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Als Zivilperson mit Blaulicht auf Autobahn

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 16:45

Hi Leute, wie schon oben der Titel sagt!

Muß erst noch etwas runterkommen :mad: :( Bin auf Autobahn gefahren (Österreich) A8 Wels richtung Passau. Mein Tempo war so 140kmh auf der linken Spur. Hinter mir aufeinmal ein BMW bisschen gedrängelt und aufeinmal Blaulicht eingeschalten, dachte mir scheiße und rüber auf die rechte Spur. Bisschen geschockt :eek: :o :confused:

Naja, BMW fährt mit eingeschaltenen Blaulicht weiter und interessierte sich gar nicht für mich. Person im Auto war ne Zivilperson und hatte keine Uniform an :confused: Als ich hinten das Kennzeichen sah, kann's doch nicht sein, ein Deutsche. Angefangen mit M-..... mehr weis ich nicht mehr.

Glaub kaum das ne Deutsche Zivilstreife mit Blaulicht auf der Österreichisches Autobahn fahren darf :rolleyes: Naja ich wieder rüber auf die linke und fuhr mit angemessenen Sicherheitsabstand 140 kmh nach. Der BMW schiebte regelrecht alle Autos auf die Seite. Auch nen Mazda 6 mit Ungarischen Kennzeichen. Aber der Ungare hatte es sich nicht gefallen lassen bzw. auch schnell gemerkt undden BMW sehr sehr dicht verfolgt!!! Ich fuhr mit viel Sicherheitsabstand 170kmh nach!

Die zwei sind dann durch die Radarstation/Section Control locker mit 130kmh bei Meggenhofen (A8) gefahren. Tempolimit ist 80kmh, und mehr konnte ich dann auch nicht mehr fahren, Führerschein brauch ich noch :)

Der Vorfall ist so zwischen 17:30 und 18:00 Uhr passiert. Auto war ein blauer BMW 5 , Typ E39 Limosine. Kennzeichen M - .... Kann aber doch nicht sein, das Ausländische Fahrer narrenfreiheit haben und auf Zivilen PKW blaulicht montieren und Autos vor sicher herschieben.

Was ist den das Strafmaß bzw. wie kann man gegen solche Deppen vorgehen?

vg Noir

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von NOIRc14nz

Mal laut gedacht; so ein Fahrzeug rechts überholen und Ziegelstein aus Fenster auf Windschutzschiebe werfen, Lektion gelernt... :p ;)

Die Nummer ist ein versuchter Mord, zumindest in Deutschland.

Weil einer eine OWI begeht, antwortest Du mit einem Mordversuch - irgendwie bist Du doch auch nicht ganz knusper.

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Zitat:

Original geschrieben von NOIRc14nz

Was ist den das Strafmaß bzw. wie kann man gegen solche Deppen vorgehen?

Wenn du das Kennzeichen hast, kannst du eine Anzeige aufgeben.

Strafe liegt bei bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe (in Deutschland).

www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132.html

hinzu kommt dann noch die Strafe wegen evt. Verkehrsgefährdung, Gechwindigkeitsüberschreitung etc...

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 17:04

Naja, Kennzeichen weis ich nur mehr den ersten Buchstaben M - ... , was aber danach kommt weis ich nicht mehr :(

Mußte mich mehr auf den Verkehr konsentrieren und hab nicht darauf geschaut bzw. daraf geachtet.

am 15. Juni 2010 um 17:10

Nichts machen, warum auch? Oder musst du dich jetzt rächen?

Zitat:

Wenn du das Kennzeichen hast, kannst du eine Anzeige aufgeben.

Und dann? Er wird die Person bestimmt nicht identifizieren können.

Zitat:

Strafe liegt bei bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe (in Deutschland).

www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132.html

Unsinn.....

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Strafe liegt bei bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe (in Deutschland).

www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132.html

Blaulichtfahrten sind keine Amtshandlung und dürfen auch von anderen Personen und nicht nur Amtsträgern ausgeführt werden.

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 17:20

Naja Rächen sicher nicht, aber das einzige was man machen kann ist ne Anzeige!

Aber wurscht, hauptsache mir gehts gut :) Nur regen mich solche Deppen extrem auf, das ist das was mir sauer aufstößt. Ihr kennt aber sicher auf solche Leute oder Situationen.

Mal laut gedacht; so ein Fahrzeug rechts überholen und Ziegelstein aus Fenster auf Windschutzschiebe werfen, Lektion gelernt... :p ;)

vg

am 15. Juni 2010 um 17:22

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Strafe liegt bei bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe (in Deutschland).

www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132.html

Blaulichtfahrten sind keine Amtshandlung und dürfen auch von anderen Personen und nicht nur Amtsträgern ausgeführt werden.

Ja und Nein.

Die mißbräuchliche Verwendung von Blaulicht wird mit 20,- € sanktioniert.

Warum handelt es sich hier um keine Amtsanmaßung gem. § 132 StGB ?

Ganz einfach.

Durch Blaulicht allein wird kein Verkehrsteilnehmer in die Pflicht genommen.

Blaulicht allein bedeutet: Gefahrenstelle, Ankündigung eines Verbandes etc.

Erst wenn die Krawallschachtel dazugeschaltet wird haben alle anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen.

Nur bei Blaulicht und Martinshorn hat der Einsatzfahrer das sog. Wegerecht.

Da bei Blaulicht allein kein Verkehrsteilnehmer reagieren muß, ist die Strafe dementsprechend auch so gering.

Ergänzung:

Davon losgelöst ist allerdings eine Drängelei, Behinderung, Gefährdung etc. zu betrachten.

Hierbei können Straftatbestände lt. StGB wie z. B. Nötigung erfüllt sein.

Dies hat aber nichts mit dem Blaulicht zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von NOIRc14nz

Mal laut gedacht; so ein Fahrzeug rechts überholen und Ziegelstein aus Fenster auf Windschutzschiebe werfen, Lektion gelernt... :p ;)

Die Nummer ist ein versuchter Mord, zumindest in Deutschland.

Weil einer eine OWI begeht, antwortest Du mit einem Mordversuch - irgendwie bist Du doch auch nicht ganz knusper.

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 17:26

Würde sowas eh nie tun, keine Frage. Hat mich heute nur aufgeregt.

vg

am 15. Juni 2010 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von NOIRc14nz

Naja Rächen sicher nicht, aber das einzige was man machen kann ist ne Anzeige!

Oh je, oh je.

Man könnte zum Beispiel auch einfach die Füsse still halten und wieder zur Tagesordnung übergehen. Aber Denunziantentum scheint ja ein beliebtes Hobby zu sein. Geht einem dabei einer ab, wenn man wieder einen Menschen angeschwärzt hat, oder was bewegt jemanden zu solchen Gedankengängen?

Wie würde es dir gefallen, wenn einer deine Eskapaden zur Anzeige bringt und du deinen Führerschein verlierst, weil du - um den persönlichen Voyeur in dir zu befriedigen - mit 170km/h im 130er Bereich rumdüst?

MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von F213

Warum handelt es sich hier um keine Amtsanmaßung gem. § 132 StGB ?

Hatte ich geschrieben

 

Zitat:

Da bei Blaulicht allein kein Verkehrsteilnehmer reagieren muß, ist die Strafe dementsprechend auch so gering.

Auch mit Horn ist es keine Amtsanmaßung und die Strafe nicht höher.

am 15. Juni 2010 um 17:29

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von F213

Warum handelt es sich hier um keine Amtsanmaßung gem. § 132 StGB ?

Hatte ich geschrieben

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Da bei Blaulicht allein kein Verkehrsteilnehmer reagieren muß, ist die Strafe dementsprechend auch so gering.

Auch mit Horn ist es keine Amtsanmaßung und die Strafe nicht höher.

Es liegt allein deswegen keine Amtsanmaßung vor, weil keine Privatperson ein Horn eingebaut bekommt :D

Denn die Hupe zählt nicht als Horn.

Mein Ja und Nein bezog sich auf andere Personen.

Richtig müßte es heißen: Amtsträgern gleichgestellte Personen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Strafe liegt bei bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe (in Deutschland).

www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132.html

Blaulichtfahrten sind keine Amtshandlung und dürfen auch von anderen Personen und nicht nur Amtsträgern ausgeführt werden.

Genau, mir war mal so, als ob es schon vorgekommen ist, dass FFWler für ihre Privatfahrzeuge Blaulichter bekommen haben, um schneller zur Feuerwache zu kommen. Eine weitere Frage, die hier noch gar nicht erwähnt wurde (aber der OP wahrscheinlich auch nicht beantworten kann, weil er es nicht sehen konnte): War das Ding im Bereich der (zumindest deutschen) StVO zugelassen? Ich persönlich hab auch mal in einem Elektronikladen sowas zu kaufen gesehen, stand aber extra dabei, dass es nicht im Bereich der StVO verwendet werden darf. Da wäre wohl ggf. eine zusätzliche Strafe fällig.

notting

Zitat:

Original geschrieben von F213

Es liegt allein deswegen keine Amtsanmaßung vor, weil keine Privatperson ein Horn eingebaut bekommt :D

Denn die Hupe zählt nicht als Horn.

Nichts erfinden, damit man Recht behält.

 

Wasserversorger, E-Versorger, Gasversorger, Personenschützer, ... sind reine "Zivilpersonen" und haben die volle Ausstattung mit Blauhorn und Martinslicht - zulässig und eingetragen. Oder ist EON oder RWE jetzt schon ein Amt?

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 17:37

Aber darf man das als Deutscher, in Österreich auf der Autobahn, mit Blaulicht den Weg freischaufeln? Sicher Nicht!

Weis aber nicht wie die Gesetzteslage bei uns ist. Müßte mal Googlen.

vg

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