Knöllchenabzocke in Nürnberg ?

Tach Gemeinde !

Ich soll in Nürnberg von 16:06 bis 16:28 im Anwohnerparken gestanden haben...
Zu dem Zeitpunkt war ich aber noch unterwegs und habe den Kindersitz vom Wagen meiner Frau in meinen Wagen umgebaut.
Ich stand evtl. von 16:30 an auf dem Parkplatz für ca. 3min...
Nun soll ich zahlen und mein Einspruch mit Hinweis auf Zeugen usw. interessiert den Zweckverband Komm. Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg nicht.
Wenn ich nicht zahle kommen 28,50 € hinzu und "Recht" bekomme ich ggf. trotzdem nicht.

Habt Ihr auch die Vermutung das bei "Euren" Knöllchen ggf. die "Tatzeit" nicht immer stimmt?
Ist Euch das auch schon mal passiert?
Hab Ihr erfolgreich etwas dagegen unternehmen können?

Ich freue mich auf konstruktive Antworten...

Rhoigauner

Beste Antwort im Thema

Worum geht es dir eigentlich?

Weil die Uhrzeit ein wenig differiert machst du hier nen Thread auf und rufst bei der Zeitung an?
Entweder klage und such halt nen Aufhänger, um dich um die wahrscheinlich immense Knollensumme zu drücken. Oder zahle und vergiss es.
Womit sich manche selbst belasten......

61 weitere Antworten
61 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Rico Chet


Du hast das Knöllchen bekommen, also hast du das Fahrzeug verlassen im Sinne des § 12 (2) StVO (sonst hättest du die Mitarbeiterin gesehen und hättest die Verwarnung wegdiskutiert oder wärst weggefahren o.Ä.), ergo hast du geparkt. Daher ist eine Verwarnung rechtens.
...

So ist mir auch...

Die müssten in den drei Minuten ja festgestellt haben, dass da keiner was am Auto macht, also mehr oder weniger parkt... dann entschieden haben, hier ist ein Knöllchen fällig ... dann die elektronischen Hilfsmittel/Aufzeichnungsgeräte bedient und das Knöllchen erstellt haben... hinter dem Scheibenwischer versteckt haben ...

und wenn ich dann nach 3 Minuten wieder da bin, ist keiner mehr zu sehen????

Hä? Weil da 16:11 bis 16:28 steht gehts ums Prinzip, hätte da 16:31 gestanden (bei gleicher Geldbuße) wäre die Welt in Ordnung.
Unter vielerlei Aspekten beneidenswert. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Rico Chet


Du hast das Knöllchen bekommen, also hast du das Fahrzeug verlassen im Sinne des § 12 (2) StVO (sonst hättest du die Mitarbeiterin gesehen und hättest die Verwarnung wegdiskutiert oder wärst weggefahren o.Ä.), ergo hast du geparkt. Daher ist eine Verwarnung rechtens.
-- Wie schon bei Punkt b) gesagt: Das kann man so sehen...

Dass du dich an der Uhrzeit störst, ist unverständlich. Die Behörde kann den Vorwurf deinen Angaben entsprechend nachbessern, es ändert nichts am Bußgeld.
-- Es scheint in der Tat so zu sein, dass die Behörde die falsche Uhrzeit "heilen" kann indem einfach eine andere Uhrzeit angesetzt wird. Und dann hat die Zeugin Frau Bxxxx das eben nicht um 16:06 gesehen sondern erst von 16:30 bis 16:34 und HOPPLA da sind die mehr als 3 Minuten

Eine Frage habe ich aber noch:

Warum ist es unverständlich sich an der Uhrzeit "zu stören"?

Wenn sich jemand die Zeit "ausdenken" darf was kommt dann als nächstes? - Der Ort?

Zitat:

Original geschrieben von Linus66


Hä? Weil da 16:11 bis 16:28 steht gehts ums Prinzip, hätte da 16:31 gestanden (bei gleicher Geldbuße) wäre die Welt in Ordnung.
Unter vielerlei Aspekten beneidenswert. 😉

Hallo Linus66

Du verstehst mich!

Genau das ist mein Problem, ich war da (ggf. sogar / evtl. / u.U. länger als 3min)

ABER

nicht in der Zeit von 16:06 bis 16:28

Und das finde ich nicht richtig!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Rhoigauner


Tach Gemeinde !

Ich soll in Nürnberg von 16:06 bis 16:28 im Anwohnerparken gestanden haben...
Zu dem Zeitpunkt war ich aber noch unterwegs und habe den Kindersitz vom Wagen meiner Frau in meinen Wagen umgebaut.
Ich stand evtl. von 16:30 an auf dem Parkplatz für ca. 3min...
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Hab Ihr erfolgreich etwas dagegen unternehmen können?

Ich freue mich auf konstruktive Antworten...

Rhoigauner

Vielleicht hat sich auch einfach nur der Tippfehler 16:26-16:28 eingeschlichen und schon stimmt die ganze Chose.

Ansonsten fände ich es höchst bemerkenswert, dass die Politesse ihre hellseherische Begabung nur allein dazu nutzt, falschparkende PKW vorherzusagen.

Zitat:

Original geschrieben von Rhoigauner



Zitat:

Original geschrieben von Linus66


Hä? Weil da 16:11 bis 16:28 steht gehts ums Prinzip, hätte da 16:31 gestanden (bei gleicher Geldbuße) wäre die Welt in Ordnung.
Unter vielerlei Aspekten beneidenswert. 😉
Hallo Linus66
Du verstehst mich!
Genau das ist mein Problem, ich war da (ggf. sogar / evtl. / u.U. länger als 3min) ABER nicht in der Zeit von 16:06 bis 16:28
Und das finde ich nicht richtig!

Ich denke das Ordnungsamt ist gerne bereit auf die richtige Zeit zu korrigieren.🙂

Zitat:

Original geschrieben von Rhoigauner



Zitat:

Original geschrieben von Linus66


Hä? Weil da 16:11 bis 16:28 steht gehts ums Prinzip, hätte da 16:31 gestanden (bei gleicher Geldbuße) wäre die Welt in Ordnung.
Unter vielerlei Aspekten beneidenswert. 😉
Hallo Linus66
Du verstehst mich!

Ich denke aber Du verstehst Linus nicht.

Ich denke du solltest auf jeden Fall widersprechen. Natürlich nicht den Hinweis vergessen, dass du zwar widerrechtlich auf einem Anwohnerparkplatz geparkt hast, allerdings 2 Minuten später als angegeben für nur eventuell 3 Minuten. Irgendjemand muss sich ja makl gegen diese Knöllchenabzocke zur Wehr setzen. 😁

Moin,

vergiß alles und zahl.
-Meine Frau hat einmal max. 2 min. auf einem Behindertenplatz geparkt, um bestellte Ware     abzuholen, 2 daneben waren noch frei!
Es gab einen Strafzettel über35 €. Mit der ausstellenden Polizei vor Ort war nicht zu reden!
- alle Einwände, auch ein Verkehrsrechtsantwalt, sagte,
keine Chance, es wird nur teurer.

schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von testmal


Moin,

-Meine Frau hat einmal max. 2 min. auf einem Behindertenplatz geparkt, um bestellte Ware     abzuholen, 2 daneben waren noch frei!
Es gab einen Strafzettel über35 €. Mit der ausstellenden Polizei vor Ort war nicht zu reden!

schönen Gruß

Und das völlig zu Recht.

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von testmal


Moin,

-Meine Frau hat einmal max. 2 min. auf einem Behindertenplatz geparkt, um bestellte Ware     abzuholen, 2 daneben waren noch frei!
Es gab einen Strafzettel über35 €. Mit der ausstellenden Polizei vor Ort war nicht zu reden!

schönen Gruß

Und das völlig zu Recht.

Moin,

bist Du auch einer, der sich darauf stellt, aber mit Zettel.
- 2 min. lang, 2 Plätze waren noch frei, und wenn Du die Armen einparken siehst,
vergehen meist mehr als 2 min.
- Ich dachte, es gibt doch eine 3 min. Regelung, scheinbar nicht für diesen Bereich.

schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von testmal


- Ich dachte, es gibt doch eine 3 min. Regelung, scheinbar nicht für diesen Bereich.

Deine Frau ist zum Ware abholen bestimmt ausgestiegen. Damit hat sie geparkt.

Die 3 Minuten fürs Halten gelten nur, wenn der Fahrer im Auto sitzen bleibt.

Zitat:

Original geschrieben von Rhoigauner



Zitat:

Original geschrieben von Rico Chet


Du hast das Knöllchen bekommen, also hast du das Fahrzeug verlassen im Sinne des § 12 (2) StVO (sonst hättest du die Mitarbeiterin gesehen und hättest die Verwarnung wegdiskutiert oder wärst weggefahren o.Ä.), ergo hast du geparkt. Daher ist eine Verwarnung rechtens.
-- Wie schon bei Punkt b) gesagt: Das kann man so sehen...

Das kann man nicht anders sehen, an dieser Stelle ist die StVO ausnahmsweise mal eindeutig (solange wir nicht über ein eingeschränktes Haltverbot reden). Und überhaupt: freu dich doch, denn noch vor einem Jahr hättest du 15€ blechen müssen:

www.nordbayern.de/1.2927072

Zitat:

Original geschrieben von marcu90



Zitat:

Original geschrieben von testmal


- Ich dachte, es gibt doch eine 3 min. Regelung, scheinbar nicht für diesen Bereich.
Deine Frau ist zum Ware abholen bestimmt ausgestiegen. Damit hat sie geparkt.
Die 3 Minuten fürs Halten gelten nur, wenn der Fahrer im Auto sitzen bleibt.

Moin,

Du hast mich auf eine Idee gebracht.
- der Beifahrer fehlte 😁
Eine Schaufensterpuppe muß her 🙄
- Das verwirt erst einmal, man gewinnt Zeit und vielleicht wird man garnicht erkannt 😁

Aber nicht nachmachen, überlegt schon mal eine gute Erklärung.

schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von testmal



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Und das völlig zu Recht.

Moin,

bist Du auch einer, der sich darauf stellt, aber mit Zettel.
- 2 min. lang, 2 Plätze waren noch frei, und wenn Du die Armen einparken siehst,
vergehen meist mehr als 2 min.
- Ich dachte, es gibt doch eine 3 min. Regelung, scheinbar nicht für diesen Bereich.

schönen Gruß

Behinderterparkplätzen sind doch meist gekennzeichnet mit Halten & Parken verboten ausgenommen.....

Sonst gibts doch kein Knöllchen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen