Klausel in der Bestellung "Übereinstimmung der Kundendaten mit Zulassung ist erforderlich"???

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo,
eigentlich wollte ich meinen Caddy, den ich demnächst bekomme wg. der Abwrackprämie zunächst auf einen Bekannten zulassen, da dieser auch das Altfahrzeug verschrottet hat. Deshalb wurde der Kaufvertrag auch auf dessen Namen ausgestellt.
Zwischenzeitlich habe ich jedoch einen anderen Wagen auch auf seinen Namen gekauft und damit "abgewrackt".

Lange Rede - kurzer Sinn. Es ist nun nicht mehr nötig, dass ich diesen Neuwagen auf die andere Person anmelde, wenn er in ein paar Wochen geliefert wird. Wie sieht es aber mit der Klausel in der verbindlichen VW-Bestellung aus, die besagt:
"Eine Übereinstimmung der Kundendaten im Kaufvertrag und dem Eintrag im Kraftfahrzeugschein ist zwingend erforderlich."

Bekomme ich "Probleme", wenn ich den Wagen nun auf mich zulasse, anstatt auf den angegebenen Käufer?

Zusatzinfo: Der Wagen wird bar bezahlt, denn bei einer Finanzierung würde die Klausel ja noch Sinn machen!

Danke für Eure Meinungen.

Gruß
Sascha

20 Antworten

Zitat:

Bekomme ich "Probleme", wenn ich den Wagen nun auf mich zulasse, anstatt auf den angegebenen Käufer?

Hallo Sascha,

imho theoretisch ja, praktisch aber vielleicht auch nicht. Der Passus ist wohl in erster Linie dafür gedacht, eventuellen Zwischenhändlern die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Versuch´ mal im Vorwege mit dem Verkäufer (bzw. noch ja dem Verkäufer deines Bekannten😉) die Situation zu besprechen, dann weißt Du woran ihr seid und ob er da mitmacht, dass Du als Käufer in den Vertrag eintrittst. Das grundsätzliche Argument des 'Mitnehmens der UP' sollte ihm ja nicht ganz fremd sein, wenn auch diese Variante, dass der neu ins Spiel kommende Käufer die UP überhaupt nicht bekommt, im Moment etwas seltener sein dürfte. Aber bei einem Barzahler sollte es ihm, bis auf den jetzt nötigen Änderungsaufwand, eigentlich ziemlich egal sein. Caddy gegen Cash und gut ist😁.

Viel Glück,
Tekas

Caddycash

Hallo Tekas,

ich habe über einen Vermittler gekauft und der Händler ist mir ziemlich egal - der sitzt irgendwo im Ruhrpott. Will da auch keine schlafenden Hunde wecken - nachher kommt der mir noch mit einer Umschreibegebühr o. ä.
Die Frage ist eigentlich, ob der 😁 mir nachträglich noch Ärger machen kann, wenn der Besitzer lt. Kfz-Brief nicht der Käufer lt. Vertrag ist. Natürlich kriegt der 😁 vorab seine Kohle und dann sollte er eigentlich Ruhe geben.
Eine andere Frage ist auch, ob bei der Abholung in Hannover es jemanden interessiert, auf wen der Wagen zugelassen ist?

Bekommt man denn einen leeren Brief zur Zulassung des Caddys geschickt,oder stehen da die Vertragsdaten schon drin.Das ganze würde mich nämlich auch mal interessieren.

grüsse

Zitat:

Original geschrieben von abendstern11


Bekommt man denn einen leeren Brief zur Zulassung des Caddys geschickt,oder stehen da die Vertragsdaten schon drin.Das ganze würde mich nämlich auch mal interessieren.

grüsse

? Vertragsdaten im Kfz-Brief ? - Der Kfz-Brief sollte leer sein - hab doch keinen Gebrauchten gekauft.....😁

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Hallo zusammen,

kann man das Auto nicht ohne Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen abholen? Bei meinen bisherigen VW Jahreswagen vom Werk wollten die auch immer eine Fahrzeugscheinkopie nachgereicht haben. Habe ich noch nie geschickt und auch noch nie hinterher was gehört. Kann mir schon vorstellen, dass damit vermieden werden soll, dass sich da jemand als Händler betätigt.

Grüße
Heiner

Ich glaube nicht, daß ich vertraglich verpflichtet werden kann die Karre zuzulassen. Vielleicht will ich ohne Nummernschilder ein Rennen fahren. Oder ich benutze den Hobel als Abenteuerspielplatz auf meinem Grundstück. Oder ich schlachte den Wagen.

Achso, bei mir steht auch der Name meiner Mutter im Brief und im Kaufvertrag meiner. Der Händler hat sich, einen Tag vor dem Zulassen, einen Wisch von meiner Mutter unterschreiben lassen, und gut war's.
Jetzt frag' mich bitte nicht, was dringestanden hat. Ich mußte es ja nicht unterschreiben.

Hallo Sascha,
ich könnte mir vorstellen, das du einen Vertragsbestandteil ( die zwingende Zulassunng auf....) nicht erfüllst und du somit ein echtes Problem bekommst. Eigentlich ist es dem Händler egal auf wen ein Neuwagen zugelassen wird. Doch wenn es um die Abwrackverträge geht sieht das ganz anders aus. Der Händler schreibt diese Klausel ja nicht aus langer Weile rein. Wenn du einen Neuwagen kaufst über die Abwrackprämie, so sind die Autohäuser verpflichtet identische Kundendaten an den Hersteller zu senden. Der Autohändler wir bestimmt, wie einige andere Hersteller es auch tun, eine Prämie bekommen. VW wirbt ja auch mit dieser Zusätzlichen (Umwelt)Prämie. Sollte es bei der Zulassung des NW keine Namengleichheit (Altwagen/Neuwagen) geben, so bekommt der Hdl seine Prämie nicht und wird sie sich mit Sicherheit vom Kunden wiederholen. Also solltest du auf jeden Fall im vorhinein mit deinem Händler sprechen.

Grüße
Axel

Zitat:

Original geschrieben von dielocke


Hallo Sascha,
ich könnte mir vorstellen, das du einen Vertragsbestandteil ( die zwingende Zulassunng auf....) nicht erfüllst und du somit ein echtes Problem bekommst. Eigentlich ist es dem Händler egal auf wen ein Neuwagen zugelassen wird. Doch wenn es um die Abwrackverträge geht sieht das ganz anders aus. Der Händler schreibt diese Klausel ja nicht aus langer Weile rein. Wenn du einen Neuwagen kaufst über die Abwrackprämie, so sind die Autohäuser verpflichtet identische Kundendaten an den Hersteller zu senden. Der Autohändler wir bestimmt, wie einige andere Hersteller es auch tun, eine Prämie bekommen. VW wirbt ja auch mit dieser Zusätzlichen (Umwelt)Prämie. Sollte es bei der Zulassung des NW keine Namengleichheit (Altwagen/Neuwagen) geben, so bekommt der Hdl seine Prämie nicht und wird sie sich mit Sicherheit vom Kunden wiederholen. Also solltest du auf jeden Fall im vorhinein mit deinem Händler sprechen.

Grüße
Axel

Du hast mich falsch verstanden. Ich will mit diesem Wagen nicht die Abwrackprämie in Anspruch nehmen. Einfach nur kaufen, bezahlen, zulassen und irgendwann wieder verkaufen. Außerdem gibt es beim GC überhaupt keine VW-Umweltprämie. Alles ganz easy und ohne Haken und gar nicht kompliziert.

ist der wagen aufgrund einer nutzung von prozenten wegen behinderung?

Zitat:

Original geschrieben von sva287



Zitat:

Original geschrieben von abendstern11


Bekommt man denn einen leeren Brief zur Zulassung des Caddys geschickt,oder stehen da die Vertragsdaten schon drin.Das ganze würde mich nämlich auch mal interessieren.

grüsse

? Vertragsdaten im Kfz-Brief ? - Der Kfz-Brief sollte leer sein - hab doch keinen Gebrauchten gekauft.....😁

Ich glaube Du hast mich falsch verstanden.Es kann doch sein,dass VW bevor sie dir den Brief zur Anmeldung schicken,die Vertragsdaten,also Deinen Namen und Adresse schon in den Brief reingedruckt haben,deshalb frag ich ja.

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von abendstern11



Zitat:

Original geschrieben von sva287


? Vertragsdaten im Kfz-Brief ? - Der Kfz-Brief sollte leer sein - hab doch keinen Gebrauchten gekauft.....😁

Ich glaube Du hast mich falsch verstanden.Es kann doch sein,dass VW bevor sie dir den Brief zur Anmeldung schicken,die Vertragsdaten,also Deinen Namen und Adresse schon in den Brief reingedruckt haben,deshalb frag ich ja.

Grüsse

😕Habe dich schon verstanden, aber ich glaube du hast noch nie einen Kfz-Brief gesehen oder weisst nicht was das ist!? Da kann nicht jeder schon mal irgendwas vorher eintragen.... - das ist ein amtliches Dokument und nur die Zulassungsstelle kann da den Halter eintragen und nicht der Hersteller....

Zitat:

Original geschrieben von manya21


ist der wagen aufgrund einer nutzung von prozenten wegen behinderung?

nöö - wie gesagt - keine Klauseln, keine Abwrackprämie - kein nix.

Sorry, will nicht unfreundlich wirken, aber zur Abwechslung hätte ich gerne mal eine hilfreiche Antwort als nur irgendwelche am Thema vorbeigehenden Fragen.
Aber ich rufe da am Montag wohl besser den 😁 an.
Nix für ungut.

Das war nicht boes gemeint. Meine frau hat den Caddy auf ihren Namen mit 15% Rabatt gekauft und mußte einen Zettel unterschreiben, in dem stand, dass sie den wagen innerhalb einens Jahres nicht verkaufen darf. Daher meine Frage

ciao

Zitat:

Original geschrieben von sva287



Zitat:

Original geschrieben von abendstern11


Ich glaube Du hast mich falsch verstanden.Es kann doch sein,dass VW bevor sie dir den Brief zur Anmeldung schicken,die Vertragsdaten,also Deinen Namen und Adresse schon in den Brief reingedruckt haben,deshalb frag ich ja.

Grüsse

😕Habe dich schon verstanden, aber ich glaube du hast noch nie einen Kfz-Brief gesehen oder weisst nicht was das ist!? Da kann nicht jeder schon mal irgendwas vorher eintragen.... - das ist ein amtliches Dokument und nur die Zulassungsstelle kann da den Halter eintragen und nicht der Hersteller....

Oh entschuldigung für meine grenzenlose Unwissenheit.Sorry,dass ich Dich mit meiner Dummheit belästigt habe.

Grüsse

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