Klappenauspuff bei gedrosselter Maschine
Hallo zusammen,
Ich blicke bei den ganzen regelungen und Vorschriften für Klappenauspuffanlagen nicht durch und bin auch neu in der ganzen Thematik.
Ich würde mir gerne eine Harley zulegen und da darf natürlich der Sound nicht fehlen. Da ich nur A2 machen kann muss ich die Maschine drosseln oder gedrosselt erwerben.
Beim Harley Händler meines vertrauens wurde mir gesagt das ich auf eine gedrosselte Maschine keine jekyll anlage draufmachen darf wegen fehlender Gutachten etc.
Online habe ich dann gebrauchte harleys gesehen die gedrosselt sind und eine solche anlage mit zulassung etc haben, leider aber nicht das modell welches ich gern hätte.
Zu meiner frage, wäre es möglich ein gebrauchtes Bike mit jekyll anlage zu drosseln?
Bzw würde durch das drosseln die Betriebserlaubnis der Auspuffanlage erlöschen?
Für andere Vorschläge bezüglich soundverbesserung bin ich ebenso offen.
vielen dank im voraus
18 Antworten
Frag den TÜV.
Zitat:
@lucaselclavo schrieb am 13. April 2022 um 11:20:19 Uhr:
Zitat:
@cyclone001 schrieb am 13. April 2022 um 06:52:38 Uhr:
Fahr doch einfach mal zu einem TÜV Prüfer deines Vertrauens, der auch 21er Abnahmen machen darf und sprich mal mit ihm über dein Thema. Was nützt es sich den Kopf vorher zu zerbrechen? Im Endeffekt muss der Hocker nach der Drosselung doch sowieso abgenommen werden und in dem Zuge kann er doch gleich die Klappenanlage mit eintragen. Wie schon geschrieben wurde, was spricht dagegen, der Hocker wird durchs Drosseln eher leiser denn exorbitant zu laut. Wenn der Prüfer mit deinem Vorhaben d´accord geht, kauf dir ne Spule, drossel die und lasse von ihm abnehmen.Problem ist das es nicht für jedes Modell bzw BJ ein gutachten für die Auspuffanlage bei drosselung gibt, wollte eigentlich eine Low Rider s bei Harley direkt holen, da wäre es zb nicht möglich im gedrosseltem Zustand nen Klappenauspuff zu verbauen
Gerade weil es kein Gutachten für gedrosselte Maschinen gibt, sollst du ja VORHER zum TÜV Prüfer fahren und mit ihm reden. Es gibt §19.3 Abnahmen, bei denen ein fahrzeugspezifisches Teilegutachten verwendet und eingetragen wird und es gibt Einzelabnahmen nach §21, bei denen ein Gutachten für ungedrosselte Maschinen oder eine ABE als Arbeitsunterlage fungieren kann und es dann im Ermessen des Prüfers liegt, ob er dir das einträgt. Wenn er das machen würde, steht doch deinem Vorhaben nichts im Weg. Davon abgesehen, dass du eh ne §21er machen musst, da die Drosselung eine Bauartveränderung darstellt und abgenommen werden muss. Danach musste zum Strassenverkehrsamt und neue Papiere erstellen lassen, da deine Betriebserlaubnis nach einer 21er erloschen ist und zur Wiedererlangung eben der Termin beim STVA von Nöten ist.
und nachdem Du nicht mehr gedrosselt fahren musst das Ganze von vorn.
Da Du ja erst "Einsteiger" bist, kauf Dir den Hobel der Dir gefällt, fahr bis Du ohne Drossel darfst und mach dann den Schritt zur Klappe, wenn Du nicht inzwischen sowieso nen anderen Hobel im Kopf hast.
Oder vergiss das mit der Kombi Drosselung/Klappenauspuff solange bis du mit voller Leistung fahren darfst. Die Wahrscheinlichkeit dass du in den zwei Jahren kontrolliert wirst und das mit der Kombi auffällt, ist sehr gering. Wie mein Vorredner schrieb, ansonsten machst das in 2 Jahren wieder Rückwärts. Da würde ich es drauf ankommen lassen. Die Jekill gab/gibt es ja für die unterschiedlichen E-Klassen von/bis Cui, bei meiner Softail von 96 bis 110 Cui. Und ich wüsste nicht das da iwas anders ist am Topf/Mechanik/Durchmesser.