Kleine Parkdelle an benachbartes Auto

Hallo liebes Forum,

mir ist heute eine kleine Dummheit passiert. Ich habe beim Aussteigen etwas "überschwinglich" die Tür geöffnet und am benachbaten Auto eine kleine Delle verursacht. Nach Austausch der Daten zwischen mir und dem anderen Fahrzeughalter wollte ich zunächst die Versicherung kontaktieren, allerdings ist es ja nur ein Bagatellschaden und wirklich nur minimal. Der andere Fahrzeughalter würde den Schaden in einer Werktstatt begutachten lassen und mir mitteilen, wieviel die Reparatur kosten wird. Natürlich kann ich darauf warten, würde aber gerne eine Einschätzung von euch wissen. Ist diese Delle prinzipiell auch über SmartRepair "behandelbar"?

Danke im Voraus für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Diese Tipps hier sind nur so lange toll, wie man selber der Verursacher ist.

Mit Nichtwissen behaupte ich trotzdem, dass ein Teil der Tippgeber hier anders argumentieren würden, wären sie in dieser Situation der Geschädigte.

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Sollte quittieren sein

Diese Tipps hier sind nur so lange toll, wie man selber der Verursacher ist.

Mit Nichtwissen behaupte ich trotzdem, dass ein Teil der Tippgeber hier anders argumentieren würden, wären sie in dieser Situation der Geschädigte.

Ich würde diesen Schaden über meine Privathaftpflicht abwicklen.

Man muss nur wissen, wie es geht 😉

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 17. Juli 2020 um 11:30:05 Uhr:


Ich würde diesen Schaden über meine Privathaftpflicht abwicklen.

Man muss nur wissen, wie es geht 😉

Anstiftung zum Betrug? Echt klasse!

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Hat er sich eventuell nur von seiner "geliebten" HUK 24 abgeschaut. 🙂
Dankbarkeit sieht anders aus.

Ich glaube eher, er kennt das von der Generali.

Auf solche Versicherungsnehmer würde jede Versicherung gerne verzichten. Da wird erst die HUK des Betrugs bezichtigt und dann solche Ratschläge

Eigentlich könnten so viele Versicherungsprobleme schon im Keim erstickt werden, wenn unserer Gesetzgeber sich darum kümmern würden, dass...

1. Fiktive Abrechnung verboten wird.
2. Smartrepair bei solchen Blech-Lack-Minischäden eine Instandsetzung nach Stand der Technik ist.

Sobald der Unfallgegner in der Werkstatt war wird er zu 90% in den Geldgier-Modus wechseln und sich holen, was zu holen ist.

Genau so sehe ich das im Prinzip auch.
Damit hätten auch viele Betrügereien ein Ende.

Andererseits hat man immer dann ein Problem wenn man ein Auto mit diversen kleinen Dellen in Zahlung geben will. Das ist für die Händler immer ein willkommener Anlass für saftige Abzüge. Bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen ist es genauso.
Hat man sich dann mit 100€ zufrieden gegeben ist man nachträglich der Dumme.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 17. Juli 2020 um 23:06:53 Uhr:


Eigentlich könnten so viele Versicherungsprobleme schon im Keim erstickt werden, wenn unserer Gesetzgeber sich darum kümmern würden, dass...

1. Fiktive Abrechnung verboten wird.
2. Smartrepair bei solchen Blech-Lack-Minischäden eine Instandsetzung nach Stand der Technik ist.

Sobald der Unfallgegner in der Werkstatt war wird er zu 90% in den Geldgier-Modus wechseln und sich holen, was zu holen ist.

das könnte zwar ein Ansatz sein, folgendes spricht aber dagegen:

Verbot der fiktiven Abrechnung stellt den Geschädigten schlechter, eine Entschädigung würde in diesem Falle verweigert - rechtlich fragwürdig;

Smart repair als Goldstandard würde dazu führen, das bei regulierungsunwilligen Versicherern verstärkt Billigreparaturen als ausreichend betrachtet werden, und Smart repair verlangt wird , obwohl nicht ausreichend;

Ich finde schon, dass der Geschädigte die Hoheit darüber haben sollte, ob und wie der Schaden reguliert wird... (das ist übrigens auch ständige Rechtssprechung)

Es gibt auch Geschädigte, die sich bewusst für smart repair entscheiden, weil dabei weniger delikate Montagearbeiten mit evtl. Folge-/Spätschäden nötig sind;

ausserdem ist Smartrepair defacto bei manchen Schäden doch schon Stand der Technik ....

Gruß rmx

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 18. Juli 2020 um 08:49:30 Uhr:


Andererseits hat man immer dann ein Problem wenn man ein Auto mit diversen kleinen Dellen in Zahlung geben will. Das ist für die Händler immer ein willkommener Anlass für saftige Abzüge. Bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen ist es genauso.
Hat man sich dann mit 100€ zufrieden gegeben ist man nachträglich der Dumme.

Die Dellen würden ja dann Instand gesetzt und sind bei einem möglichen Verkauf an den Händler nicht vorhanden. Von daher auch kein Anlass den Preis zu drücken.

In Zuge einer solchen Reform müsste auch der Befriff "Unfallwagen" praxisorientierter definiert werden.

Das Grundproblem ist das gestörte Verhältnis der Deutschen zu ihren heiligen Autos, das ein Anspruchsdenken fördert, welches bei nüchterner Betrachtung fernab jeder Logik liegt.

Zitat:

@remix schrieb am 18. Juli 2020 um 09:24:16 Uhr:


Verbot der fiktiven Abrechnung stellt den Geschädigten schlechter, eine Entschädigung würde in diesem Falle verweigert - rechtlich fragwürdig;

Sehe ich anders. Fiktive Abrechnung ist eigentlich nur die Möglichkeit investiertes Vermögen in Bargeld zu überführen.
Als Beispiel die Delle aus diesem Thread: Der Geschädigte hatte vor dem Unfall ein optisch und technisch einwandfreies Fahrzeug. Nach einem Smartrepair für sagen wir 200 Euro hat er ebenfalls ein optisch und technisch einwandfreies Fahrzeug.
Er ist an der Stelle nicht schlechter gestellt als vorher.

Smart repair als Goldstandard würde dazu führen, das bei regulierungsunwilligen Versicherern verstärkt Billigreparaturen als ausreichend betrachtet werden, und Smart repair verlangt wird , obwohl nicht ausreichend;

Dafür gibt es Gutachter, die dann entscheiden, welche Art der Instandsetzung ausreichend ist. Natürlich wird es dazu dann viele neue Gerichtsurteile geben am Anfang. Aber eine Reform fordert halt etwas Einsatz und Umdenken.
Klare Trennung: Gutachter/Gerichte legen die Art der Instandsetzung fest, Versicherungen bezahlen. Damit hätte man die Abrechnungsmafia von einem Tag auf den anderen ausgetrocknet.

Ich finde schon, dass der Geschädigte die Hoheit darüber haben sollte, ob und wie der Schaden reguliert wird... (das ist übrigens auch ständige Rechtssprechung)

Ich finde genau das nicht. Es ist der Status herzustellen, der vor dem Unfall bestand. Und da hatte der Geschädigte ein Fahrzeug (er hat ja irgendwann mal bewusst die Entscheidung getroffen, Bargeld gegen Blech zu tauschen). Warum sollte ein Unfall plötzlich eine Möglichkeit sein, diese ehemalige Entscheidung rückgängig zu machen (Tausche Blech gegen Bargeld zurück)? Das ergibt keinen logischen Sinn. Im Gewährleistungsfall hat der Händler auch das Recht aus Nachbesserung bevor der Kunde sein Geld zurück bekommt. Warum sollte dieses Prinzip bei Unfällen nicht gültig sein?

Es gibt auch Geschädigte, die sich bewusst für smart repair entscheiden, weil dabei weniger delikate Montagearbeiten mit evtl. Folge-/Spätschäden nötig sind;

Diese Entscheidung würde dann nicht notwendig sein. Vorher Auto, hinterher Auto. Welcher Weg dahin führt (Smart Repair oder Tausch) entscheidet der Gutachter.

ausserdem ist Smartrepair defacto bei manchen Schäden doch schon Stand der Technik ....

Gruß rmx

es gibt auch Zeitgenossen, die genau mit dieser Einstellung gegen Autos anderer Leute fahren und dann abhauen und sich einen Scheiß und dem enstanden Schaden kümmern, weil Ihrer Meinung nach Autos ja völlig überbewertet werden.

Nur gut, dass solche Experten diesbüglich nichts zu entscheiden haben in solchen Dingen.........

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 18. Juli 2020 um 11:46:16 Uhr:


es gibt auch Zeitgenossen, die genau mit dieser Einstellung gegen Autos anderer Leute fahren und dann abhauen und sich einen Scheiß und dem enstanden Schaden kümmern, weil Ihrer Meinung nach Autos ja völlig überbewertet werden.

Was hat Fahrerflucht mit der Sinnhaftigkeit einer fiktiven Abrechnung zu tun?

Wenn du das Thema nicht verstehst, halt dich einfach mal zurück mit deinen Kommentaren.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 18. Juli 2020 um 10:38:27 Uhr:


@remix schrieb am 18. Juli 2020 um 09:24:16 Uhr:
Verbot der fiktiven Abrechnung stellt den Geschädigten schlechter, eine Entschädigung würde in diesem Falle verweigert - rechtlich fragwürdig;

Sehe ich anders. Fiktive Abrechnung ist eigentlich nur die Möglichkeit investiertes Vermögen in Bargeld zu überführen. .....

......

der entstandene Schaden am investierten Vermögen ist nunmal vorhanden und auch in Geld bezifferbar und somit auf die eine oder andere Art zu regulieren ;

um negative Auswüchse zu reduzieren, nutzen deine Vorschläge wenig - dann entstehen wieder andere "Modelle" ;

ausserdem führt die fiktive Abrechnung erstmal zu weniger Kosten - hat also nicht nur Nachteile....

Gruß rmx

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