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Kleiner Unfall mit Fahrradfahrerin, Aussage gegen Aussage

Hallo Zusammen,

leider hat es mich heute ziemlich blöd erwischt und bin Beteiligter eines Verkehrsunfalls. Ich werde die Situation kurz schildern und bitte um Meinungen wie ich mich beim Anhörungsbogen am besten äußern kann und evtl. Argumente an die ich nicht gedacht habe, meinen Fall basieren kann.

Am heutigen Tag stand ich mit meinem Fahrzeug an einer roten Ampel (Blaue Linie). Vor mir befand sich die Haltelinie für Autos. Zusätzlich gab es eine zweite Haltelinie für Fahrradfahrer, vor der die Fahrräder stehen durften.

Als die Ampel für meinen Fahrstreifen auf Grün umschaltete, beabsichtigte ich, rechts abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt überholte mich die Fahrradfahrerin auf der rechten Fahrradspur (rote Linie) und stellte sich direkt vor mein Fahrzeug da sie geradeaus fahren wollte. Da ich aber in dem selben Moment losfahren wollte kam es zu einer leichten Berührung, bei der sie zum Fall kam und mein Fahrzeug eine kleine Kratzspur an der Motorhaube davontrug und sie einen verletzten Ellbogen.

Die Polizei wurde vor Ort gerufen und die Fahrradfahrerin behauptete, dass die Ampel für mich rot gewesen sei und dass mein Fahrzeug gerollt habe, was nicht der Fall war. Ich möchte klarstellen, dass ich an der Haltelinie stand und erst losgefahren bin, als die Ampel für mich grün zeigte. Mein Blinker war aktiv, um anzuzeigen, dass ich beabsichtigte, rechts abzubiegen. Es würde ja keinen Sinn ergeben, warum ich ja ansonsten losfahren soll wenn die Ampel rot ist.

Die Polizei meinte es wäre denen egal und sie keine Aussage treffen können wer die Schuld zu tragen hat und ich dann einen Brief bekommen werde wo ich mich zum Sachverhalt äußern kann.

Was könnte auf mich zukommen? Ich erwarte keine Rechtsberatung sondern nur Tipps, die ich verwenden könnte um meinen Fall klarzustellen, damit ich überhaupt eine Chance habe da es aktuell Aussage gegen Aussage steht, ich aber fahrlässige Körperverletzung verursacht habe. Hier nochmal ein Google Streit view und ein Foto vom Auto, wo es nach dem Unfall stand.

Street View

Bin für jeden Tipp dankbar

Bild 2
Bild 1
201 Antworten

Mannomann, du stellst meine Geduld auf eine harte Probe.

Ein Fußgänger, der eine Straße überquert, hat dem Fahrzeugverkehr Vorrang einzuräumen, sofern er keinen Fußgängerüberweg benutzt, oder durch eine Ampel Vorrang bekommt.

Abweichend davon hat ein abbiegendes Fahrzeug dem in gleicher Richtung gehenden Fußgänger, beim überqueren der Querstraße Vorrang einzuräumen.

Zitat:
@Melosine schrieb am 7. Juni 2025 um 20:30:04 Uhr:
... dass du nie in eine solche Situation gerätst und durch dein Unwissen Schaden anrichtest.

Die Gefahr geht ja wohl eher von dir aus, wenn du als Fußgänger unterwegs bist. Da gehst du ja in manchen Situationen von deinem Vorrang aus, obwohl du wartepflichtig bist.

Man kann dich auch irgendwie nicht überzeugen, daher gebe ich an dieser Stelle auch auf.

@Melosine

Ich habe mich bei dir schon oft gefragt, ob du das alles ernst meinst was du schreibst oder ob du hier aus Spaß an der Freude nur rumtrollst.🤔

Und ansonsten keine Angst, ich fahre schon niemanden um denn im Zweifelsfall hat der Fußgänger immer Vorrang. Ging bis jetzt einige zigtausend Mal gut. Hat mir auch keiner was hinterher geschmissen oder ist mir auf die Motorhaube gehopst….

Aber vllt. malst du ja auf was du meinst, vllt. liegt hier ja ein Verständnisproblem vor.

Zitat:@Diedicke1300 schrieb am 7. Juni 2025 um 21:22:13 Uhr:

@MelosineIch habe mich bei dir schon oft gefragt, ob du das alles ernst meinst was du schreibst oder ob du hier aus Spaß an der Freude nur rumtrollst.🤔Und ansonsten keine Angst, ich fahre schon niemanden um denn im Zweifelsfall hat der Fußgänger immer Vorrang. Ging bis jetzt einige zigtausend Mal gut. Hat mir auch keiner was hinterher geschmissen oder ist mir auf die Motorhaube gehopst….Aber vllt. malst du ja auf was du meinst, vllt. liegt hier ja ein Verständnisproblem vor.

Da bist du mit Sicherheit nicht der einzige der sich diese Frage gestellt hat. Und ein Verständnissproblem liegt hier mit Sicherheit vor. Aber nur von seiner Seite aus. Ich glaube dass man sich jede weitere Diskussion mit ihm sparen kann. Er wirds nicht einsehen.

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So, ich habe mal künstlerisch ein Bildchen von dieser ADAC-Seite modifiziert: Bildchen

Laut Melosine hätten beide Fußgänger Vorrang vor dem abbiegenden PKW.

Melosine, sehe ich das richtig?

Gruß

Uwe

Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. Juni 2025 um 09:24:37 Uhr:
Bildchen

Da der Fahrer des abbigenden PKW offensichtlich fahruntauglich ist, ist die Frage obsolet.

Den übrigen Verkehrsteilnehmern sei geraten, sich in Sicherheit zu bringen.

Nö, der fährt keine Zickzack-Kurve, das sind nur meine Zeichenkünste. Ansonsten war die Frage an @Melosine gerichtet.

Das ist nicht meine Interpretation der Verkehrssituation sondern seine, so wie ich sie verstanden habe.

Gruß

Uwe

Zitat:@Uwe Mettmann schrieb am 8. Juni 2025 um 09:24:37 Uhr:

So, ich habe mal künstlerisch ein Bildchen von dieser ADAC-Seite modifiziert: BildchenLaut Melosine hätten beide Fußgänger Vorrang vor dem abbiegenden PKW.Melosine, sehe ich das richtig?GrußUwe

Kein Fußgänger hat hier Vorrang.

Wenn jemand meint dies wäre anders, sollte Die- oder Derjenige umgehend den Führerschein abgeben.

Zitat:@Uwe Mettmann schrieb am 8. Juni 2025 um 09:24:37 Uhr:

So, ich habe mal künstlerisch ein Bildchen von dieser ADAC-Seite modifiziert: BildchenLaut Melosine hätten beide Fußgänger Vorrang vor dem abbiegenden PKW.Melosine, sehe ich das richtig?GrußUwe

Nein, ich rede von einer T-Kreuzung. Ein Fahrzeug fährt auf eine Querstraße zu, in die er einbiegen will. Die Querstraße hat auf der Seite von der das Fahrzeug kommt einen Gehweg. Wenn an dieser Stelle Fussgänger die Straße auf der sich das Fahrzeug befindet überqueren wollen, haben sie Vorrang. Ich hoffe, das Szenario verständlich beschrieben zu haben. Bildchen malen ist am Handy schwierig. In deinem Beispiel haben die Fußgänger keinen Vorrang.

Mit dieser Antwort von dir haben ich gerechnet. Aber in den von dir herangezogenen Artikel wird sich auf § 9 Absatz 3 Satz 3 StVO bezogen und in dort steht nichts davon, dass dieser Fußgängervorrang nur für T-Kreuzungen gilt. Insofern müsste er auch in dem von mir genannten Beispiel gelten.

Nenne mir also bitte eine gesetzliche Grundlage, wieso die Fußgänger im Falle einer T-Kreuzung Vorrang haben, bei einer normalen Kreuzung hingegen nicht.

Gruß

Uwe

@Melosine

Mach es doch nicht so kompliziert.

Ein Fußgänger, der eine Straße an einer Kreuzung oder Einmündung (ohne Fußgängerüberweg oder Ampel) überqueren will, hat nur gegenüber einem abbiegenden Fahrzeug Vorrang, das in die Straße einbiegt, die der Fußgänger überqueren will.

Nein, ich rede von einer T-Kreuzung. Ein Fahrzeug fährt auf eine Querstraße zu, in die er einbiegen will. Die Querstraße hat auf der Seite von der das Fahrzeug kommt einen Gehweg. Wenn an dieser Stelle Fussgänger die Straße auf der sich das Fahrzeug befindet überqueren wollen, haben sie Vorrang. Ich hoffe, das Szenario verständlich beschrieben zu haben. Bildchen malen ist am Handy schwierig. In deinem Beispiel haben die Fußgänger keinen Vorrang.

Nein haben sie nicht. Sie haben Vorrang, wenn sie die Straße überqueren wollen in die das Fahrzeug einbiegen möchte. Und ob das eine T-Kreuzung oder sonst ist spielt dabei keine Rolle.

Kann mir mal bitte jemand das neue zitieren erklären, vorher ging das geschmeidiger, ich steige da noch nicht durch.

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 8. Juni 2025 um 12:23:59 Uhr:
Kann mir mal bitte jemand das neue zitieren erklären, vorher ging das geschmeidiger, ich steige da noch nicht durch.

Zweimal die Entertaste drücken.

Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 8. Juni 2025 um 09:24:37 Uhr:
So, ich habe mal künstlerisch ein Bildchen von dieser ADAC-Seite modifiziert....

Es haben mittlerweile vier Stamm-User aufgegeben, aber die Melosine findet immer weitere, neue Opfer.

Es kamen -zig ausführliche Erläuterungen von Leuten, die das beruflich machen, es kamen Links, es gab zahlreiche Bildchen und sogar ein Gerichtsurteil.

Und trotzdem füttern manche weiter 😬

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