ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Knöllchen trotz Anwohnerparkausweis - Wie gehts weiter?

Knöllchen trotz Anwohnerparkausweis - Wie gehts weiter?

Themenstarteram 2. März 2015 um 17:08

Hallo an alle,

Als Ich heute in mein Auto steigen wollte hab Ich mich erschrocken - ein Knöllchen. Das 2. in meinem ganzen Autofahrerleben. "Wie, wo, warum?" dachte Ich mir. Habe geschaut, Anwohnerparkausweis ist gut sichtbar in der hinteren Seitenscheibe befestigt (Foto gemacht!), so wie er es schon seit nunmehr 1 Jahr ist, Gültigkeit hat er auch (noch, der neue liegt schon oben).

Schlussfolgerung: Politesse hat Anwohnerparkausweis übersehen und der Strafzettel ist klar ungültig.

Nun meine Frage: Was muss Ich machen, denn Ich will ja dagegen vorgehen (klar!).

Irgendwo habe Ich gelesen: Einfach liegen lassen und dann kommt ein Anhörungsbogen nach hause, stimmt das? Oder muss Ich selber Proaktiv einen Brief schreiben?

Ich hab wie gesagt erst einmal ein Knöllchen gehabt und das war berechtigt, deswegen gleich ohne murren überwiesen. Deswegen weis Ich nicht was jetzt passiert:D

Vielen Dank und LG,

Kristian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Anwohnerparkausweis ist gut sichtbar in der hinteren Seitenscheibe befestigt

Das finde ich ungewöhnlich, habe ich noch nie gesehen.

51 weitere Antworten
Ähnliche Themen
51 Antworten

Ein Anwohnerparkausweis wird von der Stadt ausgestellt und ist einem Parkgebiet, keinem Parkplatz, zugeordnet. Es gibt hier also keinen Vermieter, sondern eine ausstellende Behörde, daher die Urkundenfälschung beim Kopieren des Ausweises.

Mich wundert nur, dass bislang noch niemand den TE gefragt hat, ob es dort evtl. eine kommunale Vorschrift für die Anbringung des Anwohnerparkausweises (Windschutzscheibe?) gibt. Oder habe ich was überlesen?

Beispiel:

Zitat:

Der Anwohnerparkausweis ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen oder anzubringen, so daß sich die mit der Überwachung des Straßenverkehrs beauftragten Personen jederzeit vom Vorliegen des gewährten Sonderrechts überzeugen können.

Quelle: Internetseite der Stadt Holzminden

Wenn der TE die Kommune nennt, könnte man sicher feststellen, ob das dort geregelt ist.

gewöhnlich legt man doch alles parkberechtigende Zeugs hinter die Windschutzscheibe ... Parkuhr, Parkschein, Parkausweis, ... sonst kann ichs eigentlich auch gleich ins Handschuhfach schmeissen.

Manchmal stehts dabei, manchmal nicht, aber für mich persönlich ist das sowas wie ein ungeschriebenes Gesetz ;)

Themenstarteram 17. Februar 2016 um 18:52

erstmal danke für euren input ;)

die Stadt München schreibt eben dies nicht vor:

Zitat:

Der Parkausweis ist im Kraftfahrzeug von außen gut lesbar auszulegen

Das die meisten Leute den Ausweis hinter die Windschutzscheibe legen ist mir auch klar, in der Seitenscheibe ist er allerdings noch viel besser zu erkennen, man muss ja nicht mal ans Fahrzeug herantreten, geschweige sich über die Windschutzscheibe zu Bücken, der Ausweis ist selbstverständlich auf der dem Gehweg zugewandten Seite angebracht, dass die Politesse über die Straße kommen wage ich zu bezweifeln...

Muss aber sagen nach dem Foto vom TE, da muss man schon gewaltige Augenprobleme haben um seinen Anwohnerparkausweis zu übersehen. Finde den auch recht klobig, erst recht für die Windschutzscheibe.

 

Hier in B. watscheln die Politessen immer einmal ums komplette Fahrzeug und erst dann gibt es ggf. ein Knöllchen.

Zitat:

@cocker schrieb am 17. Februar 2016 um 19:30:38 Uhr:

gewöhnlich legt man doch alles parkberechtigende Zeugs hinter die Windschutzscheibe ... Parkuhr, Parkschein, Parkausweis, ... sonst kann ichs eigentlich auch gleich ins Handschuhfach schmeissen.

Manchmal stehts dabei, manchmal nicht, aber für mich persönlich ist das sowas wie ein ungeschriebenes Gesetz ;)

Ja, dachte ich auch immer :D

Bloß gerade gefunden :

Nach §13 Abs. 1 der StVO ist der Parkschein/Schild/etc. von Außen gut sichtbar anzubringen!

Also darfst du den Parkschein laut Gesetzgeber überall anbringen .

Grins. Und die Politesse muß rundum Fotos machen, nicht nur von der Windschutzscheibe.

Ulli, der sich den Stress allerdings vermeidet und die Parkscheibe wie gewohnt vorne links hinlegt.

Parkscheibe braucht man ja auch nur temporär bei Bedarf. DEr TE hat einen Anwohnerparkausweis, den bringt man der Einfachheit halber einmal an und gut ist es.

Schau dir mal das Foto vom Te an diesen A5 Papierlappen würde ich dauerhaft angebracht "Vorne" ablehnen. Und nur wärend des Parkens auf das Armaturenbrett legen, dass vergisst man doch ständig.:D

Themenstarteram 17. Februar 2016 um 22:21

Ich habe jetzt erstmal einen ADAC-Anwalt eingeschaltet.

Was passiert eigentlich wenn jetzt ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, und ich dann doch Recht bekomme, muss ich dann trotzdem die Gebühren & Auslagen bezahlen? Macht doch keinen Sinn oder? Das würde ja heißen dass dem Bürger willkürlich das geld (auch wenns nur 10€ sind) aus der Tasche gezogen werden kann...

Also ich habe Beweisbilder mit entsprechenden Geodaten gemacht.

Die Politesse muss Fotos rundum machen? Na dann wird man das ja wohl sehen können auf Ihren Bildern...

Zitat:

@tartra schrieb am 17. Februar 2016 um 20:20:03 Uhr:

Schau dir mal das Foto vom Te an diesen A5 Papierlappen würde ich dauerhaft angebracht "Vorne" ablehnen. Und nur wärend des Parkens auf das Armaturenbrett legen, dass vergisst man doch ständig.:D

Da ist natürlich was dran. Dachte ich mir auch, als ich das Bild gesehen habe. Warum nicht gleich DIN-A4 im Aufstell-Goldrahmen. Da fehlte den Zuständigen füs Design doch wohl jegliche Praxisnähe.

Das es vom Format her auch anders geht sieht man z.B. HIER

am 17. Februar 2016 um 23:03

Zitat:

@Nogolf schrieb am 17. Februar 2016 um 23:38:23 Uhr:

 

Das es vom Format her auch anders geht sieht man z.B. HIER

Irgendwie sieht dieser Ausweis genauso groß aus wie der vom TE.

Gruß Frank,

der das jetzt mit dem Augenmaß gemessen hat. ;)

am 17. Februar 2016 um 23:04

Gelöscht da Doppelpost.

 

Zitat:

@Frank128 schrieb am 18. Februar 2016 um 00:03:44 Uhr:

... Irgendwie sieht dieser Ausweis genauso groß aus wie der vom TE ...

Dein Post hat mich jetzt doch beschäftigt ;)

Der von mir verlinkte Ausweis ist max. 12cm breit ... festgestellt, in dem ich ihn per Grafiksoftware auf die ebenfalls vorhandene Parkscheibe gelegt habe. Die Parkscheibe hat nach Norm 11cm Breite. Der Ausweis ist nur unwesentlich breiter.

Auf der Seitenscheibe des TE kommt mir der Ausweis dann doch optisch wesentlich größer vor! ... zweiter Blick: oder doch nicht? ... dritter Blick: oder doch? ... :confused::confused::confused: Je länger ich es ansehe, desto unsicherer werde ich.

Ich geb´s zu ... Du könntest wirklich recht haben. Dann sähe ich in der Folge aber auch kein Problem mehr darin, den Ausweis wo zu platzieren?? Genau ... ;););)

am 17. Februar 2016 um 23:41

Zitat:

@Nogolf schrieb am 18. Februar 2016 um 00:24:18 Uhr:

 

.... Auf der Seitenscheibe des TE kommt mir der Ausweis dann doch optisch wesentlich größer vor! ... zweiter Blick: oder doch nicht? ... dritter Blick: oder doch? ... :confused::confused::confused: Je länger ich es ansehe, desto unsicherer werde ich.

Ich geb´s zu ... Du könntest wirklich recht haben. Dann sähe ich in der Folge aber auch kein Problem mehr darin, den Ausweis wo zu platzieren?? Genau ... ;););)

Ich wollte dir jetzt keine schlaflose Nacht bereiten. :D

Gruß Frank,

der seinen Parkausweis, wenn "ich" einen hätte, Rechts an der Windschutzscheibe platzieren würde. ;)

Zitat:

@Frank128 schrieb am 18. Februar 2016 um 00:41:51 Uhr:

Ich wollte dir jetzt keine schlaflose Nacht bereiten. :D

dat hättest´e aber auch gleich sagen können ... jetzt isses dafür zu spät :D

Aber da sieht man mal, wie man sich täuschen kann, je nach Blickwinkel :rolleyes:

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Knöllchen trotz Anwohnerparkausweis - Wie gehts weiter?