Klare Sachlage, Kein Geld seit über 6 Monate
Hallo Motor-Talk Freunde,
ich hatte vor über ein halbes Jahr einen Verkehrsunfall gehabt. Der Unfallgegner hatte seine Haftpflichtversicherung zufälligerweise bei dem gleichen Versicherer wie ich. Der ältere Herr fuhr mir in die hintere Stoßstange rein und das obwohl ich seit mehreren Sekunden an einer roten Ampel stand. Also kein klassischer Auffahrunfall. Er entschuldigte sich für seine Unachtsamkeit und gab den Verstoß vor der hinzugezogenen Polizei zu und wurde auch ohne weiteres von der Polizei als Unfallverursacher ermittelt. Ich bevollmächtigte einen Rechtsanwalt, meine Interessen in Sachschaden und Schmerzensgeld zu vertreten. Alle Briefe des Anwaltes blieben bis heute unbeantwortet, sodass es an Zeit ist zu Klagen, wie der Rechtsanwalt mitteilte. Allerdings verlangt er von mir, alleine für die Einreichung der Klage in Bezug auf das Schmerzensgeld, einen Kostenvorschuss in Höhe von knapp 900€, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht rechtsschutzversichert gewesen bin. Ich habe das Geld nicht und werde es auch nicht in einem Jahr haben, da ich Geringverdiener bin. Muss ich jetzt deshalb auf mein Recht verzichten, weil ich sozusagen Pech habe?
Ich habe das Gefühl, dass der Rechtsanwalt es zum Gericht kommen lassen will, damit er mehr Geld dran verdient.
Wie ich zu meiner Unterstellung komme?
Er macht bei der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten geltend und nicht den viel wenigeren Wiederbeschaffungswert, obwohl das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Und was das Schmerzensgeld anbelangt, so fordert er von der gegnerischen Versicherung, eine Summe von knapp 9000€. Ich war 6 Wochen krankgeschrieben und hatte mir den Rücken, sowie mein Schulter+das linke Knie verletzt und eine HWS Distorsion gehabt.
Die gegnerische Versicherung, die zugleich mein Haftpflichtversicherer ist, wie ich bereits oben erwähnt habe, hebt die Versicherungsbeiträge weiterhin von meinem Konto ganz normal ab, als ob nie irgendwas gewesen wäre.
Der Tüv ist jetzt abgelaufen und ich kann den Wagen nicht zum neuen Tüv übergeben, da der Schaden noch nicht repariert ist.
Gruß
Joe
Beste Antwort im Thema
WBW 3500€
Restwert 200€
Die VS bezahlt die Reparaturkosten in Höhe von 6200€.
Haben wir den 1. April?
68 Antworten
Eine Versicherung, die Reparaturkosten von knapp 200% des WBW erstattet erhöht jetzt allerdings nicht unbedingt deine Glaubwürdigkeit hier...
Zu mindestens fehlen wesentliche Informationen zum Sachverhalt.
WBW 3500€
Restwert 200€
Die VS bezahlt die Reparaturkosten in Höhe von 6200€.
Haben wir den 1. April?
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 19. Oktober 2015 um 19:27:03 Uhr:
WBW 3500€
Restwert 200€
Die VS bezahlt die Reparaturkosten in Höhe von 6200€.
Haben wir den 1. April?
Nein, am 1. April erhöht der Restwertaufkäufer sein Gebot auf € 1.000,--🙂
Fachlich kann ich die Bezahlung des Sachschadens der Höhe nach auch nicht nachvollziehen, aber möglicherweise fehlen ja auch angaben. wie dem auch sei.
sei es wie es will, freut mich dass es passend ausgegangen ist.
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Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 19. Oktober 2015 um 22:38:55 Uhr:
Fachlich kann ich die Bezahlung des Sachschadens der Höhe nach auch nicht nachvollziehen, aber möglicherweise fehlen ja auch angaben. wie dem auch sei.sei es wie es will, freut mich dass es passend ausgegangen ist.
Mir ist nicht erklärlich, was da passen soll.
Es sei denn, eine ungerechtfertigte Bereicherung.
ich glaube schon unter dem Strich es passt. Möglicherweise wurden Schadenpositionen vom TE vermischt / zusammengefügt. Nutzungsausfall o.a. - Wie auch immer.
Dass ein RA für Verkehrsrecht etwas geltend macht, was nicht rechtens ist
UND
das ein Versicherung dann einfach noch blind zahlt (und der Sachverhalt ist eher trivialer Natur) nachdem sie sechs Monate "durchgehalten" hat,
halte ich doch für sehr unwahrscheinlich, so dass ich eher davon ausgehe, dass ersteres der Fall ist.
gruß
Zitat:
@sharock22 schrieb am 7. Oktober 2015 um 21:25:59 Uhr:
Glaubt ihr wirklich jemand sitzt daheim denkt sich ne Geschichte aus um die dann in einem Forum zu Posten?
Ob das hier so ist weiss ich nicht und daher unterstelle ich es nicht.
Aber ja, ich glaube das!
Edit: Nach Lesen der letzten Seite halte ich das allerdings auch beim TE für wahrscheinlich.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 19. Oktober 2015 um 22:56:35 Uhr:
ich glaube schon unter dem Strich es passt. Möglicherweise wurden Schadenpositionen vom TE vermischt / zusammengefügt. Nutzungsausfall o.a. - Wie auch immer.Dass ein RA für Verkehrsrecht etwas geltend macht, was nicht rechtens ist
UND
das ein Versicherung dann einfach noch blind zahlt (und der Sachverhalt ist eher trivialer Natur) nachdem sie sechs Monate "durchgehalten" hat,
halte ich doch für sehr unwahrscheinlich, so dass ich eher davon ausgehe, dass ersteres der Fall ist.gruß
Die Schadenpositionen wurden tatsächlich vermischt.
Ich habe für den Schaden nur den WBW bekommen (3.300 €). Hinzu kam der Nutzungsausfall, Pauschale, Ab- und Anmeldegebühren und irgendeine Entschädigung. Insgesamt 2.900€ mehr bekommen, als gedacht. Zumal ich bei meinem letzten Verkehrsunfall nur für zwei Wochen Nutzungsausfall bekommen habe. Der liegt aber Jahre zurück. Wie der Anwalt hier wesentlich mehr Nutzungsausfall rausgeholt hat, weiß ich nicht und ich frage auch da nicht nach. Jedenfalls hab ich das Auto abgemeldet und für 200€ verkauft. Mehr war nicht drinn und ich musste den Wagen unbedingt los werden.
Wer es glaubt oder auch nicht ist mir völlig Latte. Ich habe mein Geld erhalten, sogar mehr als ich eigentlich wollte und alles andere ist mir sc**** egal.
Auf die Unterstellungen, dass ich mich auf Kosten anderer bereichere, möchte ich hier nicht eingehen. Ich wurde Opfer eines Verkehrsunfall, mein Auto wurde beschädigt, meine Gesundheit geschädigt und ich habe mehr als 6 Monate gewartet, ohne Zoff zu machen. Ich habe nur das bekommen was mir zusteht und schließlich sind Versicherungen die letzten, die sich über den Tisch ziehen lassen und einen Betrag leisten, den sie nicht hätten leisten müssen. Sie wissen schon was sie machen und warum sie es machen.
So in den nächsten Tagen kommt das Verletztengeld und ich kann mir was gönnen für die Schmerzen, die ich ertragen musste und teilweise immer noch ertragen muss.
Gruß
Danke für die Richtigstellung und gute Besserung.