Klage gegen Daimler wg. Verwendung einer verbotenen Abschaltvorrichtung im W211 E 300 Bluetec
Ich habe vor ca. 2 Wochen Klage gegen Daimler beim Landgericht Stuttgart eingereicht wg. Verwendung einer verbotenen Abschalteinrichtung.
Anträge:
Rückgabe meines Fahrzeugs gegen Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises plus Zinsen seit Kaufdatum, evtl. Anrechnung des Nutzungsvorteils.
Fahrzeug:
W211 E300 Bluetec (Motor OM642)
Abgas-Norm: ursprünglich EURO 4, seit Januar 2019 umgeschlüsselt auf EURO 5
EZ 06/2009
aktueller Kilometerstand ca. 118.000 km
Ich habe vor der Kaufentscheidung ca. 12 Monate recherchiert, welches Fahrzeug ich kaufen werde. Da ich den Kauf eines Fahrzeugs der gehobenen Mittelklasse und besonders eines Diesels als langfristige Investition behandele (ich gehöre nicht zur Fraktion der Fahrzeug-Schnellwechsler!), habe ich mir im Hinblick auf immer strenger werdende Abgas-Auflagen für den seinerzeit von Daimler als "saubersten Diesel der Welt" propagierten E300 Bluetec entschieden.
Ich bin sowas von "angepisst", daß Daimler auch in meinem Fahrzeug offenbar eine verbotene Abschalteinrichtung verwendet (Thermofenster)...siehe drei bisher (wg. Berufung durch Daimler) noch nicht rechtswirksam gewordene Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart.
Beste Antwort im Thema
Es ist doch sehr heiß in Deutschland! Aber da ist solch ein Post richtig gut!
Meine Ärztin hat mir lachen verordnet und über dieses Post konnte ich lachen, so richtig aus dem vollen heraus, hat das gutgetan!
Taxifahrer dieser Welt, verklagt Daimler auf Rücknahme eures W211ers, die geben Euch allen bestimmt ein nigel nagel Neues der Baureihe W 213, vorzugsweise natürlich auch einen S213 mit allem drum und dran als Entschädigung.
Euch allen ein schönes sonniges Wochenende. Und passt mit den Drogen bei dieser Hitze auf!
256 Antworten
Zitat:
@Andimp3 schrieb am 12. Juli 2019 um 11:48:57 Uhr:
Auch der Link hier hat nichts damit zu tun dass hier ein Euro 4 - Fahrzeug gekauft wurde... es bleibt lustig.Das Bosch die Schuld am Dieselskandal trägt sehe ich übrigens keineswegs so - Automibilhersteller werden ganz sicher gewusst haben was sie da in Auftrag gegeben und eingekauft haben.
Nun, das stimmt nicht!
Lesen hilft manchmal.😉
Mein Fahrzeug war von Anfang an ab Werk mit einer EURO 5-Abgasbehandlung ausgerüstet und hat mit den von Daimler für die Typzulassung beim KBA angegebenen Abgaswerten sogar die EURO 6b-Norm deutlich unterschritten!
Der Grund, daß es bei der Erstzulassung als EURO 4 eingetragen wurde liegt alleine daran, daß zum Zeitpunkt der Typzulassung die EURO 5 & EURO 6 Vorschriften noch nicht vorlagen. Inzwischen habe ich mein Fahrzeug Anfang dieses Jahres auf EURO 5 umschlüsseln lassen.
Juristisch hätte es m.E. aber auch keine Auswirkung, wenn es sich um ein "echtes" EURO 4-Fahrzeug handeln würde, da auch für EURO 4 eine "Abschalteinrichtung" verboten ist.
Zitat:
@Andimp3 schrieb am 12. Juli 2019 um 11:48:57 Uhr:
Auch der Link hier hat nichts damit zu tun dass hier ein Euro 4 - Fahrzeug gekauft wurde... es bleibt lustig.Das Bosch die Schuld am Dieselskandal trägt sehe ich übrigens keineswegs so - Automibilhersteller werden ganz sicher gewusst haben was sie da in Auftrag gegeben und eingekauft haben.
Stimmt, gebe ich dir Recht. Jedoch wäre das alles nicht passiert, wenn Bosch so etwas nicht angeboten hätte. Ist wie mit den Drogen. Der eine verkauft es und der andere nimmt es ab. Darum sind auch beide Schuld und nicht nur einer.
Zitat:
@chruetters schrieb am 12. Juli 2019 um 13:12:56 Uhr:
Zitat:
@Andimp3 schrieb am 12. Juli 2019 um 11:48:57 Uhr:
Auch der Link hier hat nichts damit zu tun dass hier ein Euro 4 - Fahrzeug gekauft wurde... es bleibt lustig.Das Bosch die Schuld am Dieselskandal trägt sehe ich übrigens keineswegs so - Automibilhersteller werden ganz sicher gewusst haben was sie da in Auftrag gegeben und eingekauft haben.
Stimmt, gebe ich dir Recht. Jedoch wäre das alles nicht passiert, wenn Bosch so etwas nicht angeboten hätte. Ist wie mit den Drogen. Der eine verkauft es und der andere nimmt es ab. Darum sind auch beide Schuld und nicht nur einer.
Mit den Drogen machen wir es uns jetzt aber etwas einfach oder? Niemand zwingt einen diesen dreck zu nehmen. Hatte noch nie einen der sagte der Dealer hielt mir die Knarre an den Kopf um es von ihm zu nehmen.
Leute
zunächst Hochachtung für die Mods dass sie diesen Fred wieder eröffnet haben. Ob das eine gute Idee war...?
Ich möchte niemand in Schutz nehmen, schon gar vom Wettbewerb, aber wie lautet denn konkret der Vorwurf?
- war dies eine sog. Turn-Key Applikation in der Bosch die Verantwortung für die volle Emission-Konformität trug? Wer dies weiß soll sich bitte melden, die anderen bitte schweigen...
- zu der Zeit war es üblich und auch sinnvoll dass für den Entwicklungsablauf Schalter bereit gestellt wurden um gewisse Funktionen zu deaktivieren um z.B. eine DPF Regeneration zu unterdrücken die man aus Vergleichsbarkeitsgründen nicht sehen möchte sondern separat betrachtet. Diese können einfach deaktiviert werden. Wer ist jetzt verantwortlich: der der den Schalter in der SW zur Verfügung stellt oder der der dies offiziell zertifiziert in Serie bringt?
- hier geht es um Fahrzeuge die gute 10 Jahre alt sind und den wesentlichen Teil Ihrer Wertschöpfung bereits eingefahren haben. So sieht es zumindest idR die Rechtsprechung. Das Argument dass ein gut gewartetes Fahrzeug weit länger halten kann, interessiert dort niemanden (aus eigener Erfahrung!). Soll heißen, in Fall einer Klage dürfte der Restwert und damit Schadenshöhe eher niedrig eingestuft werden
- die ganze Abgasgesetzgebung war zu dieser Zeit in einigen wichtigen Details noch relativ weich. So war z.B. ein Abschalten der Abgasrückführung außerhalb der Testzyklus (bis 120 k/mh) völlig legal. Dies wurde bereits vor 10 Jahren erkannt und Dinge wie WLTP und RDE gestartet, nur mahlen die Mühlen eines ursprünglich weltweit angesetzten Projekts langsam und wurde erst ab 2017 effektiv eingeführt. Kann man dann den Personen die sich nach dem damaligen Gesetzesstand völlig konform verhalten haben, einen Vorwurf machen?
Wie gesagt, ich will hier niemanden verteidigen, aber man sollte schon die Fakten beachten. Bislang ist erst ein Hersteller (mit Derivaten) überführt dass er definitiv unerlaubte Abschaltvorrichtungen verwendet hat. Alles andere bewegt sich im Rahmen der Unschärfe der Gesetzgebung vor 2017. Wer jetzt seitens der Politik Betroffenheit heuchelt, der muss sich die Frage gefallen lassen warum all dies nicht früher nachdrücklich verfolgt wurde. Die den Herstellern ausschließlich
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um den Satz abzuschließen:
Die den Herstellern oder den Lieferanten ausschließlich zuzuordnen ist unfair. Leider ist die ganze Diskussion in der Öffentlichkeit weit mehr von Emotionen als von Fakten geprägt.
Danke!
Ich halte die ganze Diskussion wegen vermeintlichen Betrug etc für Unfug. Irgendjemand will E-Mobilität mit aller Gewlat durchdrücken. Wissenlich, dass dies keine allgemeine Lösung ist und auch nicht sein kann. Schon gar nicht vor dem Hintergrund der gerade aufkommenden CO2-Steuer.
Ganz ehrlich, ich wäre sogar dafür, dass man die AKWs wieder einschaltet.
Das Müllproblem haben wir da sowieso ..., da machen es ein paar Tonnen mehr auch nichts aus.
Aber es würde die Stromnetze entlasten und würde Zeit schaffen mit den nicht erforderlichen Abschreibungen die Regenerativen Energien auszubauen.
Was die "Schalter" im Auto betrifft, mit denen man die Abgasbehandliung verändern kann.
Die Antwort ist doch ganz einfach.
Wenn ich einen Motor entwickeln möchte und entsprechende Nachbehandlungssysteme dazu, dann muss ich ja wissen wie sauber der Motor in seiner Grundauslegung ist. Nur dann kann man das Gesamtsystem richtig auslegen/dimensionieren, dass es später beim Kunden auch über Jahre hinweg richtig funktioniert.
Und dann gibt es ja auch nicht nur den Fall, dass ein System fehlerfrei funktioniert. Was ist, wenn der Marder ein Kabel durchbeißt oder ein Sensor einen Fehler hat und der DPF sih langsam zusetzt. Auch da muss das Auto mit umgehen können, geeignete Fehler ablegen und den Fahrer ggfs. warnen. Das mus bei 40 Grad funktionieren, aber auch bei minus 25 Grad.
Es müssen also Funktionen vorhanden sein, dass man alle Eventualitäten gezielt testen kann. Das bestellt der Motorhersteller/Autobauer bei den Liefranten, die die Motorsteuergeräte programmieren.
Diese Mechanismen zur Beeinflussung sollten im Kundenfahrzeug natürlich entweder abgeschaltet sein oder gänzlich fehlen. Da glaube ich persönlich auch nicht so wirklich dran, dass Mercedes auf Prüfständen ein anders Kennfeld für die Motoren fährt wie auf der Straße.
Aber selbst wenn die noch eine Prüfstandserkennung hätten, so ist diese nicht per se verboten. Verboten ist, dass die Abgasnachbehandlung auf dem Prüfstand anders ist wie auf der Straße. Sobald ich beim TÜV stehe und die machen einen Premsentest muss das Auto wissen, dass die abweichendne Raddrehzahlen vorne/hinten kein Fehler sind oder durch eine abgerissene Achse durch einen Unfall fußen.
Auch die temperaturabhängige Veränderung der Abgasnachbehandlung steht in der EU4/5 Verordnung. Da steht für PKW keine Vorgabe bei welchen Temperaturen wie viel reduziert werden darf. Nur bei der Mindesttemperatur (ich glaube es waren so 20 Grad) muss diese vollständig funktionieren.
Komisch ist nur, dass für LKW andere Vorgaben existieren - da gibt es soweit ich das in Erinnerung habe keine Diskussion -die muss immer voll funktionieren. Hat da etwas die EU-Politik bei den Vorgaben gepennt? Warum ist das denn so wie es da gerade steht? Möglicherweise liegt es an den unterschiedlichen Lastkollektiven bei LKW- und PKW-Motoren, dass bei LKWs die Abgasnachbehandlung auch bei 0 Grad vollständig funktionieren kann, die gleiche niedrige Temperatur bei PKW aber zu Problemen führt, weil die Fahrzustände bei PKW sehr viel anders seind.
Aber im Nachgang zu behaupten, die Autohersteller haben betrogen, weil sie ein nicht näher definiertes Temperaturfenster ausnutzen ist absolute Heuchelei. Da wird die "Schukd" auf die Hersteller abgewälzt die sich im Rahmen der Vogaben bewegen. Gut, moralisch kann man da beliebig diskutieren, ob ein Hersteller bei 19 rad die Nachbehandlung abschaötet oder bis 0 Grad volle Abgasreinigung fährt. Aber af der revchtlichen Seite sind beide Varianten sauber.
Aber wo bleibt denn da die durch die EU angekündigte KBA-Auflage, die Werte der Fahrzeuge aktiv zu prüfen ... da hat die gesamte EU ziemlich gepennt. Das ist aber sicher NICHT Schuld der Hersteller sonder der Länder!
Und was die Tatsache betrifft, dass eine Typgenehmigung aus Land A in allen anderen EU-Ländern anerkant werden muss, hat auch andere Stilblüten hervorgebracht.
Beispiele:
Habe es nur bei guten Bekannten aufgeschnappt, kann es leider nicht belegen:
1. Wenn man bei einem Volvo den Ölmessstab zieht fährt das Auto nachher nbicht einwandfrei (oder gar nicht), weil man zuerst per Diagnose dem Auto sagem muss, dass alles wieder OK ist. Da wird wohl sehr viel überwacht und man kan wohl bei diversen Modell keine Wartung mehr selbst durchführen ohne Anschaffung eines Diagnosesystems.
2. Fiat hat einen Schutz eingebaut wonach man mit einem normalen Diagnosesystem nicht mehr ins Auto kommt. Man muss wohl dazu einen recht teuren zeitlich begrenzten zugang erwerben um ein Fahrzeug zu diagnostizieren. Das wiederspricht aus meiner Sicht durchaus der Vorgaben der EU-Verordnungen.
3. Fiat hat wohl einen Mechanismus eingebaut, der die Abgasnachbehandlung nach etwa 23 Minuten abschalet. Das ist knapp über der Zeit, die der damalige NEFZ-Zyklus dauert. Bei der Messung gemäß EU-Verordnung ist der Wagen sauber, kurz danach nicht mehr. Das wiederspricht aus meiner Sicht eindeutig der Vorgabe der EU-Verordnung (Einganserläuterung der Verordnung, nicht wortwörtlich🙂 "Ziel des Gesetzes ist die Reinhaltung der Luft und Schutz der Menschen und Umwelt"😉.
Aber da passiert hier gar nichts ... weil für die Einhaltung vermutlich Italien zuständig ist und nicht das KBA. Dafür hat man hier gerne auf die deutschen Hersteller.
Ich will nicht wissen, was bei Opel, Ford, BMW, Audi, Skoda, Seat, den Japanern und Koreanern, ... so aus dem Auspuff kommt.
Aber nur weil da noch nichts ans Tageslicht gekommen ist heißt das noch lange nict, dass bei denen alles gut ist.
Nicht falsch verstehen, mir ist Umweltschutz wichtig und ich finde es gut mit den Ressourcen der Erde nachhaltig umzugehen. Es reicht aber nicht, wenn ich das tue. Da müssen Vorgaben her die weltweit gelten und an die sich alle halten. Deutschland wird kein Klima retten -noch nicht einmal beeinflussen.
Die Lösung ist sicher nicht die Verteufelung der Verbrenner und das Hypen der Elektroautos. Das kann in Ländern mit VIEL mehr Sonne sinnvoll sein, momentan kommt hier bspw. keine Sonne durch.
Und so lange Deutschland den Strom nachts quasi verschenkt nach Österreich und Schweiz (die damit ihre Speicherkraftwerke füllen, Da könnte man auch mit schlechtem Wirkungsgrad Wasserstoff oder Methan produzieren für die Brennstoffzelle. Dann könnten wie wieder mal ein paar Tonnen Kupfer im Boden einsparen.
H
ganz schön viel Text :-)
Glücklicherweise ist das Thema ja mit Einführung der RDE Gesetzgebung vom Tisch nach der nun jeder Hersteller nachweisen muss dass sein System auch unter realen und wesentlich weiter gespannten Randbedingungen läuft. Lediglich Vollgas auf der AB wird nicht betrachtet, das ist angeblich zu gefährlich beim Testen - na ja.
Trotzdem klar der richtige Weg um diese unsägliche Diskussion zu beenden. Und man hat auch die Definition von "Abschaltvorrichtung" deutlich präzisiert. Eine Zykluserkennung war zwar auch schon nach der alten Gesetzgebung verboten, aber z.B die Abgasrückführung ausserhalb des Fahrzyklus (als jenseits von 120 km/h) auf Null herunterzufahren war völlig legal.
Das mit Fiat ist in der Tat eine riesens… Da die Fahrzeuge in Italien zertifiziert wurden, hätte der italienische Staat gegen Fiat vorgehen müssen. Das wollte man wohl nicht tun. Auf der anderen Seite: wie viele unseriöse Gasumbauer haben in der Vergangenheit irgendwelche mysteriösen Zertifikate aus Polen & Co verwendet, die nach EU Recht gültig sind sobald sie einmal ausgestellt wurden?
Die vorangegangenen philosophischen, moralischen und teils spekulativen Betrachtungen mögen zwar unterhaltsam sein, bringen das Thema aber nicht wirklich weiter.
Die Sache ist doch ganz einfach: ich wurde nicht zuletzt durch offizielle Veröffentlichungen der Daimler AG davon überzeugt, daß ich den damals saubersten Diesel der Welt erwerbe. Inzwischen habe ich ohne mein Verschulden Schäden erlitten:
1. einen überproportionalen Wertverlust meines Fahrzeugs
2. durch die Fahrverbote eine Einschränkung meiner Mobilität
Es mögen dafür natürlich mehrere Parteien (Politik, KBA, DUH, Bosch etc.) verantwortlich sein, aber direkt haftbar dafür kann ich nur die Daimler AG machen, die das Fahrzeug konzipiert, gebaut und in Verkehr gebracht hat; alles Andere wäre aussichtslos!
Vor diesem Hintergrund ist es nun Sache der Gerichte zu entscheiden,
1. ob ich geschädigt bin
2. ob Daimler dafür haftbar ist
3. Falls ja, was mir an Kompensation zusteht.
Falls sich jemand für die Beurteilung durch das Gericht interessiert, kann er/sie ja an der öffentlichen Verhandlung teilnehmen:
Az.: 28 0 241/19
Dienstag, 03.09.2019, 13:15 Uhr,
Sitzungssaal 027, EG, Urbanstraße 20, Stuttgart
Zitat:
@Esquire10 schrieb am 13. Juli 2019 um 20:14:03 Uhr:
Die vorangegangenen philosophischen, moralischen und teils spekulativen Betrachtungen mögen zwar unterhaltsam sein, bringen das Thema aber nicht wirklich weiter.Die Sache ist doch ganz einfach: ich wurde nicht zuletzt durch offizielle Veröffentlichungen der Daimler AG davon überzeugt, daß ich den damals saubersten Diesel der Welt erwerbe. Inzwischen habe ich ohne mein Verschulden Schäden erlitten:
1. einen überproportionalen Wertverlust meines Fahrzeugs
2. durch die Fahrverbote eine Einschränkung meiner MobilitätEs mögen dafür natürlich mehrere Parteien (Politik, KBA, DUH, Bosch etc.) verantwortlich sein, aber direkt haftbar dafür kann ich nur die Daimler AG machen, die das Fahrzeug konzipiert, gebaut und in Verkehr gebracht hat; alles Andere wäre aussichtslos!
Vor diesem Hintergrund ist es nun Sache der Gerichte zu entscheiden,
1. ob ich geschädigt bin
2. ob Daimler dafür haftbar ist
3. Falls ja, was mir an Kompensation zusteht.Falls sich jemand für die Beurteilung durch das Gericht interessiert, kann er/sie ja an der öffentlichen Verhandlung teilnehmen:
Az.: 28 0 241/19
Dienstag, 03.09.2019, 13:15 Uhr,
Sitzungssaal 027, EG, Urbanstraße 20, Stuttgart
Hallo Nochmal,
für den Wertverlust, welcher verschiedenen Kriterien unterliegt und nach 10 Jahren Alter eines Fahrzeugs vollkommen losgelöst vom Hersteller unbeeinflusst stattfindet, wird kein Gericht dieser Welt eine Schadenersatzpflichtig feststellen. Wir fahren halt alte “Karren”, welche bei einigen Herstellen bereits schon verwertet worden sind, in vergleichbarem Alter!
Und da kann man noch so viel jammern, das ist Fakt!
Was die Fahrverbote betrifft, noch sind nicht wirklich viele Aktiv! Da muß ich schon nachweisen, ob mich das tatsächlich trifft und wenn ja, in welchem Umfang! Oder ob ich einmal in fünf Jahren nach Stuttgart will.
Egal wir lang das hier noch wird, der Erfolgt wird sich nicht einstellen, so ist das in der BRD, lebt damit, auch wenn ich es jedem einzelnen hier Wünsche Erfolg zu haben. Aber da bin ich einfach eher der Realist.
Ich sehe das Grundsätzlich so wie Hyperbel....danke für´s Schreiben des langen Textes. So musste ich das nicht machen und offensichtlich kannt Hyperbel die Gesetze da im Wortlaut genauer als ich....
Wie schon gesagt, ich drücke dem TE die Daumen, sehe aber bei einem Fzg. das nach den Gesetzesgrundlagen zum Zeitpunkt der Zulassung (incl. der damals offenen Hintertürchen) gebaut wurde kaum eine realistische Chance.
Mag sein, dass es dem TE darum geht, sowas wie einen Musterprozess aufzubauen. Mag sein, dass es finanziell Gründe hat. Ist aber seine Privatsache.
Ich lese aber aus dem bisherigen Verlauf, dass der TE keinen Argumenten zugänglich scheint, die seiner Sichtweise entgegen stehen.
Deswegen mein rat an alle: Auf den 04.09.2019 warten.....
Ich wette: spätestens wenn der TE letztinstanzlich verloren hat hört man von ihm nichts mehr.
Alternativ: alle Gerichte welche ihm nicht Recht geben sind doof und brechen das Recht 😁
ist doch einfach:
Für die Zukunft sich genau informieren, klare Vorgaben machen und überprüfen.
Die Vergangenheit hatte komplexe Vorgaben, die auch verschwommen waren, daher ist eine Diskussion zeitlich vielschichtig freigeistig behaftet.
Die Menschen bei Daimler Benz, die durch harte Arbeit ein Auto produzieren, sind ganz normal wie du und ich und halten sich an die Vorgaben, die allerdings ziemlich schwanken, oder gegensätzlich oder technisch schwierig sind.
Die Luft für Daimler wird dünner!
OLG Stuttgart macht Daimler Druck
Quelle: https://www.dmm.travel/nc/news/olg-stuttgart-macht-daimler-druck/
19.07.2019 Recht, Steuern & Versicherungen Erstellt von GZ
Ex-Daimler-Chef Dieter Zetsche hat dem Konzern einen Bärendienst erwiesen mit mutmaßlich bösen fi-nanziellen Folgen. In seine Ära fällt wie im Fall Winterkorn und Volkswagen das Daimler Dieselgate. Ganz aktuell hat ein Richter am Oberlandesgericht Stuttgart in einem Verfahren gegen Daimler gefordert, der Hersteller muss detailliert darlegen, wie die Abgasregulierung funktioniert. Damit wird die Beweislast umgekehrt.
Nicht hintergangene Diesel-Besitzer müssen die Manipulation an ihren Fahrzeugen beweisen, so der Jurist, sondern Mercedes muss beweisen, dass alles „sauber ist. Damit dürften Besitzer von manipulierten Mercedes-Fahrzeugen eher Erfolg bei ihren Schadenersatzforderungen haben als es bisher der Fall war. Laut Richterspruch muss Mercedes offenlegen, wann die Abgasreinigung verringert oder abgeschaltet wird. Übrigens hat auch ein Richter am Landgericht Ingolstadt in einem ähnlichen Verfahren gegen Audi dieselbe Rechtsauffassung vertreten.
Kürzlich erst hatte das Landgericht Stuttgart im Fall eines Mercedes E250 CDI angeordnet, Daimler möge detailliert erklären, warum, bei welchen Temperaturen und wie die Abgasregulierung zurückgefahren oder abgeschaltet werde und wie sich das auf Stickoxidemissionen auswirke. Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG am 17.01.2019 in gleich drei wegweisenden Entscheidungen (23 O 172/18, 23 O 178/18 und 23 O 180/18) zum Schadenersatz verurteilt. Nach Ansicht des Landgerichts ist – auch unabhängig von einem Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt – eine Abschalteinrichtung unzulässig, wenn die Abgasrückführung und /oder die Abgasreinigung durch Harnstoff bei niedrigen Temperaturen von ca. unter 7° Celsius erheblich (über 45 %) reduziert wird (sog. „Thermofenster“). Zwar habe Daimler eingewandt, dass die Abschalteinrichtung ab einer bestimmten – in Deutschland nicht unüblichen Außentemperatur – zum Motorschutz notwendig sei, um Schäden durch Ablagerungen (sog. „Versottung“) zu vermeiden. Die Daimler AG habe aber die Gründe für eine Abschalteinrichtung zum Motorschutz nicht hinreichend erklären können. Da aus Sicht des Landgerichts nicht ersichtlich ist, dass es Gründe – außer Kostengründe – dafür gebe, das Problem der Versottung mit anderen technischen Lösungen zu beheben, war die Verurteilung wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung die logische Konsequenz.
Wenn also eine Software eine Außentemperatur erkennt, die bei normalen Fahrzeugbetrieb vernünf-tigerweise zu erwarten ist, und die Abgasrückführung trotzdem erheblich reduziert wird, liegt eine unzu-lässige Abschalteinrichtung mit entsprechender Schadenersatzpflicht des Herstellers vor.
Das Gericht wertet die oben beschriebenen sogenannten “Thermofenster” zu Recht als illegale Abschalt-einrichtung. Es kann nicht sein, dass die Abgasrückführung und/oder die Abgasreinigung durch Harnstoff (wie Adblue) nur dann vollständig funktioniert, wenn das Fahrzeug in einem Labor unter „paradiesischen“ Umweltbedingungen von 23 °C getestet wird. Führt man sich vor Augen, dass in Deutschland die durch-schnittliche Außentemperatur bei 8,5 °C liegt, dürften alle Mercedes-Modelle deutlich schmutziger sein als auf dem Papier angegeben. Dies mit Kostengründen zu rechtfertigen, kann nicht richtig sein, so Rechtsanwälte, die mit Dieselgate befasst sind. Sie halten die Argumentation mit Blick auf die erheblichen Preise für die Fahrzeuge und dem berechtigten Qualitätsanspruch des Autobauers für angreifbar. In den Fällen, in denen das Kraftfahrbundesamt den Rückruf angeordnet hat, dürfte im Übrigen schon die Be-schreibung der illegalen Abschalteinrichtung für eine Verurteilung reichen. Auch in den übrigen Fällen sollten betroffene Fahrzeugbesitzer ihre Ansprüche durch einen im Abgasskandal spezialisierten Rechts-anwalt prüfen lassen.
Quelle: OLG und LG Stuttgart / DMM
Am Ende dauert das Jahre und am Ende bekommste dann 500,- € wenn überhaupt und erzeugt damit Kosten Kosten kosten.
Denn bei unseren Summen von Entschädigungen wirds mager, möchte aber auch nicht solche Summen wie in den USA haben. Da stimmt das Verhältnis genauso wenig wie bei uns.
Grundsätzlich halte ich die dargestellte Ansicht für richtig und "dem Hausverstand folgend". In unser aller ureigenstem Interesse ist es auch, dass diese Dinge in Ordnung gebracht werden.