vor links!
und ich bin rechts!
von Links kommt ein Amerikanischer (das könnte wichtig sein!!!)
M1A2 Abrhams Kampfpanzer mit Voller Geschwindigkeit.
JEtzt die Fragen:
1. Wer Hat vorfahrt und warum?
bei 60 tonns fragt man nicht, der HAT Vorfahrt.
2. Muss er ein Blaulicht an haben?
NEIN, warum? siehe 1
3. würdet ihr auf Euer recht beharren?
Ich nicht, Gesunder Menschenverstand, und einige Std. im Physik Unterricht haben mich Uberzeugt das MEINE Masse NICHT Ausreichend ist.
4. ist es den Amerikanern überhaupt erlaubt, ohne Kennzeichen und Scheinwerfer ohne E Nummer fahren
JA, es ist denen Erlaubt. Vorsicht ist jedoch zu beachten um Schaden so gering wie moglich zu halten.
-Mach bloss keinen Kratzer in den Panzer-
5. Wie lange ist der geschätzte BRemsweg?
Abhangig vom Untergrund, mit oder ohne Kettenpolster.
-Nicht kurz genug fur Dich.

6. Wie hoch ist die Witwenrente?
Abhangig von Deinem Einkommen. Erfahrungen sagen, das Deine Frau schon wieder Verheiratet ist bevor Sie in den Genuss der Witwenrente kommt.
7. Bekomm ich einne Grabstein mit- Er HATTE - Vorfahrt!
Das hangt von Deiner Frau ab, hat Sie genugend $$$ um die Zusatzlichen Buchstaben zu Bezahlen.
8.....
Satiere off

jetzt wieder TO TOPIC
Was treibt einem normal Menschen an-
sowas zu hinterfragen?
Musstest du warten und fühltest du dich in deinen Menschenrechten beschränkt?
es war für dich OFFENSICHTLICH dass es sich um einen Kolonne handelt
als - das spricht für dich!
was GEGEN dich spricht ist der Fakt dass du nicht weißt wie und warum es Kolonnen gibt!

Schönes Jahrtausend - wir haben keine Probleme mehr!

Jetzt können wir uns auf den Mist konzentrieren....
Am schlimmsten fand ich die Aussage dass es Lücken gab...
tja.. so ist das auch in einer Kollone fahren MENSCHEN!- stell dir DASS mal vor!
und auch die AUtos die sie fahrne sind nicht ihre eigenen und es ist gewöhnungsbedürftig solche Fahrzeuge zu bewegen- vielleicht war das ja der Grund für die "ÜBUNG"?

Vielleicht sollten wir die STVO- mit einem kleinem Vorsatz versehen...

NIMM DICH SELBST - NICHT SO WICHTIG!

Aber dass sehe ich auch hundert mal.. ich hab Vorfahrt und scheixx drauf- ich bestehe drauf und wenn hundertmal der LKW dann die KReuzung blockiert- hauptsache ich komm möglichst schnell voran...

Alex...

Alex,

WAS erwartest DU von UNSEREN Mitburgern??? Logik????

Das gibt es nicht. Einige Dieser Mitburger Uberhohlen einen Schneepflug der die Strassen Frei macht, weil die nicht hinter einem LKW herfahren mochten / konnen.

Uber solche Mitmenschen kann man nur mit sehr viel VERSTANDNISS lacheln.😉

Rudiger

wahnsinn, was aus einer relativ harmlosen frage für ein dreiseitiges gesülze herauskommt....soll da noch jemand durchsteigen und erkennen, was richtig oder falsch ist ? 😕

manche hier sollten echt mal überlegen, ihr mitteilungsbedürfnis an anderer stelle auszuleben, zu hause z.b. 😉 

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