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Knöllchen trotz Anwohnerparkausweis - Wie gehts weiter?

Themenstarteram 2. März 2015 um 17:08

Hallo an alle,

Als Ich heute in mein Auto steigen wollte hab Ich mich erschrocken - ein Knöllchen. Das 2. in meinem ganzen Autofahrerleben. "Wie, wo, warum?" dachte Ich mir. Habe geschaut, Anwohnerparkausweis ist gut sichtbar in der hinteren Seitenscheibe befestigt (Foto gemacht!), so wie er es schon seit nunmehr 1 Jahr ist, Gültigkeit hat er auch (noch, der neue liegt schon oben).

Schlussfolgerung: Politesse hat Anwohnerparkausweis übersehen und der Strafzettel ist klar ungültig.

Nun meine Frage: Was muss Ich machen, denn Ich will ja dagegen vorgehen (klar!).

Irgendwo habe Ich gelesen: Einfach liegen lassen und dann kommt ein Anhörungsbogen nach hause, stimmt das? Oder muss Ich selber Proaktiv einen Brief schreiben?

Ich hab wie gesagt erst einmal ein Knöllchen gehabt und das war berechtigt, deswegen gleich ohne murren überwiesen. Deswegen weis Ich nicht was jetzt passiert:D

Vielen Dank und LG,

Kristian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Anwohnerparkausweis ist gut sichtbar in der hinteren Seitenscheibe befestigt

Das finde ich ungewöhnlich, habe ich noch nie gesehen.

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Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 22. Februar 2016 um 22:46:23 Uhr:

Um weitere Missverständnisse zu vermeiden zitiere ich nochmal was hinten auf dem Ausweis steht:

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 22. Februar 2016 um 22:46:23 Uhr:

Zitat:

"Dieser Anwohnerparkausweis ist von außen gut sichtbar im Fahrzeuginneren zu Positionieren"

Mehr steht nicht drauf, mir ist auch bewusst dass das in manchen Orten anders ist und dort die WSS Pflicht ist. in München nunmal nicht.

dann drücke ich dir die Daumen das du nichts bezahlen musst,

bei meinem Onkel in der Oberpfalz ist eindeutig festgelegt das er hinter der Windschutzscheibe platziert sein muss, ist anscheinend von Stadt zu Stadt unterschiedlich,

dann sind doch die Chancen für einen Widerspruch gut. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, Klage erheben, guten Anwalt für Verkehrsrecht nehmen und wahrscheinlich Prozessgewinn. Kosten trägt der Steuerzahler.

Mal ´ne generelle Frage.

Hier wird gelegentlich mal die Aussage getroffen, dass es den Kontrollkräften nicht zuzumuten sei, den Wagen nach einem Ausweis abzusuchen.

Die gleichen Kontrollkräfte gehen doch aber sowieso um das Auto rum, um die Ventilstände zu notieren - damit man in der Folge sagen kann, ob der Wagen bewegt wurde oder nicht?

Komisch, oder?

Wobei hier "gelegentliche Aussagen" eh nicht zu wichtig genommen werden muss. Und ja, ich habe schon öfter beobachtet, dass Räderstände kontrolliert werden. Teilweise mit Kreide markiert worden sind und Autos mit unklarer Lage erstmal einmal rundum begutachtet werden.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 23. Februar 2016 um 11:59:39 Uhr:

Mal ´ne generelle Frage.

Hier wird gelegentlich mal die Aussage getroffen, dass es den Kontrollkräften nicht zuzumuten sei, den Wagen nach einem Ausweis abzusuchen.

Die gleichen Kontrollkräfte gehen doch aber sowieso um das Auto rum, um die Ventilstände zu notieren - damit man in der Folge sagen kann, ob der Wagen bewegt wurde oder nicht?

Komisch, oder?

Das tun sie aber nicht bei Anwohnerparkplätzen, sondern da, wo es Parkscheinautomaten gibt.

die schauen aber auch auf TÜV-Plaketten usw.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 23. Februar 2016 um 11:24:18 Uhr:

dann sind doch die Chancen für einen Widerspruch gut. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, Klage erheben, guten Anwalt für Verkehrsrecht nehmen und wahrscheinlich Prozessgewinn. Kosten trägt der Steuerzahler.

Klage erheben macht aber nur sinn wenn man eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hat, ansonsten wäre mir das Risiko zu groß richtig drauf zu zahlen, und wenn die Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung hat die höher ist als das Bußgeld, macht eine Klage auch keinen Sinn,

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