Klare Sachlage, Kein Geld seit über 6 Monate
Hallo Motor-Talk Freunde,
ich hatte vor über ein halbes Jahr einen Verkehrsunfall gehabt. Der Unfallgegner hatte seine Haftpflichtversicherung zufälligerweise bei dem gleichen Versicherer wie ich. Der ältere Herr fuhr mir in die hintere Stoßstange rein und das obwohl ich seit mehreren Sekunden an einer roten Ampel stand. Also kein klassischer Auffahrunfall. Er entschuldigte sich für seine Unachtsamkeit und gab den Verstoß vor der hinzugezogenen Polizei zu und wurde auch ohne weiteres von der Polizei als Unfallverursacher ermittelt. Ich bevollmächtigte einen Rechtsanwalt, meine Interessen in Sachschaden und Schmerzensgeld zu vertreten. Alle Briefe des Anwaltes blieben bis heute unbeantwortet, sodass es an Zeit ist zu Klagen, wie der Rechtsanwalt mitteilte. Allerdings verlangt er von mir, alleine für die Einreichung der Klage in Bezug auf das Schmerzensgeld, einen Kostenvorschuss in Höhe von knapp 900€, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht rechtsschutzversichert gewesen bin. Ich habe das Geld nicht und werde es auch nicht in einem Jahr haben, da ich Geringverdiener bin. Muss ich jetzt deshalb auf mein Recht verzichten, weil ich sozusagen Pech habe?
Ich habe das Gefühl, dass der Rechtsanwalt es zum Gericht kommen lassen will, damit er mehr Geld dran verdient.
Wie ich zu meiner Unterstellung komme?
Er macht bei der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten geltend und nicht den viel wenigeren Wiederbeschaffungswert, obwohl das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Und was das Schmerzensgeld anbelangt, so fordert er von der gegnerischen Versicherung, eine Summe von knapp 9000€. Ich war 6 Wochen krankgeschrieben und hatte mir den Rücken, sowie mein Schulter+das linke Knie verletzt und eine HWS Distorsion gehabt.
Die gegnerische Versicherung, die zugleich mein Haftpflichtversicherer ist, wie ich bereits oben erwähnt habe, hebt die Versicherungsbeiträge weiterhin von meinem Konto ganz normal ab, als ob nie irgendwas gewesen wäre.
Der Tüv ist jetzt abgelaufen und ich kann den Wagen nicht zum neuen Tüv übergeben, da der Schaden noch nicht repariert ist.
Gruß
Joe
Beste Antwort im Thema
WBW 3500€
Restwert 200€
Die VS bezahlt die Reparaturkosten in Höhe von 6200€.
Haben wir den 1. April?
68 Antworten
tja, dazu fällt einem dann nicht mehr viel ein außer das zu sagen bleibt, dass dies nicht der wahre grund ist.
den behält die versicherung anscheinend für sich. Die Begründung ist hanebüchen.
Einen anderen Grund haben Sie mir nicht mitgeteilt. Es wurde mir letztlich als Grund nur mitgeteilt, da Sie den Schaden leider nicht regulieren werden, da das Gutachten drei Monate nach dem Unfall eingereicht worden ist und sie somit vom Gesetz her, von der Schadensregulierung befreit sind. In Bezug auf das Schmerzensgeld wollten Sie keine Stellungnahme machen. Sie werden dem Anwalt morgen, damit es auch "schnell" geht, per Fax darüber unterrichten.
Und es war "nur" die Vertretung.
Ich habe gerade nochmal nachgeschaut.
Falls es was bringt. Der Gutachter hat das Auto am 07.05.2015 und dann nochmal in der Werkstatt am 09.05.2015 besichtigt, da er die Stoßstange abgebaut haben wollte.
Der Auftrag wurde von mir noch am selben Tag des Unfalles gegeben, was er auch in seinem Gutachten bestätigt.
Zitat:
@amareno84 schrieb am 7. Oktober 2015 um 17:29:35 Uhr:
Es wurde mir letztlich als Grund nur mitgeteilt, da Sie den Schaden leider nicht regulieren werden, da das Gutachten drei Monate nach dem Unfall eingereicht worden ist und sie somit vom Gesetz her, von der Schadensregulierung befreit sind.
Mittlerweile sollte es sich sogar unter den Sachbearbeitern die kein Jura studiert haben herumgesprochen haben, daß Schadenersatzansprüche 3 Jahre zum Ende des Jahres des Schadensereignisses geltend gemacht werden können.
Wenn ich das hier so verfolge, dann verarschen die Dich von hinten bis vorne.
Und wenn da dein Anwalt nichts unternimmt, hat er von der Sache auch wenig bis keine Ahnung.
Hoffentlich hast Du da keinen erwischt, der nur Unterschriften beglaubigen kann.
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naja, wie gesagt: es kann durchaus sein, dass die versicherung ab einem gewissen grad sich außerprozessual nicht mehr einigen möchte, so dass es strategisch "unklug" wäre, die wahre Gründe zu offenbaren. Die hebt man sich dann für den Prozess auf und der Kläger soll ja nicht auf die Argumentation "vorbereitet" werden.
Es ist natürlich quatsch, dass sie nicht zahlen müssen, aber irgendetwas denkt sich die versicherung schon dabei.
Es scheint einiges im Argen zu leigen.
gruß
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 7. Oktober 2015 um 17:57:45 Uhr:
naja, wie gesagt: es kann durchaus sein, dass die versicherung ab einem gewissen grad sich außerprozessual nicht mehr einigen möchte, so dass es strategisch "unklug" wäre, die wahre Gründe zu offenbaren. Die hebt man sich dann für den Prozess auf und der Kläger soll ja nicht auf die Argumentation "vorbereitet" werden.Es ist natürlich quatsch, dass sie nicht zahlen müssen, aber irgendetwas denkt sich die versicherung schon dabei.
Es scheint einiges im Argen zu leigen.
gruß
Meines Erachtens ist das so ohne weiteres nicht möglich. Wenn es nämlich zum Prozess kommt, nur weil die Versicherung den "wahren" Grund aus "strategischen" Gründen verschweigt, dann verursachen sie unnötig Kosten, die evtl. hätten vermieden werden können, wenn man den Geschädigten vorher damit konfrontiert hätte bzw. darüber unterrichtet hätte. Ich habe das Geld soeben von meinem Schwiegervater ausgeluehen bekommen, sodass ich kein Problem mehr damit habe, es zum Prozess kommen zu lassen.
Die außergerichtlich Aufklärung seitens der Versicherung ist nicht nötig.
Sowohl Deine Anwalt als auch die Versicherung müssten noch nicht mal außergerichtlich koresspondieren.
Es gibt keine Verpflichtung hierzu - dein Anwalt könnte auch direkt den Klageweg gehen; es gehört aber zu den Geflogenheit im Zivilrecht.
wenn die klageschrift von deinem anwalt am Gericht eingereicht wird, wird sich schon zeigen auf welchen Gründen die eine Klageerwiderung aufbauen.
Gruß
Ich möchte mich auch mal äußern. Ich habe keine Ahnung von Versicherungen etc. aber hatte das gleiche Problem, allerdings ohne Anwalt.
Ich bin vor jahren nach der Arbeit an der Ampel gestanden (Rot) mir ist ein unbekannter Arbeitskollege hinten drauf, sodass er mich über die Kreuzung bis in einen Garten geschoben hat!
Mir ist nichts passiert nur bisschen Kopfweh.
Für mich war nachdem der Schock weg war die Sache klar. ER IST SCHULD. Polizei wollte nicht kommen... Erst als ich gesagt habe das andere Auto verliert irgendeine Flüssigkeit. Naja soweit so gut, alles aufgenommen, Aussage, Autos wurden abgeschleppt, Versicherung direkt angerufen. Ich weiß nicht mehr welche Versicherung er hatte.
Gutachter gekommen, da Totalschaden wiederbeschaffungswert irgendwas mit 5000€. Nach ca. 1 Monat hab ich da mal angerufen, was denn jetzt ist, Aussage von der Versicherung. Anwalt wurde eingeschaltet, irgendwas mit Teilschuld... ich war 20 und völlig ausser mir, geschockt, perplex etc. Ok den Typen in der Arbeit gesucht, siehe da, er hat gekündigt!!! (Wieder Schock, was soll ich tun usw.) Irgendwie an die Nummer gekommen, angerufen. (Sinnlos) Aussage von ihm, reden sie mit meinem Anwalt und aufgelegt. ( wieder mal geschockt )
Naja dann die ganze Firma abgeklappert ob jemand etwas gesehen hat und Riesen Glück ca. 20 Leute gefunden die im Bus auf der anderen Spur standen, Telefonnummern bekommen, der Versicherung das gemeldet, siehe da 5 Tage später war der Scheck da. Ich versteh bis heute noch nicht warum das nicht klar war... Ich war ja an der roten Ampel gestanden, was hätte ich tun sollen? Seitdem hab ich ne Versicherung für solche Fälle.
Vielleicht ist es in dem Fall auch so?
dein fall hat nichts mit diesem gemein.
kurz und knapp:
bei deinem fall war die haftungslage bist zur benennung der zeugen für die versicherung unklar.
dann hat die versicherung die haftungslage anders eingeschätzt und den schaden gezahlt.
Man darf immer nciht vergessen:
Die Verischerung ist am Unfall unbeteiligt, war nicht dabei, hat keine Ahnung was genau passiert. Sie ist auf die Aussagen der Beteiligten angewiesen. Wenn die Aussage nicht zu einander passen, dann ist es logisch dass sie eher der ihr näher stehenden person (versicherungsnehmer) glauben schenken, zumal sie nichts zu verschenken hat. Mal abgesehen davon das hierzu sogar vertraglich verpflichtet sind.
gruß
Ich habe kein Problem, habe ja gesagt das alles geklärt ist.
Ich dachte vielleicht ist das ja hier auch so, Schuldfrage nicht eindeutig etc.
Ich hab der Versicherung ja keinen Vorwurf gemacht, sie hat mir ja ohne Umwege gesagt Anwalt und Teilschuld... Den Tag darauf wusste ich ja das ich zeugen brauche. Danach ging alles fix. Ich kann mich noch an den Satz der Versicherung erinnern. Haben sie die Telefonnummern von den Zeugen? Ja! Nach der 5 ten, ok das reicht. Wird werden Ihnen einen Scheck schicken, schönen Tag noch.
Edit: Habe verstanden das es nicht das gleiche ist.
Zitat:
@amareno84 schrieb am 7. Oktober 2015 um 18:04:11 Uhr:
Ich habe das Geld soeben von meinem Schwiegervater ausgeluehen bekommen, sodass ich kein Problem mehr damit habe, es zum Prozess kommen zu lassen.
Mein Rat ist, den im Eingansbeitrag erwähnten Schmerzensgeldanspuch vorerst nicht gerichtlich geltend zu machen, da Streit um Schmerzensgeld oft eine Kostenfalle ist.
Schmerzensgeld kann innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall geltend gemacht werde, wobei es notwendig ist, dass der gesundheitliche Schaden unmittelbar nach dem Unfall medizinisch dokumentiert wurde.
Im übrigen scheint das Schmerzendsgeld recht hoch zu sein, wenn man Schmerzensgeldtabellen zum Vergleich heranzieht. Ist aber verständlich, da dadurch der Streitwert höher wird, was aber die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die geforderte Höhe gerichtlich nicht zuerkannt wird und damit der Geschädigte auch Rechtsanwaltskosten in entsprechendem Verhältnis zu tragen hat.
O.
Für mich sind das zu viele komische Dinge, als das die Sache stimmen kann.
- Alle Schreiben vom Anwalt werden angeblich von der Versicherung ignoriert.
- Anwalt fordert 6200,- € obwohl WBW nur 3500,- €. Es ist aber angeblich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
- Gutacher reicht das erstellte Gutachten erst 2 Monate später ein
- Versicherung will gar nicht zahlen, weil Gutachten erst 3 Monate nach dem Unfall eingereicht wurde.
- Threadersteller ist zufälligerweise Geringverdiener und kann nicht mal die 900,- € für den Anwalt vorstrecken.
- Das Auto von ihm selber ist 6 Monate nach dem Unfall immer noch angemeldet, obwohl es sich um einen Totalschaden mit Restwert von 200,- € handelt und die Reparaturkosten das doppelte vom WBW ausmachen.
Einer dieser Punkte kann ja mal sein.
Aber alle zusammen?
Ne, sorry.
Aber die Geschichte glaub ich so nicht!
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 7. Oktober 2015 um 18:43:19 Uhr:
Mein Rat ist, den im Eingansbeitrag erwähnten Schmerzensgeldanspuch vorerst nicht gerichtlich geltend zu machen, da Streit um Schmerzensgeld oft eine Kostenfalle ist.Zitat:
@amareno84 schrieb am 7. Oktober 2015 um 18:04:11 Uhr:
Ich habe das Geld soeben von meinem Schwiegervater ausgeluehen bekommen, sodass ich kein Problem mehr damit habe, es zum Prozess kommen zu lassen.Schmerzensgeld kann innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall geltend gemacht werde, wobei es notwendig ist, dass der gesundheitliche Schaden unmittelbar nach dem Unfall medizinisch dokumentiert wurde.
Im übrigen scheint das Schmerzendsgeld recht hoch zu sein, wenn man Schmerzensgeldtabellen zum Vergleich heranzieht. Ist aber verständlich, da dadurch der Streitwert höher wird, was aber die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die geforderte Höhe gerichtlich nicht zuerkannt wird und damit der Geschädigte auch Rechtsanwaltskosten in entsprechendem Verhältnis zu tragen hat.O.
Man kann auch die Höhe des Schmerzensgeldes in das Ermessen des Gerichtes stellen.
So ist das Kostenrisiko minimiert.
Zitat:
@olmo12 schrieb am 7. Oktober 2015 um 18:48:00 Uhr:
Für mich sind das zu viele komische Dinge, als das die Sache stimmen kann.- Alle Schreiben vom Anwalt werden angeblich von der Versicherung ignoriert.
- Anwalt fordert 6200,- € obwohl WBW nur 3500,- €. Es ist aber angeblich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
- Gutacher reicht das erstellte Gutachten erst 2 Monate später ein
- Versicherung will gar nicht zahlen, weil Gutachten erst 3 Monate nach dem Unfall eingereicht wurde.
- Threadersteller ist zufälligerweise Geringverdiener und kann nicht mal die 900,- € für den Anwalt vorstrecken.
- Das Auto von ihm selber ist 6 Monate nach dem Unfall immer noch angemeldet, obwohl es sich um einen Totalschaden mit Restwert von 200,- € handelt und die Reparaturkosten das doppelte vom WBW ausmachen.Einer dieser Punkte kann ja mal sein.
Aber alle zusammen?
Ne, sorry.
Aber die Geschichte glaub ich so nicht!
Was Sie glauben oder auch nicht, spielt hier keine Rolle.
Nicht alle Menschen haben wie Sie 900€ Mal so zum vorstrecken.
Warum stellt es für Sie ein Problem dar, dass das Auto noch angemeldet und gefahren wird? Ist doch besser für die gegnerische Versicherung. Sie können jederzeit das Auto besichtigen und evtl. ein Gegengutachten erstellen lassen.
Sie haben vergessen einen Punkt zu erwähnen: "Threadsteller hat auf einmal Geld von seinem Schwiegervater ausgeliehen bekommen".
Nur damit es klar ist: Ich bin Ihnen keine Rechenschaft schuldig und hören Sie auf meinen Thread hier zu vermüllen.
Anscheinend ist unsere Motor-Tallk Seite so beliebt, dass mittlerweile auch Versicherungssachbearbeiter hier "verdeckt rumgeistern". Ich habe in meinem Leben sehr viele nutzlose und unsachliche Kommentare hören und lesen müssen. Aber Sie haben alle bei weitem übertroffen und links hinter Ihnen liegen lassen.