Klare Sachlage, Kein Geld seit über 6 Monate
Hallo Motor-Talk Freunde,
ich hatte vor über ein halbes Jahr einen Verkehrsunfall gehabt. Der Unfallgegner hatte seine Haftpflichtversicherung zufälligerweise bei dem gleichen Versicherer wie ich. Der ältere Herr fuhr mir in die hintere Stoßstange rein und das obwohl ich seit mehreren Sekunden an einer roten Ampel stand. Also kein klassischer Auffahrunfall. Er entschuldigte sich für seine Unachtsamkeit und gab den Verstoß vor der hinzugezogenen Polizei zu und wurde auch ohne weiteres von der Polizei als Unfallverursacher ermittelt. Ich bevollmächtigte einen Rechtsanwalt, meine Interessen in Sachschaden und Schmerzensgeld zu vertreten. Alle Briefe des Anwaltes blieben bis heute unbeantwortet, sodass es an Zeit ist zu Klagen, wie der Rechtsanwalt mitteilte. Allerdings verlangt er von mir, alleine für die Einreichung der Klage in Bezug auf das Schmerzensgeld, einen Kostenvorschuss in Höhe von knapp 900€, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht rechtsschutzversichert gewesen bin. Ich habe das Geld nicht und werde es auch nicht in einem Jahr haben, da ich Geringverdiener bin. Muss ich jetzt deshalb auf mein Recht verzichten, weil ich sozusagen Pech habe?
Ich habe das Gefühl, dass der Rechtsanwalt es zum Gericht kommen lassen will, damit er mehr Geld dran verdient.
Wie ich zu meiner Unterstellung komme?
Er macht bei der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten geltend und nicht den viel wenigeren Wiederbeschaffungswert, obwohl das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Und was das Schmerzensgeld anbelangt, so fordert er von der gegnerischen Versicherung, eine Summe von knapp 9000€. Ich war 6 Wochen krankgeschrieben und hatte mir den Rücken, sowie mein Schulter+das linke Knie verletzt und eine HWS Distorsion gehabt.
Die gegnerische Versicherung, die zugleich mein Haftpflichtversicherer ist, wie ich bereits oben erwähnt habe, hebt die Versicherungsbeiträge weiterhin von meinem Konto ganz normal ab, als ob nie irgendwas gewesen wäre.
Der Tüv ist jetzt abgelaufen und ich kann den Wagen nicht zum neuen Tüv übergeben, da der Schaden noch nicht repariert ist.
Gruß
Joe
Beste Antwort im Thema
WBW 3500€
Restwert 200€
Die VS bezahlt die Reparaturkosten in Höhe von 6200€.
Haben wir den 1. April?
68 Antworten
Zitat:
@germania47 schrieb am 7. Oktober 2015 um 19:02:39 Uhr:
Man kann auch die Höhe des Schmerzensgeldes in das Ermessen des Gerichtes stellen.
So ist das Kostenrisiko minimiert.
Kann man so beantragen. Dann ist aber keine Berufung möglich.
Besser einen Mindestbetrag benennen, um ein (mögliches) späteres Berufungsverfahren begründen zu können, sofern das Gericht weniger zuspricht.
O.
Zitat:
@amareno84 schrieb am 7. Oktober 2015 um 19:12:38 Uhr:
Was Sie glauben oder auch nicht, spielt hier keine Rolle.Zitat:
@olmo12 schrieb am 7. Oktober 2015 um 18:48:00 Uhr:
Für mich sind das zu viele komische Dinge, als das die Sache stimmen kann.- Alle Schreiben vom Anwalt werden angeblich von der Versicherung ignoriert.
- Anwalt fordert 6200,- € obwohl WBW nur 3500,- €. Es ist aber angeblich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
- Gutacher reicht das erstellte Gutachten erst 2 Monate später ein
- Versicherung will gar nicht zahlen, weil Gutachten erst 3 Monate nach dem Unfall eingereicht wurde.
- Threadersteller ist zufälligerweise Geringverdiener und kann nicht mal die 900,- € für den Anwalt vorstrecken.
- Das Auto von ihm selber ist 6 Monate nach dem Unfall immer noch angemeldet, obwohl es sich um einen Totalschaden mit Restwert von 200,- € handelt und die Reparaturkosten das doppelte vom WBW ausmachen.Einer dieser Punkte kann ja mal sein.
Aber alle zusammen?
Ne, sorry.
Aber die Geschichte glaub ich so nicht!
Nicht alle Menschen haben wie Sie 900€ Mal so zum vorstrecken.Warum stellt es für Sie ein Problem dar, dass das Auto noch angemeldet und gefahren wird? Ist doch besser für die gegnerische Versicherung. Sie können jederzeit das Auto besichtigen und evtl. ein Gegengutachten erstellen lassen.
Sie haben vergessen einen Punkt zu erwähnen: "Threadsteller hat auf einmal Geld von seinem Schwiegervater ausgeliehen bekommen".
Nur damit es klar ist: Ich bin Ihnen keine Rechenschaft schuldig und hören Sie auf meinen Thread hier zu vermüllen.
Anscheinend ist unsere Motor-Tallk Seite so beliebt, dass mittlerweile auch Versicherungssachbearbeiter hier "verdeckt rumgeistern". Ich habe in meinem Leben sehr viele nutzlose und unsachliche Kommentare hören und lesen müssen. Aber Sie haben alle bei weitem übertroffen und links hinter Ihnen liegen lassen.
Haste mal ein Foto von dem Auto?
Frag mich gerade, wie ein Auto mit 6200 Euro Heckschaden noch fahren kann 😉
Zitat:
Das mit den Versicherungsbeiträgen habe ich nur erwähnt, damit die Ignoranz mit der mich die Versicherung behandelt, noch nachvollziehbarer wird.
Unsinn. Wem sollte das auffallen? Du hast einen Vertrag da und dein Auto ist nicht abgemeldet. Also zahlst du. Glaubst du da beschäftigt sich einer mit dir, geht alles automatisch.
Komischer Anwalt. 6 Monate und die Versicherung meldet sich angeblich nicht? Ans Telefon geht auch keiner? Wir sind doch nicht in Bananien. Kommt mir alles spanisch vor.
Mir kommts hier auch sehr nach Märchenstunde vor.
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Glaubt ihr wirklich jemand sitzt daheim denkt sich ne Geschichte aus um die dann in einem Forum zu Posten? Halte ich eher für unwahrscheinlich...
Ich weiß total am Thema vorbeigeschossen, wollte es nur mal gesagt haben. Halte mich jetzt raus
Zitat:
@olmo12 schrieb am 7. Oktober 2015 um 20:08:11 Uhr:
Haste mal ein Foto von dem Auto?Frag mich gerade, wie ein Auto mit 6200 Euro Heckschaden noch fahren kann 😉
Verstehe ich nicht...
Foto: http://www.motor-talk.de/fahrzeuge/238079/opel-vectra-c
Alles weitere: https://www.google.de/search?...
bissel googeln, das Internet erzählt Dir alles.
Und was bringt die Info nun?
Warum muss man ein Thread damit am leben halten dem TE mitzuteilen, dass man ihm nicht glaubt? Ich denke, dass ist bei ihm angekommen, das einige ihm nicht glauben und er bat die entsprechenden User bereits explizit sogar in der forenunüblichen "Sie-Form" sich dann eben rauszuhalten.
Nicht falsch verstehen: ich ergreife definitiv nicht Partei, aber es fällt mir schwer zu verstehen, warum man sich in der Form an einem Thread immer wieder beteiligt, als das man dem TE zu verstehen gibt, das man ihm nicht glaubt.
Ich für mein Teil bleibe hier sachlich und beantworte einfach weitere Fragen nach gegebener Sachlage, sofern kommend.
Gruß und nichts für Ungut.
Vielleicht hat die Versicherung auch aufgrund irgendwelcher Indizien Zweifel an der Schuldfrage oder hält dich für einen "Autobumser" und will die Katze erst vor Gericht aus dem Sack lassen.
Zitat:
Der Wiederbeschaffungswert 3500 € minus den Restwert 200€ ergibt eine Summe in Höhe von 3.300 €...Reaparaturkosten 6200€.
Zitat:
Er macht bei der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten geltend
Hier stimmt doch etwas nicht!
Dem TE steht hier nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert zu, eine Reparatur abzurechnen ist nicht möglich.
Darauf würde ich den Anwalt direkt selber ansprechen und dann entscheiden!
Ist es denn ein
Fachanwaltfür Verkehrsrecht???
Zitat:
@phaetoninteressent [url=http://www.motor-talk.de/.../...-seit-ueber-6-monate-t5457710.html?...]
Ich für mein Teil bleibe hier sachlich und beantworte einfach weitere Fragen nach gegebener Sachlage, sofern kommend.
Gruß und nichts für Ungut.
Was willste beantworten?
Du glaubst doch wohl nicht tatsächlich, dass die Aussage der Versicherung: "Wir regulieren den Schaden nicht, weil das Gutachten erst nach 3 Monate später gekommen ist?
Auf kein Schreiben vom Anwalt antwortet die Versicherung?
Hast du das in deiner beruflichen Karriere schon ein einziges mal erlebt?
Zitat:
@KSV schrieb am 8. Oktober 2015 um 09:40:37 Uhr:
Zitat:
Der Wiederbeschaffungswert 3500 € minus den Restwert 200€ ergibt eine Summe in Höhe von 3.300 €...Reaparaturkosten 6200€.
Zitat:
@KSV schrieb am 8. Oktober 2015 um 09:40:37 Uhr:
Hier stimmt doch etwas nicht!Zitat:
Er macht bei der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten geltend
Dem TE steht hier nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert zu, eine Reparatur abzurechnen ist nicht möglich.
Darauf würde ich den Anwalt direkt selber ansprechen und dann entscheiden!
Ist es denn ein Fachanwalt für Verkehrsrecht???
Ich sehe das genauso und wäre voll zufrieden, wenn ich den Wiederbeschaffungswert bekomme. Was das Schmerzensgeld angeht, so wäre ich sogar mit 1000€ zufrieden. Das ist auch die Summe, die ich einklagen würde, wenn es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommt. Dass sie mich für einen "Autobummser" halten glaub ich nicht zumal ich in all den Jahren bis jetzt, zusammen mit diesen Unfall, nur 3 Unfälle hatte, wobei ich bei einen davon selbst schuld gewesen bin, da parkendes Auto. Hab auch obwohl weit und breit kein Mensch zu sehen war, die Polizei verständigt und meine Versicherung hat problemlos reguliert.
Der jetzige Unfall ist nicht streitig, da der Verkehrsgegner sehr ehrlich gewesen ist und gleich seine Schuld eingeräumt hat. Ich habe das Auto nicht verkauft, weil ich davon ausging, dass die Versicherung das Auto evtl. sehen möchte oder einen Käufer hat, der einen höheren Restwert bietet. Ja, es stimmt, dass das Gutachten ca. 3 Monate später eingegangen ist, aber der Unfall wurde noch am selben Tag von mir der gegnerischen Haftpflichtversicherung gemeldet. Ich schreibe das hier nicht als Rechtfertigung, sondern zu Protokoll, damit auch andere Ratsuchende was davon haben. Jedenfalls werde ich Schritt für Schritt mitteilen, was aus der Sache geworden ist. Ich denke ich bin es dem Forum und all den Ratgebenden hier schuldig. Nicht wie viele andere, den Ratschlag annehmen und nie wieder mitteilen, was nun aus der Sache geworden ist. Das mach ich nicht.
Gruß an alle
Joe
Zitat:
@olmo12 schrieb am 8. Oktober 2015 um 12:47:55 Uhr:
Du glaubst doch wohl nicht tatsächlich, dass die Aussage der Versicherung: "Wir regulieren den Schaden nicht, weil das Gutachten erst nach 3 Monate später gekommen ist?Auf kein Schreiben vom Anwalt antwortet die Versicherung?
Hast du das in deiner beruflichen Karriere schon ein einziges mal erlebt?
ich verstehe dich wirklich nicht mehr. Liest Du was andere schreiben? wenn ja verstehe ich Deine Frage nicht:
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 7. Oktober 2015 um 17:17:03 Uhr:
tja, dazu fällt einem dann nicht mehr viel ein außer das zu sagen bleibt, dass dies nicht der wahre grund ist.
den behält die versicherung anscheinend für sich. Die Begründung ist hanebüchen.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 7. Oktober 2015 um 17:57:45 Uhr:
naja, wie gesagt: es kann durchaus sein, dass die versicherung ab einem gewissen grad sich außerprozessual nicht mehr einigen möchte, so dass es strategisch "unklug" wäre, die wahre Gründe zu offenbaren. Die hebt man sich dann für den Prozess auf und der Kläger soll ja nicht auf die Argumentation "vorbereitet" werden.Es ist natürlich quatsch, dass sie nicht zahlen müssen, aber irgendetwas denkt sich die versicherung schon dabei.
Es scheint einiges im Argen zu leigen.
gruß
Deine Frage sollte mit diesen beide vorherigen Posts beantwortet sein.
Gruß
Guten Morgen,
wollte euch nur einen Feedback melden.
Die Versicherung hat sich endlich beim Anwalt gemeldet, zumindest in Bezug auf das Verletztengeld, mit folgendem Inhalt: "Sehr geehrter Herr Anwalt XY, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 04.05.2015. Leider sind die Anlagen (außer Ihre Gebührenrechnung) nicht lesbar, sodass wir zum Personenschaden erst nach Vorlage der Originale oder lesbarer Kopien Stellung nehmen können. Die alleinige Haftung unseres Versicherungsnehmer Herr XY können wir allerdings bereits jetzt bestätigen.
Dass dazu. Ich hoffe dass sich wenigstens jetzt, einige Leute hier zurückhalten, zumindest jene die mir (warum auch immer) Märchenstunden und Betrug vorgeworfen haben oder Anspielungen darauf gemacht haben, ich sei ein "Autobummser", ohne mich oder meinen persönlichen Hintergrund zu kennen. Trotzdem wiederhole ich meinen Dank an alle, auch an jene, die meinen Thread hier mit Müll viollgequaselt haben, wie zum Beispiel Clown olmo12, denn dadurch wurde mein Thema am Leben gehalten.
Mein besonderer Dank gilt Phaetoninteressent, für seine neutralen und konkreten Kommentare und Ratschläge.
Weiterer Feedback folgt. Ich freue mich, wenn ich einige Meinungen zu dem Schreiben bekomme.
Gruß
Joe
Der Anwalt hat mir eine Kopie des Schreibens geschickt und zu meiner Überraschung Informationsblätter zur Prozesskostenhilfe inkl. den dazugehörigen Antrag (Wie schnell und unerwartet manchmal die Erlösung kommt :-) ) für den Fall, dass wir doch Klage einreichen müssen.
So,
die Versicherung hat mir an meinem Anwalt 6200€ überwiesen + Anwaltskosten nur für den Sachschaden. Personenschaden ist noch in Bearbeitung.
ich würde so gerne jetzt die Fres*e von olmo12 und einigen anderen hier sehen ;-)
Auch die Besserwisser, die hier gleich "Urteile" gefällt haben, wie das mir nur der Wiederbeschaffungswert zusteht. hahahahahamuahaha
Mal schauen ob meine Nachricht hier drinne bleibt, damit spätere User sehen können, wie unfähig viele hier sind und wie oft Falschinformationen weitergeleitet werden.
Allen anderen die geholfen haben, vielen Dank.