Knöllchenabzocke in Nürnberg ?
Tach Gemeinde !
Ich soll in Nürnberg von 16:06 bis 16:28 im Anwohnerparken gestanden haben...
Zu dem Zeitpunkt war ich aber noch unterwegs und habe den Kindersitz vom Wagen meiner Frau in meinen Wagen umgebaut.
Ich stand evtl. von 16:30 an auf dem Parkplatz für ca. 3min...
Nun soll ich zahlen und mein Einspruch mit Hinweis auf Zeugen usw. interessiert den Zweckverband Komm. Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg nicht.
Wenn ich nicht zahle kommen 28,50 € hinzu und "Recht" bekomme ich ggf. trotzdem nicht.
Habt Ihr auch die Vermutung das bei "Euren" Knöllchen ggf. die "Tatzeit" nicht immer stimmt?
Ist Euch das auch schon mal passiert?
Hab Ihr erfolgreich etwas dagegen unternehmen können?
Ich freue mich auf konstruktive Antworten...
Rhoigauner
Beste Antwort im Thema
Worum geht es dir eigentlich?
Weil die Uhrzeit ein wenig differiert machst du hier nen Thread auf und rufst bei der Zeitung an?
Entweder klage und such halt nen Aufhänger, um dich um die wahrscheinlich immense Knollensumme zu drücken. Oder zahle und vergiss es.
Womit sich manche selbst belasten......
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat-Driver
Dein Auto stand auf einen Anwohnerparkplatz, ob für 3 Minuten oder für 30 Minuten ist eigentlich unwichtig. Du hast einen reservierten Parkplatz wissentlich ohne Berechtigung genutzt und versuchst Dich nun aus der Sache herauszuwinden.
Nein - bitte lese den gesamten Vorgang.
Es geht mir NICHT darum mich herauszuwinden - Es geht darum ob das "richtig" ist bzw. sein muss was auf dem "Knöllchen" steht oder ob die Verkehrsüberwachung da "einfach so irgendwelche Zeiten" eintragen darf.
Würden wir hier nur den Punkt b) diskutieren (bei einer richtigen Zeitangabe) dann hätte ich schon längst bezahlt und wir würden hier nicht schreiben.
Vielleicht verschätzt Du Dich ja mit der Zeit, Du weist ja nicht genau wann und wie lange Du überhaupt den Parkraum blockiert hast.
Zitat:
Ich stand evtl. von 16:30 an auf dem Parkplatz für ca. 3min
2. Möglichkeit: deine Uhr geht vor.
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Ich danke Dir sehr für diese Antwort und wende mich nun noch an die Nürnberger Nachrichten und Bild und dann isses auch gut....Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
...1. du hast dich wohl bereits geäußert.
-- Ja - Widerspruch gefaxt - Ohne Ergebnis bzw. ich habe jetzt noch eine Woche, dann kostet es 28,50 € mehr...2. Gegen diesen - und erst gegen diesen kannst du Einspruch einlegen.
Und dann erst wird auch wirklich geprüft bzw. muß geprüft werden ob etwas falsch ist.-- Stimmt und das geht dann aus wie das Schießen zu Hornberg ...
-- Die Zeugin (der Stadt) sagt ich sei da gewesen
-- Ich sage: Stimmt nicht, weil blabla - (siehe oben)
-- Meine Frau sagt: Stimmt nicht, weil ... (siehe oben)
-- Der Hausmeister: Ist nicht auffindbar, kann sich nicht erinnern oder sagt er habe uns vor 17:30 gesehen
-- ABER da keiner mein Auto beweissicher in der Zeit von 16:06 bis 16:28 definitiv am Platz XY (der nicht der Parkplatz des Anwohnerparkens ist) gesehen hat ist das alles NIX wert.Spekulativ:
Du hast deine Abstelleigeschaft zugegeben? ("aber das war gar nicht so lang, nicht zu der Zeit, ich war da noch beim Sitz einbauen..."😉
Das wäre ungünstig, damit fällt eine Möglichkeit (die der "Halterhaftung" nach §25a StVG) raus. Wobei das nicht die billigste wäre.
-- Richtig, aber da ich selber der Halter bin ist das kompliziert und ich muss dann den Fahrer finden und der muss dann zahlen usw. usw. usw. Das führt zu nix.Du hast in dem Fall eigentlich nur die Möglichkeit
1) das Verwarngeld zu zahlen oder
-- Ja, einfach 10,00 € zahlen ist billiger, denn der Richter stellt 1.) fest das die Zeugin der Stadt glaubwürdig ist oder 2.) die Stadt "heilt" das Problem durch einen Strafzettel mit einer anderen Uhrzeit2) einen Bußgeldbescheid (incl. Gebühren) zu bekommen
-- wie vor, jedoch 28,50 € teurerWenn es ums Prinzip geht - bzw. in dem Fall darum, daß die Zeitspanne nicht stimmen kann - kann man natürlich weitermachen.
-- wie vor, jedoch zzgl. zu den 28,50 € noch teurerAuf 2. aufbauend folgt eben die Möglichkeit einen Einspruch zu machen.
Da Nürnbersch deinen Einwand wohl schon zumindest vor-geprüft hat ist der nächste Schritt das Gericht.
Oder wider Erwarten wird deinem Einspruch stattgegeben und du zahlst nichts. Halte ich bei dem bisherigen Verlauf für unwahrscheinlich. Einspruch - und dann Gericht ist wahrscheinlicher.Vor Gericht kannst du dann deine Argumente vortragen.
Wie entschieden wird weiß selbst mit Glaskugel hier niemand.
-- In Nürnbersch midd'm Auto aus Färdd - wie das ausgeht wissen wir beide...
Zitat:
Original geschrieben von Rhoigauner
...und wende mich nun noch an die Nürnberger Nachrichten und Bild und dann isses auch gut....
Ob deine Story dort einen Druckplatz erhält, ist aber auch noch nicht wirklich sicher. Ich schätze die Wahrscheinlichkeit dafür als eher gering ein, es sei denn, die Zeitungen suchen gerade nach einem Lückenfüller.
Zitat:
Original geschrieben von Rhoigauner
Ich danke Dir sehr für diese Antwort und wende mich nun noch an die Nürnberger Nachrichten und Bild und dann isses auch gut....
Ich sage es Dir mal ehrlich.
Für so eine langweilige Storry brauchen Dich beide Blätter nicht. Die ziehen sie sich auch so aus den Haaren mit Herrn X und Herrn Y.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Vielleicht verschätzt Du Dich ja mit der Zeit, Du weist ja nicht genau wann und wie lange Du überhaupt den Parkraum blockiert hast.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Ich stand evtl. von 16:30 an auf dem Parkplatz für ca. 3min
Nein tue ich nicht und die Uhrzeit stimmt absolut, denn ich habe um 16:11 und 16:12 noch aus dem Auto an einer Ampel (ja mit Freisprechanlage) mit meiner Frau im Büro telefoniert. Das belegen die EGN's
Die Codekarte der Frau würde auch den Zugang zur Tiefgarage im Zeitraum vor 16:30 belegen ...
Also hätten wir 2 unabhängige Provider, die Raumüberwachung einer großen Firma und zusätzlich meine Uhr die auch nicht falsch geht und zusätzlich macht die Kinderkrippe erst um 16:30 auf (Abholzeit) auch dort wieder diverse Zeugen die meine Ankunft um 16:30 bezeugen könnten...
Aber das ist alles NIX wert, weil ich ja einen Zeugen für meinen Wagen bräuchte.
Solange mein Auto in dem Zeitraum nicht auf dem Hof der Polizeiinspektion kontrolliert worden ist - mit Protokoll und Uhrzeit und Zeugen - könnte es ja überall gestanden haben also auch auf dem besagten Parkplatz (und das bezeugt ja schon die Dame von der Stadt)...
Ich bin in diesem Fall der Stadt ausgeliefert und kann soviel "Recht" haben wie ich will - es wird nichts helfen.
Vllt. hat dich ja keine Politesse aufgeschrieben, sondern ein Anwohner eine Anzeige aufgegeben. Dann wird erstmal in das Knöllchen reingeschrieben was der sagt.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich sage es Dir mal ehrlich.Zitat:
Original geschrieben von Rhoigauner
Ich danke Dir sehr für diese Antwort und wende mich nun noch an die Nürnberger Nachrichten und Bild und dann isses auch gut....
Für so eine langweilige Storry brauchen Dich beide Blätter nicht. Die ziehen sie sich auch so aus den Haaren mit Herrn X und Herrn Y.
Möglich bis wahrscheinlich.
Fakt ist aber wenn Uhrzeiten "egal" sind was ist denn dann mit Geschwindigkeiten?
Wo fängt das an und wo hört das dann auf?
Was sagt das aus über unsere Verwaltung (siehe auch die Kommentare von fromseattoaudi und Bigcaesar)?
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Vllt. hat dich ja keine Politesse aufgeschrieben, sondern ein Anwohner eine Anzeige aufgegeben. Dann wird erstmal in das Knöllchen reingeschrieben was der sagt.
Guter Hinweis
Als Beweismittel wird jedoch ein Zeuge Frau Bxxxx angegeben
Und die Dame arbeitet bei der Stadt...
Zitat:
Original geschrieben von Rhoigauner
Möglich bis wahrscheinlich.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich sage es Dir mal ehrlich.
Für so eine langweilige Storry brauchen Dich beide Blätter nicht. Die ziehen sie sich auch so aus den Haaren mit Herrn X und Herrn Y.
Fakt ist aber wenn Uhrzeiten "egal" sind was ist denn dann mit Geschwindigkeiten?
Wo fängt das an und wo hört das dann auf?
Mache ich mir keine Gedanken, ich denke zu 99 Komma irgentwas Prozent sind Knöllchen berechtigt und korrekt ausgestellt.
Ich bin zwar nicht 99 Komma irgentwas Prozent, aber bei mir hat alles immer erschreckend gestimmt.
Zitat:
Original geschrieben von Rhoigauner
Die Codekarte der Frau würde auch den Zugang zur Tiefgarage im Zeitraum vor 16:30 belegen ...
Aber vermutlich verfügt die Tiefgarage nicht über eine Video-Überwachungsanlage, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Aber vermutlich verfügt die Tiefgarage nicht über eine Video-Überwachungsanlage, oder?Zitat:
Original geschrieben von Rhoigauner
Die Codekarte der Frau würde auch den Zugang zur Tiefgarage im Zeitraum vor 16:30 belegen ...
Sehr gute Idee, aber da darf ich ja gar nicht rein und habe daher vor dem Haus geparkt und dann den Kindersitz die Rampe hochgetragen und auf der Strasse (an einem andern Ort - Nicht im Anwohnerparken) eingebaut.
Die Videoüberwachung sieht also nur meine Frau, mich und den Sitz - Nicht das Auto.
Du hast das Knöllchen bekommen, also hast du das Fahrzeug verlassen im Sinne des § 12 (2) StVO (sonst hättest du die Mitarbeiterin gesehen und hättest die Verwarnung wegdiskutiert oder wärst weggefahren o.Ä.), ergo hast du geparkt. Daher ist eine Verwarnung rechtens.
Dass du dich an der Uhrzeit störst, ist unverständlich. Die Behörde kann den Vorwurf deinen Angaben entsprechend nachbessern, es ändert nichts am Bußgeld.