Knöllchen aus Dänemark
Bei einem kürzlichen Besuch in Kopenhagen hat man mich für Falschparken mit 510 Kronen (ca. 58 Euro) zur Kasse gebeten. Parkverbot war dort offensichtlich nicht, ein Parkautomat war nicht zu sehen.
Vermutlich war es natürlich rechtens, doch ob diese Summe tatsächlich gerechtfertigt ist? Ich überlege mir, ob ich das Knöllchen zunächst nicht einfach ignorieren soll. Was haltet ihr davon? Gibt es Einforderungs-Abkommen zwischen Dänemark und Deutschland?
Danke im Voraus !
Gruß Lyftboy
18 Antworten
@lyftboy:
Habe heute morgen in das Buch geschaut. Sind nur Infos über Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Spanien und Tschechien drin. Nichts über Dänemark, sorry 🙁
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von nabravo
@lyftboy:
Habe heute morgen in das Buch geschaut. Sind nur Infos über Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Spanien und Tschechien drin. Nichts über Dänemark, sorry 🙁
Grüße
OK, trotzdem danke für Deine Mühe !!!
Gruß lyftboy
Die Neuregelung ab 2007 geht so weit, dass die deutschen Behörden den ausländischen Bußgeldbescheid vollstrecken können wie einen inländischen.
Wie das in der Praxis aussieht, wird sich zeigen müssen. Insbesondere ob das Vollstrecken möglich ist hinsichtlich Bußgeldern, die den deutschen verfassungsmäßigen Anforderungen nicht gerecht werden (kein Rechtsweg, Schätzung der Geschwindigkeit durch Polizeibeamten...) ist fraglich.
Theoretisch ist es derzeit wohl nicht wirklich unmöglich, so ein Knöllchen in Deutschland zu vollstrecken, mir ist so ein Fall aber nicht bekannt. Der Aufwand stünde in keinem Verhältnis zum "Ertrag".
Wenn ich alle meine belgischen Knöllchen aufgehoben hätte, könnte ich mein Haus damit tapezieren. Es kamen immer zwei Schreiben von der belgischen Behörde und dann nochmal zwei eines englischen (!) Inkassobüros. Und dann war Ruhe 🙂
Diese EU-Regelung macht auch erst wirklich Sinn, wenn es einheitliche Verkehrsreglen, Strafkataloge und Verfahren (Stichwort Anhörungsbogen) diese einzutreiben, gibt.