Klare Sachlage, Kein Geld seit über 6 Monate
Hallo Motor-Talk Freunde,
ich hatte vor über ein halbes Jahr einen Verkehrsunfall gehabt. Der Unfallgegner hatte seine Haftpflichtversicherung zufälligerweise bei dem gleichen Versicherer wie ich. Der ältere Herr fuhr mir in die hintere Stoßstange rein und das obwohl ich seit mehreren Sekunden an einer roten Ampel stand. Also kein klassischer Auffahrunfall. Er entschuldigte sich für seine Unachtsamkeit und gab den Verstoß vor der hinzugezogenen Polizei zu und wurde auch ohne weiteres von der Polizei als Unfallverursacher ermittelt. Ich bevollmächtigte einen Rechtsanwalt, meine Interessen in Sachschaden und Schmerzensgeld zu vertreten. Alle Briefe des Anwaltes blieben bis heute unbeantwortet, sodass es an Zeit ist zu Klagen, wie der Rechtsanwalt mitteilte. Allerdings verlangt er von mir, alleine für die Einreichung der Klage in Bezug auf das Schmerzensgeld, einen Kostenvorschuss in Höhe von knapp 900€, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht rechtsschutzversichert gewesen bin. Ich habe das Geld nicht und werde es auch nicht in einem Jahr haben, da ich Geringverdiener bin. Muss ich jetzt deshalb auf mein Recht verzichten, weil ich sozusagen Pech habe?
Ich habe das Gefühl, dass der Rechtsanwalt es zum Gericht kommen lassen will, damit er mehr Geld dran verdient.
Wie ich zu meiner Unterstellung komme?
Er macht bei der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten geltend und nicht den viel wenigeren Wiederbeschaffungswert, obwohl das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Und was das Schmerzensgeld anbelangt, so fordert er von der gegnerischen Versicherung, eine Summe von knapp 9000€. Ich war 6 Wochen krankgeschrieben und hatte mir den Rücken, sowie mein Schulter+das linke Knie verletzt und eine HWS Distorsion gehabt.
Die gegnerische Versicherung, die zugleich mein Haftpflichtversicherer ist, wie ich bereits oben erwähnt habe, hebt die Versicherungsbeiträge weiterhin von meinem Konto ganz normal ab, als ob nie irgendwas gewesen wäre.
Der Tüv ist jetzt abgelaufen und ich kann den Wagen nicht zum neuen Tüv übergeben, da der Schaden noch nicht repariert ist.
Gruß
Joe
Beste Antwort im Thema
WBW 3500€
Restwert 200€
Die VS bezahlt die Reparaturkosten in Höhe von 6200€.
Haben wir den 1. April?
68 Antworten
@hydrou
In meinem Thema geht es nicht darum, aber nicht desto Trotz, wenn du mein Themenstart liest, dann weißt du, dass ich keine Reparatur, sondern nur den Wiederbeschaffungswert haben wollte, der Anwalt aber die Reparaturkosten geltend gemacht hat.
Nehmen wir Mal an, ich würde das Auto in einer Werkstatt, mit einer Abtretungserklärung repariert bekommen. Soll ich das machen??? Wenn ja, dann würde mir ein Stein vom Herz fallen.. Vielen, vielen Dank für den Tipp.
Hallo,
mir erschließt sich das ganze irgendwie nicht.
Wenn die Sache so glasklar ist, dann dauert der Fall kein sechs Monate und schon garnicht bezogen auf den Sachschaden. Das man sich hinsichtlich der Schmerzensgeldhöhe ein wenig duelliert ist fast schon normal. Aber der Sachschaden ist doch schnell ausgezahlt.
Die Versicherung antwortet überhaupt garnicht? Das kann ich mir nicht vorstellen. Hast Du den Schriftverkehr des Anwalts mit der Versicherung in Kopie bekommen, sowie es ein seriöser Anwalt macht?
Wenn ja kann man durchaus mal anrufen und warum sie nicht antworten. Vielleicht erlebst Du ja Dein blaues Wunder! Aber zu keinen Aussagen zum Fall selbst hinreißen lassen. Es bei der simplen Frage belassen, warum sie dem Anwalt nicht antworten.
Gruß
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 6. Oktober 2015 um 18:23:11 Uhr:
Hallo,mir erschließt sich das ganze irgendwie nicht.
Wenn die Sache so glasklar ist, dann dauert der Fall kein sechs Monate und schon garnicht bezogen auf den Sachschaden. Das man sich hinsichtlich der Schmerzensgeldhöhe ein wenig duelliert ist fast schon normal. Aber der Sachschaden ist doch schnell ausgezahlt.
Die Versicherung antwortet überhaupt garnicht? Das kann ich mir nicht vorstellen. Hast Du den Schriftverkehr des Anwalts mit der Versicherung in Kopie bekommen, sowie es ein seriöser Anwalt macht?
Wenn ja kann man durchaus mal anrufen und warum sie nicht antworten. Vielleicht erlebst Du ja Dein blaues Wunder! Aber zu keinen Aussagen zum Fall selbst hinreißen lassen. Es bei der simplen Frage belassen, warum sie dem Anwalt nicht antworten.
Gruß
Ich danke dir von tiefstem Herzen,
denn du hast das, was mich um den Verstand bringt, genaustens wiedergegeben. Genau darum geht es mir. Und zwar nur darum. Ich möchte einfach nur wissen, warum keine Stellungnahme kommt.
Wobei, mir ist gerade was eingefallen, wieso Sie evtl. nicht leisten, aber das erklärt nicht, wieso Sie keine Stellung nehmen.
Ich glaube Sie leisten nicht, weil deren Versicherungsnehmer die Schuld bei der Polizei sofort eingeräumt hat und meines Erachtens darf man dies nicht. Warum ich als Geschädigter drunter leiden muss, bleibt mir aber ein Rätsel.
Der Anwalt ist ein Fachanwalt für Medizin- und Verkehrsrecht. Es liegt kein Schriftverkehr vor, da die Versicherung nicht antwortet. Die Briefe die er abgeschickt hat, wurden mir aber jedes Mal als Abschrift zugesandt.
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Zitat:
@amareno84 schrieb am 6. Oktober 2015 um 18:12:38 Uhr:
@olmo12
Wer sind Sie und was wollen Sie von mir?
Ich bein ein netter User, der seine freie Zeit damit verbringt dir zu helfen.
Mein Tipp:
Einfach mal den Telefonhörer in die Hand nehmen und bei der Versicherung anrufen.
Da tun sich manchmal welten auf.
Zitat:
@olmo12 schrieb am 6. Oktober 2015 um 18:45:20 Uhr:
Ich bein ein netter User, der seine freie Zeit damit verbringt dir zu helfen.Zitat:
@amareno84 schrieb am 6. Oktober 2015 um 18:12:38 Uhr:
@olmo12
Wer sind Sie und was wollen Sie von mir?Mein Tipp:
Einfach mal den Telefonhörer in die Hand nehmen und bei der Versicherung anrufen.
Da tun sich manchmal welten auf.
Ok,
ich werde es einfach ausprobieren. Und dann teile ich morgen hier mit, was sie gesagt haben.
Die Begründung von Dir kann nicht sein, weil keine Leistungspflicht im Innenverhältnis gegeben sein muss. Der Versicherer muss die gegenüber leisten. (117 VVG)
Der Gesetzgeber kann das natürlich viel besser ausdrücken als ich. Kein wunder der brauch ja auch Jahre für ein Gesetz:
Zitat:
117 VVG: Leistungspflicht gegenüber Dritten
(1) Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen.
Zu deutsch:
Hat er die Prämie nicht gezahlt oder andere Obliegenheiten nicht erfüllt, so bleibt die Leistungspflicht Dir gegenüber bestehen. Der Versicherer holt sich dann das Geld vom Versicherungsnehmer zurück.
Dir konkrete von Dir angesprochene vermeidliche Obliegenheit (Schuldzugeständnis) wäre ein unzulässige Obliegenheit. Der Gesetzgeber diktiert in §5 I KfzPflVV dem Versicherer, was er für vertragliche Obliegenheiten in der Kfz- Haftpflichtversicherung vereinbaren darf.
Gruß
Wenn du nur den WBW abzgl. Restwert haben wolltest, dann ist das natürlich dein Problem, wenn du mit dem Geld reparieren willst. Das kann der Versicherung aber egal sein, was du mit dem Geld vorhast. Jetzt ist es aber eh zu spät, das Auto in die Werkstatt zu bringen, weil du fiktiv abrechnen wolltest.
Nur macht es dann keinen Sinn, den Anwalt zu beauftragen, die Reparaturkosten einzufordern. Und da dir ja alle Schreiben des Rechtsanwaltes als Kopie zugingen, verstehe ich noch nicht, warum du nicht spätestens dann den Rechtsanwalt darauf hingewiesen hast, dass er in deinem Auftrag handelt und daher auch deine Anweisungen zu befolgen hat und nicht sein eigenes Ding durchziehen soll.
Wer hat denn das Gutachten beauftragt? Und welche Summen stehen im Gutachten?
Sowas hab ich in 30 Berufsjahren als Vers.-Makler nie gehört. Da passt doch etwas nicht.
Sehe ich auch so.
Wieder eine komische Geschichte hier, bei der viel nicht zusammen passt.
mag sein, hilft dem TE jetzt aber nicht weiter.
Auch bringt es wenig ihm lügen oder auslassen von tatsachen zu unterstellen, zumal er wenn tatsächlich Sachen verschweigt, dies er vielleicht deshalb tut, weil es nicht sagen möchte; dies müssten wir dann auch akzeptieren. jeder so wie er mag.
einfach die fragen beantworten unter berücksichtigung der gegeben daten.
wenn die daten unvollständig sind, sind halt ggf. die Folgerungen unvollständig / falsch. Aber das ist ja bekannt.
Zitat:
@amareno84 schrieb am 6. Oktober 2015 um 17:14:05 Uhr:
Sie "dürfen" sich aber 6 Monate und mehr, Zeit lassen, eine gerechtfertigte Forderung zu leisten oder nicht.
welche gerechtfertigte Forderung?
Wenn dein Rechtsanwalt die gut sechstausend Euro Reparaturkosten einfordert, ist das keinesfalls eine gerechtfertigte Forderung.
Wenn die Versicherung merkt, dass sie es mit einem (sagen wir mal: ) ungeschickten Anwalt zu tun hat, kann ich mir schon vorstellen, dass sie auf die Ansage "ich will 6.200 Euro!" nicht etwa antworten "wir zahlen aber nur 3.300 Euro!" sondern schlicht und ergreifend sagen "nö, is nich."
Dass die Versicherung überhaupt nicht antworte ist aber eher unwahrscheinlich...
Nach deiner Schilderung glaube ich jedenfalls, dass erstmal der Anwalt ein paar Fragen beantworten sollte.
Ein Anwalt hat es heutzutage ja nicht mehr leicht in Deutschland...
Wenn er dann endlich mal ein Mandat hat, kann er ruhig mal Scheixxe bauen, sein Geld bekommt er in jedem Fall.
Ist in anderen Ländern besser gelöst, da gibt es nur Kohle bei Erfolg.
Ich verstehe nicht die Ein oder Andere Unterstellung. Wenn ich etwas verschweigen würde, dann bräuchte ich doch nicht hier um einen Ratschlag zu bitten, da mir dann bewusst wäre, worin das Problem liegt.
Habe soeben mit der Versicherung telefoniert. Sie haben sich für die Verspätung entschuldigt und mir mitgeteilt, dass sie den Schaden nicht regulieren werden, da das Gutachten erst in Juli bei denen einging, der Verkehrsunfall sich aber drei Monate zuvor, also im April ereignet hat. Sie werden cen Anwalt morgen per Fax darüber unterrichten.
Gruß
Joe