Knöllchen wegen Falschparken mit nem Fuffi???

Hallo! Ich war gestern in Aachen aufm Weinachtsmarkt. ich habe meinen Roller 1.27 meter(hab abgemessen) hinter dem Schild gestellt wo draufsteht das da die Fussgängerzone Beginnt! als ich zurück kam war ein zettel an meinem Roller auf dem Stand "Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer, ihr Fahrzeug ist Ordnungswidrig abgestellt! Es wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen sie Erstellt, sie werden in den Nächsten Tagen ein anhörungsbogen von uns erhalten bla bla.. was mach ich jetzt? Das gibts doch garnicht fürn einspurige Fahrzeuge oder? MfG Mario

42 Antworten

Re: Knöllchen wegen Falschparken mit nem Fuffi???

Zitat:

Original geschrieben von Kehk


Das gibts doch garnicht fürn einspurige Fahrzeuge oder?

Wie bist du an diese Fehlinformation gekommen?

Nun mal langsam, 1,27 Meter sind ein Witz und gehören innerhalb der Tolenzgrenze und sind keine Straftat.
Wenn normale Krad-Parkplätze in Behindertenparkplätze (für Autos doch wohl) umgewandelt werden, dann ist das meistens, egal wie hoch das neue Schild hängt, Schikane. Oder stehen die Parkplätze jetzt voll mit Behindertenkisten? Meistens sind die leer.

>Da kann die "Politunte" auch nichts für.
Wofür kann sie/ er nichts? Für behördliche Intoleranz?
Allerdings finde ich den Begriff "Politunte" scheiße.

> Und "Gewohnheitsparker", die auf Parkplätzen für Behinderte parken, gehören abgeschleppt.
Entschuldigung, gehts hier um auf Auto-Behindertenparkplätzen gewohnheitsparkende Rollerfahrer?

>Und jeder hier weiss, dass der OB das Geld NICHT in ein neues Auto steckt.
Uiii, Mensch, DAS wußte ich aber tatsächlich nicht!
Hier in Köln sollen auf der Zoobrücke die Starenkästen wieder eingeschaltet werden: um Menschenleben zu retten, wie ein SPD Stadtrat von sich gab.
Vorher (und da hat der Herr Stadtrat wohl gepennt) haben Verwaltungsbeamte das Reaktivieren der Kästen ausschließlich deshalb verlangt, weil es eine legale Methode sei, voraussichtlich über 700.000€ zusätzlich in die klamme Stadtkasse einzugespülen.
Ist also nichts mit Menschenleben, dazu brauche ich kein Politikergewäsch, das ist allen klar.
Dieses Geld wird nicht in Kindergarten- oder Hortplätze gesteckt, sondern u.a. in einen neuen Wagenpark für den OB (unser steht auf Volvos und die sind wieder fällig), bzw. in die Neueinstellung von Personal im öffentlichen Dienst (d.h. die können sich alles erlauben) des Ordnungsamtes, die Polizeiaufgaben übernehmen und gleich die Überweisungsscheine anklemmen.
DAHIN geht die Kohle.
Bei mir um die Ecke wurde ein halber Straßenzug aus nur einem Grund für unbeparkbar deklariert, (hat mir ein maskuliner Politess ganz frank&frei erklärt), damit die parkenden Autos dort jetzt offiziell illegal stehen und somit ein Ticket bekommen können, denn (Zitat) "wozu sind wir, hahaha, sonst eingestellt worden"
Hört mir auf mit "Falsch geparkt ist falsch geparkt"

>Mann Mann, Stammtischniveau hier...
Mann, Mann, rosa Brillenabo bei Fielmann?

Nichts für ungut

Zitat:

Original geschrieben von walterb


Nun mal langsam, 1,27 Meter sind ein Witz und gehören innerhalb der Tolenzgrenze und sind keine Straftat.

Das es sich hierbei um eine Straftat handeln soll, wurde auch in keinem Beitrag behauptet. Hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Eine Toleranzgrenze gibt der Ordnungswidrigkeiten-Katalog im o.g. Fall NICHT her.

Zitat:

> Und "Gewohnheitsparker", die auf Parkplätzen für Behinderte parken, gehören abgeschleppt.

wie gesagt, es ging hier im Fahrzeuge die nahezu jeden Tag (ich sehe das ja wenn ich da vorbei fahre) auf dem Motorradparkplatz standen ...

darunter ein Bekannter von mir der seit nahezu 15Jahren in einem Haus direkt neben dem ehem. Motorradparkplatz wohnt und IMMER da geparkt hat, sojemand schaut natürlich NICHT jedes mal auf das Schild 🙄

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Re: Re: Knöllchen wegen Falschparken mit nem Fuffi???

Zitat:

Original geschrieben von Yamgüni


Hi, das lernt man in jeder Fahrschule, daß KFZ nichts in der Fußgängerzone zu suchen haben.

.........ich habe das nicht in der Fahrschule gelernt.........und ich habe meinen Schein jetzt erst 2 Monate !

Aber sowas gehört finde ICH jedenfalls schon zur Allgemeinbildung, trotzdem finde ich das irgendwie doch Schwachsinnig. Aber ich würde es auch nicht wagen mich in einer Fußgängerzone zu stellen.

Gruß

Laatzenerw126

Re: Re: Re: Knöllchen wegen Falschparken mit nem Fuffi???

Zitat:

Original geschrieben von laatzenerw126


.........ich habe das nicht in der Fahrschule gelernt.........und ich habe meinen Schein jetzt erst 2 Monate !

Aber sowas gehört finde ICH jedenfalls schon zur Allgemeinbildung, trotzdem finde ich das irgendwie doch Schwachsinnig. Aber ich würde es auch nicht wagen mich in einer Fußgängerzone zu stellen.

Gruß

Laatzenerw126

Zitat:

...ich habe das nicht in der Fahrschule gelernt...

Da hast du das Schild mit den Fußgängern (rechteckig mit Zone) nicht studiert...

In meiner Straße wurde nach 45 Jahren die Vorfahrtsregel geändert. Dürfen jetzt alle "Gewohnheitsfahrer" rechts vor links missachten?
Der Straßenverkehr ändert sich täglich, da muss jeder Teilnehmer hellwach sein und nicht blind fahren oder blind parken, nur weil er es 20 Jahre so macht.
Wenn sich Parkplätze verändern, dann steht da ein Schild. Ist dieses Schild falsch angebracht, dann ist eine Geldstrafe anfechtbar und keine Abzocke.

Wenn ein "Starenkasten" - lieber walterb - wieder aufgestellt wird, um 700.000€ einzuspielen, dann ist es trotzdem keine Abzocke, mit der sich der Oberbürgermeister einen neuen S80 kaufen kann. Solche Aussagen gehören wirklich an einen Stammtisch. Prost!

Ich finds nur echt blöde, wenn Leute hier im Forum eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen und hier dann rumheulen, wie sie am Besten aus der Sache straffrei wieder rauskommen.
Und wer 1,27m auf den Zentimeter genau ausmessen kann, der übersieht auch keine Verkehrsschilder ;-)

Zitat:

Original geschrieben von flof28


Ich finds nur echt blöde, wenn Leute hier im Forum eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen und hier dann rumheulen, wie sie am Besten aus der Sache straffrei wieder rauskommen.
Und wer 1,27m auf den Zentimeter genau ausmessen kann, der übersieht auch keine Verkehrsschilder ;-)

Du sprichst mir aus der Seele...

Zitat:

In meiner Straße wurde nach 45 Jahren die Vorfahrtsregel geändert. Dürfen jetzt alle "Gewohnheitsfahrer" rechts vor links missachten?

nein, aber es ist auch nicht im Sinne der Verkehrssicherung wenn sich 5min nach dem der Bautrupp weg ist die Cops hinstellen und Knöllchen verteilen ... 🙄

Zitat:

Wenn sich Parkplätze verändern, dann steht da ein Schild. Ist dieses Schild falsch angebracht, dann ist eine Geldstrafe anfechtbar und keine Abzocke.

nur komisch das sowas meistens da passiert wo die Änderung keinen Sinn macht und das die Methodik der Stadtverwaltung total überzogen war ...

Zitat:

Wenn ein "Starenkasten" - lieber walterb - wieder aufgestellt wird, um 700.000€ einzuspielen, dann ist es trotzdem keine Abzocke, mit der sich der Oberbürgermeister einen neuen S80 kaufen kann.

was dann ?

es wird doch teilweise wirklich nur da Kontrolliert wird wo Geld zu verdienen ist und NICHT wo es aus Gründen der Verkehrssicherung sinnvoll wäre ...

Ja das mit "Politunte" ist mir rausgerutsch da warschn bisschen geladen wegen sowas.. das war net so gemeint.. 8( weil mir sowas wirklich noch Nie passiert ist.. das weil ich den Füssgängerweg nicht behindern will mein rollern hinterm Baum stelle und dannen Knöllchen dran hab.. naja bisjetzt ist noch nichts gekommen! Werden wir mal sehen! MfG Mario

Zitat:

Original geschrieben von flof28


...

Wenn ein "Starenkasten" - lieber walterb - wieder aufgestellt wird, um 700.000€ einzuspielen, dann ist es trotzdem keine Abzocke, mit der sich der Oberbürgermeister einen neuen S80 kaufen kann. Solche Aussagen gehören wirklich an einen Stammtisch. Prost!

Ich finds nur echt blöde, wenn Leute hier im Forum eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen und hier dann rumheulen, wie sie am Besten aus der Sache straffrei wieder rauskommen.
Und wer 1,27m auf den Zentimeter genau ausmessen kann, der übersieht auch keine Verkehrsschilder ;-)

dem kann ich nur zustimmen...und als kölner kenne ich die zustände im besagten strassenstück zur genüge. was sich da so tagtäglich abspielt geht auf keine kuhhaut und da eben keine freiwillige einhaltung der 80km/h möglich ist, müssen alle paar meter die kästen hin. die meisten leute kann man ja leider nur über den geldbeutel vor sich selber schützen..

Leider fehtl ja auch den meisten ein unrechtsbewußtsein beim übertreten von verkehrsregeln. die sind allerdings geschaffen, nicht um jemanden zu ärgern, sondern um das miteinander auf der strasse irgendwie in den griff zu bekommen. Wer sich nicht dran hält, soll eben zahlen, weil appelle an den verstand im nichts enden....

zum parken... ansich ist klar geregelt, wo geparkt werden darf und wo nicht. bislang wurde hier auch geduldet, dass man mit 2rädern auf dem bürgersteig steht. Sollte irgendwann man nicht mehr geduldet werden und wurde auch einige tage lang mit parkknollen belegt. Ich hatte dann mein motorrad spasseshalber auf ner regularen parkfläche abgestellt. Da haben mich erboste nachbarn nachts aus dem bett geklingelt und angeschissen, wie ich dazu käme , mit dem motorrad einen parkplatz zu belegen...also wie mans macht ist es verkehrt.
Auf dem bürgersteig ist es gegen die stvo und auf dem parkplatz ist es gegen den nachbarschaftsfrieden...

sei froh das du nur aus dem Bett geklingelt worden bist, einem Bekannten hat mal so ein "netter" Nachbar einfach den Roller mit dem Auto umgenietet (mit voller Absicht, was der ... auch noch den Cops gegenüber unumwunden zugegeben hat) weil er meinte das Parkplätze nur für Autos da seien ...

was das Parken auf dem Gehweg angeht:
so wie ich das hier verstehe ist dies nicht mal generell verboten ...

Zitat:

Original geschrieben von walterb


Nun mal langsam, 1,27 Meter sind ein Witz und gehören innerhalb der Tolenzgrenze und sind keine Straftat.

Straftat hat auch keiner gesagt, sondern Ordnungswidrigkeit.

Es gibt auch keine verbindliche Toleranzgrenze, das liegt im pflichtgemäßem Ermessen der Ordnungsbehörden.

Meiner war 4.58m weg von der Kreuzung (stand so im Bußgeldbescheid), 42cm zu nah. Patsch, Ticket....

MfG
Thomas

das war aber dann zum schnittpunkt der fahrbahnkanten, weil außer bei haltestellen, andreaskreuzen, der restfahrbahnbreite und kreuzungsbereichen gibts keine maße.

für alles andere gilt der standpunkt des schildes.

woher soll da eine toleranzgrenze sein?

im gesetz stehts drin und fertig, dran halten = alles ok
drüber hinwegsetzen = auf die mütze und das verdient

wer heult soll seinen schein abgeben oder ne brille kaufen, dann isser für den heutigen verkehr nicht gemacht

Zitat:

Original geschrieben von speedguru


...einem Bekannten hat mal so ein "netter" Nachbar einfach den Roller mit dem Auto umgenietet (mit voller Absicht, was der ... auch noch den Cops gegenüber unumwunden zugegeben hat)...

Wurde gegen diesen Verkehrsrowdy wenigsten eine gerechte Strafe verhängt oder wurde sein Geständnis strafmildernd bewertet?

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