Kleiner Unfall mit Fahrradfahrerin, Aussage gegen Aussage
Hallo Zusammen,
leider hat es mich heute ziemlich blöd erwischt und bin Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Ich werde die Situation kurz schildern und bitte um Meinungen wie ich mich beim Anhörungsbogen am besten äußern kann und evtl. Argumente an die ich nicht gedacht habe, meinen Fall basieren kann.
Am heutigen Tag stand ich mit meinem Fahrzeug an einer roten Ampel (Blaue Linie). Vor mir befand sich die Haltelinie für Autos. Zusätzlich gab es eine zweite Haltelinie für Fahrradfahrer, vor der die Fahrräder stehen durften.
Als die Ampel für meinen Fahrstreifen auf Grün umschaltete, beabsichtigte ich, rechts abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt überholte mich die Fahrradfahrerin auf der rechten Fahrradspur (rote Linie) und stellte sich direkt vor mein Fahrzeug da sie geradeaus fahren wollte. Da ich aber in dem selben Moment losfahren wollte kam es zu einer leichten Berührung, bei der sie zum Fall kam und mein Fahrzeug eine kleine Kratzspur an der Motorhaube davontrug und sie einen verletzten Ellbogen.
Die Polizei wurde vor Ort gerufen und die Fahrradfahrerin behauptete, dass die Ampel für mich rot gewesen sei und dass mein Fahrzeug gerollt habe, was nicht der Fall war. Ich möchte klarstellen, dass ich an der Haltelinie stand und erst losgefahren bin, als die Ampel für mich grün zeigte. Mein Blinker war aktiv, um anzuzeigen, dass ich beabsichtigte, rechts abzubiegen. Es würde ja keinen Sinn ergeben, warum ich ja ansonsten losfahren soll wenn die Ampel rot ist.
Die Polizei meinte es wäre denen egal und sie keine Aussage treffen können wer die Schuld zu tragen hat und ich dann einen Brief bekommen werde wo ich mich zum Sachverhalt äußern kann.
Was könnte auf mich zukommen? Ich erwarte keine Rechtsberatung sondern nur Tipps, die ich verwenden könnte um meinen Fall klarzustellen, damit ich überhaupt eine Chance habe da es aktuell Aussage gegen Aussage steht, ich aber fahrlässige Körperverletzung verursacht habe. Hier nochmal ein Google Streit view und ein Foto vom Auto, wo es nach dem Unfall stand.
Bin für jeden Tipp dankbar
207 Antworten
Nein, das behaupte ich nicht. Die von dir gezeigte Situation ist eine völlig andere, als die, welche ich meine. In deinem Fall haben Fußgänger keinen Vorrang. Die Autos, die auf der Vorfahrtstrasse geradeaus fahren verwirken diesen.
Paragraph 9 Absatz 3:
Abbiegende Autofahrer müssen auf Fußgänger warten, bis sie die Straße überquert haben.
Das bezweifelt doch hier kein Mensch. Das gilt aber für die Straße in die sie einbiegen wollen. Gleich das erste Bildchen und um das geht es doch gar nicht.
Welches Bildchen meinst du ?
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Woher stammt das Bildchen? Da ist ja keine Webseite mit angegeben.
oder ist das aus der Malstunde der KITA Kitz ?
Nun fehlen dir die Argumente. Auf deiner verlinkten Seite ist wohl (wie nicht nur ich dir sagen) offensichtlich ein Fehler. Ansonsten…
Zitat:
@Melosine schrieb am 8. Juni 2025 um 16:58:21 Uhr:
Auf dieser Seite werden einzelne Situationen anhand von Gerichtsurteilen genauer beschrieben:
https://rechtstipp24.de/2020/07/30/vorfahrt-fuer-fussgaenger-in-welchen-faellen-autofahrer-warten-muessen/amp/
…nenne uns doch bitte das Urteil, dass deine Auffassung bestätigt.
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Zitat:
@Melosine schrieb am 8. Juni 2025 um 16:58:21 Uhr:
Paragraph 9 Absatz 3:
Abbiegende Autofahrer müssen auf Fußgänger warten, bis sie die Straße überquert haben.
Somit haben jetzt deiner Meinung in dieser Situation die Fußgänger doch Vorrang?
...oder hat Diedicke1300 doch Recht?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 8. Juni 2025 um 17:04:09 Uhr:
Das bezweifelt doch hier kein Mensch. Das gilt aber für die Straße in die sie einbiegen wollen. Gleich das erste Bildchen und um das geht es doch gar nicht.
Ich denke, wie wir alle hier außer dir, JA!
Somit ist der Fußgänger auch in der T-Kreuzungs-Situation wartepflichtig und auf der von dir verlinkten Internetseite ist ein Fehler..
Gruß
Uwe
Zitat:
@Melosine schrieb am 8. Juni 2025 um 17:10:56 Uhr:
https://rechtstipp24.de/wp-content/uploads/2022/01/Auto-Einbahnstr.png
Ja und dort liegt der Fehler. Gleich im ersten Bild geht es um den abbiegenden Verkehr und dort steht eindeutig das der Autofahrer die Fußgänger in Längsrichtung passieren lassen muss. Dort steht nichts von den Querenden. Also genau das was alle außer du schreiben.
Zitat:@Pauliese schrieb am 8. Juni 2025 um 17:13:49 Uhr:
Woher stammt das Bildchen? Da ist ja keine Webseite mit angegeben
Hab ich doch schon mehrfach verlinkt.
Zitat:@Uwe Mettmann schrieb am 8. Juni 2025 um 17:16:37 Uhr:
Auf deiner verlinkten Seite ist wohl (wie nicht nur ich dir sagen) offensichtlich ein Fehler.
Man kann natürlich solche verlinkten Informationen nur dann akzeptieren, wenn sie der eigenen Meinung entsprechen.
Man kann natürlich solche verlinkten Informationen nur dann akzeptieren, wenn sie der eigenen Meinung entsprechen.
Auffällig ist nur das Verhältnis der Meinungen.
Zitat:@Diedicke1300 schrieb am 8. Juni 2025 um 17:31:21 Uhr:
Auffällig ist nur das Verhältnis der Meinungen.
Auffällig ist aber auch, dass mein angeblich fehlerhafter Link noch nicht belastbar widerlegt wurde. Die reine Meinung reicht da nicht.
Auffällig ist aber auch, dass mein angeblich fehlerhafter Link noch nicht belastbar widerlegt wurde. Die reine Meinung reicht da nicht.
Fehler muss man nicht widerlegen, man kann sie nur richtig stellen, das wurde hinreichend getan.
Du hingegen musst belegen das dein Bildchen richtig ist. Das kannst du nicht. Du hast es zwar versucht, allerdings mit halben Wahrheiten, die dann letztendlich nicht auf dein Bildchen anzuwenden sind.
Zitat:@Diedicke1300 schrieb am 8. Juni 2025 um 17:54:03 Uhr:
Fehler muss man nicht widerlegen
Nein. Natürlich nicht. Es reicht zu behaupten: Das ist ein Fehler.