Knöllchen trotz Anwohnerparkausweis - Wie gehts weiter?
Hallo an alle,
Als Ich heute in mein Auto steigen wollte hab Ich mich erschrocken - ein Knöllchen. Das 2. in meinem ganzen Autofahrerleben. "Wie, wo, warum?" dachte Ich mir. Habe geschaut, Anwohnerparkausweis ist gut sichtbar in der hinteren Seitenscheibe befestigt (Foto gemacht!), so wie er es schon seit nunmehr 1 Jahr ist, Gültigkeit hat er auch (noch, der neue liegt schon oben).
Schlussfolgerung: Politesse hat Anwohnerparkausweis übersehen und der Strafzettel ist klar ungültig.
Nun meine Frage: Was muss Ich machen, denn Ich will ja dagegen vorgehen (klar!).
Irgendwo habe Ich gelesen: Einfach liegen lassen und dann kommt ein Anhörungsbogen nach hause, stimmt das? Oder muss Ich selber Proaktiv einen Brief schreiben?
Ich hab wie gesagt erst einmal ein Knöllchen gehabt und das war berechtigt, deswegen gleich ohne murren überwiesen. Deswegen weis Ich nicht was jetzt passiert😁
Vielen Dank und LG,
Kristian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Anwohnerparkausweis ist gut sichtbar in der hinteren Seitenscheibe befestigt
Das finde ich ungewöhnlich, habe ich noch nie gesehen.
51 Antworten
Die Dinger sind riesig. Punkt.😁 In Berlin ist es ein Aufkleber Format wie eine Österreich Vignette mehr braucht es wirklich nicht.
Bewohnerparkausweis-Berlin
Aber trotzdem alles in allem ist das wohl ein Luxusproblem😛😁😁
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 17. Februar 2016 um 19:52:51 Uhr:
Das die meisten Leute den Ausweis hinter die Windschutzscheibe legen ist mir auch klar, in der Seitenscheibe ist er allerdings noch viel besser zu erkennen, ...
Da nicht die meisten Leute öfter mal Knöllchen desswegen bekommen, sondern Du, wage ich es mal die Aussage zu bezweifeln (man guckt halt an der Stelle an der man das Ding erwartet).
Papp den doch an die Beifahrer-Sonnenblende (dann einfach runter klappen, fertig).
Gruß Metalhead
Ich würde immer noch Teccis Vorschlag beherzigen und dort anrufen. Dann kann man klären, was alles nötig ist um die Buße abzuwenden oder ob es nicht doch eingestellt wird.
Erst muss geklärt werden warum das Knöllchen erteilt wurde. Es gibt ja noch andere Möglichkeiten:
Hier schon angesprochen: zu weiter Abstand vom Bordstein oder der Parkplatz ist nicht im Bereich des Anwohnerparkausweises.
Erst wenn fest steht dass das Knöllchen wegen fehlendem Parkausweis erteilt wurde würde ich Widerspruch einlegen.
Dann ist halt die Frage ob bewiesen werden kann, dass er bei der Kontrolle auch im Fahrzeug ausgelegt war.
Risiko ist eben vorhanden.
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Zitat:
@Lagebernd schrieb am 17. Februar 2016 um 19:01:43 Uhr:
Die Erklärung dürfte einfach sein: die Politessen sehen den Ausweis nicht!
Die kommen von der anderen Seite an das Fahrzeug ran.Mach den Ausweis woanders hin oder noch einen zusätzlichen (Kopie) unter die Frontscheibe.
Gruss
Die Frage stellt sich mir gerade, ob das tatsächlich mein Problem ist, wenn die Politesse, oder der Herr vom Ordnungsamt, diesen gut sichtbar angebrachten Anwohnerparkausweis nicht sehen ?!
Das Ding ist gut sichtbar am Fahrzeug angebracht. Es gibt hier also keinen Grund ein Knöllchen auszustellen.
Das Knöllchen wurde aufgrund fehlenden parkschein/Parkausweis erteilt.
Der Abstand vom Randstein geht i.O. da die Straße sehr breit ist, da gibt`s viele die weiter weg stehen 😉
Ich werde da morgen mal Anrufen und freundlich nachfragen. Wie schaut es mit den Kosten aus wenn ich einwand gegen den Bußgeldbescheid einlege? muss ich dann evtl. vor Gericht o.ä. bzw. Gerichtskosten tragen?
Wieso sollte sowas so schnell vor Gericht kommen, die haben wohl andere Dinge abzuarbeiten.
Leg einfach mal einen ordetlichen Widerspruch ein oder ruf da an und warte die Reaktion ab.
Im besten Fall wird die Sache gestrichen ohne Kosten für dich.
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 21. Februar 2016 um 15:44:31 Uhr:
Das Knöllchen wurde aufgrund fehlenden parkschein/Parkausweis erteilt.
Der Abstand vom Randstein geht i.O. da die Straße sehr breit ist, da gibt`s viele die weiter weg stehen 😉Ich werde da morgen mal Anrufen und freundlich nachfragen. Wie schaut es mit den Kosten aus wenn ich einwand gegen den Bußgeldbescheid einlege? muss ich dann evtl. vor Gericht o.ä. bzw. Gerichtskosten tragen?
Da der Anwohnerparkausweis gut sichtbar im Fahrzeug angebracht wurde brauchst Du dir bezgl. Gericht und Gerichtskosten keine Sorgen machen.
Weil die trägt in diesem Falle dann die Stadt, sollte es tatsächlich so weit kommen.
Ruf beim zuständigen Amt an und teile denen mit, daß Du das Bußgeld "nicht" bezahlen wirst, da der Anwohnerparkausweis gut sichtbar im Fahrzeug angebracht ist... fertig !
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Februar 2016 um 09:40:04 Uhr:
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 21. Februar 2016 um 15:44:31 Uhr:
Das Knöllchen wurde aufgrund fehlenden parkschein/Parkausweis erteilt.
Der Abstand vom Randstein geht i.O. da die Straße sehr breit ist, da gibt`s viele die weiter weg stehen 😉Ich werde da morgen mal Anrufen und freundlich nachfragen. Wie schaut es mit den Kosten aus wenn ich einwand gegen den Bußgeldbescheid einlege? muss ich dann evtl. vor Gericht o.ä. bzw. Gerichtskosten tragen?
Da der Anwohnerparkausweis gut sichtbar im Fahrzeug angebracht wurde brauchst Du dir bezgl. Gericht und Gerichtskosten keine Sorgen machen.
Weil die trägt in diesem Falle dann die Stadt, sollte es tatsächlich so weit kommen.Ruf beim zuständigen Amt an und teile denen mit, daß Du das Bußgeld "nicht" bezahlen wirst, da der Anwohnerparkausweis gut sichtbar im Fahrzeug angebracht ist... fertig !
Die Benennung eines Zeugen, der bestätigen kann, dass der Ausweis im Fahrzeug war, könnte natürlich nicht schaden.
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 17. Februar 2016 um 18:52:32 Uhr:
Das obige Verfahren wurde "Ausnahmsweise" eingestellt.Das Thema geht nun in Runde 2: Kurz vor Weihnachten wieder ein Knöllchen. Also selbes prozedere wie letztes mal, diesmal habe ich sogar ein Foto gemacht (mit Geodaten 😉) wo zu sehen ist das der Ausweis gut Lesbar hinter der Scheibe angebracht ist (siehe Anhang).
Diesmal klappt das nicht, es kam ein schreiben zurück dass die Umstände eine Rücknahme des Verfahrens nicht erlauben und ich noch eine letzte Chance hätte das Bußgeldverfahren abzuwenden (28,50€) wenn ich binnen 7 Tagen bezahle.
Hallo? Gehts noch?? Auf dem Bild ist doch klip & Klar zu sehen das der Ausweis gut lesbar (auf der Fußgängerseite!) ausliegt. Wollen die das ich einknicke oder was?
Meine Frage ist nun wie es weitergeht? Muss ich irgendwann meine örtliche Rennleitung aufsuchen und aussagen oder wie? Ich spiele mit dem Gedanken die 10€ einfach zu bezahlen, allerdings ist mir das auch zu blöd. Wozu habe ich den Parkausweis denn sonst?😠
hast du das kleingedruckte in deinem Parkausweis gelesen, eine Verwandschaft von mir hat auch einen, und dort steht eindeutig drin, der Parkausweis ist nur "gültig" wenn er hinter der Windschutzscheibe gut sichtbar liegt/ angebracht ist, die Politessen sind nicht dazu gezwungen das Fahrzeug nach dem Ausweis zu untersuchen und etliche mal ums Auto zu rennen, ist für mich auch logisch,
wenn ich beim mir ein Parkticket ziehe, steht auch drauf gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen, klebe den Ausweis gut sichtbar in die Windschutzscheibe und du wirst keine Probleme mehr bekommen, ich gehe davon aus, das du nicht der einzige in deiner Strasse bist mit so einem Ausweis, wenn es nicht an der Position des Ausweises liegt, dann müssten alle anderen auch ein Ticket bekommen,
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Februar 2016 um 09:40:04 Uhr:
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 21. Februar 2016 um 15:44:31 Uhr:
Das Knöllchen wurde aufgrund fehlenden parkschein/Parkausweis erteilt.
Der Abstand vom Randstein geht i.O. da die Straße sehr breit ist, da gibt`s viele die weiter weg stehen 😉Ich werde da morgen mal Anrufen und freundlich nachfragen. Wie schaut es mit den Kosten aus wenn ich einwand gegen den Bußgeldbescheid einlege? muss ich dann evtl. vor Gericht o.ä. bzw. Gerichtskosten tragen?
Da der Anwohnerparkausweis gut sichtbar im Fahrzeug angebracht wurde brauchst Du dir bezgl. Gericht und Gerichtskosten keine Sorgen machen.
Weil die trägt in diesem Falle dann die Stadt, sollte es tatsächlich so weit kommen.Ruf beim zuständigen Amt an und teile denen mit, daß Du das Bußgeld "nicht" bezahlen wirst, da der Anwohnerparkausweis gut sichtbar im Fahrzeug angebracht ist... fertig !
und wo steht das die Politesse um das Auto gehen muss und nach den Ausweis suchen muss, meistens ist bei solchen Ausweisen klar dargestellt wo sie zu positionieren sind, und das ist in der Regel die Windschutzscheibe, ist dort kein Ausweis sichtbar, pech gehabt, und die Politessen machen dort auch oft ein Foto zur Beweisaufnahme, und dann hat man schlechte Karten, wenn der Ausweis in der Windschutzscheibe zu positionieren ist,
überlege mal, eine Politesse überprüft am tag hunderte von Autos, wenn die bei jedem Auto den Ausweis/Parkschein suchen müsste wäre das total bescheuert, drum steht meistens drauf wo er zu liegen hat,
das gleiche bei einer Autobahn Vignette, ist die im Auto, aber an der falschen stelle angebracht, ist sie nicht gültig, und so wird es bei dem Parkausweis auch sein, ich wäre da vorsichtig mit "ich bezahle das Bußgeld nicht"
erst das kleingedruckte darauf lesen,
Zitat:
@zigenhans schrieb am 22. Februar 2016 um 11:15:44 Uhr:
und wo steht das die Politesse um das Auto gehen muss und nach den Ausweis suchen muss, meistens ist bei solchen Ausweisen klar dargestellt wo sie zu positionieren sind, und das ist in der Regel die Windschutzscheibe, ist dort kein Ausweis sichtbar, pech gehabt, und die Politessen machen dort auch oft ein Foto zur Beweisaufnahme, und dann hat man schlechte Karten, wenn der Ausweis in der Windschutzscheibe zu positionieren ist,
Der Hinweis, den Parkausweis hinter die Windschutzscheibe zu legen, ist keine Vorschrift, sondern lediglich eine Empfehlung. Liegt also der Parkschein nicht hinter der Windschutzscheibe, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor.
O.
@zigenhans Haste dir das Foto vom TE mal von Seite 1 angesehen??
Also um den Parkschein zu übersehen muss man schon zu 100% blind sein.
Und eind Pflicht den hinter die WSS zu platzieren gibt es nicht.
Zitat:
@zigenhans schrieb am 22. Februar 2016 um 11:15:44 Uhr:
und wo steht das die Politesse um das Auto gehen muss und nach den Ausweis suchen muss, meistens ist bei solchen Ausweisen klar dargestellt wo sie zu positionieren sind, und das ist in der Regel die Windschutzscheibe, ist dort kein Ausweis sichtbar, pech gehabt,
Es ist der Politesse aber durchaus zuzumuten, dass sie auch an einer anderen Stelle schaut. Meist steht nur dabei, dass er gut sichtbar ausgelegt sein muss. Dass kann ebenso die Heck -oder eben die Seitenscheibe sein.
Um weitere Missverständnisse zu vermeiden zitiere ich nochmal was hinten auf dem Ausweis steht:
Zitat:
"Dieser Anwohnerparkausweis ist von außen gut sichtbar im Fahrzeuginneren zu Positionieren"
Mehr steht nicht drauf, mir ist auch bewusst dass das in manchen Orten anders ist und dort die WSS Pflicht ist. in München nunmal nicht.