Klage gegen Daimler - Mobilo Life Rostgarantie (Durchrostung von innen nach aussen)
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
Beste Antwort im Thema
Hallo Leidensgenossen,
ich habe mich sehr intensiv mit der Garantie gegen Durchrostung ( Mobilo Life ) auseinandergesetzt, da ich einfach keine klare Antwort darauf bekommen habe, unter welchen Umständen diese Garantie greift bzw. wie die Garantiebedingungen auszulegen sind. Ich habe letztlich gegen die Daimler AG geklagt. Wie es dazu kam und wie es ausgegangen ist, will ich euch hier berichten.
Ich bin Zweitbesitzer eines Mercedes-Benz E-Klasse Kombi (S210) Baujahr 2000.
Das Auto wurde lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet.
Ich erwarb den Wagen im Jahr 2011. Es rosteten die verdächtigen Stellen: Radläufe, Türen (unter den Dichtgummis), Kofferraumschloss, Kotflügel etc.
Chronik:
2011:
Hinweis auf die Roststellen bei einer Mercedes Fachwerkstatt. Die Werkstatt lehnte eine Behebung der Roststellen ab. Folgende Gründe wurden genannt: „Das Blech müsse in der Mitte beginnen zu rosten, da Kantenrost von der Garantie ausgeschlossen sei; der Rost kommt darüber hinaus nicht von innen nach außen“. Ich habe mich damals mit dieser Aussage abgefunden und ließ einzelne Roststellen auf eigene Kosten beheben.
Im Nachhinein kann ich nun sagen, dass man auf diese Aussagen überhaupt keinen Wert legen darf. Um es mal vorsichtig auszudrücken, handelt es sich hierbei um planloses Geschwätz. Es geht nur darum, Ansprüche abzuwimmeln.
2012:
Da der Wagen weiter fleißig rostete und ich nicht bereit war trotz Rostgarantie auch weitere Reparaturen selbst zu tragen, wand ich mich mit einem Brief an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht.
Zunächst sagte man mir, dass die Garantie nicht mehr bestünde, da ich die Rostreparaturen nicht bei einem Mercedes Stützpunkt habe durchführen lassen. Unglaublich, aber das haben die wirklich geschrieben. Nicht nur eine Frechheit mir zunächst die Garantie zu verweigern und mir dann vorzuhalten, ich hätte das nur bei Mercedes machen lassen dürfen. Es ist darüber hinaus auch eine glatte Lüge. Denn heute weiß ich, dass Rostreparaturen keinen Einfluss auf die Garantiehaben, solange sie bei einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Als man in Maastricht gemerkt hat, dass man mit dieser Argumentation nicht wirklich weiterkommt, unterstellte man einfach es sei kein Rost von „innen nach außen“, sondern von „außen nach innen“ – der Klassiker in der Argumentation von Daimler/Mercedes. Als das aber auch nicht mehr so plausibel erschien, kam man mit dem Argument der Wagen sei nicht lückenlos bei Mercedes Werkstätten gewartet worden. Drei Lügen hintereinander……
Soviel für euch schon mal vorab: Bei den typischen Unter- bzw. Durchrostungen dieser PKW, handelt es sich zu 99 % um Rost von innen nach außen. Dies bedeutet, dass aufgrund von Konstruktionsmängeln das Blech -ohne äußere Einwirkungen- anfängt zu rosten. Lasst euch auch von dem anderen Gequatsche nicht abwimmeln. Diese Vorgehensweise zieht sich wie ein roter Faden durch die ganzen Instanzen. Man soll nur zermürbt werden, bis man eben irgendwann aufgibt. Traurig aber wahr.
2013:
Ich hatte nun zwei Möglichkeiten, meine Ansprüche geltend zu machen. Entweder zunächst durch ein selbständiges Beweisverfahren oder direkt durch eine Klage. Ich entschied mich für das Beweisverfahren. Hier sollte, durch einen vom zuständigen Gericht beauftragter Gutachter, folgendes festgestellt werden:
Sind die Schäden auf eine selbständige Durchrostung zurückzuführen (von innen nach außen)?
Schädigen die Durchrostungen die Substanz des Fahrzeugs und haben eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge?
Beide Fragen wurden in dem Verfahren wie erwartet mit „Ja“ beantwortet. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 10.000 € beziffert.
Wer nun glaubt, dass Daimler nun endlich einlenkt und zu seinem Garantieversprechen steht, hat weit gefehlt. Was nun kommt ist eine wochenlange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik, die einfach nur als absurd und unverschämt bezeichnet werden kann. Man besann sich nämlich bei Daimler nun wieder auf die Garantievoraussetzung „lückenlos scheckheftgepflegt bei einem Mercedes Stützpunkt“ und unterstellte mir einfach mal ganz frech, der Wagen sei nicht regelmäßig in Mercedes Werkstätten gewartet worden, obwohl dies schon mehrfach anhand des Scheckheftes nachgewiesen wurde.
Ziemlich unwürdig für die „Marke mit dem Stern“ finde ich. Nach weiteren Wochen mit Unterstellungen, Fristverlängerungen etc. habe ich Klage eingereicht.
2014:
Klage beim Landgericht in Stuttgart
Hier wieder das gleiche Bild in der mündlichen Verhandlung:
Unterstellung der Wagen sei nicht regelmäßig gewartet worden. Als das Scheckhaft dann keine Zweifel mehr zuließ, versuchte man es mit dem Argument die Durchrostung sei noch nicht erreicht. Es handele sich lediglich um eine Unterrostung. Und hier ist eigentlich auch der einzige Knackpunkt der ganzen Thematik. Das Blech sollte nämlich entweder schon eine Durchrostung aufweisen oder kurz davor stehen durchzurosten. Wenn es allerdings schon durchgerostet ist, wird die Beweisführung schwierig, ob der Rost von innen nach außen kommt. Beginnende Durchrostung war bei mir nicht an allen Stellender Fall. Sehr wohl jedoch an etlichen. Als auch das nicht mehr wegzudiskutieren war, behalf man sich mal wieder einer weiteren Variante die Garantieansprüche abzuerkennen.
Nach dem das Scheckheft nicht mehr angreifbar war, von „innen nach außen“ zweifellos festgestellt wurde und die bevorstehende Durchrostung gegeben war, behauptete man, dass Türen, Kotflügel und Kofferraumklappe nicht zur Karosserie gehören und damit nicht von der Garantie umfasst sind (kein Witz, leider brutaler Ernst). Aber da hatte der Richter dann auch keine Lust mehr drauf und drängte auf einen Vergleich. Daimler machte mir letztlich ein Vergleichsangebot, dass ich annahm (mehrere Tausend Euro).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme:
1) Ab dem 5. Jahr muss der Wagen spätestens alle 2 Jahre bei Mercedes zur Inspektion. Wenn das nicht der Fall ist/war habt ihr keine Chance.
2) Ihr sollte einen langen Atem und eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
3) Die rostigen Stellen sollten schon einen gewissen „Rostgrad“ erreicht habe. Ein paar kleine Rostbläschen reichen nicht.
4) Macht ein Beweisverfahren, bevor es richtig bröselt, da man euch sonst unterstellt, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, ob der Rost nicht doch von außen nach innen kam.
5) Lasst euch nicht erzählen, dass der Rost nicht von der Garantie umfasst ist („innen nach außen“, „Kantenrost“).
Tipp: Spart euch die überteuerten Inspektionen bei Mercedes und investiert das gesparte Geld in die Entrostung eures Autos ;-)
Viele Grüße
Tobias
593 Antworten
Klasse! Hat es endlich mal einer durchgezogen.
Mich wundert nur, daß man sich nicht verglichen hat, denn so kann doch jeder mit seinen Ansprüchen auf dieses Urteil aufsetzen, oder?
Grüße Dirk
P.S.: Jetzt muß das groß in die Presse. ;-)
Und welcher Betrag ist da nach Abzug der Nutzung übriggeblieben? DAS wäre eine spannende Auskunft! Ich denke, dass es da nach 10 Jahre nicht mehr um nennenswertes Geld ging ...
Abzüglich der Nutzung aber zuzüglich der Reparaturkosten (alle oder nur die gegen den Rost?). Bei den MB Stundensätzen kriegt er da am Ende den Neupreis wieder raus... *lol*
Das könnte allerdings so sein.
Ähnliche Themen
Ergänzung:
Bei den Garantieansprüchen wegen Durchrostung steht dem Garantiegeber kein Abzug für die Nutzung etc. zu. Das Fahrzeug muss von dem von der Garantie umfassten Rost befreit werden, auch wenn es nur noch 1.000 Euro Marktwert hat und zwar egal wie hoch der Preis für die Rostbehandlung ist.
den ATF Kühler im Wasserkühler hat schon Volvo beim 960 verbockt...
Wie passt das in diesen rostigen Thread?
Ich wollte damit anmerken, das mercedes nicht die ersten waren, die so schlau waren.
Ich versteh noch immer nicht, was der undichte Motorkühler, der in frühen 211ern zu richtigen Serienproblemen führte, mit der Mobilo-Life Rostgarantie beim 210er zu tun hat!?
Danke dem Themenstarter für die Schilderung seines wirklich heldenhaft und über Jahre(!) durchgezogenen Rechtsstreit mit einem beinahe übermächtigen Gegner.
Respekt und Glückwunsch!!
Hallo Leute,
ich bin auch ein von starkem Rost befallener MB-Fahrer ;-), und wollte hier mal kurz meine Erfahrungen mit der mobilo-life Garantie gegen Durchrostung mitteilen:
Klar ist die Garantie zunächst mal ein Marketing-Gag, denn so eine Aussage "30 Jahre Garantie gegen Durchrostung" beeindruckt natürlich schon, so was hat ja wohl auch kein anderer Hersteller. Dem durchschnittlich naiven Kunden, so wie ich, wird damit suggeriert, dass sein Auto 30 Jahre nicht rosten würde, was aber ein Trugschluss ist. Gemeint ist nur eine Durchrostung von innen nach außen, mit der Betonung auf "Durch".
Als MB damit anfing, irgendwo um anno `98 rum hat wohl niemand von den Initiatoren dieser Garantie ernsthaft daran geglaubt, irgendwann mal einen Euro (bzw. damals noch DM, die Älteren unter uns werden sich noch wehmütig erinnern) dafür ausgeben zu wollen. Schließlich hatte man sich ja mit so vielen Hintertürchen ausgestattet, dass man sich in (fast) jedem Fall irgendwie aus der Nummer rausmogeln konnte. In den meisten Fällen hat´s ja auch geklappt. Aber ab und zu kommt doch mal einer durch, so wie Tobias, und nunmehr, dank seiner Hilfe, auch ich. Man muss halt nur den Ars… lange genug zusammen kneifen, gute Nerven und ein möglichst lückenlos geführtes Service-Scheckheft haben.
Bei mir lief´s eigentlich ähnlich wie bei ihm, nur ein wenig schneller und kürzer, da er ja mit seinem Fall schon einen Großteil an Vorarbeit geleistet hatte.
Zunächst hatte ich also im November 2015 mal beim Servicecenter von MB in Maastricht höflich per eMail angefragt, wie man sich das dort mit den Durchrostungen an meiner 15 Jahre alten C-Klasse (S202) so vorstellt, schließlich heißt es ja "30 Jahre Garantie gegen Durchrostung". Klar, es heißt auch: "von innen nach außen" (auch so ne Hintertür), was nix anderes bedeuten soll, als dass der Rost von der Innenseite des Blechs nach außen durch den Lack wandern muss, um Garantieansprüche geltend machen zu können. Wenn aber der Rost dann außen schon sichtbar ist, kann man kaum noch feststellen ob der Rost nun seinen Ursprung an der Innen- oder Außenseite hatte. Das erste was man dann bei MB behauptet ist natürlich: "der Rost hat ja seinen Ursprung nicht an der Innenseite gehabt", und schwuppdiwupp ist MB raus aus der Nummer, da man ja als Kläger in der Beweispflicht ist, das aber nicht (oder nur sehr schwer und finanziell aufwändig) widerlegen kann.
Und wer doch den Mut hat den Gegenbeweis antreten zu wollen, muss erst mal ein möglichst vom Gericht in Auftrag gegebenes SV-Gutachten auf eigene Kosten anfertigen lassen, in der Hoffnung, dass dabei rauskommt, dass der Rost von innen nach außen gewandert ist und der Richter dem dann auch folgt. Wenn ja, kriegt man sein Geld für´s Gutachten wieder, wenn nein, hat man halt mit Zitronen gehandelt und ein paar Tausend Euro in den Sand gesetzt. Dieses Risiko scheuen natürlich viele betroffene MB-Fahrer, was MB natürlich auch weiß und darüber sicher nicht traurig ist.
Nun ja, ich hab´ also da angefragt und zunächst hat man erst mal sein mit Krokodilstränen versehenes Bedauern zum Ausdruck gebracht, was mich auch schwer beeindruckt hat … ;-) Dann sollte ich mein Auto in der Werkstatt meines Vertrauens vorstellen um eventuell nach einer kulanten Lösung suchen zu können. Was aber letztlich nur ein Hinhalten war, denn Leistungen wollte man eh erst mal keine erbringen, wie sich dann später rausstellte:
In der Antwort hieß es: man hat mein Anliegen mit den Mitarbeitern des AHes geprüft ist aber (logischerweise) zu dem Schluss gekommen, dass das Auto mit einer Laufleistung von damals 221.000 km sich im 16. Betriebsjahr befindet und somit eine Beteiligung an den Kosten einer Rostreparatur nicht mehr möglich sei. Man bedaure dies sehr … Mir kamen die Tränen.
"Hä??", fragte ich mich, "was hat denn die Laufleistung und das Alter des Fahrzeugs mit der Garantie zu tun? Gilt die Durchrostungsgarantie etwa nur für Neuwagen?", und hakte noch mal nach.
Danach fuhr man eine andere Taktik:
Nun bekam ich zur Auskunft, dass, wenn überhaupt repariert wird, eine solche Reparatur auf den Zeitwert des Fahrzeugs begrenzt sei und auch nur bis zu diesem repariert werden würde.
Stellt sich natürlich sofort die nächste Frage: "Was hat denn nun in 3-Teufelsnamen auch noch der Zeitwert des Fahrzeugs mit der Garantie zu tun". Nix! In den Garantiebedingungen steht auch nix drin, dass der Umfang des Garantieanspruchs auf den Zeitwert begrenzt sei, aber man kann´s ja mal versuchen. Damit war ich natürlich auch nicht einverstanden und hakte abermals nach. Danach, wir schrieben nunmehr schon den Februar 2016, wollte man u. U. nun bis zum Zeitwert des Fahrzeugs reparieren, was natürlich auch inakzeptabel war, schließlich war der ja grad mal noch 1.500,- €, aber nur wenn ich vollgetankt hätte.
Nachdem ich, wie ihr euch sicher denken könnt, dieses großzügige Angebot auch abgelehnt hatte, wollte man dann wieder gar nix mehr für mich tun:
In einem weiteren Schreiben aus dem Juli 2016 (das kam dann schon aus Sindelfingen) erklärte man mir, mir seien die Rostschäden ja bekannt gewesen und ich hätte diese, bevor es überhaupt zu einer Durchrostung gekommen wäre, auf eigene Kosten reparieren lassen müssen. Da ich das nicht getan habe, besteht somit auch kein Anspruch auf Garantieleistungen…
Wieder: "Hä????". Man muss sich mal auf der Zunge zergehen lassen was das bedeutet: Der Kunde ist, unter Einsatz permanent laufender und nicht unerheblicher Kosten, quasi dafür zuständig, dafür zu sorgen, dass der Garantiefall für den Garantiegeber erst gar nicht eintritt und tritt er dann doch ein, weil man als Kunde vielleicht nachlässig war, sagt MB: "Ätschbätsch, hättste mal besser gleich repariert - und Tschüss". Im Umkehrschluss bedeutet das für mich als Laie nix anderes, als dass der Kunde regelmäßig sein Auto (auf eigenen Kosten) komplett zerlegen lassen muss um auch unter den Kotflügeln, Stoßfängern, Radhäusern etc. nach Rostschäden zu suchen und diese im Frühstadium zu reparieren. Irgendwie klingt das für mich nicht besonders plausibel, zumal auch davon nix in den Garantiebedingungen steht.
So ging das dann ne Weile hin und her und irgendwann kam ich auf die Idee im Netz doch mal zu schauen, ob es da ähnliche Fälle gibt und bin bei MT auf den Beitrag von Tobias gestoßen. Hab´ natürlich gleich Kontakt zu ihm aufgenommen und er hat meinen Kontaktversuch auch freundlicherweise erwidert. Seine Erfahrungen konnte ich dann auch bei der Argumentation gegen MB einsetzen, mit dem vorläufigen Ergebnis, dass man dann zumindest schon mal einen Garantieanspruch auf Instandsetzung des Fahrzeugs anerkannt hat. Allerdings, so erklärte man mir, würde die Reparatur den Zeitwert des Fahrzeugs bei weitem übersteigen und bot mir an mein Auto für 912,- € abzukaufen.
"Na Super!", dachte ich mir, "das ist doch mal ein tolles Angebot. Auf die 912,- € kann ich mich dann draufsetzen und gemütlich zur Arbeit fahren, und Bierkisten kann man damit auch wunderbar transportieren, oder meinen Sohn bei -10°C in die Schule fahren. Auf 912,- € haben ja schließlich auch 2 Leute Platz man muss sie nur richtig ausbreiten."
Hab´ ich natürlich auch freundlich dankend abgelehnt, war für mich dann doch zu viel der Güte.
Und außerdem: was soll dieser Unsinn mir mein Auto für `n Appl und `n Ei abkaufen zu wollen, reguliert man bei MB so Garantieansprüche, indem man Kunden, die welche anmelden, einfach ihr Auto abkauft??? Für wie naiv halten die ihre Kunden eigentlich? Warum sollte ich mein Auto "verschenken", wo ich auf dem freien Markt doch viel mehr dafür bekommen hätte? Und, wenn ich´s hätte verkaufen wollen, dann hätte ich das ja schon längst machen können. Fragen über Fragen, die nur Kopfschütteln erzeugen.
Irgendwann im Sommer 2016 ist mir das dann alles zu bunt geworden, und hab meinen Anwalt eingeschaltet. Der hat dann erst mal direkt die Kommunikation mit MB übernommen, da man mich ja bis dahin nicht ernst genommen hatte. Nachdem das auch nicht wirklich was brachte haben wir dann im Oktober 2016 Beweissicherungsantrag mit PKH-Antrag bei Gericht, mit dem Verweis auf das von Tobias dort erfolgreich geführte Verfahren, gestellt und siehe da, noch bevor es überhaupt zu einer Verhandlung gekommen ist, bzw. ein Richter etwas dazu sagen konnte, kam dann im Dezember 2016, quasi als eine Art freudige Weihnachtsbotschaft, plötzlich und aus heiterem Himmel eine eMail an meinen Anwalt, mit der selbst er - zumindest zu diesem Zeitpunkt - nicht gerechnet hat. Man teilte ihm mit, dass die Daimler AG die Korrosionsschäden an meinem Fahrzeug, gemäß unseres Antrags bei Gericht, kostenfrei reparieren wird. Ich könne mich hierzu mit dem AH in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Darüber hinaus bot man sogar noch an die Rostschäden an den Außenschalen der Längsträger beidseitig zu reparieren. Große Freude natürlich bei mir.
Wie es allerdings zu dem überraschenden Sinneswandel bei MB kam werd´ ich sicher nie erfahren, is´ mir aber auch relativ egal. Wahrscheinlich hängt es damit zusammen, dass man erkannt hat, dass sich die Waage von Justizia in diesem Fall wohl eher in meine Richtung geneigt hätte.
Wie auch immer, zumindest nahmen die Dinge nun endlich ihren geregelten Lauf. Mitte Januar 2017 habe ich dann mein Auto in die Werkstatt gegeben und nach 6 Wochen frisch lackiert wieder erhalten. Für die Zeit hab´ ich natürlich auch einen Leihwagen von MB bekommen - kostenlos versteht sich. Und da es mir momentan finanziell nicht so gut geht hab´ ich auch die beantragte PKH bekommen, so dass ich für meinen Anwalt auch nix zahlen musste. Ich kann somit sagen, ich bin rund rum zufrieden, so wie´s gelaufen ist, auch wenn man sich natürlich schon fragt, warum MB mir nicht einfach ein neueres Auto angeboten hat, vorgeschlagen hatte ich es - wär´ für sie sicher viel billiger geworden.
Fazit: Auch wenn´s schwer und mühselig ist, es geht schon, Ansprüche aus der Rostgarantie geltend zu machen, man muss es nur wirklich wollen und lange genug den Allerwertesten zusammenkneifen. Und vielleicht auch ein bisschen Glück haben, so wie ich, denn dass es letztendlich so schnell und unkompliziert geregelt werden konnte, damit hat wohl niemand ernsthaft gerechnet. Ich gebe aber auch gerne zu, dass ich dazu sicher wie die Jungfer zum Kind gekommen bin. Wenn man hätte vorher Wetten auf meine Erfolgsaussichten abschließen können, wären die Quoten wahrscheinlich 1000 zu 1 gewesen. Kaum einer hätte wohl einen Pfifferling auf mich gesetzt, allerdings wusste ja auch niemand, dass ich im Sternzeichen "Dickkopf" geboren wurde.
Anmerkung: Ich bin trotz allem weiterhin 100%iger Mercedes-Fan und werde das auch bis zum Ende bleiben, außer MB wird mal chinesisch oder so. An meinem S 202 werde ich nun sicher die nächsten Jahre noch viel Freude haben, denn er hat mich ja auch in der Vergangenheit, auf meinen Reisen durch halb Europa und im Alltag, nie im Stich gelassen. Er kriegt natürlich auch alle Aufmerksamkeit, die ein Auto eben so braucht. Und wer weiß, vielleicht wird ja sogar mal ein Oldtimer draus (sind ja bloß noch gut 13 Jahre). Er rostet jetzt ja nicht mehr, dafür hat die Werkstatt und die Lackiererei auch hervorragend gesorgt. Heckklappe, alle 4 Türen, die vorderen Kotflügel und hinteren Seitenteile sind ja neu, und die unter den Kotflügeln liegenden teilweise handballgroßen Löcher wurden auch, nach allem was ich gesehen habe, in bester MB-Qualität repariert.
Sicher, die meisten vom Rost befallenen MB-Fahrer würden, wenn sie mal so´n altes rostiges Auto wie ich haben, den Aufwand scheuen und da lange rumstreiten, die Meisten würden sagen: "kauf´ mer halt was Neues und gut is´." Aber das war eben bei mir nicht möglich, und so musste ich halt einen Weg finden, wie ich auch in Zukunft noch zu den Autofahrern zählen kann. Und, wie man sieht, es hat geklappt - Gott (oder wem auch immer) sei Dank.
VG
Cool
Cool gemacht, hartnäckig geblieben und ausgesessen. Man sieht schon an deinem Schrieb, dass du weißt was du willst und genug Plan hast das auch durchzuziehen -- mein Kompliment!
Hut ab! Hätte ich mal auch diesen Mut und diese Ausdauer gehabt, könnte ich heute noch meinen geliebten S210er länger als 14 Jahre fahren. Mein Nachfolger kann dem leider nicht das Wasser reichen. Und zusätzlich kommt noch der Ärger mit dem Dieselmist. Irgendwie kommt man sich als Verbraucher von allen Seiten ganz schön vergackeiert vor 🙁
Unternehmen sind keine Wohltätigkeitsvereine. Dass diese Heerscharen von Advokaten beschäftigen die u.a. Werbeversprechen so texten, dass sie möglichst unverbindlich bleiben, das ist Teil der "Hochrüstung" auf beiden Seiten des Tresens.
Es gibt ja auch recht unverschämte Verlangen von Konsumenten an einen Hersteller (siehe 212er-Forum "Auto 6 Jahre alt, 150.000 km, wieso Null Kulanz bei Motorschaden"😉 wovor man sich nach Möglichkeit schützen will.
Wenn es dann zu so einem wirtschaftlichen Desaster wie dem Rostproblem jener Jahre kommt ist natürlich jedes Mittel recht den Unternehmenserfolg zu retten ... fein ist das natürlich nicht.
Für meinen Teil bin ich am Auslandskauf juristisch "gescheitert", habe ja einen ähnlichen Versuch gewagt.
Gelernt hab ich daraus, nichts zu glauben was nicht klipp und klar formuliert ist (was ja auf die Mobilo-Life-Garantie eigentlich zutrifft), auf Garantien möglichst wenig zu geben (wenn man sein Recht erstreiten muss ist das zumindest zeitaufwändig wenn nicht wirtschaftlich riskant) und immer daran zu denken, dass auch in den nobelsten Firmen nur der eigene Gewinn zählt (dann kann man also auch Opel und Ford kaufen).