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Getriebeschaden, muss Händler für Schaden nach den 6 Monaten dafür aufkommen?

Themenstarteram 20. März 2008 um 8:49

Hallo,

ich hab einen Getriebeschaden, der Wagen wurde beim Händler gekauft, das ist jetzt knapp 10 Monate her. Nun wenns in den ersten 6 Monaten passiert währe denke ich, ist die Sachlage klar, aber was ist jetzt. Ich muss jetzt beweisen, das bei Übergabe schon ein defekt vorlag. Kriegt man das bei einem Getriebeschaden durchgesetzt? Laufleistung nach dem kauf 8 TSD Kilometer.

Beste Antwort im Thema
am 13. Oktober 2015 um 10:49

Ist es sinnvoll, dass Du selbst am Auto "rumschraubst" und diverse Tests am Direktschaltgetriebe durchführst, wenn der Händler dieses im Rahmen der Sachmängelhaftung reparieren soll? Und auf welcher Grundlage soll dieser Händler gleich angezeigt werden?

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Generell dürfte es schwierig werden in dem Fall, aber sag uns doch mal die Gesamtfahrleistung des Fzg. Und vieleicht noch um was es sich denn überhaupt Handelt ;) Hat das Getriebe Geräusche gemacht die du schonmal bemängelt hast....

Bitte etwas mehr Details.

Grüße

Steini

Themenstarteram 20. März 2008 um 9:38

Nein Geräusche hat es nicht gemacht. Golf 4 TDI, EZ 3/2000, bei kauf 101000 KM, jetzt 109 000 KM.

am 20. März 2008 um 12:14

Ich denke, dies wird bei einem 8 Jahre alten Auto mit einer Laufleistung >100.000 km schwer.

Meiner Ansicht nach musst Du als Käufer nach Ablauf der ersten 6 Monate dem Verkäufer nachweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vor lag (Beweislastumkehr), um diesen in die Gewährleistungspflicht nehmen zu können.

Innerhalb der von dir gefahrenen 8.000km könnte ein Getriebe, wenns von Dir denn nicht so ganz astrein behandelt wurde auch schonmal einfach so kaputt gehen (Ist keine Anspielung, KÖNNTE ja aber sein).

Was ich mir vorstellen könnte ist vielleicht evtl. eine Aussage des Vorbesitzers, ob vielleicht schon ein Schaden bestanden hat, als er den Wagen verkauft hat.

Ansonsten sehe ich persönlich hier eher schwarz.

Frag doch einfach mal bei dem nach, kostet ja noch nichts!?

Moin,

Ruf zuerst mal beim Händler an. Sprich mit Ihm, vielleicht iss das ja ein ganz netter und er gewährt dir schonmal von sich aus Kulanz. Ansonsten müßtest du in der Tat nachweisen, dass der Schaden bzw. eine signifikante Vorschädigung schon beim Kauf vorlag ... das ist aber nahezu unmöglich.

MFG Kester

Hallo,

ich würde auch erstmal mit dem Händler reden, vielleicht kommt er Dir ja irgendwie entgegen, den Beweis des Getriebenschadens vor der Übergabe wirst Du nicht erbringen können ( genausowenig wie der Händler den Gegenbeweis innerhalb der ersten 6 Monate )

Gruß FE64

am 8. Oktober 2015 um 13:00

Hallo,

Mir ist ähnliches passiert, habe das Auto mitte März gekauft. Einen Ford Focus mk3 mit Powershift und 53.000km. Im Mai habe ich dann bemängelt das dass Getriebe bei hoher Last durchrutscht, damals wurde mir versichert das ist in bestimmmten Situationen "normal". Jetzt steht das Auto wieder in der Werkstatt und mir wurde gesagt ich habe einen Getriebeschaden. Liegt die Beweislast jetzt bei mir da ich im 7 monat nach dem Autokauf bin, oder liegt da das Datum der ersten Beanstandung zu Grunde?

Würde mich über Antworten freuen

Stefandad und Benewi: Beweislast liegt jetzt bei euch. Evtl. Kulanz, siehe Beitrag von Rotherbach. Rechtlich leider keine Chance.

Gruß, Zelirodu

am 8. Oktober 2015 um 16:23

Fühle mich da wirklich verarscht, es gab die Vermutung ja von mir das es beschädigt ist, da wird man so lange besänftigt bis die 6 monate rum sind und dann soll man zahlen.

Wieso hast dir nichts schriftliches geben lassen ? Manchmal muss man auch selber in die Tasche greifen und mal anschauen lassen.

am 9. Oktober 2015 um 4:27

Hatte ich vergessen, das ganze wurde damals schriftlich festgehalten bei meinem Ford Partner.

Neues: Ford Werkstatt hat mir nahe gelegt den Händler anzuzeigen, da sogar ein Profi aus Köln gestern belegt hat das es nicht von mir kommt. Anwalt ist eingeschaltet und Beweislast liegt beim Händler. 6 Monate Frist wurde eingehalten durch meine Beanstandung mitte Mai. Ich halte euch auf dem laufenden

Donerstag um 15:30 wusstest Du noch nicht was Du tun sollst, Freitag um 6:27 Uhr ist schon alles geklärt. Respekt, Respekt!

Da sieht man, Einstein hatte Recht. Zeit ist keine Konstante.

Einstein hatte Recht:

Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die Dummheit der Menschen. Aber beim Universum ist er sich noch nicht so sicher.

:-)

am 12. Oktober 2015 um 17:30

In diesem Fall kommt noch die Kosntante "Fleiß" dazu. Habe ab 16 Uhr bis fast 19 Uhr am Auto rumgeschraubt und mit Tests wie Softwareupdate, Aktoren Reset und Testen der Qualität des Getriebeöls festgestellt das ein Tausch der Kupplungseinheit nicht vermeidbar ist. Und ach nach dem Informieren des Schon eingeweihten Anwalts von mir am gleichen abend wurde von diesem am nächsten morgen schon um kurz nach sechs beantwortet.

Somit geht es hier nicht um die Konstante Zeit sondern einfach um ein kleines Wunder das ich erlebt habe.... Es nennt sich Kundenfreundlichkeit und auch in einer gewissen Weise auch Menschlichkeit die doch noch herrscht. Ohne die große hilfe des FFH's, der mir wirklich ohne auch nur mit der wimper zu zucken geholfen hat und seine Freizeit dafür geopfert hat. Und auch der Anwalt ist entweder sehr fleißig oder leidet unter schlaflosigkeit.

@phaetoninteressent: Die Freundlichkeit die ich erleben durfte die letzten Tage wäre auch hier manchmal wünschenswert, es erleichtert den Umgang mit anderen Menschen ungemein, aber das ist natürlich jedem selbst überlassen.

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