KM- gedreht?

BMW 5er E60

Hi,
Habe mein E60 ca. 2014 bei einem Händler mit 165.000 KM gekauft. Und 2021 mit 300.000 KM verkauft.

Heute rief mir der Käufer an das, dass Auto gedreht ist und ein Fehler bei der Standheizung bei 407.136 KM abgelegt ist. Ein Video vom Auslesen per Carly hat er au geschickt.

Kann es sein das er wirklich gedreht wurde bevor ich den gekauft habe? Ich bin den 7 Jahre und 145.000km in meinem Besitz gefahren und habe nie etwas gemerkt. Beim BMW war ich nur 1 mal nach 2-3 Jahren nach Kauf weil das Auto geruckelt hatte da wurde der Fehlerspeicher ausgelesen, da hätten sie doch etwas bemerkt oder?

Ansonsten war ich 1 mal für ne USB nachrüstung beim Codierer der hat glaube ich auch die Software vom Auto aktuellisiert und 1 mal musste ich mein CCC einschicken weil der deffekt war. Aber da wurde ja nichts an der Standheizung gemacht.

Sonst hab ich den immer Selber nach Motortalk Anleitungen Repariert.

Ah und die Standheizung ist ab Werk also keine Nachrüstung.

Wir haben uns jetzt geeinigt das er zu BMW geht und das richtig auslesen lässt statt mit Carly.

Falls der wirklich gedreht wurde vom Händler, wie läuft das dann ab? Schliesslich hatte ich das Auto 7 Jahre da ist ja wahrscheinlich die Beweispflicht bei mir? TÜV berichte und den Kaufvertrag von mitr und dem Händler habe ich alles beim Verkaufen mitgegeben.

28 Antworten

Die km-Angabe für die Versicherung sind irrelevant, TÜV und Werkstätten (Rechnungen) reichen.
Soll BMW die km-Stände in verschiedenen Steuergeräten auslesen.
Das Tacho hat den richtigen km-Stand angezeigt, die Standheizung nicht, von daher mach dir nicht so viele Gedanken!
Nächstes Mal keine genauen km-Angaben auf dem Vertrag, ansonsten hast du alles richtig gemacht.

Oder KM Angaben nur "gemäß Tachoanzeige" o. ä.
Niemals schreiben der hat so und so viel gelaufen.

Das gilt als zugesicherte Eigenschaft.

Hier wurde aber die Gewähr ausgeschlossen.

Jetzt bin ich aber kein Jurist und kann nicht beurteilen wie das mit der Km Zusage im Widerspruch steht.

Wenn ich das so alles kurz lese mit den Tipps und Ratschlägen hier an der Stelle
und mit dem Zusammenhang, dann kommt
mir spontan der Spruch in den Sinn: ...

... "Wie man in den Wald hereinruft, so schallt es zurück."

Soll heißen, wenn der möglicherweise Geschädigte hier angefragt (hereingerufen)
hätte,
dann wären ihm andere kluge Ratschläge gegeben worden bzw. wären hier
herausgeschallt. :-)))))

Die da wären??

Ich hätte andersrum genau das Gleiche geantwortet, denn nix anders gibt soweit bekannt das Recht her.

Auch die Möglichkeiten und Ausleseergebnisse wären ja nicht anders.

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Zitat:

@Tyana schrieb am 18. Oktober 2021 um 14:29:34 Uhr:


Die km-Angabe für die Versicherung sind irrelevant, TÜV und Werkstätten (Rechnungen) reichen.
Soll BMW die km-Stände in verschiedenen Steuergeräten auslesen.
Das Tacho hat den richtigen km-Stand angezeigt, die Standheizung nicht, von daher mach dir nicht so viele Gedanken!
Nächstes Mal keine genauen km-Angaben auf dem Vertrag, ansonsten hast du alles richtig gemacht.

Im deutschen Recht gilt (fast) immer der Grundsatz: wer einen Anspruch stellt, muss diesen auch beweisen.
Auf diesen Fall bezogen: der Käufer müsste seine Behauptungen eines falschen Km-Standes gerichtsfest beweisen, wenn er hier einen Anspruch herleiten wollte.
Wie oben geschrieben: auf Nachweise zu einem falschen KM-Stand warten; das einfache Auslesen wird da einem Gericht kaum reichen, zumal es hier nur um eine Abweichung geht. Offenbar zeigen alle anderen STG gleiche bzw. ähnliche KM-Stände. Das spricht aus meiner Sicht eine deutliche Sprache zugunsten des Verkäufers.

Soweit korrekt aber Vorsicht, bei Sachmängelhaftung gilt in den ersten 6 Monaten eine andere Beweislast.

Hier und das nochmal das ich das sage, ist der vertraglich angegebene KM Stand eine zugesicherte Eigenschaft nach Sachmangel Recht oder schließt der Ausschluß der Gewähr dies aus?

Wie auch schon erwähnt, wenn ein Fall für den RA.

Was ich nicht genau verstehe ist: An wen hast du den Wagen verkauft? An einen Händler, oder an den Menschen, der sich betrogen fühlt?

Also Variante 1: Du--> Händler ---> neuer Eigentümer (meint Tacho ist gedreht)

oder

Variante 2: Du--->neuer Eigentümer (meint Tacho ist gedreht)

Das wäre interessant zu wissen.

Ansonsten schmeißen die Steuergeräte tatsächlich auch mal einen anderen KM Stand. Das kann passieren, das hatte ich bei den ganzen E60 die ich ausgelesen und gesehen habe auch schon gehabt. Das muss erstmal nichts dramatisches sein. Und ich glaube kaum, das alle von denen gedreht wurden.

Zu BMW: Ohne ins Detail gehen zu wollen, aber die merken das nicht.

Variante 2: vorbesitzer, vorbesitzer, händler, —-> ich —-> neuer eigentümer

Zitat:

@thommy_99 schrieb am 18. Oktober 2021 um 19:43:02 Uhr:



Zitat:

@Tyana schrieb am 18. Oktober 2021 um 14:29:34 Uhr:


Die km-Angabe für die Versicherung sind irrelevant, TÜV und Werkstätten (Rechnungen) reichen.
Soll BMW die km-Stände in verschiedenen Steuergeräten auslesen.
Das Tacho hat den richtigen km-Stand angezeigt, die Standheizung nicht, von daher mach dir nicht so viele Gedanken!
Nächstes Mal keine genauen km-Angaben auf dem Vertrag, ansonsten hast du alles richtig gemacht.

Im deutschen Recht gilt (fast) immer der Grundsatz: wer einen Anspruch stellt, muss diesen auch beweisen.
Auf diesen Fall bezogen: der Käufer müsste seine Behauptungen eines falschen Km-Standes gerichtsfest beweisen, wenn er hier einen Anspruch herleiten wollte.
Wie oben geschrieben: auf Nachweise zu einem falschen KM-Stand warten; das einfache Auslesen wird da einem Gericht kaum reichen, zumal es hier nur um eine Abweichung geht. Offenbar zeigen alle anderen STG gleiche bzw. ähnliche KM-Stände. Das spricht aus meiner Sicht eine deutliche Sprache zugunsten des Verkäufers.

Warum sollte das Auslesen bei BMW nicht ausreichen? BMW hat die original SW.
Wenn der Geschädigte das anzweifelt kann er immer noch zu einem Gutachter und dann werden die SG geöffnet.
Warum zeigen alle anderen SG ähnliche Werte? Es wurden nur die vom Tacho ausgelesen und die von der Standheizung? Und das mit Carly.

Wie gerade geschrieben, und da sind wir uns auch einig, der Geschädigte muss den falschen km-Stand beweisen. Ich würde erst zu BMW fahren und danach zum Gutachter, die Kosten trägt zunächst der Auftraggeber und das ist in dem Fall der Käufer.

Den Käufer kann ich nur bedingt verstehen. Ich wäre auch verärgert aber nachdem ich den km-Stand ausgelesen habe und mir Rechnungen und TÜV-Berichte angeschaut habe (und alles plausibel ist) würde ich nicht weiter nach km-Ständen in SG suchen.

Ich habe in meinen Unterlagen nachgeschaut.
2016 wurden alle SG per Reingold ausgelesen.
Die km-Angaben schwankten zwischen 134 tkm und 137 tkm.
Ein SG DDE/DME (Zylinder 6) zeigte 524 tkm an, also eine erhebliche Abweichung.

Leider gibt's immer wieder Käufer die einfach nur nachträglich den Preis drücken wollen

Meines Wissens werden bei den einzelnen Steuergeräten auch keine KM
gezählt, sondern Betriebsstunden.
Beim Tacho wohl KM und Betriebsstunden.
Eigentlich müssten die Betriebsstunden aber bei den Elektronikteilen
alle gleich sein.
Über die Betriebsstunden nimmt man wohl einen Durchschnittwert
für die KM an und meint so annähernd auf die KM zu kommen.
So ungefähr habe ich das hier mal gelesen. Kann aber auch Käse sein.

Wie das genau ist, werde ich aber mal bei der BMW-NL in München bei
Gelegenheit genauer erfragen und berichten.

Unterspannung zb wegen defekter batterie sorgt oft auch für merkwürdige Einträge bzw Kilometerstände in Steuergeräten

Hallo,

Zitat:

@Tyana schrieb am 19. Oktober 2021 um 11:58:41 Uhr:


Ein SG DDE/DME (Zylinder 6) zeigte 524 tkm an, also eine erhebliche Abweichung.

die 524tsd km sind ein Bug, der schon lange existiert. Ist keine echte Laufleistung.

Mfg
Hermann

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