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Klacken in der Lenkung (mit Video)

BMW 5er E61

Hey zusammen.

Ich bin jetzt mal ins 3'er Forum, da ich beim 5'er Forum keine richtige Aussage bekomme.

Die Lenkung von meinem E61 klackt im Stand und auch während der Fahrt bis ca. 60 km/h (wenn diese schnell hin und her bewegt wird).

Ich habe die Lenkspindel unter dem Lenkrad frei gemacht und ein Video hochgeladen:

http://youtu.be/ZXqbZT_QnLM

Jemand mit einer Idee was genau zu tun ist?

Gruß

PS: EZ. 05/2007, 144.000 km, Aktivlenkung

59 Antworten

Noch was anderes. Bei einem gerade erst gekauften Wagen ist der Händler in der Pflicht. Der Mangel hat ja schon bestanden.

Bin mir unsicher, wie das ist. Habe kein Übergabeprotokoll bekommen, werde mich aber mit dem Händler in Verbindung setzen.
Auch das schiefe Lenkrad ist mir erst später aufgefallen und ich ärgere mich, dass das beim BMW Händler nicht aufgefallen/von Haus aus gemacht wurde...

Ja mach das mal! Sag denen, dass du es in einer freien Werkstatt prüfen lassen hast und die dir geraten haben, dass du von deiner Gewährleistung Gebrauch machen sollst.

Mich ärgert da eigentlich am Meisten, dass wenn ich ein Auto vom BMW Händler kaufe und ich dafür schon eine höhere Summe bezahle als von Privat/einem freien Händler, dass das Auto auch in einem soweit einwandfreien Zustand ist. Das war auch die erste Aussage: "Ihr Auto wird gecheckt, Sie brauchen nichts kontrollieren - Sie kaufen ein Premiumfahrzeug".
Das im Lauf der Zeit was kommt ist kein Thema, aber das ist mit Sicherheit etwas, dass schon bestand gehabt hat und hätte auffallen müssen...

Jetzt muss ich wohl wieder 400km hin und rück fahren und dann vermutlich noch schaun, was ich mach, wenn das Auto länger in der Werkstatt bleiben muss...

@Steffe_84

Hab ich richtig gelesen das deiner 140.000km auf dem Tacho hat?

Noch nicht ganz aber fast.

Ich wünsch dir viel glück,die 400 km musst du in Kauf nehmen eben.Das gewisse sachen beim kauf nicht direkt auffallen ist aber normal 😉
Fahr hin lass es machen und gut ist 😉 Nur dann ohne auto ist auch ganz schön blöd!!!

Er muss keine 400km in Kauf nehmen.
Steffe84: Setze dich mit deinem Händler in Verbindung. Ihr klärt dann ab, wie es weiter geht.
In den meisten Fällen wird eine Werkstatt in der Nähe ausgesucht, die den Mängel beseitigt. Das Autohaus zahlt diese Reparatur dann.
So auch geschehen mit dem Horch meines Bruders.

Danke für die Antworten.
Ja ich werde nächste Woche mal mit dem Händler telefonieren - da werde ich mit ihm nochmal reden und ihm auch sagen, dass ich das in der Werkstatt gegenüber richten lassen will.

Noch was:
Gebrauchtwagengarantie ist beinhaltet meinem km-Stand die nur noch die Übernahme von 8ß% der Teilekosten. Kann ich bei so einem Schaden, der schon bestanden hat, auf eine volle Kostenübernahme bestehen?

Würde das auch mit dem Händler besprechen.

Zitat:

@Steffe_84 schrieb am 24. Oktober 2015 um 10:07:50 Uhr:


Noch was:
Gebrauchtwagengarantie ist beinhaltet meinem km-Stand die nur noch die Übernahme von 8ß% der Teilekosten. Kann ich bei so einem Schaden, der schon bestanden hat, auf eine volle Kostenübernahme bestehen?

Hi.

Im ersten halben Jahr muss der Händler alles ausbessern was defekt ist bzw. defekt war.
Im zweiten halben Jahr bist du in der Beweispflicht. Das bedeutet, dass du nachweisen muss, dass der Schaden beim Kauf bereits vorhanden war (kannst du aber nicht). Deswegen im ersten halben Jahr jeden Mangel aufzeigen und eine Nachbesserung verlangen.

Deine Zusatzgarantie läuft bestimmt länger wie ein Jahr, richtig? Bzw. diese würde im zweiten Halbjahr greifen.

Die Gebrauchtwagengarantie läuft nur eine Jahr, da aufgrund der höheren Laufleistung eine Verlängerung leider nicht möglich ist.
Ah das ist gut zu wissen. Ist der Händler dazu verpflichtet? Muss ich dazu zu ihm hin bzw. kann ich das auch bei einem Händler vor Ort reparieren lassen und er muss die Rechnung begleichen?

Klar, er muss einen Defekt reparieren oder tauschen. Ruf mal bei deinem Händler an und frag was er dazu sagt. Am besten den Verkäufer.

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