Knöllchen aus Dänemark

Audi A6 C6/4F

Bei einem kürzlichen Besuch in Kopenhagen hat man mich für Falschparken mit 510 Kronen (ca. 58 Euro) zur Kasse gebeten. Parkverbot war dort offensichtlich nicht, ein Parkautomat war nicht zu sehen.

Vermutlich war es natürlich rechtens, doch ob diese Summe tatsächlich gerechtfertigt ist? Ich überlege mir, ob ich das Knöllchen zunächst nicht einfach ignorieren soll. Was haltet ihr davon? Gibt es Einforderungs-Abkommen zwischen Dänemark und Deutschland?

Danke im Voraus !

Gruß Lyftboy

18 Antworten

Kommt sicherlich darauf an wie häufig Du wieder dorthin einreisen willst oder musst. Kann passieren das man Dich bei irgendeiner Verkehrskontrolle greift, registriert wirst Du bei Nichtzahlung in jedem Fall.
Also wenn Du nicht allzu häufig nach Dänemark willst, kann man es versuchen. 🙂

@lyftboy

Tach Herr Nachbar, Du Dir und Deinem Geldbeutel den Gefallen und bezahle! Hatten im Jahr 2004 und auch im vergangenen Jahr das zweifelhafte Vergnügen mit zwei Strafzetteln aus Kopenhagen.
Genau in der gleichen Höhe wie bei Dir.

Dachten erst die meinen das nicht so ernst, zumal die Briefe auch etwas komisch ausgesehen haben, aber nach Rücksprache mit unserem Anwalt mußten wir die Dinger wirklich bezahlen.

Ist schon heftig teuer, aber wenigsten Preisstabil. Siehe unsere Tickets aus 2004.

Liebe Grüße
Marcus

Musst du nicht bezahlen. Nur Knöllchen aus Österreich können bei uns rechtskräftig eingetrieben werden. Zahlung ist also freiwillig, aber wenn du nicht zahlst und in Dänemark erwischt wirst, musst du erstmal das Knöllchen bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von bstenmans


Musst du nicht bezahlen. Nur Knöllchen aus Österreich können bei uns rechtskräftig eingetrieben werden. Zahlung ist also freiwillig, aber wenn du nicht zahlst und in Dänemark erwischt wirst, musst du erstmal das Knöllchen bezahlen.

die holländischen werden auch eingeklagt. Können auf ein Konto einer deutschen Bank eingezahlt werden und sollte man auch machen, sonst gibts Ärger 😉

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Zitat:

Original geschrieben von bstenmans


Musst du nicht bezahlen. Nur Knöllchen aus Österreich können bei uns rechtskräftig eingetrieben werden. Zahlung ist also freiwillig, aber wenn du nicht zahlst und in Dänemark erwischt wirst, musst du erstmal das Knöllchen bezahlen.

exakt,

so ist zumindest immoment noch die lage.

habe die woche eine reportage darüber gesehen.

bis spätestens 2010 wird ein gesetz in kraft treten nachdem man alle knöllchen aus allen eu-staaten zahlen muss.

greetz chris

Mein Kenntnisstand ist auch, dass derzeit nur mit Österreich gegenseitige Vollstreckung praktiziert wird. Mit der Schweiz gibts nen Vertrag, die Vorschriften über die gegenseitige Vollstreckung von Verkehrsdelikten sind aber noch nicht ratifiziert worden und somit auch noch nicht in Kraft. Die Holländer und diverse andere Länder versuchen es mit Abtretungen an private Inkassounternehmen. Soll aber nicht rechtmäßig sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Dänemark anders ist. Es soll in der Tat eine Eu-weite Regelung kommen. Es war sogar mal die Rede von Rückwirkung, was aber m.E. unwahrscheinlich ist. Es kommt unterm Strich drauf an, ob man im Zweifel so lange, bis die Sache verjährt ist, nicht in das Land einreisen will bzw. sich sagt, wenn sie mich dann erwischen, kann ich immer noch zahlen (was dann allerdings wahrscheinlich teurer wird, da Kosten angefallen sind), oder ob man sich sagt, man zahlt und hat Ruhe.

Schau mal beim ADAC. Auf der Homepage stand mal was. Für Interessierte gibts noch ein Buch: Herrmann, Bußgeld im Ausland, 2. Aufl. (2004). Ich habs zu Hause und es war für nen Verfahren in der Schweiz ganz aufschlussreich (Mein Fazit: 250 CHF für 11 km/h zu viel zahl ich nicht. Stattdessen fahre ich ab Rechtskraft der Strafverfügung 3 Jahre nicht mehr in die Schweiz 😉 ). Bezüglich Dänemark kann ich gerne mal reinschauen.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von nabravo


Für Interessierte gibts noch ein Buch: Herrmann, Bußgeld im Ausland, 2. Aufl. (2004). Ich habs zu Hause und es war für nen Verfahren in der Schweiz ganz aufschlussreich (Mein Fazit: 250 CHF für 11 km/h zu viel zahl ich nicht. Stattdessen fahre ich ab Rechtskraft der Strafverfügung 3 Jahre nicht mehr in die Schweiz 😉 ). Bezüglich Dänemark kann ich gerne mal reinschauen.

Grüße

Hallo an alle und an nabravo:

zunächst vielen Dank für Eure sehr interessanten Ausführungen! Für mich ist auf jeden Fall sicher, dass ich nicht zahlen werde, da ich in den nächsten Jahren nicht die Absicht habe, nach Dänemark zu reisen. Einen Bagatellbetrag hätte ich bezahlt, nicht aber diesen Abzockbetrag.

Trotzdem abschließend die Bitte an nabravo: Bitte sei so nett und schau doch mal in Deinem Buch unter Dänemark. Interessieren würde mich die definitive Rechtslage auf jeden Fall. Danke für die Mühe im Voraus!

Gruß lyftboy

Strafzettel aus dem Urlaubsland: Bezahlen oder wegwerfen?
Knöllchen aus dem Ausland können in Deutschland kaum eingetrieben werden.

mehr dazu

hier

Bußgelder für Straßenverkehrsdelikte im EU-Ausland können in Deutschland nicht vollstreckt werden

und
[URL=http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?recht94.htm ]hier:[/URL]

und noch einer Google

😉

Und andersrum?

Deutsche Knöllchen, werden die in Holland eingetrieben?

(Ich bin übrigens der Meinung, dass ich ein Bussgeld wegen zu schnellen Fahrens bezahlen muss und auch werde.)

Zitat:

Original geschrieben von slk-A4


Und andersrum?
Deutsche Knöllchen, werden die in Holland eingetrieben?

aber hallo und notfalls wird da eben wieder zurückgeschossen 😉

aber mal im Ernst komm bloss nicht auf die Idee Einspruch einzulegen und dich über den roten Blitz zu beschweren, denn sonst hat das möglicherweise andere Folgen als nur ein Bussgeld was du natürlich dann auch nicht zwingend bezahlen musst:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,425607,00.html

Die Links sind ja alter Schmökes, hier mal was aktuelles. Zitat Focus.de:

"Im Ausland verwarnt, in Deutschland vollstreckt
Im Ausland verhängte Geldstrafen, oder Geldbußen etwa wegen Verkehrsvergehen, können schon vom 22. März 2007 an in der deutschen Heimat eingetrieben werden. Selbstverständlich gilt das auch umgekehrt. Auslöser für das Verfahren ist das so genannte EU-Knöllchen-Abkommen. Es sieht vor, dass Bußgelder ab einer Höhe von mindestens 70 Euro in allen EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und dann im Heimatland von den eigenen nationalen Behörden vollstreckt werden. Für Urlauber in EU-Ländern ist jetzt einmal mehr sittsames Verhalten angesagt, mahnt der ACE. Oft sind nämlich die Strafen im Ausland deutlich schärfer. Wer beispielsweise in Dänemark falsch parkt, ist bereits mit 70 Euro dabei. Der ACE fordert die Bundesregierung auf, Kraftfahrer aus Deutschland umfassend über das neue Recht und seine Folgen aufzuklären."

[Quelle: http://www.focus.de/auto/kfzmarkt/autoclub-prognose_nid_39163.html]

Also...bin selber Däne und kenne das Prozedere.

Knöllchen können NICHT in Deutschland eingefordert werden. Was einige spezielle Anwälte jedoch in der EU gerne machen ist, die bestehenden Forderungen dem dänischen Staate abzukaufen und selber versuchen, per Drohbriefe diese einzufordern...meistens Anwälte aus Holland. Einfach ignorieren!! Die können einem nix. Also nicht wundern, wenn Briefe eintrudeln mit höchst hochtrabenden Namen einer Anwaltskanzlei :-).

Fakt ist aber in der Tat, wenn man wieder mal in Dänemark ist, sehr gut aufpassen, das man nicht noch einmal in der selben Stadt erwischt wird...hier also in Kopenhagen...das wäre fatal.

Gruss

Und selbst mit dem Euro-Knöllchen kann einem mit 58€ ab dem 22.03.07 nichts passieren.

Macht einfach Spass dieses Forum...

@ all: Besten Dank für die super Infos !

Gruß lyftboy

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