Könnt ihr mir einen Tipp geben zum Roller-Kauf?
Hi : )
Ich habe noch nie einen Roller gehabt und kenne mich überhaupt nicht aus.
Ich bin vor 2 Jahren von der Stadt auf's Land gezogen und wohne auf einem Bauernhof 6 km vom nächsten Dorf.
Wir haben 1 Auto, und wenn mein Freund mal mehrere Tage mit dem Auto unterwegs wäre, dann müsste ich mit dem Bus zur Arbeit und müsste vom Hof die 6 km mit Fahhrad/ Roller zum Dorf um dort den Bus zu nehmen.
Da ich morgens sehr früh raus muss und einen weiten Weg zur Arbeit habe, möchte ich nicht noch zusätzlich bei Wind und Wetter mit dem Fahrrad zur Bushaltestelle fahren. Ich würde also gerne eine Roller kaufen, der mich ab und zu diese 12 km hin und zurück fährt.
Ich brauche keinen neuen/ schicken/ modernen/ schnellen Roller - und er braucht keinen Schnickschnack. Am liebsten wäre mir ein gebrauchter Roller, von einer Marke, die als "zuverlässig" gilt und als "relativ unkompliziert zu reparieren".
Ich möchte nicht mehr Geld ausgeben als nötig, da mein Lebenstil und mein Gehalt keine großen Ausgaben hergeben.
Habt ihr einen Tipp wonach ich z.B. bei Ebay-Kleinanzeigen kucken sollte? Woran erkenne ich ob ein Roller (vermutlich) was taugt und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis hat?
Gibt es ein Verzeichnis von Roller-Clubs? Vielleicht kann ich mich einem in meiner Region anschließen, damit ich mir ggf. vor Ort Rat holen kann?
Danke! : )
Landei
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bamako schrieb am 28. April 2018 um 15:56:00 Uhr:
Wenn's wirklich einfach nur billig sein soll, nen 2jahre alten Chinaroller mit 500km steht an jeder Ecke für maximal 500€. Da macht man jetzt erstmal für 50€ Wartung dran und man hat für bestimmt 5 Jahre was zu fahren!
Aha, 500Euro plus 50 und dann soll der Billigplunder fünf Jahre problemlos laufen?
Das ist mindestens so nahe an der Realität, wie dass Schwalbe fahren jährlich mit Kosten von Kleinwagen vergleichbar sei.
74 Antworten
Zitat:
Mein Kenntnisstand ist:
125er Moterräder/-roller sind von der KFZ-Steuer befreit !
Nein, die 125er sind mitnichten von der KFZ-Steuer befreit. Das Finanzamt verzichtet lediglich auf die Beitreibung der Steuer, da Diese teurer wäre als die Steuer beträgt. Sollte sich das mal ändern, wird die Steuer natürlich erhoben.
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 30. April 2018 um 03:01:47 Uhr:
Zitat:
Mein Kenntnisstand ist:
125er Moterräder/-roller sind von der KFZ-Steuer befreit !
Nein, die 125er sind mitnichten von der KFZ-Steuer befreit. Das Finanzamt verzichtet lediglich auf die Beitreibung der Steuer, da Diese teurer wäre als die Steuer beträgt. Sollte sich das mal ändern, wird die Steuer natürlich erhoben.
Doch sind sie: Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Dazu zählen laut § 3 Absatz 2 der FZV unter anderem Leichtkrafträder.
Außerdem hat das Finanzamt mit der KFZ-Steuer absolut nichts am Hut.
Danke! Jetzt habe ich Verstärkung.
Wie oft habe ich schon das Gesetz zitiert, aber das ist schier ein Kampf gegen Windmühlen. Die Leute wollen einfach lieber fake news als die Wahrheit schreiben.
Zitat:
@tomS schrieb am 30. April 2018 um 09:09:15 Uhr:
Danke! Jetzt habe ich Verstärkung.
Wie oft habe ich schon das Gesetz zitiert, aber das ist schier ein Kampf gegen Windmühlen. Die Leute wollen einfach lieber fake news als die Wahrheit schreiben.
Ist berufsbedingt alles möglichst mit Gesetzen belegen zu wollen 😁
Außerdem ein einfacher Weg wie man Diskussionen um das Thema eigentlich vermeiden könnte.... aber halt nur eigentlich...
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Moment mal, was soll denn damit gemeint sein?
Zitat:
Doch sind sie: Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Dazu zählen laut § 3 Absatz 2 der FZV unter anderem Leichtkrafträder.
Mein 125er hat eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief). Außerdem ein Steuerkennzeichen mit Zulassungssiegel und TÜV-Plakette. Wenn das kein Zulassungsverfahren ist, was dann?
Zitat:
Außerdem hat das Finanzamt mit der KFZ-Steuer absolut nichts am Hut.
Ja, mittlerweile macht es das Zollamt. Bis vor ein paar Jahren war es jedoch das Finanzamt.
dann lies es selber im Gesetz nach 😁
eine Zulassungsbescheinigung Teil II solltest du eigentlich nicht haben, sondern eine betriebserlaubnis
Weil es also im Gesetz so steht, sind mit Steuerkennzeichen zugelassene 125er zulassungsfrei?
Zitat:
eine Zulassungsbescheinigung Teil II solltest du eigentlich nicht haben
Trotzdem habe ich eine.
Nö, wir berufen uns nur auf das Bundesministerium der Justiz.
Es ist übrigens selbst dem gemeinen Untertan erlaubt, selbstständig im Gesetz zu lesen. Das ist keine Geheimwissenschaft die nur vor Geheimgerichten verhandelt wird.
FZV §3 (3) und FZV §4 dürfte weitere Fragen klären. (Jedenfalls für diejenigen, die lesen wollen und können.)
Original Gesetzestext:
Zitat:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
Soweit, so gut. Ich denke wir sind uns einig, dass dies alles für 125er zutrifft.
Also warum sind dann 125er Zulassungspflichtig, wenn diese gleichzeitig wieder von der Zulassungspflicht laut Absatz 1-c befreit werden? Das wäre ja eine Gleichsetzung mit 50er (welche auch aufgeführt sind), die ja tatsächlich nicht über die Zulassungsstelle in den Verkehr gebracht werden müssen und im Gegensatz zum 125er kein Steuerkennzeichen tragen. Da stimmt doch was nicht.
Meine 125er tragen kein "Steuerkennzeichen" (dieses Wort gehört eher zum Bereich Umsatzsteuer), sondern ein "amtliches" (FZV §8) Kennzeichen.
(Begründung siehe den bereits erwähnten FZV §4. Aber lesen müsst Ihr schon selber.)
Haben eine Zulassungsbescheinigung Teil I, aber nicht den entscheidenden Teil II.
Sozusagen eine unvollständige Zulassung.
Zulassung ist damit nicht gleich Zulassung.
(Ist in Heilberufen etc. auch so. Damit man den Beruf ausüben darf, muß man die ganze Ausbildung erfolgreich durchlaufen und die Zulassung/Approbation haben.)
Das ist eben Juristendeutsch.
Ich will hier nicht unbedingt Recht bekommen, nicht das ich da falsch verstanden werde. Ich suche nach einer Erklärung für diesen Widerspruch.
Zitat:
Haben eine Zulassungsbescheinigung Teil I, aber nicht den entscheidenden Teil II.
Doch, meiner hat den Teil 2. Und nein, ich habe da nix extra beantragt. Das trifft übrigens auch für den 125er meines Neffen zu, der ebenfalls den Teil 2 ausgestellt bekam.
Aber bitte, von mir lassen wir das, wenn es ausufert.
Ich kann halt nur sagen, das es unüblich ist den 2. Teil zu haben. Den ersetzt normal die Betriebserlaubnis. Bin aber Finanbeamter und nicht bei beim Straßenverkehrsamt. Daher kann es da natürlich noch Ausnahmen geben, dass war halt was ich in Gesetz so schnell gefunden habe