Knöllchenabzocke in Nürnberg ?
Tach Gemeinde !
Ich soll in Nürnberg von 16:06 bis 16:28 im Anwohnerparken gestanden haben...
Zu dem Zeitpunkt war ich aber noch unterwegs und habe den Kindersitz vom Wagen meiner Frau in meinen Wagen umgebaut.
Ich stand evtl. von 16:30 an auf dem Parkplatz für ca. 3min...
Nun soll ich zahlen und mein Einspruch mit Hinweis auf Zeugen usw. interessiert den Zweckverband Komm. Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg nicht.
Wenn ich nicht zahle kommen 28,50 € hinzu und "Recht" bekomme ich ggf. trotzdem nicht.
Habt Ihr auch die Vermutung das bei "Euren" Knöllchen ggf. die "Tatzeit" nicht immer stimmt?
Ist Euch das auch schon mal passiert?
Hab Ihr erfolgreich etwas dagegen unternehmen können?
Ich freue mich auf konstruktive Antworten...
Rhoigauner
Beste Antwort im Thema
Worum geht es dir eigentlich?
Weil die Uhrzeit ein wenig differiert machst du hier nen Thread auf und rufst bei der Zeitung an?
Entweder klage und such halt nen Aufhänger, um dich um die wahrscheinlich immense Knollensumme zu drücken. Oder zahle und vergiss es.
Womit sich manche selbst belasten......
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rhoigauner
b) "Die Tat" - Ich habe an der besagten Stelle gehalten für ca. 3min
Damit ist doch alles gesagt.
Also eier doch hier nicht rum.
Da du die die vorgeworfene Tat begangen hast, warum machst Du so ein Fass auf?
Die Zeit ist um 10 min falsch angegeben, na und?
Ändert nichts daran, dass Du an einem Ort geparkt hast an dem Du es nicht durftest und dafür verwarnt wurdest.
Also zahle oder widerspreche.
Zitat:
Original geschrieben von testmal
-Meine Frau hat einmal max. 2 min. auf einem Behindertenplatz geparkt, um bestellte Ware abzuholen, 2 daneben waren noch frei!
Puh, dann ist deine Frau aber scheinbar nicht besonders - ähm intelligent.
So einige andere an ihrer Stelle hätten in dem Fall wohl einen der beiden freien Plätze daneben gewählt.
Gut, dass die Behörde ihr etwas Nachhilfe im Denken spendiert hat.
(Wenn auch nicht kostenlos).
Aber fürs nächste Mal weiß sie es ja jetzt.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Dann ist deine Frau aber scheinbar nicht besonders - ähm intelligent.
So einige andere an ihrer Stelle hätten in dem Fall wohl einen der beiden freien Plätze daneben gewählt.
Gut, dass die Behörde ihr etwas Nachhilfe im Denken spendiert hat.
(Wenn auch nicht kostenlos).
Es eine gewisse Ignoranz / Gedankenlosgkeit vorhanden.
Sehr oft bekomme ich zu hören "Ich war ja nur kurz und normalerweise mach ich das nicht......"
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Puh, dann ist deine Frau aber scheinbar nicht besonders - ähm intelligent.Zitat:
Original geschrieben von testmal
-Meine Frau hat einmal max. 2 min. auf einem Behindertenplatz geparkt, um bestellte Ware abzuholen, 2 daneben waren noch frei!
So einige andere an ihrer Stelle hätten in dem Fall wohl einen der beiden freien Plätze daneben gewählt.
Gut, dass die Behörde ihr etwas Nachhilfe im Denken spendiert hat.
(Wenn auch nicht kostenlos).
Aber fürs nächste Mal weiß sie es ja jetzt.
Ich denke mal er meint, dass daneben noch 2 weitere Behindertenstellplätze frei waren. 😉
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Ich habe jetzt nur die erste Seite gelesen.
Fakt ist, das du falsch geparkt hast und das Auto nicht "im Blick" hattest. Also ist das Knöllchen berechtigt. Das die Zeit nicht stimmt ist da zwar komisch aber tut nichts zur sache, oder?
Das Knöllchen ist berechtigt und somit musst du zahlen.
So wie in Nbg geparkt wird sollte eh viel mehr kontrolliert werden.
Ich habe in der Nürnberger Südstadt noch nie einen fehler bei den Knöllchen erkannt.
Wenn man die Storys von den ungerechtfertigen Sanktionen gegenüber Parksündern so durchliest, könnte man meinen, dass sie alle entweder Stoppuhren in der Hosentasche dabei haben oder aber Beginn und Ende ihrer Tätigkeit per Zeitmesser ihres Smartphones akribisch festhalten😁
Zitat:
Original geschrieben von Cuberino
...
Fakt ist, das du falsch geparkt hast und das Auto nicht "im Blick" hattest. Also ist das Knöllchen berechtigt. Das die Zeit nicht stimmt ist da zwar komisch aber tut nichts zur sache, oder?
Das Knöllchen ist berechtigt und somit musst du zahlen....
Die Logik in diesen beiden Sätzen deiner Aussage beißt sich aber auch ein wenig.
Du weißt selbst nicht, ob es was zur Sache tut (oder) - sagst aber gleichzeitig, dass es berechtigt ist. Was denn nun?
Wenn der Tatzeitraum "innerhalb von A und B" lautet, ich aber während dieses Zeitraumes noch gar nicht am Tatort war, ist der Einwand doch sehr wohl berechtigt. Die üblichen "Schutzbehauptungen" mancher VT mal außen vorgelassen.
Man hat halt nicht für alles einen Nachweis, sei es durch eine Tankquittung oder was weiß ich. Ist genauso wie wenn einen die Polizei ggf. mal zu einem Alibi befragt. "Ich war zuhause/unterwegs" ... "Alleine?" ... "Ja" ... "Oh, das sieht aber schlecht aus für Sie" ... Ist man gleich "verdächtig", nur weil man Single ist - eigentlich muss der Ermittler die Schuld beweisen (und nicht der Beschuldigte an seiner Entlastung mitwirken ...)
Ich schweife ab, sorry.
Üblicherweise machen die Verkehrsüberwacher doch heute auch Fotos vom "Tatort", damit der Falschparker hinterher nicht sagen kann "ich war das aber nicht". Gibts sowas auch im vorliegenden Fall?
Fazit: Warum ist es scheinbar unerheblich für die Rechtmäßigkeit eines Verwarnungsgeldes, welche Uhrzeit in Bezug auf den Tatzeitpunkt genannt ist?
-- Es ist nicht unerheblich, aber zu teuer das herauszufinden: 10,00 € + 28,50 € + Anwalt (ggf. SB der Rechtschutz-Versicherung) + Auslagen für die Zeugen wenn der Prozess verloren geht + gut ein Jahr "Ärger"....Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
-- Es ist wohl so, dass nicht allein die 3 Minuten entscheidend sind, sondern das Verlassen des Wagens. Zumindest erklärt das die Bayerische Polizei:Zitat:
Original geschrieben von Cuberino
...
Fakt ist, das du falsch geparkt hast und das Auto nicht "im Blick" hattest. Also ist das Knöllchen berechtigt. Das die Zeit nicht stimmt ist da zwar komisch aber tut nichts zur sache, oder?
Das Knöllchen ist berechtigt und somit musst du zahlen....
http://www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr/recht/index.html/3712
Aber es war ja kein Zeichen 283, sondern Anwohnerparken. Ob das einen Unterschied macht habe ich noch nicht herausgefundenDie Logik in diesen beiden Sätzen deiner Aussage beißt sich aber auch ein wenig.
Du weißt selbst nicht, ob es was zur Sache tut (oder) - sagst aber gleichzeitig, dass es berechtigt ist. Was denn nun?
Wenn der Tatzeitraum "innerhalb von A und B" lautet, ich aber während dieses Zeitraumes noch gar nicht am Tatort war, ist der Einwand doch sehr wohl berechtigt. Die üblichen "Schutzbehauptungen" mancher VT mal außen vorgelassen.
-- Ja, so ist es, denn ich war noch gar nicht daMan hat halt nicht für alles einen Nachweis, sei es durch eine Tankquittung oder was weiß ich. Ist genauso wie wenn einen die Polizei ggf. mal zu einem Alibi befragt. "Ich war zuhause/unterwegs" ... "Alleine?" ... "Ja" ... "Oh, das sieht aber schlecht aus für Sie" ... Ist man gleich "verdächtig", nur weil man Single ist - eigentlich muss der Ermittler die Schuld beweisen (und nicht der Beschuldigte an seiner Entlastung mitwirken ...)
Ich schweife ab, sorry.
Üblicherweise machen die Verkehrsüberwacher doch heute auch Fotos vom "Tatort", damit der Falschparker hinterher nicht sagen kann "ich war das aber nicht". Gibts sowas auch im vorliegenden Fall?
-- unbekannt - Ich gebe die Frage ans Publikum: Wer hat schon einmal geklagt oder die Bilder angefordert zum Beweis? Ich befürchte das sog. "Beweismittel: Zeuge Frau Bxxxx" ist alles was die haben und das wird wohl der Richter dann einfach als "so wars dann halt wohl" bewerten...
Fazit: Warum ist es scheinbar unerheblich für die Rechtmäßigkeit eines Verwarnungsgeldes, welche Uhrzeit in Bezug auf den Tatzeitpunkt genannt ist?
Zitat:
Original geschrieben von testmal
Moin,Zitat:
Original geschrieben von AS60
Und das völlig zu Recht.
bist Du auch einer, der sich darauf stellt, aber mit Zettel.
- 2 min. lang, 2 Plätze waren noch frei, und wenn Du die Armen einparken siehst,
vergehen meist mehr als 2 min.
- Ich dachte, es gibt doch eine 3 min. Regelung, scheinbar nicht für diesen Bereich.schönen Gruß
Nein bin ich nicht. Ich such mir was anderes.
denke manche haben kein gefühl für die verstrichene zeit. ich sage meiner frau auch immer das waren 10 minuten, meine frau antwortet mir, nein 3 minuten.
Du müsstest deine Frau halt jeweils fragen:
"Willst du ein Quicki oder über die vollen 5 Minuten?"
😁
Zitat:
Original geschrieben von Rhoigauner
Hallo Linus66Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Hä? Weil da 16:11 bis 16:28 steht gehts ums Prinzip, hätte da 16:31 gestanden (bei gleicher Geldbuße) wäre die Welt in Ordnung.
Unter vielerlei Aspekten beneidenswert. 😉
Du verstehst mich!
Genau das ist mein Problem, ich war da (ggf. sogar / evtl. / u.U. länger als 3min) ABER nicht in der Zeit von 16:06 bis 16:28
Und das finde ich nicht richtig!
Dann ist der Ablauf wohl:
- Amtsgericht
- Landgericht
- Oberlandesgericht
- BGH
- Europäischer Gerichtshof
- UN Menschenrechtskomission
.
.
.
.
.
und dann ab zum Uhrmacher um die 3 minütige Voreilung des Chronometers zu beheben. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Dann ist der Ablauf wohl:Zitat:
Original geschrieben von Rhoigauner
Hallo Linus66
Du verstehst mich!
Genau das ist mein Problem, ich war da (ggf. sogar / evtl. / u.U. länger als 3min) ABER nicht in der Zeit von 16:06 bis 16:28
Und das finde ich nicht richtig!
- Amtsgericht
- Landgericht
- Oberlandesgericht
- BGH
- Europäischer Gerichtshof
- UN Menschenrechtskomission
.
.
.
.
.
und dann ab zum Uhrmacher um die 3 minütige Voreilung des Chronometers zu beheben. 😁
Moin,
den gibt es nur dort, noch ein Knöllchen,
Zitat:
- So wie in Nbg geparkt wird sollte eh viel mehr kontrolliert werden.
Ich habe in der Nürnberger Südstadt noch nie einen fehler bei den Knöllchen erkannt.
was hällt Dich da, scheiß Ecke, nur schlecht, Wetter, Politik, Knöllchen...........
komm in den Norden, vergiß die Bayern, Franken............
schönen Gruß