Kleiner Unfall - KVA oder Versicherungsgutachter, Schadenschätzung?
Hallo Community,
beim alten Familien Golf 4 ist jemand rückwärts aufgefahren.
Reicht hier ein Werkstatt KVA, oder soll besser ein Gutachter einschaltet werden?
Wir möchten der Kostenminderungspflicht schon nachkommen, aber den Schaden auch vollständig und ordentlich abrechnen. Auch für einen evtl. Rückkauf des Unfallverursachers sollte alles fair abgerechnet werden.
Rückwärts schräg schleifend aufgefahren mit etwa 3km/h - Stoßfängerbeschädigung sieht man ja (er steht ganz leicht weg - dürfte aber nichts sein, oder?). Kotflügel scheinbar nur ein tieferer Kratzer (30mm), der Rest Schleifspuren - evtl. ganz leicht eingedellt. Scheinwerfer hat einen kleinen Kratzer (etwa 10mm) in Verlängerung des Kotflügelkratzers.
Wir haben nach fiktiver Schadensregulierung vor, den Scheinwerferkratzer so zu lassen (ganz seitlich, also hoffe ich nicht TÜV relevant), den Kotflügel selbst mit Lackstift zu reparieren und zu polieren, den Stoßfänger wahrscheinlich in Wagenfarbe beim Verwerter suchen (150€?) oder vielleicht lackieren zu lassen (?), dann mit dem Wertverlust und den Restschäden zu leben. Das Auto wird eh gefahren bis in alle Ewigkeit.
Ich selbst schätze insgesamt 1100€ Bruttoreparaturschaden bei VW. Kommt das hin? Gefahr des wirtschaftlichen Totalschadens besteht ja bei einem erst 10 Jahre alten Golf nicht, hoffe ich mal stark :-).
Mick
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Gutachtenexperte
Bei einem solch alten Fahrzeug wird die Versicherung bei vorlegen eines KVA zu 90% einen eigenen Gutachter schicken, der rechnet dann wieder schön für die Versicherung.
Also bleibt nur dein eigener Gutachter und keineswegs auf Versicherungsangebote einlassen.
was soll den nur immer der Schwachsinn mit den SOOOOO freien und unabhängigen GA und den bösen GA von den VS?
Wenn der GA ein Gutachten erstellt muss er es unter Umständen in einem Prozess vor Gericht verteidigen. Und du bist also wirklich der Meinugn, dass ein von der VS geschickter GA nur für seinem lieben Auftraggeber zu wenig aufschrieb und damit das Risiko eingeht vor Gericht eine auf den Deckel zu bekommen?
Der Umkehrschluss wäre ja: jeder frei gewählte GA schreibt IMMER zu viel auf und rechnet zu Gunsten des Auftraggebers und zu Ungunsten der VS!
Und was ist an VS-Angeboten nur immer so falsch? Wenn ich ein repariertes Atuo haben will und nicht auf Geld aus bin (fiktive Abrechnung) kann ich doch getrost auch die VS machen lassen. Erspart mir persönlich Arbeit.
PS: ist aber schön as auch langsam unsere Koniferen aus dem Urlaub zurück kommen
20 Antworten
Moin,
ich habe hier 2 Beiträge entfernt da es doch eher um persönliche Streitereien ging.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von Mick 01
...
Wir möchten der Kostenminderungspflicht schon nachkommen, aber den Schaden auch vollständig und ordentlich abrechnen. Auch für einen evtl. Rückkauf des Unfallverursachers sollte alles fair abgerechnet werden.
...
Wenn ich von jemand geschädigt werde, beachte ich meiner Schadenminderungspflicht, indem ich mir zunächst von der gegnerischen Versicherung bestätigen lasse, daß sie nach § 249 BGB entschädigt. Und dann überlasse ich ihr alles weitere. Die Leute kennen sich bestens aus und wissen, wer am günstigsten den Zustand herstellt, der ohne schädigendes Ereignis bestehen würde. Was kann man sich mehr wünschen?
Sollte sich der Schadensbearbeiter dumm anstellen, diese Vorgehensweise nicht billigen oder sich weigern, nach Vertrag und Gesetz zu entschädigen, oder den Anschein erwecken, daß er den Schaden noch vergrößert, indem er mir Aufwand abverlangt, den ich nicht leisten muß, würde ich einen Anwalt einschalten und den bitten, so zu verfahren.
Schriftlich. Nicht mündlich. Mündlich sollte gar nichts passieren, Und wenn es wirklich mal nicht anders geht, würde ich das immer hinterher und möglichst umgehend schriftlich bestätigen. Das ist zwar etwas Aufwand, muß aber entschädigt werden. Lieber schnell was hinkritzeln, Stichworte, Fragen, Willenserklärungen, als einen Telefonhörer in die Hand zu nehmen und damit Fehler und Versäumnisse provozieren. Am sichersten ist es, sowas per FAX abzuwickeln. Ich habe mit dieser Vorgehensweise die besten Erfahrungen gemacht, denn dann sind die Chancen, daß sich alle so verhalten, wie der Gesetzgeber das bestimmt hat, sehr viel größer als mit allem, was Geschädigte bisher versucht haben.
Bitteschön, gern geschehen.
Juristen hier, die meine Rechtsmeinung entkräften möchten, sollen bitte darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage sie das versuchen möchten und warum.
Zitat:
Original geschrieben von URPS
Wenn ich von jemand geschädigt werde, beachte ich meiner Schadenminderungspflicht, indem ich mir zunächst von der gegnerischen Versicherung bestätigen lasse, daß sie nach § 249 BGB entschädigt. Und dann überlasse ich ihr alles weitere. Die Leute kennen sich bestens aus und wissen, wer am günstigsten den Zustand herstellt, der ohne schädigendes Ereignis bestehen würde. Was kann man sich mehr wünschen?Zitat:
Original geschrieben von Mick 01
...
Wir möchten der Kostenminderungspflicht schon nachkommen, aber den Schaden auch vollständig und ordentlich abrechnen. Auch für einen evtl. Rückkauf des Unfallverursachers sollte alles fair abgerechnet werden.
...Sollte sich der Schadensbearbeiter dumm anstellen, diese Vorgehensweise nicht billigen oder sich weigern, nach Vertrag und Gesetz zu entschädigen, oder den Anschein erwecken, daß er den Schaden noch vergrößert, indem er mir Aufwand abverlangt, den ich nicht leisten muß, würde ich einen Anwalt einschalten und den bitten, so zu verfahren.
Schriftlich. Nicht mündlich. Mündlich sollte gar nichts passieren, Und wenn es wirklich mal nicht anders geht, würde ich das immer hinterher und möglichst umgehend schriftlich bestätigen. Das ist zwar etwas Aufwand, muß aber entschädigt werden. Lieber schnell was hinkritzeln, Stichworte, Fragen, Willenserklärungen, als einen Telefonhörer in die Hand zu nehmen und damit Fehler und Versäumnisse provozieren. Am sichersten ist es, sowas per FAX abzuwickeln. Ich habe mit dieser Vorgehensweise die besten Erfahrungen gemacht, denn dann sind die Chancen, daß sich alle so verhalten, wie der Gesetzgeber das bestimmt hat, sehr viel größer als mit allem, was Geschädigte bisher versucht haben.
Bitteschön, gern geschehen.
Juristen hier, die meine Rechtsmeinung entkräften möchten, sollen bitte darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage sie das versuchen möchten und warum.
Hallo,
gut das ich gerade Sitze und nicht stehe, denn dein Geschreibsel hier zieht mir direkt den Boden unter den Füßen weg.
Manche Leute haben dermaßen einen Schuss in der Birne das es für alles zu spät ist.
URPS - Unser Schadenspapst hat wieder mal gepredigt.
Erhöret seine Worte.
Amen.
Gruß
fordfuchs