Der Gehweg auf dem Bild ist soweit abgesetzt, dass er im Kreuzungsbereich nicht mehr zur Querallee gehört. Damit gilt der Abbiegevorgang in die Rembrandtstraße als abgeschlossen und Fußgänger haben Nachrang (Queren einer Fahrbahn). Radfahrer ebenfalls (§ 10), für sie wurde zur Verdeutlichung ein 205 aufgestellt. Für die Fußgänger hat er natürlich keine Wirkung.