Kollision entkommen und Fahrerflucht !!

Hi, ich bin gerade einer Kollision gerade noch so ausgewichen über den Gegenverkehr ab in Rasen und der andere Fahrer hat Fahrerflucht begangen. An meinem Auto habe ich technisch nichts außergewöhnliches feststellen können nur optisch viel Dreck/Schlamm. (hat in strömen geregnet.)

Wenn ich das nun bei der Polizei anzeige, wäre das Zeitverschwendung für mich, oder würde der eine Strafe bekommen?

Ich bin 100% im Recht.
Kennzeichen habe ich!
Zeugen: Beifahrerin und andere Fahrer mindestens 10 die das gesehen haben aber ich die Nummern nicht aufgeschrieben habe. -.-

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ja genau abhacken und weiterfahren.. vielleicht bist du es der dem dann voll auf die Karre fährt und du (wollen wir es nicht hoffen) Querschnittsgelähmt bist oder schlimmeres. Es geht mir nicht Hauptsächlich um mein Auto sondern um solche Fahrer die andere Menschen gefährden.

Vielleicht fall ich auch morgen tot um. Vielleicht trifft die Erde morgen einen Kometen und wir sterben in einer Eiszeit aus. Vielleicht passiert gar nichts. Vielleicht regnet es morgen obwohl es 30 Grad werden sollen bei purer Sonne. Vielleicht tritt jemand dem Hund auf den Schwanz. Vielleicht übertreibst du es auch einfach nur. Vielleicht hat der andere die Situation falsch eingeschätzt, war abgelenkt, bekam einen Anruf seine Frau oder Tochter liegt nach einem Unfall im Krankenhaus. Vielleicht werden wir Weltmeister. Vielleicht gewinnt Schumacher Sonntag. Vielleicht gibt es morgen keinen Verkehrstoten. Vielleicht wird Motor-Talk übermorgen pink. Vielleicht ....

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Zitat:

Original geschrieben von Counderman


*viel text*

Frag Frauen ob der Backham besser aussieht wie der Ronaldo, da können sie dir ausführlich Antworten 😁

Backham bestelle ich immer beim Fleischer.

Was hier für Stammtischweissheiten aufgetragen werden ist absolut lächerlich, darum verlange ich noch mehr Popcorn.

Für mich ist das ganz klar eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs, welches der, der urplötzlich gewendet hat, verursachte.
Vom TE wird verlangt mit angepasster Geschwindigkeit sich dem Stauende zu nähern und auch mit angepasster Geschwindigkeit am Stau vorbei zu fahren.
Das wirkliche Fehlverhalten vom eigentlichen Verursacher wird MT-Typisch einfach unter den Tisch gekehrt:
Hat der Fahrer des wendenden Fahrzeug den Blinker gesetzt um seine Absicht zu wenden für andere Vt's kenntlich gemacht ?Sicherlich nicht !
Hat der Verursacher einen Schulterblick gemacht und sich vergewissert, dass von hinten keiner kommt (völlig unabhängig, ob der TE mit 130 oder nur mit Schrittgeschwindigkeit am Stau vorbeifährt) ?
Sicherlich auch nicht !
Warum entfernte sich der Verursacher vom Unfallort ?
Sicherlich weil er wusste, dass er Scheisse gebaut hat, deshalb kann mir auch keiner erzählen, dass er überhaupt nichts vom Ausritt ins Grüne des TE mitbekommen hat !

Ich kann nur an den TE appelieren schleunigst Anzeige zu erstatten, da hier Verkehrsgefährdung mit vorsätzlicher versuchter Körperverletzung und anschliessender Fahrerflucht begangen wurde.

aha wo siehst du die vorsätzliche versuchte Körperverletzung?

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Hat der Fahrer des wendenden Fahrzeug den Blinker gesetzt um seine Absicht zu wenden für andere Vt's kenntlich gemacht ?Sicherlich nicht !
Hat der Verursacher einen Schulterblick gemacht und sich vergewissert, dass von hinten keiner kommt (völlig unabhängig, ob der TE mit 130 oder nur mit Schrittgeschwindigkeit am Stau vorbeifährt) ?
Sicherlich auch nicht !
Warum entfernte sich der Verursacher vom Unfallort ?
Sicherlich weil er wusste, dass er Scheisse gebaut hat, deshalb kann mir auch keiner erzählen, dass er überhaupt nichts vom Ausritt ins Grüne des TE mitbekommen hat !

alles Sachen die man nicht Beweisen kann

und deshalb

50 50 Unfallschuld

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Zitat:

Original geschrieben von Counderman


50 50 Unfallschuld

dazu gehört erstmal ein unfall, wir haben aber erstmal nur einen abflug. wieviel profiltiefe haben die reifen?

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

Original geschrieben von Counderman


50 50 Unfallschuld
dazu gehört erstmal ein unfall, wir haben aber erstmal nur einen abflug. wieviel profiltiefe haben die reifen?

gut dann sind beide daran Schuld das er abgeflogen ist

ändert rein garnix an der Tatsache 😁

Wir haben hier nur eine subjektive Aussage vom TE erhalten nicht mehr nicht weniger. Wir haben hier keine Aussage vom anderen VT erhalten somit können wir uns hier zwar viel zusammenreimen aber ein Urteil können wir uns hier nicht fällen, da wir im spekulativen Bereich argumentieren.

Vielleicht kann ja der TE sagen was er gemacht hat,
bzw. was dabei rausgekommen ist.
Ich vermisse eine gewisse Nachsorge von erstellten Themen.
Soll heißen erst wird Gott und die Welt rebellisch gemacht und hinterher die versammelte Fraktion
im Unklaren gelassen!
Diesesmal anders?
Ich hoffe es.

gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Wir haben hier nur eine subjektive Aussage vom TE erhalten nicht mehr nicht weniger. Wir haben hier keine Aussage vom anderen VT erhalten somit können wir uns hier zwar viel zusammenreimen aber ein Urteil können wir uns hier nicht fällen, da wir im spekulativen Bereich argumentieren.

der Gegner würde in etwa sowas sagen

ich hab nur jemand gesehen der wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Straße abkam
ihm ist zum glück nichts passiert also sah ich keinen Grund für Erste Hilfe und bin weitergefahren

möglich.

wenn er zum fraglichen zeitpunkt am anderen ende der stadt gelasert /von 1000 anderen gesehen wurde. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


Vielleicht kann ja der TE sagen was er gemacht hat,
bzw. was dabei rausgekommen ist.
Ich vermisse eine gewisse Nachsorge von erstellten Themen.
Soll heißen erst wird Gott und die Welt rebellisch gemacht und hinterher die versammelte Fraktion
im Unklaren gelassen!
Diesesmal anders?
Ich hoffe es.

gruß Alex

naja gut was rauskommt ich schätz der TE ist nicht zur Polizei

wenn er von Fahrerflucht ausgeht hät er es schon etwas früher bringen müssen

ich denk eher der TE hat zu dem Zeitpunkt auch sein Feierabend Bier Intus gehabt und konnte aus dem Grund die Freunde nicht anrufen.

Die stellen sich selbst natürlich auch die Frage wieso der sich erst Tage später meldet

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese


Wie - du würdest mutwillig in den anderen reinfahren, anstatt einen weiteren Bremsweg (komplette Gegenfahrbahn + Wiese) zu nutzen? Halte ich für einen ziemlich gefährlichen Ratschlag 😁

ich sehe die Gegenfahrbahn nicht zu benutzen eher für einen guten Ratschlag

siehst so trennen sich die Geister 😁

vorallem auch ins Gras zu fahren weil du da deinen Wagen auch in den Totalschaden fahren kannst wenn du nen schönen Graben erwischt

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


aha wo siehst du die vorsätzliche versuchte Körperverletzung?

Das ist der "Popcorn-Effekt" und du bist darauf reingefallen... 😁

Man wirft ein Korn, eine Aussage, auf eine heiße Platte, diesen Thread, und es ploppt...

Achja... oft endet das leider so:

http://upload.wikimedia.org/.../Popcorn_zu_lange_in_Mikrowelle.JPG

Wir sollten uns mal gedanke machen ob die Rubrik Sicherheit nicht in "Spekulation & Stammtischwissen" umbenannt werden sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Was hier für Stammtischweissheiten aufgetragen werden ist absolut lächerlich, darum verlange ich noch mehr Popcorn.

...

Ich kann nur an den TE appelieren schleunigst Anzeige zu erstatten, da hier Verkehrsgefährdung mit vorsätzlicher versuchter Körperverletzung und anschliessender Fahrerflucht begangen wurde.

Den mittleren Teil hab ich mal gleich draußen gelassen, da nur (wilde) Spekulationen von dir. Wir haben hier nur die Eindrücke des TE, wir können alle nicht sagen was der Flüchtige gesehen, erlebt, gedacht ... hat.

Der letzte Abschnitt beweist dann sehr anschaulich DEIN Stammtischwissen:
wir haben hier keine Verkehrsgefährdung vorliegen.
Und JEDE versuchte Körpeverletzung ist vorsätzlich, denn eine fahrlässige Körperverletzung gibt es nicht im Versuch!
(wie soll das auch gehen?)

Richtig wären folgende Feststellungen:

Wir haben hier ein falsches Verhalten beim Abbiegen bzw. Einordnen zum Abbiegen oder ein falsches Verhalten beim Wenden + ein anschließendes Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) i.V.m. mit § 34 StVO natürlich.
Aber man muss auch beachten, dass der TE etwas falsch gemacht hat (§ 1 StVO= ständige Vorsicht, wo war sie am Stauende? /
§ 3 StVO= man darf nur so schnell fahren, dass man sein Fzg. STÄNDIG beherrscht, hier klar nicht gegeben, er fliegt ja von der Straße ab)

Ich stimme dich natürlich in einem Punkt zu: der TE hat hier nicht die Hauptursache für den Unfall gesetzt sondern der andere welcher geflüchtet ist!

Aber es ist eh absehbar, dass das ganze hier ein Spaß für den TE ist. Es sind immerhin in manchen Bundesländern Ferien und die Kids haben viiiieeeeelllll Freizeit.

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